Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,332
BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66 (https://dejure.org/1967,332)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1967 - V ZR 29/66 (https://dejure.org/1967,332)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1967 - V ZR 29/66 (https://dejure.org/1967,332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Beurteilung der Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung - Rechtskraft einer Entscheidung über eine Aufrechnungsforderung - Materielle Rechtskraft der Aberkennung einer vom Kläger erklärten Aufrechnung bei der Vollstreckungsgegenklage - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 356
  • NJW 1968, 156
  • MDR 1968, 139
  • DB 1968, 394
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65

    Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Wird eine Vollstreckungsgegenklage neben ändern Einwendungen gegen den titulierten Anspruch vorsorglich auch mit Aufrechnung begründet, so ist der Kläger im Fall der Klagabweisung in Höhe sowohl der titulierten Forderung als auch der aberkannten Aufrechnungsforderung beschwert (Ergänzung zu BGHZ 48, 212).

    Von dieser Auffassung ist neuerdings der II. Zivilsenat mit Billigung des jetzt beschließenden Senats abgegangen; er hat im Urteil vom 1. Juni 1967, II ZR 130/65 (BGHZ 48, 212) im Hinblick auf die Rechtskraftwirkung des § 322 Abs. 2 ZPO entschieden, daß beim Zusprechen einer bestrittenen Klagforderung unter Verneinung einer vorsorglich zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung der Beklagte in Höhe der Klagforderung und der aberkannten Gegenforderung, also in Höhe der Wertsumme, der Klagforderung und des aberkannten Betrags der Gegenforderung beschwert sei.

    Wenn, wie im vorliegenden Fall, im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage nicht nur das Bestehen der titulierten Forderung bestritten, sondern für den Fall ihres Bestehens auch mit einer Gegenforderung aufgerechnet wird, drängt sich dieselbe Rechtsanwendung auf, die im Entscheidungsfall BGHZ 48, 212 Platz gegriffen hat.

  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 265/56

    Beschwer bei Obsiegen mit Hilfsanspruch

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Der beschließende Senat teilt nun diese Auffassung deshalb, weil sie dem inzwischen vom Bundesgerichtshof auch anderweit ausgesprochenen Gedanken entspricht, daß für den Umfang der Beschwer der Umfang der möglichen materiellen Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung von Bedeutung sein kann und daher die Beschwer zwar in der Regel, aber keineswegs immer mit dem Betragsunterschied zwischen Klagantrag und Urteilsformel identisch ist (BGHZ 26, 295, 296).
  • BGH, 30.11.1954 - V ZR 149/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Eine höhere Festsetzung deshalb, weil das Oberlandesgericht in dem angefochtenen Urteil eine von der Klägerin (in Höhe von rund 20.000 DM nebst Zinsen) zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung für unbegründet erklärt hat, war seinerzeit abgelehnt worden im Hinblick auf die bisherige Auffassung des Senats, wonach sich der Streitwert bei Aufrechnung auch dann nicht um die Gegenforderung erhöhe, wenn entschieden werde, daß die Gegenforderung nicht bestehe (vgl. Beschluß vom 30. November 1954, V ZR 149/54, LM ZPO § 3 Nr. 6 = WM 1955, 192).
  • RG, 15.06.1903 - V 48/03

    Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Offen bleiben mag, ob die Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auf Aufrechnungsforderungen des Klägers bei einer Vollstreckungsgegenklage schon darauf gestützt werden kann, daß die materiell-rechtlichen Rollen von Gläubiger und Schuldner bei der Vollstreckungsgegenklage gegenüber dem Regelfall einer Klage in der Parteistellung vertauscht sind, sowie auf die Erwägung, die Vollstreckungsgegenklage sei "im Kern" keine selbständige Klage, sondern nur die Fortsetzung des früheren Rechtsstreits (RGZ 153, 216, 218; Wieczorek, a.a.O. § 767 B III a; anders Rosenberg a.a.O.; die Rechtsprechung hat in ändern Fragen, wo das Verfahrensrecht den Kläger und den Beklagten verschieden behandelt, auch bei der Vollstreckungsgegenklage auf die verfahrensrechtliche Stellung der beiden Beteiligten in diesem Verfahren abgestellt, nicht auf ihre umgekehrten Parteirollen im Vorprozeß oder im materiellen Recht, so bei Anwendung des § 529 ZPO auf eine verspätete Aufrechnung, RG HRR 1934 Nr. 914; Rosenberg a.a.O. § 104 II 3; vgl. zur Frage der Klagänderung RGZ 55, 101).
  • RG, 12.01.1937 - III 131/36

