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   BGH, 28.06.1968 - I ZR 156/66   

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BGH, 28.06.1968 - I ZR 156/66 (https://dejure.org/1968,149)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1968 - I ZR 156/66 (https://dejure.org/1968,149)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1968 - I ZR 156/66 (https://dejure.org/1968,149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kontokorrentabrede mit der Konsequenz des Untergangs der in die laufende Rechnung aufgenommenen beiderseitigen Ansprüche und Leistungen durch Anerkennung des Saldos als Einzelforderungen - Anspruch aus dem Saldoanerkenntnis als neue, auf einem selbstständigen ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 277
  • NJW 1968, 2100
  • MDR 1968, 821
  • DB 1968, 1705
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1957 - VII ZR 42/57

    Kreditbürgschaft

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - I ZR 156/66
    Die Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für die bei seinem Ausscheiden bestehende Kontokorrentschuld der offenen Handelsgesellschaft wird begrenzt durch den niedrigsten nach seinem Ausscheiden gezogenen Saldo eines periodischen Rechnungsabschlusses (Ergänzung zu BGHZ 26, 142, 150) [BGH 28.11.1957 - VII ZR 42/57] .

    Bei der Feststellung der Bankschulden, die Gegenstand einer laufenden Rechnung gemäß §§ 355 ff HGB waren, ist das Berufungsgericht im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, daß der Beklagte für diese Schulden bis zu der bei seinem Ausscheiden begründeten Höhe haftet, jedoch nicht über den nach seinem Ausscheiden gezogenen niedrigsten Zwischensaldo hinaus (BGHZ 26, 142, 150 [BGH 28.11.1957 - VII ZR 42/57] ; BGH Urt. v. 17. September 1964 - II ZR 162/62 - insoweit in BGHZ 42, 192 nicht abgedruckt; RGZ 76, 330).

    Das Wesen der Kontokorrentabrede besteht darin, daß die in die laufende Rechnung aufgenommenen beiderseitigen Ansprüche und Leistungen durch Anerkennung des Saldos als Einzelforderungen untergehen; übrig bleibt alsdann nur ein Anspruch aus dem Saldoanerkenntnis, der als neue, auf einem selbständigen Verpflichtungsgrund beruhende, vom früheren Schuldgrund losgelöste Forderung an die Stelle der bisherigen Einzelforderungen tritt (BGHZ 26, 142, 150 [BGH 28.11.1957 - VII ZR 42/57] ; RGZ 125, 411, 416).

  • RG, 30.05.1911 - II 669/10

    Offene Handelsgesellschaft; Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - I ZR 156/66
    Bei der Feststellung der Bankschulden, die Gegenstand einer laufenden Rechnung gemäß §§ 355 ff HGB waren, ist das Berufungsgericht im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, daß der Beklagte für diese Schulden bis zu der bei seinem Ausscheiden begründeten Höhe haftet, jedoch nicht über den nach seinem Ausscheiden gezogenen niedrigsten Zwischensaldo hinaus (BGHZ 26, 142, 150 [BGH 28.11.1957 - VII ZR 42/57] ; BGH Urt. v. 17. September 1964 - II ZR 162/62 - insoweit in BGHZ 42, 192 nicht abgedruckt; RGZ 76, 330).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts nur den periodischen Rechnungsabschluß dafür maßgebend sein lassen, ob und inwieweit der Schuldsaldo und die Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters oder des sonst haftenden Dritten sich decken; sie hat es dagegen als unerheblich angesehen, ob in der Zeit zwischen zwei Rechnungsabschlüssen der Schuldsaldo sich vermindert hatte (RGZ 76, 330, 334; RG SeuffArch 82, 219, 220; RG HRR 1935, 802).

