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   BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67   

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https://dejure.org/1968,340
BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67 (https://dejure.org/1968,340)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1968 - I ZB 12/67 (https://dejure.org/1968,340)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1968 - I ZB 12/67 (https://dejure.org/1968,340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Eintragung von Wortzeichen bei enger Anlehnung von Anmeldezeichen an Beschaffenheitsangaben, die zur Beschreibung von Waren freizuhalten sind - Eintragungsfähigkeit bei mangelnder herkunftskennzeichnender Unterscheidungskraft - Verstärkung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 219
  • NJW 1968, 1628
  • NJW 1968, 2188 (Ls.)
  • MDR 1968, 823
  • GRUR 1968, 694
  • DB 1968, 1307
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67
    Es trägt damit den Grundsätzen Rechnung, wie sie in mehreren Entscheidungen (GRUR 1963, 630 - Polymer; BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] - Shortening und in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß Ib ZB 6/66 vom 14. Februar 1968 - Fe) über den Schutz solcher eingetragenen Zeichen entwickelt worden sind, die durch Anlehnung an eine warenbeschreibende Angabe gebildet wurden.
  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67
    Es trägt damit den Grundsätzen Rechnung, wie sie in mehreren Entscheidungen (GRUR 1963, 630 - Polymer; BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] - Shortening und in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß Ib ZB 6/66 vom 14. Februar 1968 - Fe) über den Schutz solcher eingetragenen Zeichen entwickelt worden sind, die durch Anlehnung an eine warenbeschreibende Angabe gebildet wurden.
  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
    Auszug aus BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67
    Es trägt damit den Grundsätzen Rechnung, wie sie in mehreren Entscheidungen (GRUR 1963, 630 - Polymer; BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] - Shortening und in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß Ib ZB 6/66 vom 14. Februar 1968 - Fe) über den Schutz solcher eingetragenen Zeichen entwickelt worden sind, die durch Anlehnung an eine warenbeschreibende Angabe gebildet wurden.
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Zur Reichweite des Eintragungsverbots für Zeichen, die mit freizuhaltenden Angaben verwechselbar sind (Ergänzung zu BGHZ 50, 219 - Polyestra).

    Das angegriffene Zeichen "Indorektal" sei dem medizinischen Fachausdruck "endorektal" sehr ähnlich, so daß eine Anwendung der Grundsätze der Polyestra-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 50, 219) in Betracht komme.

    Das unter dem Stichwort "Polyestra" in Rechtsprechung und Literatur behandelte Problem besteht darin, wie durch eine sachgerechte Auslegung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 (2. Alternative) WZG verhindert werden kann, daß als Warenzeichen solche Worte eingetragen werden können, die von einem nicht allgemein bekannten Fachwort bzw. einer beschreibenden Angabe abgewandelt worden sind, und mit denen der Zeicheninhaber im Hinblick auf die Grundsätze der Polymar-Entscheidung (BGH GRUR 1963, 630) im Falle der Eintragung kraft seiner Ausschließlichkeitsrechte den freien Gebrauch dieser Angaben behindern könnte (vgl. BGHZ 50, 219 - Polyestra).

    Dort sind die Elemente der drohenden Konfliktslage das Fachwort, dessen abgewandelte Form eingetragen werden soll, die unmittelbare, hochgradige Verwechslungsgefahr (BGHZ 50, 219, 225 - Polyestra: ohne weiteres verwechselbar) und die Behinderungsmöglichkeit - im Zeitpunkt der Entschließung über den Eintragungsantrag in der Regel bereits hinreichend feststellbar und erkennbar.

    Dabei ist zwar eine gegenüber dem Begriff der Wesensgleichheit weitere Auslegung angebracht, andererseits aber, insbesondere soweit es sich um die im Streitfall in Rede stehenden Arzneimittel-Zeichen handelt, der Begriff der Abwandlung nicht auf die Fälle der Eigenständigkeit zu erstrecken, in denen der Verkehr zwar eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff erkennt, das Zeichen aber nicht als dessen Wiedergabe auffaßt bzw. auffassen wird, sobald ihm das Fachwort geläufig sein wird (vgl. BGH GRUR 1968, 694, 695 li.Sp. - Polyestra (insoweit in BGHZ nicht abgedruckt)).

  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

    Das Eintragungsverbot, so hat sie ausgeführt, erstrecke sich - wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1968 (BGHZ 50, 219 - Polyestra) für das bestehende Recht geklärt habe - auch auf solche Zeichen, die mit einem noch nicht allgemein bekannten freizuhaltenden Fachausdruck ohne weiteres verwechselbar seien, sofern die Zeicheneintragung dem Zeicheninhaber ermögliche, Mitbewerbern die uneingeschränkte beschreibende Verwendung des Fachausdrucks zu untersagen.

    Bedenken gegen diese Eintragungspraxis habe der Bundesgerichtshof erstmals in seiner Entscheidung vom 24. November 1965 (BGHZ 45, 131, 142, 143 - Shortening) angedeutet; erst in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1968 (BGHZ 50, 219 - Polyestra) habe er über den Wortlaut des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG und dessen bisherige Auslegung hinausgehend das Eintragungsverbot auch auf solche Bezeichnungen ausgeweitet, die mit einem noch nicht allgemein bekannten freizuhaltenden Fachausdruck ohne weiteres verwechselbar seien, sofern bereits im Eintragungszeitpunkt feststehe, daß durch ein solches eingetragenes Zeichen den Mitbewerbern die uneingeschränkte beschreibende Verwendung des Fachausdrucks versagt werden könne.

    Nach der Eintragung des angegriffenen Zeichens hat der Bundesgerichtshof in seiner Polyestra-Entscheidung (BGHZ 50, 219, 224, 225) auch Abwandlungen von warenbeschreibenden Angaben als vom Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG erfaßt angesehen, wenn und soweit es das Freihaltebedürfnis der Mitbewerber gebiete.

  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

    Die Regelung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG soll zwar eine Monopolisierung beschreibender Angaben unterbinden und ihre freie Benutzbarkeit durch alle Mitbewerber sicherstellen (vgl. BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; BGHZ 50, 219, 224 - Polyestra; BGH GRUR 1975, 368, 369 - Elzym).

    Im Interesse des allgemeinen Freihaltebedürfnisses ist zwar die Anwendung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG streng zu handhaben; insbesondere ist - soweit es das Freihaltebedürfnis erfordert - der Begriff der beschreibenden Angabe in einem weiten Sinne aufzufassen, um bereits im Eintragungsverfahren eine andernfalls mögliche Behinderung der Mitbewerber auszuschließen (vgl. BGHZ 50, 219, 224, 225 - Polyestra).

  • BGH, 19.10.1979 - I ZB 5/78

    Grundsätze der Polyestra-Entscheidung - Eintragungsfähigkeit von Abwandlungen von

    Die Grundsätze der Polyestra-Entscheidung (BGHZ 50, 219) gelten auch für die Eintragungsfähigkeit von INN-Abwandlungen.

    Dem Bundespatentgericht ist darin zuzustimmen, daß die der "Polyestra"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1968, 694) zu entnehmenden Grundsätze auch für die Beurteilung von Abwandlungen von INN anzuwenden sind.

  • BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92

    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß bei Wortbildungen, die sich an einen allgemein bekannten, glatt warenbeschreibenden Fachausdruck anlehnen, lediglich die Abwandlung in ihrem Einfluß auf den Gesamteindruck herkunftskennzeichnend wirken kann und Anlehnungen, denen jede individualisierende Eigenart fehlt, nicht als unterscheidungskräftig angesehen werden können (BGHZ 50, 219, 222 - Polyestra; 91, 262, 264 - Indorektal I).
  • BPatG, 29.03.2001 - 25 W (pat) 101/00
    Wenngleich der BGH von der "Polyestra"-Entscheidung (BGH GRUR 1968, 694) nie ausdrücklich abgerückt ist, sind doch die Voraussetzungen für die Annahme eines Eintragungshindernisses immer mehr verschärft worden, bis schließlich im Einzelfall sogar die Abweichung nur im Endkonsonanten eines viersilbigen Fachausdrucks für ausreichend erachtet wurde (BGH GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc).

    Eine solche Handhabung war nicht einmal in der Rechtsprechung zu den entsprechenden Schutzhindernissen nach dem WZG erfolgt, obwohl der Wortlaut des § 31 WZG dem wohl nicht entgegenstand (vgl Althammer, WZG, 3. Aufl, § 31 Rdn 6; BGH GRUR 1968, 694 - Polyestra).

  • BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 85/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten" - zur

    Die Markeninhaberin habe bei der Anmeldung sowohl gewusst, dass ein Gattungsbegriff wie "Gelbe Seiten" nicht monopolisiert werden könne (BGH, Beschl. v. 22. Mai 1968 - I ZB 12/67, NJW 1968, 1628) als auch, dass eine Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels innerhalb der EWG nicht zulässig sei (EuGH, Urt. v. 11. Juli 1974 - C - 8/74, Slg 1974, 837 Rdnr. 5).
  • BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten (Wort-Bild-Marke)"

    Sie habe bei der Anmeldung sowohl gewusst, dass ein Gattungsbegriff wie "Gelbe Seiten" nicht monopolisiert werden könne (BGH, Beschl. v. 22. Mai 1968 -I ZB 12/67, NJW 1968, 1628) als auch, dass eine Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels innerhalb der EWG nicht zulässig sei (EuGH, Urt. v. 11. Juli 1974 - C - 8/74, Slg 1974, 837 Rdnr. 5).
  • BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84

    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

    Solche Behinderungen können, insbesondere auch bei noch nicht allgemein bekannten freizuhaltenden Angaben, daraus entstehen, daß dem Zeicheninhaber mit der Eintragung der volle Schutz gegen Verwechslungsgefahren im Sinne des § 31 WZG zuerkannt wird, ihm insbesondere im Verletzungsprozeß grundsätzlich nicht mehr entgegengehalten werden kann, der Schutzumfang seines eingetragenen Zeichens sei gegenüber im Verwechslungsbereich liegenden freizuhaltenden Angaben eingeschränkt (vgl. BGH GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 50, 219 - Polyestra und den nach Erlaß der vorliegenden Beschwerdeentscheidung ergangenen Indorektal-Beschluß des Senats - GRUR 1984, 815).
  • BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81

    Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung in die Zeichenrolle - Verbindung von zwei

    Solche Zeichen, die nach den Grundsätzen der "Polyestra"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. Mai 1968 (BGHZ 50, 219) nicht mehr eingetragen werden dürfen, unterliegen, wenn sie vor Erlaß dieser Entscheidung ordnungsgemäß eingetragen worden sind, nicht deshalb der Löschung nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG, weil sie nunmehr nicht mehr eingetragen werden könnten.
  • BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68

    Verletzung eines Warenzeichens durch Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Wörtern -

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

  • BGH, 27.11.1968 - I ZR 138/66

    Herstellung und Vertrieb von Spirituosen - Benutzung von grünen Vierkantflaschen

  • BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75

    Anmeldung eines Warenzeichens - Zeichenrechtliche Übereinstimmung - Versagung der

  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67

    Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als

  • BGH, 16.10.1981 - I ZB 10/80
  • BPatG, 12.12.1991 - 25 W (pat) 53/90
  • BPatG, 16.01.1991 - 26 W (pat) 111/89

    Anmeldung des Wortzeichens "Linje" zur Eintragung als Warenzeichen; Klangliche

  • BGH, 18.06.1969 - I ZR 119/67

    Streit zwischen Arzneimittelherstellern über die Verwendung von Warenzeichen in

  • BPatG, 06.08.1992 - 25 W (pat) 91/89
  • BPatG, 27.04.1992 - 25 W (pat) 506/88
  • BPatG, 23.04.1992 - 25 W (pat) 163/90
  • BPatG, 06.04.1992 - 25 W (pat) 162/90
  • BPatG, 16.01.1979 - 26 W (pat) 25/76
  • BPatG, 05.03.1974 - 26 W (pat) 370/72
  • BPatG, 11.12.1973 - 26 W (pat) 10/72
  • BPatG, 22.11.1973 - 25 W (pat) 84/70
  • BPatG, 02.10.1973 - 26 W (pat) 21/72
  • BPatG, 05.06.1973 - 26 W (pat) 143/71
  • BPatG, 25.10.1972 - 28 W (pat) 53/71
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