Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,307
BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67 (https://dejure.org/1970,307)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1970 - V ZR 150/67 (https://dejure.org/1970,307)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1970 - V ZR 150/67 (https://dejure.org/1970,307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz infolge des Baus einer neuen Bundesstraße - Hinnahme von vorübergehenden Bauimmissionen als ortsüblich - Anforderungen an den Ausgleichsanspruch eines beeinträchtigen Nachbarn - Duldung von Bau- und Verkehrsimmissionen durch die Widmung einer neuen Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 54, 384
  • NJW 1971, 94
  • MDR 1971, 118
  • DVBl 1971, 264
  • DB 1970, 2316
  • DÖV 1971, 94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms;

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
    Dieser Ansicht liegt die Rechtsauffassung zugrunde, daß auch juristische Personen des öffentlichen Rechts mit ihrem Grundbesitz im Bereich des privatrechtlichen Eigentums stehen und mit diesem den Regeln des bürgerlichen Rechts, insbesondere denen des Nachbarrechts, unterworfen sind, soweit daß nicht ihren Öffentlichen Aufgaben widerstreitet und soweit keine Sonderbestimmungen eingreifen (RGZ 159, 129, 131; BGHZ 15, 146, 150 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; Senatsurteil vom 28. April 1947 - V ZR 216/64, WM 1967, 727 = Betrieb 1967, 1128; BGHZ 49, 148, 150 [BGH 22.12.1967 - V ZR 11/67] mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner Schack, Betrieb 1968, 2115, 2116 rechts; DÖV 1970, 42 rechts).

    Selbst wenn, wie in der Regel, eine solche Beeinträchtigung durch ortsübliche Benutzung des Straßengrundstücks herbeigeführt wird und sie auch nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu verhindern ist, so kann ein Ausgleichsanspruch des beeinträchtigten Nachbarn nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB aus Billigkeitsgründen in Betracht kommen (BGHZ 49, 148; zur Rechtsprechung vor der Änderung dee § 906 vgl. RGZ 159, 129).

    Der Revision ist einzuräumen, daß der Senat bei der Prüfung des zumutbaren Maßes gesundheitsschädigender Einwirkungen im Urteil vom 22. Dezember 1967 (BGHZ 49, 148) Bedeutung zugemessen hat.

  • RG, 09.01.1939 - V 154/38

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für einen Schadensersatzanspruch gegen das

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
    Dieser Ansicht liegt die Rechtsauffassung zugrunde, daß auch juristische Personen des öffentlichen Rechts mit ihrem Grundbesitz im Bereich des privatrechtlichen Eigentums stehen und mit diesem den Regeln des bürgerlichen Rechts, insbesondere denen des Nachbarrechts, unterworfen sind, soweit daß nicht ihren Öffentlichen Aufgaben widerstreitet und soweit keine Sonderbestimmungen eingreifen (RGZ 159, 129, 131; BGHZ 15, 146, 150 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; Senatsurteil vom 28. April 1947 - V ZR 216/64, WM 1967, 727 = Betrieb 1967, 1128; BGHZ 49, 148, 150 [BGH 22.12.1967 - V ZR 11/67] mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner Schack, Betrieb 1968, 2115, 2116 rechts; DÖV 1970, 42 rechts).

    Selbst wenn, wie in der Regel, eine solche Beeinträchtigung durch ortsübliche Benutzung des Straßengrundstücks herbeigeführt wird und sie auch nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu verhindern ist, so kann ein Ausgleichsanspruch des beeinträchtigten Nachbarn nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB aus Billigkeitsgründen in Betracht kommen (BGHZ 49, 148; zur Rechtsprechung vor der Änderung dee § 906 vgl. RGZ 159, 129).