  • BGH, 17.09.1964 - II ZR 162/62

    Aufrechnung durch Kommanditisten im Gesellschaftskonkurs

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - I ZR 156/66
    Bei der Feststellung der Bankschulden, die Gegenstand einer laufenden Rechnung gemäß §§ 355 ff HGB waren, ist das Berufungsgericht im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, daß der Beklagte für diese Schulden bis zu der bei seinem Ausscheiden begründeten Höhe haftet, jedoch nicht über den nach seinem Ausscheiden gezogenen niedrigsten Zwischensaldo hinaus (BGHZ 26, 142, 150 [BGH 28.11.1957 - VII ZR 42/57] ; BGH Urt. v. 17. September 1964 - II ZR 162/62 - insoweit in BGHZ 42, 192 nicht abgedruckt; RGZ 76, 330).
  • RG, 03.10.1929 - VI 14/29

    Steht das Bestehen eines Kontokorrents zwischen einer Aktiengesellschaft und

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - I ZR 156/66
    Das Wesen der Kontokorrentabrede besteht darin, daß die in die laufende Rechnung aufgenommenen beiderseitigen Ansprüche und Leistungen durch Anerkennung des Saldos als Einzelforderungen untergehen; übrig bleibt alsdann nur ein Anspruch aus dem Saldoanerkenntnis, der als neue, auf einem selbständigen Verpflichtungsgrund beruhende, vom früheren Schuldgrund losgelöste Forderung an die Stelle der bisherigen Einzelforderungen tritt (BGHZ 26, 142, 150 [BGH 28.11.1957 - VII ZR 42/57] ; RGZ 125, 411, 416).
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    Für die Neugläubigereigenschaft der Bank kommt es - ebenso wie für ihren durch die Konkursverschleppung bedingten Kreditgewährungsschaden - nicht auf etwaige Novationen der Kreditschuld durch zwischenzeitliche Rechnungsabschlüsse entsprechend § 355 HGB an (vgl. zum Bankenkontokorrent BGHZ 50, 277, 280, 283; Baumbach/Hopt, HGB 32. Aufl. § 355 Rdn. 9), sondern auf die Differenz zwischen dem bis zur tatsächlichen Stellung des Konkursantrags aufgelaufenen und demjenigen Kreditvolumen, das sich bei pflichtgemäßer Stellung des Konkursantrages ergeben hätte.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Der Kontokorrentvertrag enthält ferner eine antizipierte Verrechnungsvereinbarung; insbesondere beim Bankkontokorrent ist diese Abrede nicht auf eine laufende Verrechnung der in das Kontokorrent eingestellten Posten gerichtet (Staffelkontokorrent; vgl. BGH-Urteile vom 28. Juni 1968 I ZR 156/66, BGHZ 50, 277; vom 9. Dezember 1971 III ZR 58/69, WM 1972, 283), sondern - in Übereinstimmung mit § 355 Abs. 1 und 2 HGB (vgl. auch Nr. 14 Abs. 1, 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken i.d.F. vom 1. Januar 1988 und Nr. 11 Abs. 1, Nr. 12 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen, jeweils abgedruckt in Baumbach/Duden/Hopt, a.a.O., S. 1254 ff., 1291 ff.) - regelmäßig dahin zu verstehen, daß sich die Verrechnung am Ende der Rechnungsperiode vollzieht (Periodenkontokorrent; BGH-Urteil vom 4. Mai 1979 I ZR 127/77, BGHZ 74, 253; in WM 1989, 807).

    Wird der im Rechnungsabschluß - unter Berücksichtigung der angefallenen Zinsen, Provisionen und Spesen - ermittelte Periodensaldo anerkannt, so entsteht hierdurch ein abstrakter Saldoanspruch (§ 781 BGB), der an die Stelle der untergegangenen Einzelforderungen (bzw. ihres Saldos) tritt (Novation; Urteil des BGH in BGHZ 50, 277; a.A. Baumbach/Duden/Hopt, a.a.O., § 355 Anm. 3 A; Hefermehl in Schlegelberger, a.a.O., § 355 Anm. 58 m.w.N.).