    Muß ein preußischer Kommunalverband, der zur Zahlung von Gehalt an einen seiner

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
    Offen bleiben mag, ob die Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auf Aufrechnungsforderungen des Klägers bei einer Vollstreckungsgegenklage schon darauf gestützt werden kann, daß die materiell-rechtlichen Rollen von Gläubiger und Schuldner bei der Vollstreckungsgegenklage gegenüber dem Regelfall einer Klage in der Parteistellung vertauscht sind, sowie auf die Erwägung, die Vollstreckungsgegenklage sei "im Kern" keine selbständige Klage, sondern nur die Fortsetzung des früheren Rechtsstreits (RGZ 153, 216, 218; Wieczorek, a.a.O. § 767 B III a; anders Rosenberg a.a.O.; die Rechtsprechung hat in ändern Fragen, wo das Verfahrensrecht den Kläger und den Beklagten verschieden behandelt, auch bei der Vollstreckungsgegenklage auf die verfahrensrechtliche Stellung der beiden Beteiligten in diesem Verfahren abgestellt, nicht auf ihre umgekehrten Parteirollen im Vorprozeß oder im materiellen Recht, so bei Anwendung des § 529 ZPO auf eine verspätete Aufrechnung, RG HRR 1934 Nr. 914; Rosenberg a.a.O. § 104 II 3; vgl. zur Frage der Klagänderung RGZ 55, 101).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05

    Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess;

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob das stattgebende Urteil der Vollstreckungsgegenklage zur Folge hat, dass die nachträglich aufgerechnete Forderung rechtskräftig erlischt (so noch BGHZ 48, 356, 360; 89, 349, 352 f).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Nach überwiegender Ansicht ist dann § 322 Abs. 2 ZPO analog anzuwenden, so dass die Rechtskraft sich auf das (Nicht-)Bestehen der zur Aufrechnung gestellten Forderung - maximal bis zur Höhe der titulierten Forderung - erstreckt (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1967, NJW 1968, S. 156 = BGHZ 48, 358 ff.; Urteil vom 30. März 1994, NJW 1994, S. 2769 ; OLG Koblenz, Urteil vom 12. September 1996, NJW-RR 1997, S. 1426 ; Musielak/Lackmann, § 767 Rn. 46; Zöller/Herget, § 767 Rn. 12 "Aufrechnung"; a.A.: Karsten Schmidt, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, § 767 Rn. 96).
  • BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92

    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer

    Diese Vorschrift findet entgegen ihrem Wortlaut auch in Fällen der vorliegenden Art, in denen nicht der Beklagte, sondern der (Vollstreckungsabwehr-) Kläger den Aufrechnungseinwand erhebt, zumindest entsprechende Anwendung (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1967 - V ZR 29/66 = WM 1967, 1218, 1219).
  • BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage

    Bei einem der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteil erwächst die Entscheidung über das Bestehen einer materiellrechtlichen Einwendung ebenfalls nicht in Rechtskraft (Ausnahme: § 322 Abs. 2 ZPO - BGHZ 48, 356, 358); es wird lediglich die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs beseitigt.

    Eine Ausnahme ist nur bei der Aufrechnung durch analoge Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO anerkannt worden (BGHZ 48, 356, 358).

  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 55/83

    Umfang der Rechtskraft bei außerprozessual erklärter Aufrechnung

    Allerdings hat der Senat in seinem Beschluß vom 25. Oktober 1967 (V ZR 29/66, BGHZ 48, 356, 358 ff) die Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auf eine Aufrechnungsforderung des Klägers bei der Vollstreckungsgegenklage für zulässig gehalten.

    In diesem Falle werden die beiden Forderungen, die von der Aufrechnung notwendig gemeinsam gestaltet werden, auch hinsichtlich der Rechtskraft gleich behandelt (vgl. BGHZ 48, 356, 359).

  • BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94

    Hilfsaufrechnung mehrerer nicht verselbständigter Teilbeträge derselben Forderung

    Wird eine solche Klage aber neben anderen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch vorsorglich auch mit Aufrechnung begründet, so ist der Kläger im Fall der Klageabweisung in Höhe sowohl der titulierten Forderung als auch der Aufrechnungsforderung beschwert, soweit die Entscheidung über die Aufrechnungsforderung in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO der Rechtskraft fähig ist (BGHZ 48, 356, 360).

    Auch wenn das Berufungsurteil den Vorschußanspruch in den Entscheidungsgründen verneint hat, erfaßt die Rechtskraftwirkung der Entscheidung die zur Aufrechnung gestellte Forderung in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO (vgl. RGZ 49, 403, 404 f.; BGHZ 48, 356, 360) nur bis zur Höhe der titulierten Forderung, der gegenüber die Aufrechnung geltend gemacht wurde.

  • BGH, 03.12.1986 - IVb ZR 80/85

    Einrede des Schiedsvertrages gegenüber Vollstreckungsabwehrklage

    Würde eine Vollstreckungsabwehrklage auf die Aufrechnung mit einer derartigen Forderung gestützt, stände dem ebenfalls die Schiedseinrede entgegen, zumal hinsichtlich eines etwaigen Verbrauchs der Forderung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO kein Unterschied zum normalen Prozeß besteht (BGHZ 48, 356).
  • OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Beachtung einer die Durchsetzbarkeit ermöglichenden

    Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Gegenseite wohl kaum entsprechend ihrer nach Behauptung des Klägers geäußerten Drohung die Berufung zurückgenommen hätte, da dann zumindest nach § 322 Abs. 2 ZPO analog hinsichtlich der Entscheidung über die Aufrechnungsforderung das für sie sehr viel ungünstigere Ergebnis des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig festgestanden hätte (vgl. BGH NJW 1968, 156; OLGR Frankfurt 2001, 149; Musielak-Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 767 Rdnr. 46).
  • BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um

    Darüber hinaus ist grundsätzlich keine Beschwer vorhanden (BGHZ 48, 356, 357/358; 57, 301; BGH NJW 1964, 2061; 1967, 2162; 1973, 146; OLG Celle, NdsRpfl 1970, 167).
  • BGH, 23.05.1989 - IX ZR 57/88

    Rechtskraft eines der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteils

    Der Ausnahmefall des § 322 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BGHZ 48, 356, 358) [BGH 25.10.1967 - V ZR 29/66] kommt hier nicht in Betracht.
  • OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 6 U 133/12

    Zulässigkeit einer Klage: Ladungsfähige Anschrift des Klägers als

  • BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 32/91

    Rechtskraftwirkung bei Aufrechnung titulierter Forderungen

  • BGH, 25.05.1988 - VIII ZR 18/88

    Umfang der Rechtskraft bei Hilfsaufrechnung

  • OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03

    Präklusion von in einem Vollstreckungsabwehrverfahren unterlassenem Vorbringen

  • OVG Brandenburg, 22.05.2001 - 4 B 21/01

    Behandlung der Aufrechnung mit einer bestrittenen, nicht titulierten

  • ArbG Essen, 29.08.2008 - 5 Ca 965/08

    Berücksichtigung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer

  • LG München II, 16.08.2004 - 6 T 2652/04

    Deutsche Bahn AG: Zurechnung von Erklärungen im Grundbuchverfahren

  • BGH, 26.01.1968 - I ZR 62/65

    Kauf von Grundstücken - Eintragung einer Auflassungsvormerkung - Anfechtung eines

  • BGH, 07.05.1996 - XI ZR 47/96

    Bemessung der Urteilsbeschwer bei hilfsweise erfolgter Aufrechnung mit einer

  • BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91

    Änderung der Werte der Beschwer in der Revision - Berücksichtigung von

  • BGH, 14.04.1992 - XI ZR 270/91

    Höhe einer Klageforderung bei Schadensersatzpflicht durch fehlerhafte Beratung

  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 147/82

    Beanstandung einer Entscheidung des Berufungsgerichts

  • OLG Düsseldorf, 16.09.1969 - 5 W 15/69
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht