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   BGH, 18.12.1969 - VII ZR 152/67   

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BGH, 18.12.1969 - VII ZR 152/67 (https://dejure.org/1969,308)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1969 - VII ZR 152/67 (https://dejure.org/1969,308)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1969 - VII ZR 152/67 (https://dejure.org/1969,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 139
  • NJW 1970, 464
  • MDR 1970, 317
  • DB 1970, 294
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2019 - VIII ZR 88/18

    Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis: Weiterveräußerung einer unter

    Die Bank ist jedoch grundsätzlich dann Leistungsempfängerin, wenn die an sie erfolgte Zession offen gelegt wird (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 18. Dezember 1969 - VII ZR 152/67, BGHZ 53, 139, 141; vom 26. Januar 2006 - I ZR 89/03, NJW 2006, 1731 Rn. 18).
  • BGH, 09.11.1978 - VII ZR 17/76

    Bank als "Zahlstelle" nach Globalabtretung

    Zur Frage, inwieweit Vorbehaltslieferanten gegen eine Bank vorgehen können, die sich unter Verstoß gegen die guten Sitten global alle künftigen Kundenforderungen ihres Kreditnehmers hat abtreten lassen, wenn Zahlungen der Drittschuldner an die Bank nur als Zahlstelle des Kreditnehmers geleistet worden sind (im Anschluß an BGHZ 53, 139).

    Hieran ändert sich nichts, wenn der Gläubiger seine Ansprüche gegen den Schuldner an die Bank abgetreten hat, solange dem Schuldner die Abtretung nicht bekannt ist (vgl. BGHZ 53, 139, 142 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1972, 1197, 1198; 1974, 944).

    Das wird auch von der Einziehungsermächtigung, die die Vorbehaltslieferanten ihren Kunden erteilen, gedeckt sein; denn die Vorbehaltslieferanten sind selbst nicht in der Lage, die Funktion einer "Zahlstelle" auszuüben, können aber andererseits ihren Kunden schwerlich die Vorteile des bargeldlosen Verkehrs vorenthalten (vgl. BGHZ 53, 139, 142 ff).

  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84

    Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im

    Dennoch leistete die Beklagte an den Kläger und nicht an die kontoführende Sparkasse; denn die Sparkasse wurde hierbei nur als Zahlstelle des Klägers tätig (vgl. Senatsurteile BGHZ 53, 139, 142 [BGH 18.12.1969 - VII ZR 152/67]; 72, 316, 318 [BGH 09.11.1978 - VII ZR 17/76]/319; 87, 393, 395 m.Nachw.; vgl. auch BGHZ 69, 186, 189 [BGH 20.06.1977 - II ZR 169/75]; Heinrichs in MünchKomm, BGB, 2. Aufl., § 362 Rdn. 17).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 318/99

    Behandlung von Zahlungseingängen nach Antrag auf Eröffnung der

    Mit der Zahlung erbrachten sie daher eine Leistung an die Sicherungsgeberin, die deren Forderung zum Erlöschen brachte (§ 362 Abs. 1 BGB) und zugleich gegenüber der Beklagten als Sicherungszessionarin gemäß § 407 Abs. 1 BGB schuldbefreiende Wirkung hatte (vgl. BGHZ 53, 139, 141 f; 138, 291, 304; BGH, Urt. v. 11. Mai 1989 - IX ZR 222/88, ZIP 1989, 785, 786).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 6 U 160/92
    Zwar hat der Schuldner für einen unverschuldeten Rechtsirrtum nicht einzustehen, jedoch sind an den von ihm zu führenden Entlastungsbeweis strenge Anforderungen zu stellen (vgl. u.a. BGH NJW 70, 464; NJW 72, 1045).
  • KG, 14.09.2004 - 7 U 304/03

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Mietzinseinziehung des

    Liegt aber nicht mehr vor als nur eine Leistung der Drittschuldner auf das von ihnen angegebene Konto bei der Beklagten, so ist nicht an die Beklagte, sondern an die Schuldnerin geleistet worden (vergl. BGHZ 53, 139, 141).

