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   BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65   

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https://dejure.org/1968,332
BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65 (https://dejure.org/1968,332)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1968 - Ia ZR 49/65 (https://dejure.org/1968,332)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1968 - Ia ZR 49/65 (https://dejure.org/1968,332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 32 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHZ 49, 331
  • NJW 1968, 1042
  • MDR 1968, 646
  • GRUR 1968, 195
  • GRUR Int. 1968, 129
  • BB 1968, 395
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.06.1964 - Ia ZR 198/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65
    Unter wiederholter Bezugnahme auf das "Climax"-Urteil des erkennenden Senats vom 16. Juni 1964 (GRUR 1964, 682) und auf das Rechtsgutachten des Professors Dr. K. vom 23. Oktober 1964 führt das Berufungsgericht sodann aus: der von der Klägerin geltend gemachte Unterlassungsanspruch gründe sich auf ihr deutsches Sortensohutzrecht und sei daher nach deutschem Recht zu beurteilen; als Rechtsgrundlage für den Unterlassungsanspruch kämen die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1 Satz 1, 35 Abs. 1 Saatguts in Betracht; die Tatsache, daß die von der Beklagten eingeführten Kartoffeln als Importsaatgut nach § 52 SaatgutG zugelassen gewesen seien, stehe der Anwendung dieser Bestimmungen nicht entgegen; der aus den §§ 6, 35 Saatguts herzuleitende Unterlassungsanspruch könne auch nicht zufolge eines Analogieschlusses aus § 13 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 5 Satz 2 SaatgutG als in einen bloßen Anspruch auf Entgelt umgewandelt angesehen werden.
  • RG, 04.04.1914 - I 3/14

    Feststellungsurteil. Rechtskraft. Verjährung. Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65
    Im übrigen hat das Reichsgericht die sich aus dem Territorialitätsprinzip ergebenden Folgen "für die Umgrenzung des subjektiven Patentrechts" schon in RGZ 84, 370, 375/76 (in Verbindung mit RGZ 51, 263, 266/67) wie folgt beschrieben: das aus der Erteilung eines Patents entspringende subjektive Recht äußere seine Wirkungen nur innerhalb des Gebiets des Staates, dessen zuständige Behörde das Patent bewilligt habe; soviel patenterteilende Staaten es gebe, ebensoviele subjektive Patentrechte könnten auf ein und dieselbe Erfindung, und zwar ein und demselben Berechtigten, verliehen werden; jedes dieser Patentrechte stehe in seinem örtlichen Geltungsbereich unabhängig von den anderen da, seine Wirksamkeit werde von dem Schicksal, das die anderen Patente auf den gleichen Gegenstand treffe, nicht berührt; ebenso gelte das für das Patentrecht anzunehmende "Prinzip des inneren Zusammenhangs seiner Benutzungsformen" (jetzt besser "Erschöpfung", "Konsumtion" oder "Verbrauch des Patentrechts" genannt, vgl. Reimer Patentgesetz 2. Aufl. § 6 Rdn. 87) nicht für territorial verschiedene Patentrechte; selbst bei Identität des Patentinhabers dürfe daher die in einem Patentstaat rechtmäßig gefertigte Sache nicht in einem anderen Patentstaat in Verkehr gebracht oder sonst in Benutzung genommen werden, es sei denn, daß eine besondere Erlaubnis dazu erteilt worden wäre.
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65
    Zu Unrecht meint die Beklagte in ihrer Revisionserwiderung, weil das Sortenschutzrecht anderen Zwecken diene und grundlegend anders geregelt sei als das Patentrecht, könnten auch die für parallele Patentrechte desselben Patentinhabers aus dem Territorialitätsprinzip entwickelten Grundsätze nicht für parallele Sortenschutzrechte desselben Sorteninhabers gelten; hier seien vielmehr bei der Beurteilung der aus dem deutschen Sortenschutzrecht geltendgemachten Ansprüche auch die im Land des parallelen Schutzrechts eingetretenen Umstände zu berücksichtigen, ebenso wie das hinsichtlich paralleler Warenzeichenrechte in der "Maja"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 1964 (BGHZ 41, 84, 93 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62]/94) anerkannt worden sei.
  • BFH, 16.02.1956 - II 152/55 U

    Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach dem Reichsheimstättengesetz - Neuausgabe

