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   BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66   

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https://dejure.org/1968,150
BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66 (https://dejure.org/1968,150)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1968 - II ZR 214/66 (https://dejure.org/1968,150)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1968 - II ZR 214/66 (https://dejure.org/1968,150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Willensmängel - Weisunggebender Vertretener - Täuschung - Willenserklärung des Vertretenden - Prozeßbevollmächtigter - Vergleichsabschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 166 Abs. 2
    Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 141
  • NJW 1969, 925
  • MDR 1969, 460
  • BB 1969, 556
  • DB 1969, 571
  • DB 1969, 572
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66
    Der BGH hat wiederholt ausgesprochen, daß ein solcher Einwand auch gegenüber Vergleichen denkbar, jedoch im Interesse der Rechtssicherheit Zurückhaltung geboten sei, einen solchen Fall anzunehmen (vgl. BGH, NJW 57, 1395 = LM Nr. 11 und Nr. 16 zu § 779 BGB).
  • BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62

    Zurechnung der Kenntnis des Vertreters in Fällen gesetzlicher Vertretung

    Auszug aus BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66
    Ferner spielt der Zweck jener Vorschrift, zum Schütze des Geschäftsgegners "zu verhüten, daß durch die Bevollmächtigung eines Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsakts umgangen werde" (BGHZ 38, 65, 67 = NJW 62, 2251), bei Willensmängeln in der Person des Vollmachtgebers keine Rolle.
  • BGH, 25.05.1964 - II ZR 87/62
    Auszug aus BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66
    Für die Beurteilung der Frage, ob der eine Vertragspartner den anderen gemäß § 138 Abs. 1 oder 2 BGB sittenwidrig übervorteilt hat, kommt es aber bei einem Vergleich regelmäßig nicht auf eine Gegenüberstellung der Vergleichspflichten und der wahren Ausgangslage, sondern darauf an, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Vergleichs eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalls gegenseitig nachgegeben haben (BGH, NJW 64, 1787/88).
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66
    Er hätte daher, um die Wiedereinsetzung zu erreichen, spätestens am 29.9.1965 - zwei Wochen nach Ende der Gerichtsferien (BGHZ 26, 99 = NJW 58, 183) - den dazu erforderlichen Antrag stellen und zugleich die Berufungen begründen müssen (§§ 234, 223, 238 ZPO).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Dann aber kommt es für Willensmängel im Rahmen der Anfechtung analog § 166 Abs. 2 BGB auf die Prozesspartei selbst und nicht ihren Vertreter an (zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung BGH 24. Oktober 1968 - II ZR 214/66 - zu II 2 b der Gründe, WM 1969, 471; für den Fall der Drohungsanfechtung unausgesprochen BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - NJW 1966, 2399).
  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht

    Während die Anfechtbarkeit im Falle einer arglistigen Täuschung die rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit schützt (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1968 - II ZR 214/66, BGHZ 51, 141, 147), sind Ansprüche aus Sachmängelhaftung an eine Verletzung der in § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB normierten Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache geknüpft.
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    § 123 BGB schützt die rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1968 - II ZR 214/66, BGHZ 51, 141, 147; RGZ 134, 43, 55), indem die Vorschrift gewährleistet, dass eine Willenserklärung, die nicht als Ausdruck freier rechtsgeschäftlicher Selbstbestimmung angesehen werden kann, weil die Willensbildung des Erklärenden von Täuschung oder Drohung beeinflusst ist, der Anfechtung unterliegt (vgl. dazu nur MünchKomm-BGB/Kramer, 5. Aufl. § 123 Rn. 1).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Falls die Willensrichtung der nach Weisung handelnden Zeugin überhaupt maßgeblich sein sollte (vgl. BGHZ 51, 141, 147 für den Geschäftswillen bei arglistiger Täuschung des Vollmachtgebers), war für sie - wie sie bekundet hat - doch klar, daß die fragliche Fläche dem Kläger "gehört" und damit nicht Gegenstand des Geschäfts mit dem Beklagten sein konnte.
  • OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16

    Zur Erfolglosigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Über die Frage, ob ein Verfahren durch Prozessvergleich beendet worden oder wegen Unwirksamkeit des Vergleiches fortzusetzen ist, ist in dem ursprünglichen Verfahren von dem hierfür zuständigen Gericht in der bisherigen Besetzung des Spruchkörpers zu entscheiden (BGHZ 51, 141, Rn 6).

    Allerdings ist von dem Bundesgerichtshof (BGHZ 51, 141 ff.) erwogen worden, dass, wenn ein Beteiligter selbst bei dem Vergleichsabschluss in einem Anwaltsverfahren anwesend ist, für die Frage der Sittenwidrigkeit der Vereinbarung und für die Frage der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung, also im Bereich der materiell-rechtlichen Voraussetzungen, nicht auf die Willensbildung des Bevollmächtigten, sondern, wenn die Erteilung einer Weisung durch den Beteiligten in Bezug auf den Vergleichsabschluss in Betracht kommt, möglicherweise auf den Kenntnisstand und die Willensbildung des Beteiligten selbst abzustellen sei.

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch in der bereits zitierten Entscheidung (BGHZ 51, 141) im Bereich der Anfechtung eines Prozessvergleiches ein Abstellen auf den Kenntnisstand bzw. die Willensbildung des bei Vergleichsabschlusses anwesenden materiell betroffenen Beteiligten für den Fall einer Anfechtung nach § 123 BGB in Betracht gezogen.

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Dagegen sei es der Vertretene, wenn er dem Vertreter eine besondere Weisung erteilt und damit sein Geschäftswille Abgabe und Inhalt der Vertretererklärung entscheidend bestimmt habe (BGHZ 51, 141, 147).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 6 C 15.09

    Anfechtung; Fortsetzung des Verfahrens; Inhaltsirrtum; Prozesskostenhilfe;

    Der Vertretene ist zur Irrtumsanfechtung einer von dem Vertreter abgegebenen Willenserklärung nur berechtigt, wenn sich der Vertreter geirrt hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1968 - II ZR 214/66 - BGHZ 51, 141 ; BAG, Urteil vom 14. Oktober 1980 - 1 AZR 177/80 - juris Rn. 29; Schilken, in: Staudinger, BGB, 2004, § 166 Rn. 13; Schramm, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2006, § 166 Rn. 6).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist unter Anwendung des Rechtsgedankens des § 166 Abs. 2 BGB nur für die hier nicht gegebene Konstellation zu erwägen, dass sich eine im Verhandlungstermin anwesende Partei an den gerichtlichen Vergleichsverhandlungen beteiligt und nicht ihr Prozessbevollmächtigter, sondern sie selbst die eigentliche Entscheidung trifft, ob der Vergleich mit dem ausgehandelten Inhalt angenommen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1968 a.a.O. S. 145 ff.; BAG, Urteil vom 14. Oktober 1980 a.a.O. Rn. 30; Schramm, a.a.O. § 166 Rn. 59; a.A.: Schilken, a.a.O. § 166 Rn. 17).

  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 254/88

    Anforderungen an Verschmelzungsbericht; Einwand des Rechtsmißbrauchs im Rahmen

    Das folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 166 BGB (vgl. BGHZ 51, 141; RGZ 146, 348, 354; Zöller/Vollkommer, ZPO, 15. Aufl., § 85 Rdn. 3; auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 80 Anm. 1 B; § 85 Anm. 1).
  • BGH, 02.07.1999 - V ZR 135/98

    Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung über die Bebauung eines angrenzenden

    Denn im allgemeinen verbietet es sich, einen Vergleich, selbst wenn ihn die begünstigte Partei mit nicht zu billigenden Mitteln herbeigeführt hat, als sittenwidrig zu behandeln, wenn er seinem Inhalt nach aus der Sicht beider Vertragsparteien bei Vergleichsabschluß als sachgerechte Bereinigung des Streitfalls erschien (BGHZ 51, 141, 143; 79, 131, 139 mit Anmerkung Knothe JuS 1983, 18).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 46/87

    Auslegung einer Schiedsvereinbarung

    Dabei kommt es im Einzelfall auf die Person und die Bewußtseinslage desjenigen an, auf dessen Interessenbewertung und Entschließung der Abschluß des Vertretergeschäfts beruht (BGHZ 51, 141, 147; MünchKomm/Thiele 2. Aufl. § 166 Rn. 37).

    Das ist der Vollmachtgeber, wenn er dem Vertreter eine besondere Weisung erteilt und damit sein Geschäftswille Abgabe und Inhalt der Vertretererklärung entscheidend bestimmt (BGHZ 51, 141, 146 f.).

  • LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05

    Darlegungslast - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs - Geschäftsunfähigkeit -

  • BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82

    Außergerichtlicher Vergleich - Straftat - Schadensersatz - Sittenwidrigkeit

  • OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit hinsichtlich eines in einem

  • BGH, 23.10.1975 - II ZR 109/74

    Anerkennung einer partiellen Geschäftsunfähigkeit auf Grund für einen Menschen

  • BGH, 11.12.1980 - III ZR 38/79

    Abfindungsvertrag mit einer "Bürgerinitiative"

  • BGH, 24.04.1972 - II ZR 81/70

    Nichtigkeit eines Vergleichs wegen sittenwidrigen Verhaltens - Erfordernis der

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1859

    Flurbereinigungsverfahren - Kein Anspruch auf Fortführung des

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1676

    Flurbereinigungsverfahren - Kein Anspruch auf Fortführung des

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1860

    Abschluss eines Prozessvergleichs - Wirksamkeit einer Anfechtungserklärung mit

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1863

    Abschluss eines Prozessvergleichs

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 243/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1862

    Zustimmung zur Änderung des Flurbereinigungsplans

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1861

    Verfahrensbeendigung durch Vergleich im Flurbereinigungsverfahren

  • BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 75/85

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Anfechtbarkeit von Prozesshandlungen

  • LG München II, 05.08.2020 - 11 O 1524/18

    Leistungen, Gemeinde, Vergleich, Bewilligung, Zahlung, Wirksamkeit, Genehmigung,

  • OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 101/00

    Widerruf bei Haustürgeschäften - Fondbeitritt durch Formularverträge - situative

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
  • OLG München, 15.03.1990 - 24 U 654/89
  • OLG München, 02.12.2020 - 28 U 2756/20

    Zwangslage ausgenutzt: Vergleich nichtig!

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 153/90
  • OLG München, 04.02.2021 - 28 U 2756/20

    Zwangslage des Bauherrn ausgenutzt: Vergleich mit Haftungsausschluss unwirksam!

  • OLG Koblenz, 09.05.1983 - 13 UF 61/83

    Annahme eines Vergleichs durch schlüssiges Verhalten; Abänderungsklage in Bezug

  • OLG Hamm, 01.06.1981 - 4 UF 91/81
  • BGH, 17.11.1969 - II ZR 116/68

    Voraussetzungen für das Vorliegen rechtlichen Interesses an einer begehrten

  • OLG München, 21.08.1997 - 24 U 86/95
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