  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 135/84

    Rechtsfolgen der Kündigung einer unbefristeten Kreditbürgschaft

    Die das Kontokorrent regelnden Bedingungen der Klägerin (Nr. 11 Abs. 1 und Nr. 12 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fassung April 1977) entsprechen im wesentlichen denjenigen, die Gegenstand der Entscheidung in BGHZ 50, 277 [BGH 28.06.1968 - I ZR 156/66] waren.

    Die in den Tageskontoauszügen der Banken und Sparkassen ausgewiesenen Tagessalden haben lediglich die Bedeutung von reinen Postensalden, die nur zur Erleichterung des Überblicks und der Zinsberechnung ermittelt werden (vgl. BGHZ 50, 277, 280) [BGH 28.06.1968 - I ZR 156/66].

    Die Bemessung der Bürgenhaftung nach dem Tagessaldo, der sich bei Wirksamwerden der Kündigungserklärung ergibt, trägt lediglich dem Grundsatz Rechnung, daß der Bürge unter den bereits dargestellten Voraussetzungen seine Haftung auch während des Laufs einer Rechnungsperiode durch Kündigung für die Zukunft beenden kann (vgl. BGHZ 50, 277, 284 [BGH 28.06.1968 - I ZR 156/66] und BGH, Urt. v. 9. Dezember 1971 a.a.O. für das Ausscheiden eines persönlich haftenden Gesellschafters während der Rechnungsperiode).

    Dadurch gehen die Einzelforderungen unter; übrig bleibt nur der Anspruch aus dem Saldoanerkenntnis, der als neue, auf einem selbständigen Verpflichtungsgrund beruhende, vom früheren Schuldgrund losgelöste Forderung an die Stelle der bisherigen Einzelforderungen tritt (BGHZ 50, 277, 279 [BGH 28.06.1968 - I ZR 156/66]; 80, 172, 176) [BGH 13.03.1981 - I ZR 5/79].

    Die Übersendung von Tageskontoauszügen stellte einen der Anerkennung fähigen Rechnungsabschluß nicht dar (BGHZ 50, 277, 279 ff [BGH 28.06.1968 - I ZR 156/66]; 73, 207, 209 ff [BGH 29.01.1979 - II ZR 148/77]; BGH, Urt. v. 9. Dezember 1971 a.a.O. S. 285).

    Zwischenzeitliche Schwankungen der Tagessalden waren rechtlich bedeutungslos (vgl. BGHZ 26, 142, 150 [BGH 28.11.1957 - VII ZR 42/57]; 50, 277, 283 f [BGH 28.06.1968 - I ZR 156/66]).

  • BGH, 09.12.1971 - III ZR 58/69

    Voraussetzungen für die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils - Fortsetzung der

    Sie bleiben für die Bankschulden der oHG, die Gegenstand einer laufenden Rechnung (§§ 355-357 HGB) waren, in der bei ihrem Ausscheiden begründeten Höhe haftbar, jedoch nicht über den niedrigsten später gezogenen Zwischensaldo hinaus (BGHZ 26, 142, 150 [BGH 28.11.1957 - VII ZR 42/57] ; 50, 277, 278 [BGH 28.06.1968 - I ZR 156/66] ; BGH Urt. vom 17. September 1964 - II ZR 162/62 = BB 1964, 1233; RGZ 76, 330, 334).

    Die Anerkennung des Saldos durch den Schuldner begründet eine neue, von dem früheren Schuldgrund losgelöste Forderung, die an die Stelle der bisherigen Einzelforderungen tritt (BGHZ 26, 142, 150 [BGH 28.11.1957 - VII ZR 42/57] ; 50, 277, 279 [BGH 28.06.1968 - I ZR 156/66] ; RGZ 125, 411, 416).

    Nach ihr sollen sich die wechselseitigen Ansprüche und Leistungen nicht erst am Tage des periodischen Rechnungsabschlusses, sondern kraft der Kontokorrentabrede bereits während der Rechnungsperiode tilgen, sobald sie sich verrechnungsfähig gegenübertreten und in die laufende Rechnung eingestellt werden (vgl. Schönle, Bank- und Börsenrecht, 1971, S. 64 und die Nachweise in BGHZ 50, 277, 279) [BGH 28.06.1968 - I ZR 156/66] .

    Die Kontokorrentabrede eines Kunden mit der Bank kann noch nicht ohne weiteres dahin ausgelegt werden, daß mit der Erteilung eines jeden Kontoauszugs ein Rechnungsabschluß mit schuldumschaffender Wirkung vorgenommen werden soll (BGHZ 50, 277, 279 ff) [BGH 28.06.1968 - I ZR 156/66] .

    Der Tagessaldo ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, ein reiner Postensaldo, der den Überblick und die Zinsberechnung erleichtern soll und dessen Bedeutung sich darauf beschränkt, Auszahlungen zu verhindern, die nicht durch ein Guthaben gedeckt sind (BGHZ 50, 277, 280 [BGH 28.06.1968 - I ZR 156/66] m.w.N.).

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Die rechtliche Bedeutung des Tagessaldos im Verhältnis der Kontokorrentparteien zu Dritten, etwa bei Pfändungen durch Gläubiger des Kontoinhabers (vgl. BGHZ 84, 325, 330; 84, 371, 377; 93, 315, 322 f) oder der Haftung ausgeschiedener Gesellschafter der Kontokorrentschuldnerin (vgl. BGHZ 50, 277), ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt.
  • AG Leverkusen, 19.02.2019 - 26 C 346/18

    Mastercard muss Spieleinsätze eines Glückspiel-Teilnehmers übernehmen

    Belastungsbuchungen, denen keine Forderung des Kreditinstituts entspricht, werden durch das Schuldanerkenntnis weder rechtmäßig noch ohne weiteres genehmigt (BGH, Urteil vom 06.06.2000 - XI ZR 258/99 - BGH, Urteil vom 18.10.1994 - XI ZR 194/93; BGH, Urteil vom 28.06.1968 - I ZR 156/66 -).
  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98

    Behandlung des Erlöses aus der Veräußerung massefremder Gegenstände

    bb) Es trifft ferner zu, daß nach einer vom Reichsgericht übernommenen Rechtsprechung bei Kontokorrentverhältnissen durch die mit dem Rechnungsabschluß verbundene Saldoanerkennung die in die laufende Rechnung eingestellten Einzelforderungen untergehen und nur die durch das Schuldanerkenntnis begründete Saldoforderung übrigbleibt (BGHZ 26, 142, 150; 50, 277, 279; BGH, Urt. v. 27. März 1956 - I ZR 191/54, LM HGB § 355 Nr. 12; v. 28. April 1975 - II ZR 113/74, WM 1975, 556, 557).
  • BGH, 07.10.2002 - II ZR 74/00

    Kündigung einer Pfandrechtsbestellung für Bankverbindlichkeiten eines Dritten

    Denn es ist nicht ersichtlich, daß hier ein Staffelkontokorrent vereinbart war (vgl. dazu BGHZ 50, 277, 279 ff.; BGH, Urt. v. 9. Dezember 1971 - III ZR 58/69, WM 1972, 283 f.).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZR 152/00

    Abgrenzung von gegenständlich beschränkter und Zeitbürgschaft; Formularmäßige

    Die gegenständlich beschränkte Bürgenhaftung ermäßigt sich dann nur bei nachfolgenden Rechnungsabschlüssen mit einem niedrigeren Schuldsaldo; auf einen niedrigeren Tagessaldo zwischen den Rechnungsabschlüssen kommt es bei fortbestehendem Kontokorrent nicht an (RGZ 76, 330, 334; BGHZ 26, 142, 150; 50, 277, 283 a.E.; BGH, Urt. v. 13. Dezember 1990 - IX ZR 33/90, WM 1991, 495, 497).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 5/79

