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   BGH, 30.01.1970 - V ZR 139/68   

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https://dejure.org/1970,127
BGH, 30.01.1970 - V ZR 139/68 (https://dejure.org/1970,127)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1970 - V ZR 139/68 (https://dejure.org/1970,127)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - V ZR 139/68 (https://dejure.org/1970,127)
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Deutsch-liechtensteinische Anstalt

Art. 3 ff EGBGB, internationales Gesellschaftsrecht (vgl. Art. 37 Nr. 2 EGBGB und § 23 BGB), Anwendbarkeit des Rechts des Hauptverwaltungssitzes für die Bestimmung der Rechtsfähigkeit (d.h. Existenz) der Gesellschaft ("Sitztheorie")

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 181
  • NJW 1970, 998
  • MDR 1970, 403
  • DNotZ 1970, 290
  • DB 1970, 441
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

    Der Klägerin könnte das Recht, ihre Ansprüche vor deutschen Gerichten geltend zu machen, auch dann nicht versagt werden, wenn sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland hätte und nach der hier überwiegend vertretenen Sitztheorie (BGHZ 53, 181, 183; 78, 318, 334; 97, 269, 271; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1991 - XI ZR 64/90, ZIP 1991, 1582; Beschl. v. 30. März 2000 - VII ZR 370/98, DB 2000, 1114; BFH, BStBl. II 1992, 263, 720; BayObLG, NJW-RR 1993, 43; Staudinger/Großfeld, Internationales Gesellschaftsrecht, 13. Aufl. Rdn. 24) nicht entsprechend ihrem Gründungsstatut als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Limited Company") nach dem auf der Kanalinsel J. geltenden Recht zu behandeln wäre.
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Ihre(Rechts- und) Parteifähigkeit hatte die Widerbeklagte im ersten Rechtszug zunächst unter Hinweis auf die einen im wesentlichen verschiedenen Sachverhalt betreffende Entscheidung BGHZ 53, 181 in Frage gestellt, ohne dann auf die ausführlichen Gegenausführungen des Beklagten, der dabei einen Handelsregisterauszug bezüglich der Widerbeklagten vorgelegt hat, einzugehen.
  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02

    Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den USA gegründeten Gesellschaft mit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beurteilung der Rechtsfähigkeit einer ausländischen juristischen Person allerdings grundsätzlich entsprechend der Sitztheorie das Recht des Staates maßgebend, in dem die juristische Person ihren Verwaltungssitz hat, wobei es nicht auf den in der Satzung genannten, sondern auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ankommt (BGHZ 53, 181, 183; BGHZ 78, 318, 334).
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