    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65
    Der Sortenschutz ist ihr durch Beschluß des Sortenausschusses für Kartoffeln des Bundessortenamts vom 1. Juli 1954 - A II 152/55 - gemäß § 67 des Saatgutgesetzes vom 27. Juni 1953 (BGBl III - 7822 - 1) erteilt worden.
  • BGH, 15.06.1959 - KAR 1/59

    Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB

    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65
    Das ist auch von keiner der Parteien behauptet worden und ist so zweifelsfrei, daß der erkennende Senat, obwohl es sich dabei um eine kartellrechtliche Frage handelt, selbst darüber entscheiden kann (vgl. BGHZ 30, 186).
  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65
    Im deutschen Kartellrecht ist es zwar anerkannt, daß ein Gericht nicht zu einer Leistung verurteilen darf, die nach Kartellrecht, z.B. nach § 20 GWB , nicht wirksam hätte vertraglich vereinbart werden können (vgl. BGHZ 46, 365, 367 [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65]/68 - "Schweißbolzen").
  • BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65
    Das Berufungsgericht hat trotz der zutreffenden Darlegungen in dem von ihm eingeholten Rechtsgutachten des Professors Dr. K. die Bedeutung des im Sortenschutzrecht ebenso wie im Patentrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes (von Kegel im Anschluß an BGHZ 18, 1, 13 [BGH 07.06.1955 - I ZR 64/53] und 22, 1, 14 auch "Bündeltheorie" genannt) für die Entscheidung über den hier geltendgemachten Unterlassungsanspruch verkannt.
  • RG, 02.05.1902 - II 45/02

    1. Steht der Anwendung des § 7 Abs. 1 des Warenbezeichnungsgesetzes auf eine

    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65
    Im übrigen hat das Reichsgericht die sich aus dem Territorialitätsprinzip ergebenden Folgen "für die Umgrenzung des subjektiven Patentrechts" schon in RGZ 84, 370, 375/76 (in Verbindung mit RGZ 51, 263, 266/67) wie folgt beschrieben: das aus der Erteilung eines Patents entspringende subjektive Recht äußere seine Wirkungen nur innerhalb des Gebiets des Staates, dessen zuständige Behörde das Patent bewilligt habe; soviel patenterteilende Staaten es gebe, ebensoviele subjektive Patentrechte könnten auf ein und dieselbe Erfindung, und zwar ein und demselben Berechtigten, verliehen werden; jedes dieser Patentrechte stehe in seinem örtlichen Geltungsbereich unabhängig von den anderen da, seine Wirksamkeit werde von dem Schicksal, das die anderen Patente auf den gleichen Gegenstand treffe, nicht berührt; ebenso gelte das für das Patentrecht anzunehmende "Prinzip des inneren Zusammenhangs seiner Benutzungsformen" (jetzt besser "Erschöpfung", "Konsumtion" oder "Verbrauch des Patentrechts" genannt, vgl. Reimer Patentgesetz 2. Aufl. § 6 Rdn. 87) nicht für territorial verschiedene Patentrechte; selbst bei Identität des Patentinhabers dürfe daher die in einem Patentstaat rechtmäßig gefertigte Sache nicht in einem anderen Patentstaat in Verkehr gebracht oder sonst in Benutzung genommen werden, es sei denn, daß eine besondere Erlaubnis dazu erteilt worden wäre.
  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Der Patentschutz unterliegt dem Grundsatz der Territorialität, wonach ein für ein bestimmtes Hoheitsgebiet erteiltes Patent nur dort Wirkung entfaltet (vgl. BGHZ 49, 331 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 2 U 51/08

    Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung; Verletzung

    Das beruht auf dem Grundsatz der Territorialität des Patentrechts, welcher der Machtabgrenzung verschiedener Staaten zueinander entspringt und der den Patentschutz auf das Gebiet des Staates beschränkt, der das Patent verliehen hat oder für dessen Geltungsgebiet es erteilt worden ist (Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 8; vgl. zum Territorialitätsprinzip ferner: BGH, GRUR 1994, 798, 799 - Folgerecht bei Auslandsbezug; GRUR 1968, 195, 196 - Voran; BG, GRUR Int. 1997, 932 - Beschichtungsanlage; GRUR Int. 2000, 639, 640 - Kodak II; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 116; Schulte, a.a.O., § 9 Rdnrn. 95; Jestaedt, a.a.O., Rdnr. 663; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., S. 749 und 798).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98

    Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent

    Für den Fall, daß das Inverkehrbringen des patentgeschützten Gegenstandes durch den Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung durch einen Dritten in Deutschland erfolgt ist, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nur zum früheren Recht (BGHZ 2, 261, 267; 49, 331, 335 - Voran; Sen.Urt. v. 3.6.1976 - X ZR 57/73, GRUR 1976, 579, 580 - Tylosin), sondern auch zum geltenden neuen Recht, das insofern keine Änderung mit sich gebracht hat (Sen.Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter).

    Der Bundesgerichtshof hat sich dem in mehreren Urteilen angeschlossen (BGHZ 49, 331, 334 - Voran; Sen.Urt. v. 4.3.1975 - X ZR 28/72, GRUR 1975, 598, 600 - Stapelvorrichtung; Sen., aaO, 582 - Tylosin).

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 2, 261, 267; 49, 331, 335 - Voran; BGH, Urt. v. 8.3.1973 X ZR 6/7O, GRUR 1973, 518, 520 - Spielautomat II; Urt. v. 3.6.1976 - X ZR 57/73, GRUR 1976, 579, 580 - Tylosin; vgl. a. Urt. v. 4.3.1975 - I ZR 28/72, GRUR 1975, 598, 600 Stapelvorrichtung; Urt. v. 24.9.1979 - KZR 14/78, GRUR 198O, 38, 39; ebenso schon RGZ 51, 139, 141).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 21/15

    Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats durch den Parallelimport eines

    Für den Fall, dass das Inverkehrbringen des patentgeschützten Gegenstandes durch den Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung durch einen Dritten in Deutschland erfolgt ist, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 2, 261, 267; 49, 331, 335 - Voran; BGH, GRUR 1976, 579, 580 - Tylosin; GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter; GRUR 2000, 299 - Karate).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Überdies ist zu beachten, dass aufgrund des Territorialitätsprinzips ein Patent seine materiellen Wirkungen nur innerhalb des Gebiets entfaltet, für das es erteilt ist (vgl. BGH GRUR 1968, 195, 196; OLG Düsseldorf InstGE 11, 203 Tz. 125).
  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78

    Schallplattenimport

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 73/78 - (Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten) ausgesprochen, daß es sich bei dem Erschöpfungsgrundsatz um eine allgemeine Rechtsregel handelt (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol - Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tyloson; Zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; Zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; ferner die nachfolgende Rspr.).

    Ein Schutz des inländischen Berechtigten ist vom Patentsenat des Bundesgerichtshofes auch für das Sortenschutzrecht (BGHZ 49, 331 ff = GRUR 1968, 195 ff - Voran) und für das Patentrecht (BGH GRUR 1976, 579 ff - Tyloson) anerkannt worden.

  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Daraus folgt für die hier zur Beurteilung stehende Frage, daß der sogenannte Verbrauch des Patentrechts durch Inverkehrbringen der patentge schützten Ware Wirkungen nur in dem Staat zu äußern vermag, in dem das Inverkehrbringen erfolgt ist, daß also die Wirkung des Verbrauchs, wie jede andere Auswirkung des Patentrechts, an den Grenzen jenes Staates endet (vgl. BGHZ 49, 331 - Voran).
  • BGH, 15.12.1987 - X ZR 55/86

    "Achat"; Schutzzweck des Sortenschutzgesetzes

    Das Sortenschutzrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht (vgl. BGH GRUR 1968, 195, 196 - Voran).
  • BGH, 21.03.1985 - I ZR 166/82

    Schallplattenimport II; Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts durch

    Ob der Berechtigte die räumlich auf das Ausland beschränkte Verbreitung durch Dritte vornehmen läßt oder selbst veranlaßt, kann unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten keine Rolle spielen (vgl. auch die Rechtsprechung zum Sortenschutz und Patentrecht, BGHZ 49, 331, 334 ff. - Voran; BGH, Urt. v. 03.06.1976 - X ZR 57/73, GRUR 1976, 579, 582 - Tylosin); es sei denn, die eigene Auslandsverbreitung erfolgt ohne jeglichen Vorbehalt, so daß darin die stillschweigende Ermächtigung zum Import ins Inland und damit zur Ausübung des inländischen Verbreitungsrechts zu sehen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 15 U 67/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein gebrauchsfertiges

  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 24/79

    Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten

  • BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden in Patentlizenzverträgen

  • LG Düsseldorf, 02.09.2010 - 4a O 60/09

    Prepay-Verfahren

  • BGH, 13.07.1978 - IX ZR 85/73

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.03.1975 - X ZR 28/72

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Geltendmachung der durch

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