    Die Abgrenzung des maßgebenden Vergleichsgebiets, durch welche der Charakter der maßgebenden "Lage" wesentlich bestimmt wird, weist bei Verkehrsanlagen gewisse Besonderheiten auf, weil der durchlaufende Verkehr seiner Natur nach notwendig, je nachdem er dem örtlichen oder überörtlichen Verkehr dient, mehr oder weniger weit umgreifende Gebiete zusammenfaßt (RGZ 133, 152, 154 - Omnibuslinie in Berlin-Dahlem; RGZ 159, 129, 137 - Reichsautobahn - RGZ 70, 153 f; Senatsurteil vom 28. April 1967 - Moselstaustufe - WM 1967, 727; vgl. dazu Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl. § 63, II, 3 b) und der Verkehr im Hinblick auf die notwendige Planung größerer Räume seiner eigenen Gesetzlichkeit unterliegt.

  • BGH, 28.04.1967 - V ZR 216/64

    Rechtliche Ausgestaltung der Ortsüblichkeit von - erheblichen Lärm verursachenden

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
    Dieser Ansicht liegt die Rechtsauffassung zugrunde, daß auch juristische Personen des öffentlichen Rechts mit ihrem Grundbesitz im Bereich des privatrechtlichen Eigentums stehen und mit diesem den Regeln des bürgerlichen Rechts, insbesondere denen des Nachbarrechts, unterworfen sind, soweit daß nicht ihren Öffentlichen Aufgaben widerstreitet und soweit keine Sonderbestimmungen eingreifen (RGZ 159, 129, 131; BGHZ 15, 146, 150 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; Senatsurteil vom 28. April 1947 - V ZR 216/64, WM 1967, 727 = Betrieb 1967, 1128; BGHZ 49, 148, 150 [BGH 22.12.1967 - V ZR 11/67] mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner Schack, Betrieb 1968, 2115, 2116 rechts; DÖV 1970, 42 rechts).

    Die Abgrenzung des maßgebenden Vergleichsgebiets, durch welche der Charakter der maßgebenden "Lage" wesentlich bestimmt wird, weist bei Verkehrsanlagen gewisse Besonderheiten auf, weil der durchlaufende Verkehr seiner Natur nach notwendig, je nachdem er dem örtlichen oder überörtlichen Verkehr dient, mehr oder weniger weit umgreifende Gebiete zusammenfaßt (RGZ 133, 152, 154 - Omnibuslinie in Berlin-Dahlem; RGZ 159, 129, 137 - Reichsautobahn - RGZ 70, 153 f; Senatsurteil vom 28. April 1967 - Moselstaustufe - WM 1967, 727; vgl. dazu Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl. § 63, II, 3 b) und der Verkehr im Hinblick auf die notwendige Planung größerer Räume seiner eigenen Gesetzlichkeit unterliegt.

  • RG, 08.07.1931 - V 9/31

    1. Welche Ortsverhältnisse sind entscheidend für die Frage, ob Erschütterungen

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
    Die Abgrenzung des maßgebenden Vergleichsgebiets, durch welche der Charakter der maßgebenden "Lage" wesentlich bestimmt wird, weist bei Verkehrsanlagen gewisse Besonderheiten auf, weil der durchlaufende Verkehr seiner Natur nach notwendig, je nachdem er dem örtlichen oder überörtlichen Verkehr dient, mehr oder weniger weit umgreifende Gebiete zusammenfaßt (RGZ 133, 152, 154 - Omnibuslinie in Berlin-Dahlem; RGZ 159, 129, 137 - Reichsautobahn - RGZ 70, 153 f; Senatsurteil vom 28. April 1967 - Moselstaustufe - WM 1967, 727; vgl. dazu Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl. § 63, II, 3 b) und der Verkehr im Hinblick auf die notwendige Planung größerer Räume seiner eigenen Gesetzlichkeit unterliegt.

