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   BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51   

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BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51 (https://dejure.org/1952,32)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1952 - I ZR 68/51 (https://dejure.org/1952,32)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1952 - I ZR 68/51 (https://dejure.org/1952,32)
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Hummelfiguren

Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand des Kunstschutzes

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 1
  • NJW 1952, 784
  • GRUR 1952, 516
  • BB 1952, 707
  • DB 1952, 468
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 12.06.1937 - I 250/36

    1. Welchen Anforderungen müssen gewerbliche Erzeugnisse genügen, um als

    Auszug aus BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51
    Der ästhetische Gehalt muß nur einen solchen Grad haben, daß nach der im Leben herrschenden Auffassung noch von Kunst gesprochen werden kann (RGZ 155, 199 [202]).

    Die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung, daß diese übereinstimmenden Merkmale nicht Gegenstand des Kunstschutzes sein können, weil es eine Hemmung der allgemeinen künstlerischen Entwicklung bedeuten würde, wenn derartige abstrakte Eigenschaften eines Werkes dem ausschließlichen Recht des Urhebers vorbehalten blieben, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 119, 408 [412]; 127, 213; 139, 220; 155, 199 [202]).

  • RG, 21.12.1934 - II 212/34

    Wann ist die Möglichkeit der Begehung unlauteren Wettbewerbs gegenüber einer

    Auszug aus BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51
    Es ist jedoch vom Reichsgericht anerkannt worden, daß auch dann, wenn die für einen Ausstattungsschutz erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, die planmässige Annäherung an eigenartige, im Verkehr bekannte Merkmale der Ware eines Mitbewerbers gegen § 1 UnlWG verstoßen kann (RGZ 146, 247 [250]).
  • RG, 14.01.1928 - I 60/27

    Kunstverlag

    Auszug aus BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51
    Die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung, daß diese übereinstimmenden Merkmale nicht Gegenstand des Kunstschutzes sein können, weil es eine Hemmung der allgemeinen künstlerischen Entwicklung bedeuten würde, wenn derartige abstrakte Eigenschaften eines Werkes dem ausschließlichen Recht des Urhebers vorbehalten blieben, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 119, 408 [412]; 127, 213; 139, 220; 155, 199 [202]).
  • RG, 18.04.1928 - I 1/28

    Rundfunkszenen als Schriftwerke

    Auszug aus BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51
    Wo die von diesen Sondergesetzen gezogenen Grenzen einen Schutz des ästhetischen Gehalts ausdrücklich und absichtlich ausschliessen, kann dieser nicht über andere Rechtsnormen gewährt werden (RGZ 112, 7; 121, 65 [73]; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht 1951 S. 27).
  • RG, 31.01.1928 - II 77/27

    Gewerblicher Rechtsschutz; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51
    Das schließt nicht aus, daß auch die eigenartige kennzeichnende Gestaltung der Ware selbst Ausstattungsschutz geniessen kann (RG in GRUR 1941, 238 Hansaplast; RG in GRUR 1943, 213 Feuerlöscher; RGZ 120, 94 Huthaken), und zwar auch dann, wenn die ästhetische Formung der Ware gleichzeitig kunstschutz- oder geschmacksmusterschutzfähig ist (RGZ 112, 352 [354] Gütermanns Nähseide; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 1947 Kap 31 Anm. 11).
  • RG, 22.01.1926 - II 383/25

    Normzeichenrecht; Ausstattungsschutz

    Auszug aus BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51
    Das schließt nicht aus, daß auch die eigenartige kennzeichnende Gestaltung der Ware selbst Ausstattungsschutz geniessen kann (RG in GRUR 1941, 238 Hansaplast; RG in GRUR 1943, 213 Feuerlöscher; RGZ 120, 94 Huthaken), und zwar auch dann, wenn die ästhetische Formung der Ware gleichzeitig kunstschutz- oder geschmacksmusterschutzfähig ist (RGZ 112, 352 [354] Gütermanns Nähseide; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 1947 Kap 31 Anm. 11).
  • RG, 19.03.1932 - I 345/31

    1. Sind Naturnachbildungen vom Kunstschutz und vom Geschmacksmusterschutz

    Auszug aus BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51
    Es genügt jedoch nicht, daß durch eine verwechslungsfähige Nachbildung, durch die Sonderschutzrechte nicht verletzt werden, ein fremdes Arbeitsergebnis von einem Mitbewerber ausgenutzt wird, sondern es müssen besondere, außerhalb des kunstschutzrechtlichen Tatbestandes liegende Umstände hinzutreten, um diese Ausnutzung unerlaubt zu machen (RGZ 135, 385; RG in GRUR 1942, 282; Lindenmaier in GRUR 1949, 309).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87

    Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen

    Solche abstrakten Eigenschaften eines Werkes sind im Interesse der allgemeinen künstlerischen Entwicklung als gemeinfrei anzusehen (st. Rspr., vgl. BGHZ 5, 1, 4 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren I).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    So ist beispielsweise bei Kunstwerken, die der Verkehr ausschließlich nach ihrem ästhetischen und künstlerischen Gehalt wertet, die eigentümliche Formgebung dem Markenschutz nicht zugänglich, wenn nach der Verkehrsauffassung das Kunstwerk erst durch diese Formgebung entsteht und die handelbare Ware selbst darstellt (vgl. BGHZ 5, 1, 6 - Hummelfiguren; 29, 62, 64 - Rosenthal-Vase, jeweils zum Ausstattungsschutz nach § 25 WZG; vgl. ferner Hildebrandt, Marken und andere Kennzeichen, § 4 Rdn. 139).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Die für den ästhetischen Eindruck wesentlichen Formmerkmale einer schöpferischen Leistung entziehen sich oft der genauen Wiedergabe durch Worte, so daß eine erschöpfende Einzelaufgliederung der künstlerischen Elemente in der Regel nicht erwartet werden kann (vgl. BGHZ 5, 1, 4 - Hummelfiguren I).
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Das bedeutet, daß für die Anwendung des Wettbewerbsrechtes kein Raum ist, wenn die vom Urheberrecht gezogenen Grenzen nach ihrem Sinn und Zweck einer solchen Nutzung nicht entgegenstehen (RGZ 120, 97 - Huthaken; BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] [9] - Hummelfiguren).

    Da die Urheber der Filmkomödie, indem sie an die von D. erfundenen Detektivgestalten anknüpften, nur von dem ihnen nach urheberrechtlichen Grundsätzen frei stehenden Recht Gebrauch machten, unter freier Benutzung eines fremden Werkes eine eigentümliche Schöpfung hervorzubringen, könnte die Beklagte durch die Auswertung dieses Films den Tatbestand einer unerlaubten Handlung gemäß § 826 BGB oder eines unlauteren Wettbewerbs gemäß § 1 UWG nur verwirklicht haben, wenn - abgesehen von der Anknüpfung an die Romanfiguren von D. - zusätzliche Umstände ersichtlich wären, die den Vorwurf eines unlauteren oder sittenwidrigen Vorgehens der Beklagten zu rechtfertigen vermöchten (BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] [10] - Hummelfiguren; RGZ 121, 69 [73] - Rundfunksenderaum; RGZ 135, 385, 395 - künstliche Blumen; RG GRUR 1929, 240).

  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

    Der Schutz dieses Gesetzes gebührt nach ständiger Rechtsprechung solchen Werken, bei denen es sich um eigenpersönliche Schöpfungen handelt, die dazu bestimmt und geeignet sind, das ästhetische Empfinden des Beschauers anzusprechen, und deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht, daß nach den im leben herrschenden Anschauungen von Kunst gesprochen werden kann (BGHZ 5, 1, 3 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel; 16, 4, 6 - Mantelmodell Bern; 22, 209, 214 f - Europapost).

    Auszugehen ist nach den Grundsätzen der Rechtsprechung davon, daß die schutzfähige künstlerische Eigenart der "Mecki"-Darstellung aus Rechtsgründen nicht in dem Motiv eines vermenschlichten Igels als solchem gesucht werden kann, da anderenfalls - wie das Berufungsgericht im Anschluß an die Hummel-Entscheidung (BGHZ 5, 1, 4) [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] zutreffend bemerkt - die allgemeine künstlerische Entwicklung und Schaffensfreiheit in einer nicht zu billigenden Weise gehemmt würde.

    Das Berufungsgericht ist bei seinen Ausführungen zu § 1 UWG von dem anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß die Verwertung der Ausnutzung eines mit Mühe und Kosten errungenen Arbeitsergebnisses nur dann unzulässig ist, wenn besondere Umstände hinzutreten, die das Vorgehen als sittenwidrig erscheinen lassen (BGHZ 5, 1, 10 f [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel; BGH GRUR 1953, 40 - Gold-Zack; BGHZ 18, 175, 182 [BGH 20.09.1955 - I ZR 194/53] - Werbeidee; vgl. auch die Übersicht über die bisherige Rechtsprechung bei Nerreter "Wettbewerblicher Schutz technischer und ästhetischer Arbeitsergebnisse" GRUR 1957, 408 ff).

    Einen sonstigen unlauteren Begleitumstand würde das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats darin sehen, daß ein Mitbewerber sich planmäßig an eigenartige im Verkehr bekannte Merkmale der Ware eines anderen Mitbewerbers annähert, um deren guten Ruf zur Empfehlung der eigenen Ware für sich auszubeuten (BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel; BGH GRUR 1953, 40 - Gold-Zack).

    Da die Beklagte die Grenzen dieser Sondergesetze eingehalten hat, wurde sie nur dann unlauter handeln, wenn zusätzliche wettbewerbswidrige Momente hinzutreten würden (BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel; 26, 52 - Sherlock Holmes; Urt. v. 4.2.1958 - I ZR 48/57 - Lili Marleen).

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Das schließt jedoch nicht aus, eine wettbewerbliche Leistung dann gegen eine im Wege der Nachahmung erfolgende Ausnutzung zu schützen, wenn besondere - außerhalb des kunstschutzrechtlichen Tatbestandes liegende - Umstände hinzutreten, welche die Ausnutzung wettbewerbsrechtlich als unlauter erscheinen lassen (BGHZ 5, 1, 10 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel-Figuren).
  • BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83

    "Bob Dylan"; Rechtstellung des ausübenden Künstlers; Verbot der Verbreitung

    Die Anwendung des § 1 UWG scheitert jedoch - wie das Berufungsgericht weiter angenommen hat - an dem Grundsatz, daß der wettbewerbliche Leistungsschutz die Wertung eines bestehenden Sonderrechtsschutzes hinzunehmen hat und über die bewußte Begrenzung der gewährten Ausschließlichkeitsrechte nicht hinausgehen darf (vgl. BGHZ 5, 1, 9, 11 - Hummelfiguren I; 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 288, 295, 296 - Apfelmadonna).

    Denn die unlauteren Umstände müssen außerhalb des Sonderschutztatbestandes liegen (BGHZ 5, 1, 10 - Hummelfiguren I ; 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 88, 296 - Apfelmadonna).

  • BGH, 09.12.1958 - I ZR 112/57

    Form von Gebrauchsgegenständen. Ausstattungsschutz

    Auch bei Gebrauchsgegenständen (hier Vasen) ist die Formgebung nicht ausstattungsschutzfähig, wenn sie nach der Verkehrsauffassung die Ware in ihrem charakteristischen Wesensgehalt erst entstehen läßt und nicht nur als besondere Aufmachung einer auch ohne diese Formgebung handelbaren Ware gewertet wird (Ergänzung zu BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren).

    Der ästhetische Gehalt des Werkes muß jedoch einen solchen Grad erreicht haben, daß nach der im Leben herrschenden Anschauung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" und nicht etwa nur einer geschmacklichen Leistung, wie sie der Schutz nach dem Geschmacksmustergesetz voraussetzt, gesprochen werden kann (RGZ 76, 339; 135, 385; BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren; 16, 4 - Mantelmodell; 22, 209 - Titelschriftbild; 24, 55 - Bauwerk; 28, 351 - Candida-Schrift).

    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach der besonderen Gestaltungsform einer Ware dann kein Ausstattungsschutz zugebilligt werden kann, wenn sie nach der Auffassung der in Betracht kommenden Abnehmerkreise keine bloße Zutat zu der Ware darstellt, die ihrer warenzeichenmäßigen Kennzeichnung dienen soll, sich vielmehr in dieser Formgestaltung nach der Verkehrsauffassung die Ware selbst in ihrem eigentlichen Wesensgehalt verkörpert (BGHZ 5, 1 ff [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren; 11, 129 ff - Zählkassette).

    Da die Klägerin sich bei der Herstellung und der Verbreitung ihrer Vasen, wie oben unter I erörtert worden ist, in den Grenzen des urheberrechtlich Erlaubten hält, könnte ihr Vorgehen aus wettbewerblichen Gesichtspunkten nur beanstandet werden, wenn zusätzliche Umstände ersichtlich wären, die den Vorwurf eines unlauteren Verhaltens zu rechtfertigen vermöchten (BGHZ 5, 1, 10 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren; BGHZ 26, 52 - Sherlock Holmes).

    Denn fehlt es an einer bewußten Annäherung an besondere im Verkehr bekannte Merkmale der Ware eines Mitbewerbers mit dem Ziel, sich die im Verkehr mit diesen Merkmalen verbundenen Gütevorstellungen zunutze zu machen, so reicht die rein objektive Gefahr einer Warenverwechslung und einer etwa damit verbundenen Täuschung über die Herkunftsstätten nicht aus, den Vorwurf eines sittenwidrigen Vorgehens zu rechtfertigen, wenn die fragliche Formgestaltung weder in urheberrechtliche noch in zeichenrechtliche Ausschließlichkeitsrechte eingreift (BGHZ 5, 1, 10 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren).

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auf dem Gebiet der geschmacklichen Zwecken dienenden Warenformen hat der erkennende Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt, daß diese unabhängig davon, ob sie unter Kunst- oder Geschmacksmusterschutz stehen, Ausstattungsschutz genießen können (RGZ 112, 352, 354 - Gütermann's Nähseide; 120, 94 - Huthaken; BGHZ 5, 1, 6 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Kümmel; 29, 62 - Rosenthal-Vase).

    Denn mit dem Wegfall dieser Gestaltungsform würde bei solchen Warengattungen die handelbare Ware selbst entfallen (BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel) Bei Waren dagegen, die einem praktischen Gebrauchszweck dienen sollen, entscheidet sich die Frage, ob das den Geschmack ansprechende äußere Erscheinungsbild der Ware den Begriff der Ausstattung erfüllt, danach, ob der Verkehr dem ästhetischen Eindruck, den die Ware vermittelt, ein so erhebliches Gewicht beimißt, daß er in ihm eine die Ware als solche charakterisierende Eigenschaft und nicht ein der Ware nur beigegebenes Warenkennzeichnungsmittel erblickt, bei dessen Wegfall noch eine wesensgleiche Ware verbleibt (BGHZ 29, 62 - Rosenthal-Vase).

    Abgesehen davon, daß sich die wettbewerbsrechtlich bedeutsame Verwechslungsgefahr mit der Frage, ob eine Nachbildung im Sinn von § 5 GeschmMG vorliegt, nicht deckt (BGHZ 5, 10 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel; Furler a.a.O. § 1 Anm. 66; § 5 Anm. 23), ist für den wettbewerbsrechtlichen Tatbestand, wie bereits hervorgehoben, nicht das hinterlegte Papiermuster 00261, sondern das gewebte Stoffmuster Nr. 50 der Klägerin maßgebend.

  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 188/84

    "Die Zauberflöte"; Inlandsschutz eines ausländischen Künstlers; Ansprüche bei

    Die Wertung dieses bestehenden Sonderrechtsschutzes hat der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz grundsätzlich hinzunehmen; er darf über die bewußte Begrenzung der gewährten Rechte nicht hinausgehen (BGH, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O. S. 456 - Bob Dylan; vgl. auch BGHZ 5, 1, 9, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren I; 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 288, 295, 296 - Apfelmadonna).

    Die im Streitfall bestehende Begrenzung des Sonderrechtsschutzes schließt einen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz jedoch nicht aus, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung fremder Leistung wettbewerbsrechtlich als unlauter erscheinen lassen; diese die Unlauterkeit begründenden Umstände müssen allerdings außerhalb des Sonderschutztatbestandes liegen (BGHZ 5, 1, 10 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren I; 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 288, 296 - Apfelmadonna; BGH, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O. S. 456 - Bob Dylan).

  • BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55

    Gebrauchsgraphik und Kunstschutz

  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57

    Wettbewerbswidrige Pflanzennachzüchtung

  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

  • BGH, 30.05.1958 - I ZR 21/57

    Kunstschutz einer Gehrauchsschrift

  • BGH, 27.05.1981 - I ZR 102/79

    Stahlrohrstuhl II

  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von nicht Sonderrecht unterstellten

  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 9/04

    Scherkopf

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

  • OLG Hamburg, 14.04.1994 - 3 U 236/93

    Vervielfältigungsrecht für die plastische Nachbildung einer Skulptur ; Verletzung

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 5/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

  • BGH, 20.09.1955 - I ZR 194/53

    Werbeidee, Matern

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-205/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar schließt das Unionsrecht die

  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64

    Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 36/04

    Schutz einer ausschließlich aus einer Form bestehenden Marke; Freihaltebedürfnis

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 5/78

    Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten an hinterbeinlosen Stahlrohrstühlen

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 87/60

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 22.12.2022 - 14c O 45/21
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 51/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

  • BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58

    Mecki-Igel II / Mecki - Igel II

  • BGH, 04.02.1958 - I ZR 48/57

    Lili Marleen

  • OLG Frankfurt, 23.02.1984 - 6 U 169/83

    Die "Schlümpfe" genießen Kunstschutz - Zum Unterlassungsanspruch bezüglich

  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 68/75

    Kettenkerze

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 53/67

    Rechtliche Einordnung des Schadensersatzanspruchs wegen entzogener Dienste eines

  • BGH, 13.12.1955 - I ZR 86/54

    Rechtsmittel

  • OLG München, 30.04.2009 - 23 U 3970/08

    Kommanditgesellschaft: Voraussetzungen für die Ausschließung eines Kommanditisten

  • BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51

    Rechtsmittel

  • KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01

    Urheberrechtsschutz für eine Romanfigur: Abgrenzung zwischen freier Bearbeitung

  • OLG Dresden, 20.01.1998 - 14 U 1217/97

    Wettbewerbswidrigkeit der identischen Übernahme einer Vielzahl von Abbildungen in

  • BGH, 15.10.1971 - I ZR 25/70
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 85/65

    Herstellung von Kinderfiguren aus Keramik - Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht -

  • LG München I, 16.08.2006 - 21 O 11879/02
  • LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 121/06
  • BGH, 24.04.1972 - II ZR 81/70

    Nichtigkeit eines Vergleichs wegen sittenwidrigen Verhaltens - Erfordernis der

  • BGH, 09.01.1962 - I ZR 142/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 94/52

    Ausstattungsschutz

  • LG Berlin, 06.05.1986 - 16 O 72/86
  • OLG Köln, 16.01.1984 - 16 Wx 76/83

    Informationspflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft über den

  • LG Hamburg, 16.02.2000 - 315 O 25/99

    Werbung mit sog. banner-ads bei Internet-Suchmaschinen ist unzulässig und

  • BGH, 30.01.1963 - I ZR 96/61

    Fahrradschutzbleche

  • BAG, 29.11.1961 - 4 AZR 359/60

    Justizaushelfer - Arbeiter - Angestellte - Verkehrsanschauung

  • BPatG, 26.09.2001 - 28 W (pat) 61/01
  • OLG München, 16.01.1975 - 6 U 3481/74

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer Puppe; Definition des Kunstbegriffs;

  • BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 129/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 140/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.01.1961 - I ZR 118/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.10.1955 - I ZR 220/53

    Rechtsmittel

  • BPatG, 26.09.2001 - 28 W (pat) 67/01
  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 31/66

    Urheberrechtswidrige und wettbewerbswidrige Nachbildung der Bambi-Figur -

  • BPatG, 26.09.2001 - 28 W (pat) 62/01
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 36/65

    Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) - Vertreibung

  • BGH, 19.04.1955 - I ZR 172/53

    Rechtsmittel

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