    Da den Drittschuldnern die Abtretungen an die Beklagte nicht bekannt waren, erbrachten sie mit ihren Zahlungen daher Leistungen an die Sicherungsgeberin, die deren Forderung zum Erlöschen brachte (§ 362 Abs. 1 BGB) und zugleich gegenüber der Beklagten als Sicherungszessionarin gemäß § 407 Abs. 1 BGB schuldbefreiende Wirkung hatte (vgl. BGHZ 53, 139, 141 f; 138, 291, 304; BGH ZIP 1989, 785, 786).

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 271/03

    Ansprüche des früheren Eigentümers gegen den Ersteher eines Grundstücks nach

    Das Berufungsgericht wird gegebenenfalls auch zu erwägen haben, ob die Banken, als sie die Löschungsbewilligungen erteilten, eine Leistung an beide Kläger erbracht haben, wie es für § 816 Abs. 2 BGB Voraussetzung wäre (BGHZ 53, 139, 141 f.).
  • LG Kassel, 08.11.1994 - 1 T 61/94

    Mietminderung bei asbesthaltigen Nachtspeicheröfen älterer Bauart ohne konkrete

    Letzteres kann in der Regel nur dann angenommen werden, wenn sich der Schuldner - bevor er sich zur Leistungsverweigerung entschloss - bei einem Rechtskundigen Rechtsrat eingeholt hat (BGH NJW 1970, 464).

    Der Beklagte sah sich daher einer schwierigen Rechtsfrage gegenübergestellt, so dass er, um seiner Sorgfaltspflicht zu genügen und Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB auszuschließen, vor der Einbehaltung des Mietzinses rechtskundigen Rat hätte einholen müssen (vgl. BGH, NJW 1970, 464).

  • OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 93/97

    Es kann sittenwidrig sein, wenn eine Bank ihr eigenes unternehmerisches Risiko

    In der Außenwirkung ist also die Bank nicht Leistungsempfänger im Sinne von § 816 II BGB (BGHZ 72, 316, 320 im Anschluß an BGHZ 53, 139 ff.).
  • OLG Hamm, 13.11.1987 - 10 UF 266/87

    Keine Erfüllung der Unterhaltsschuld; Überweisung auf Girokonto; Minussaldo;

    Die kontoführende Bank der Beklagten war nur als ihre Zahlstelle tätig; BGHZ 53, 139, BGH, WM 1985, 826 .
  • OLG Rostock, 23.09.2004 - 1 U 27/03

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich im Vier-Personen-Verhältnis

  • OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69

    Vertragsverletzung durch Erteilung einer falschen Auskunft hinsichtlich der

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 194/99

    Wirkungen der Sicherungsabtretung von Forderungen an einKreditinstitut bei

  • BGH, 07.03.1974 - VII ZR 110/72

    "Umbuchung" des Betrags alsLeistung der Drittschuldnerin an die Beklagte als

  • OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
  • OLG Brandenburg, 10.02.1998 - 2 U 175/96

    Treuwidrigkeit des Verhaltens in Bezug auf einen Girovertrag; Eröffnung eines

  • BGH, 06.04.1972 - VII ZR 118/70

    Bewirkung einer Leistung an einen Nichtberechtigten - Voraussetzungen für den

  • BGH, 26.11.1973 - II ZR 117/72

    Zahlung auf Grund eines Schecks - Verletzung von Pflichten aus einem Bankvertrag

  • OLG Hamburg, 14.10.1980 - 7 U 81/80

    Wandlung eines Kaufvertrages über einen fabrikneuen Sportwagen; Nichterreichen

  • OLG Dresden, 21.10.1998 - 11 U 611/98

    Kein Bereicherungsanspruch des Vorbehaltslieferanten gegen die Bank wegen

  • BGH, 15.03.1988 - 1 StR 601/87

    Verurteilung wegen versuchten gemeinschaftlichen Betruges - Ungerechtfertigte

  • AG Coburg, 18.02.1992 - 14 C 1228/91

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus Rechtsschutzversicherungsvertrag; Eintritt

  • OLG Koblenz, 23.05.1991 - 5 U 1492/90

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt in Lieferbedingungen; Vereinbarung von

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