    Auch beim überörtlichen Verkehr kann, wie beim Örtlichen Verkehr (RGZ 133, 152, 154; RGZ 70, 154; Warn. 1910 Nr. 118; 1915 Nr. 284) nicht allein ein einzelner Teil der Straße nur im Zusammenhang mit einem Gebiet von bestimmtem Charakter beurteilt werden, vielmehr muß auch die überörtliche Verkehrsanlage in sich als zusammenhängendes Ganzes in Verbindung mit dem verkehrsmäßig zu erschließenden Raum gewürdigt werden.

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
    Dieser Ansicht liegt die Rechtsauffassung zugrunde, daß auch juristische Personen des öffentlichen Rechts mit ihrem Grundbesitz im Bereich des privatrechtlichen Eigentums stehen und mit diesem den Regeln des bürgerlichen Rechts, insbesondere denen des Nachbarrechts, unterworfen sind, soweit daß nicht ihren Öffentlichen Aufgaben widerstreitet und soweit keine Sonderbestimmungen eingreifen (RGZ 159, 129, 131; BGHZ 15, 146, 150 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; Senatsurteil vom 28. April 1947 - V ZR 216/64, WM 1967, 727 = Betrieb 1967, 1128; BGHZ 49, 148, 150 [BGH 22.12.1967 - V ZR 11/67] mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner Schack, Betrieb 1968, 2115, 2116 rechts; DÖV 1970, 42 rechts).
  • BGH, 16.06.1959 - V ZR 47/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
    Die nachbarrechtliche Begrenzung des Eigentums nach Maßgabe der Ortsüblichkeit seiner Nutzung beruht auf dem Gedanken, daß benachbarte Grundstücke etwa einheitlich genutzt werden und aus diesem Grund die das Nachbargrundstück treffenden Beeinträchtigungen dem Nachbarn zumutbar sind (Senatsurteil vom 16. September 1959 - V ZR 47/58, LM BGB § 906 Nr. 11 = BB 1959, 761).
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 182/64

    Staubeinwirkung auf eine landwirtschaftlich genutzte Fläche - Ortsüblichkeit von

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
    Dafür, daß die Beklagte etwa die Bauarbeiten als solche losgelöst von der öffentlich-rechtlichen Planfeststellung allein im Rahmen privatwirtschaftlicher Nutzung ihres Eigentums am Straßengrundstück ausgeführt hat (vgl. dazu BGHZ 48, 98, 103 [BGH 15.06.1967 - III ZR 23/65]; Urteil des Senats vom 23. Februar 1968 - V ZR 182/64 Betrieb 1968, 659), nicht aber im Rahmen des öffentlichen Rechts und damit, soweit in das Eigentum eines Nachbarn eingegriffen sein sollte, im Rahmen ihres Enteignungsrechts (§ 19 Abs. 1 BFernStrG), liegen keine Anhaltspunkte vor.
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
    Dafür, daß die Beklagte etwa die Bauarbeiten als solche losgelöst von der öffentlich-rechtlichen Planfeststellung allein im Rahmen privatwirtschaftlicher Nutzung ihres Eigentums am Straßengrundstück ausgeführt hat (vgl. dazu BGHZ 48, 98, 103 [BGH 15.06.1967 - III ZR 23/65]; Urteil des Senats vom 23. Februar 1968 - V ZR 182/64 Betrieb 1968, 659), nicht aber im Rahmen des öffentlichen Rechts und damit, soweit in das Eigentum eines Nachbarn eingegriffen sein sollte, im Rahmen ihres Enteignungsrechts (§ 19 Abs. 1 BFernStrG), liegen keine Anhaltspunkte vor.
  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 124/66

    Eigentumsgarantie und Nachbarrecht

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
    Soweit die Klägerin die Einwirkungen nach § 906 BGB dulden muß, scheidet dagegen ein unter Entschädigungsgesichtspunkten relevanter Eingriff von vornherein aus (BGHZ 48, 46, 50) [BGH 22.05.1967 - III ZR 124/66].
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
    Die Beurteilung der Ortsüblichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats wesentlich tatsächlicher Natur, jedoch muß die Beurteilung des Tatrichters erkennen lassen, daß er von zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist (RGZ 139, 29, 31; BGH LM § 906 BGB Nr. 5 Bl. 2 und Nr. 11 Bl. 2; BGHZ 30, 273, 277) [BGH 15.04.1959 - V ZR 3/58] und sämtliche erhebliche Umstände in seine Beurteilung einbezogen hat.
  • RG, 26.11.1932 - V 203/32

    1. Welche Umstände sind entscheidend für die Frage, ob Einwirkungen von Rauch und

  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    Hierzu ist ein Vergleich der Benutzung des störenden Grundstücks mit anderen Grundstücken des betroffenen Gebietes anzustellen (vgl. BGHZ 15, 146; 30, 273), wobei das tatsächliche Gepräge der Gegend, insbesondere ihre tatsächliche bauliche Nutzung (Wohn-, Industrie-, Gewerbegebiet etc.), zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 54, 384; Staudinger/Roth a.a.O. Rdn. 208 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 124/78

    weggenommene Stute - Einschränkung von § 863 BGB bei gleichzeitiger

    Die Frage, ob auch der nichtberechtigte - wie hier - oder nur der berechtigte Besitzer Schadensersatz verlangen kann, ist umstritten (vgl. dazu Medicus, AcP 1965, 115 ff, 120; Wieser, JuS 1970, 557 und NJW 1971, 597 [BGH 30.10.1970 - V ZR 150/67] jeweils m.w. Nachw.; Urteile vom 29. September 1958 - VII ZR 121/57 = WM 1958, 1481 und vom 9. März 1976 - VI ZR 137/74 = WM 1976, 583, 584).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 17/09

    Zurücktreten eines zivilrechtlichen Entschädigungsanspruchs wegen

    Die durch den Beschluss begründete Duldungspflicht des Nachbarn erfasst bereits die während der Bauphase entstehenden Immissionen (Senat, BGHZ 54, 384, 388).
  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 41/80

    Rechtsstellung des Untermieters nach wirksamer fristloser Kündigung des

    Deshalb wäre es, worauf Wieser (NJW 1971, 597 [BGH 30.10.1970 - V ZR 150/67]) zutreffend hingewiesen hat, geradezu widersprüchlich, wenn der unberechtigte Besitzer einen Ausgleich für seinen Nutzungsschaden vom berechtigten Vermieter sollte verlangen können.
  • BGH, 20.03.1975 - III ZR 215/71

    Maß des zumutbaren Straßenlärms; Rechtsnatur einer Entschädigung nach BImSchG

    Diese Wertentscheidung schließt es grundsätzlich aus, eine unzumutbare Beeinträchtigung nur ganz ausnahmsweise, bei besonders schwerer Einwirkung, anzunehmen (Abweichung von BGHZ 49, 148; 54, 384) [BGH 27.10.1970 - VI ZR 47/69].

    Dagegen steht dem Betroffenen ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Enteignungsentschädigung zu, wenn die Einwirkungen von hoher Hand erfolgen, sich als ein unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen und die Grenze dessen überschreiten, was der Nachbar nach § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muß (BGHZ 48, 98, 101 [BGH 15.06.1967 - III ZR 23/65]; 49, 148, 150 [BGH 22.12.1967 - V ZR 11/67]; 54, 384, 388 [BGH 30.10.1970 - V ZR 150/67]; Senatsurteile in WM 1973, 1338, 1339; LM § 906 Nr. 17 und Nr. 40).

    Die Lärmeinwirkungen stellen sich daher als unmittelbarer hoheitlicher Eingriff in das Anliegereigentum dar (vgl. BGHZ 54, 384, 388 [BGH 30.10.1970 - V ZR 150/67]; Senatsurteil in WM 1973, 1338, 1339, insoweit in BGHZ 61, 253 [BGH 04.10.1973 - III ZR 138/71] nicht abgedruckt).

    erforderlichen Weise klar, ob hier "besonders schwere Verkehrsimmissionen" im Sinne der Entscheidungen BGHZ 49, 148 und 54, 384 vorliegen, namentlich also Einwirkungen gesundheitsgefährdender Art.

