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   BGH, 12.07.1967 - VIII ZR 250/64   

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BGH, 12.07.1967 - VIII ZR 250/64 (https://dejure.org/1967,760)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1967 - VIII ZR 250/64 (https://dejure.org/1967,760)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1967 - VIII ZR 250/64 (https://dejure.org/1967,760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 244
  • NJW 1967, 2258
  • MDR 1967, 1002
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Die Bestimmung soll den Mieter davor schützen, im Falle der Veräußerung des Mietobjekts dem Herausgabeanspruch des Erwerbers ausgesetzt zu sein (BGHZ 48, 244, 247).
  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    Für die Frage, welche Rechte und Pflichten sich "aus dem Mietverhältnis" ergeben und damit dem § 571 BGB unterfallen, kommt es insbesondere nicht darauf an, welche Nebenabreden in den Mietvertrag aufgenommen wurden, sondern allein auf den materiellen Gehalt der jeweiligen Vertragsbestimmungen (vgl. BGHZ 48, 244, 248; Paschke/Oetker NJW 1986, 3174, 3175 unter III).
  • BGH, 12.10.2016 - XII ZR 9/15

    Erwerb eines gewerblich vermieteten Grundstücks: Eintritt des Erwerbers in das

    Als von § 566 Abs. 1 BGB bzw. § 571 Abs. 1 BGB aF nicht erfasst angesehen hat der Bundesgerichtshof dagegen den Eintritt des Erwerbers in die mietvertraglich getroffene Regelung, wonach der Mietgegenstand nach Eigenkapitalersatzregeln unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen ist (BGH Urteil vom 2. Februar 2006 - IX ZR 67/02 - NJW 2006, 1800, 1801), die Rückgabe der vom Mieter geleisteten Sicherheit (Senatsurteil BGHZ 141, 160 = NJW 1999, 1857, 1858 f.), die Einräumung eines dinglichen Dauerwohnrechts (BGH Urteil vom 26. März 1976 - V ZR 152/74 - NJW 1976, 2264, 2265) und ein Belegungsrecht, das in einem Mietvertrag zugunsten des Arbeitgebers des Mieters begründet worden ist (BGHZ 48, 244 = NJW 1967, 2258).
  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

    Dies gilt jedoch nicht für Verpflichtungen des Vermieters gegenüber Dritten, auch wenn der Mieter dadurch begünstigt wird (vgl. Senat BGHZ 48, 244, 246; Staudinger/Emmerich, BGB, 13. Bearbeitung, § 571 Rdnr. 79).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 24 U 95/07

    Kein Schadensersatzanspruch des Mieters bei Übergabeverzug - Erstattungsanspruch

    Der Erwerber tritt deshalb nur hinsichtlich solcher Verpflichtungen an die Stelle des Veräußerers, die sich auf das Grundstück beziehen und deshalb regelmäßig auch nur von dessen jeweiligem Eigentümer erfüllt werden können, namentlich hinsichtlich der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung und Erhaltung in vertragsgemäßem Zustand (BGH NJW 1999, 1857; 1967, 2258; tw. a.A. Münchner Kommentar/Häublein, BGB, 5. Aufl., § 566 Rn. 31 - 33; Staudinger/Emmerich, BGB, Ausgabe 2006, § 566 Rn. 40).

    Gleiches hat die Rechtsprechung angenommen für ein zwischen den ursprünglichen Parteien des Mietvertrags vereinbartes Belegungsrecht (BGHZ 48, 244) und die Vereinbarung einer Ausgleichspflicht des Verpächters bei Heimfall im Zwangsversteigerungsverfahren (OLG Stuttgart MietRB 2006, 219).

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 1 U 130/00

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben des Verkäufers einer Immobilie zur Kündbarkeit

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