    Pfändung künftiger Kontokorrentforderungen

    Das Wesen der Kontokorrentabrede besteht darin, daß die in die laufende Rechnung aufgenommenen beiderseitigen Ansprüche und Leistungen am Tage des periodischen Rechnungsabschlusses durch Anerkennung des Saldos als Einzelforderungen untergehen; übrig bleibt alsdann nur ein Anspruch aus dem Saldoanerkenntnis, der als neue, auf einem selbständigen Verpflichtungsgrund beruhende, vom früheren Schuldgrund losgelöste Forderung an die Stelle der bisherigen Einzelforderungen tritt (BGHZ 50, 277 (279) = NJW 1968, 2100; st. Rspr.).
  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 9/94

    Schuldzinsen - Kontokorrent - Überziehungskredit - Darlehn - Umwidmung -

  • BGH, 08.07.1982 - I ZR 148/80

    Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent

  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

  • BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 40/71

    Ersatzaussonderung und Kontokorrent

  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 201/82

    Saldierung von Posten aus unverbindlichen Börsentermin- und Differenzgeschäften

  • BGH, 07.02.1979 - VIII ZR 279/77

    Buchgroßhändler Sammelrechnung II - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

  • BFH, 03.07.1997 - IV R 2/97

    Kontokorrentschuld als Dauerschuld

  • FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 6912/03

    Pfändung einer nicht existenten Forderung und Rechtsfolge irrtümlicher Zahlung

  • OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

  • BGH, 29.01.1979 - II ZR 148/77

    Genehmigungsfiktion in den AGB der Sparkassen bei Tageskontoauszügen

  • BAG, 18.02.1976 - 5 AZR 629/74

    Schuldanerkenntnis - Selbständiges Anerkenntnis

  • BGH, 24.04.1985 - I ZR 176/83

    Begriff des periodischen Rechnungsabschlusses bei einem Kontokorrent-Girokonto

  • BFH, 08.09.1988 - IV R 97/82

    Betriebsausgaben - Zinsen - Betriebsschuld - Kontokorrentverbindlichkeit -

  • OLG München, 11.03.1997 - 25 U 5860/94

    Klageänderung im Wege der Anschlußberufung

  • OLG Köln, 23.08.2013 - 6 U 27/13

    Wettbewerbswidrigkeit unzutreffender Angaben über die Verjährung von Gutschriften

  • FG Hamburg, 25.11.2005 - II 258/04

    Abgabenordnung: Bestimmung des Leistungsempfängers bei einer Sicherungsabtretung

  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 4 U 822/01

    Abgrenzung periodischer und Sonderzahlung bei Kontokorrent

  • BFH, 08.09.1988 - IV R 66/87

    Betriebsausgaben - Zinsen - Betriebsschuld - Kontokorrentverbindlichkeit -

  • BFH, 09.09.1980 - VIII R 64/79

    Kontokorrent-Bankschuld - Falsche Bilanzierung - Buchung - Bilanz

  • OLG Koblenz, 13.03.2006 - 12 U 99/05

    Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung: Darlegungs- und

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 93/85

    Vorbereitung eines Anspruchs auf abgesonderte Befriedigung - Kapitalersetzender

  • BFH, 07.10.1986 - IX R 65/82

    Ermittlung des Höhe des Einkommenssteuerbescheids

  • AG München, 01.06.2022 - 171 C 21037/21

    Auskunftsanspruch, Elektronisches Dokument, Zedent, Vorläufige Vollstreckbarkeit,

  • LAG Bremen, 24.01.2001 - 2 Sa 167/00

    Nachhaftung ausgeschiedener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • BGH, 02.11.1973 - I ZR 88/72

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Verbindlichkeiten aus der Zeit

  • BayObLG, 01.12.1988 - BReg. 2 Z 5/88

    Wohnungseigentum; Wohngeld; Abrechnung; Jahresabrechnung; Pauschale; Vorschuß

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