    Die auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertretene Auffassung, eine Entschädigung bzw. ein Geldausgleich wegen zu erduldender Verkehrsimmissionen komme nur ausnahmsweise in Betracht, wenn im Einzelfall die Beeinträchtigung besonders schwer sei (BGHZ 49, 148, 152 [BGH 22.12.1967 - V ZR 11/67]; 54, 384, 391), [BGH 30.10.1970 - V ZR 150/67]bedarf wegen der im Bundesimmissionsschutzgesetz vom 15. März 1974 (BGBl I 721 - BlmSchG -) getroffenen Wertentscheidung für gesunde, von schädlichen Umwelteinwirkungen möglichst frei zu haltende Wohnverhältnisse der Einschränkung.

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Die Situation ist ohnehin ständigen Veränderungen ausgesetzt; die ständige Veränderung der sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann auch an der baulich oder planerisch vorgegebenen Situation nicht spurlos vorübergehen; wenn daraus eine Planung die Konsequenzen zieht, dann läßt sich darin keine nachhaltige Situationsänderung sehen, die mit ihren schweren Auswirkungen für den Betroffenen Grundlage eines aus seinem Eigentum fließenden Abwehranspruchs sein könnte (vgl. auch die Überlegungen im Urteil des BGH vom 30. Oktober 1970 - V ZR 150/67 - in NJW 1971, 94 [95] zu den lästigen Auswirkungen des überörtlichen Verkehrs als eines Teiles der gesamtwirtschaftlichen Lasten, denen sich auch Eigentümer solcher Grundstücke, die bisher abseits dieser Störquellen gelegen haben, nicht entziehen können; vgl. ferner Henning in DVBl. 1968, 740 [745]).
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84

    Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße

    Das Berufungsgericht führt aus, daß das Grundstück der Klägerin Bauimmissionen ausgesetzt war, die nach Intensität und Dauer den Duldungsrahmen des § 906 BGB (vgl. BGHZ 54, 384, 391 f.; 91, 20, 21 f. [BGH 29.03.1984 - III ZR 11/83]) überschritten.
  • BGH, 11.10.1973 - III ZR 159/71
    Denn bei solchen Immissionen, die ausnahmsweise einmal über das Maß dessen hinausgehen, was der Grundeigentümer nach § 906 BGB entschädigungslos hinzunehmen hat, kann ein Anspruch auf Enteignungsentschädigung in Betracht kommen, wenn sie auf einen (rechtmäßigen oder rechtswidrigen) Eingriff von hoher Hand zurückzuführen sind (BGHZ 48, 98, 101 = NJW 67, 1857; BGHZ 54, 384, 387, 388 = NJW 71, 94; BGHZ 49, 148, 150, 152 = NJW 68, 549; vgl. auch RGZ 159, 129, 135, 140/1).

    Beruht die Beeinträchtigung dabei auf einer ortsüblichen Benutzung des Straßengrundstücks und ist sie durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen nicht zu verhindern, so kann eine Entschädigung auch in entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB geschuldet sein (BGHZ 54, 384, 387, 391 = NJW 71, 94 und BGHZ 49, 148, 150 f. = NJW 68, 549).

    Das ist bereits vom RG entschieden worden (RGZ 159, 129, 137 f.) und entspricht der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 49, 148, 151, 152 = NJW 68, 549; BGHZ 54, 384, 389 f., insbes. 391 = NJW 71, 95).

  • BGH, 13.01.1977 - III ZR 6/75

    Wertminderung eines Grundstücks wegen eines Autobahnbaus - Zubilligung einer

    Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BGHZ 54, 384, 389 f).

    Die Beurteilung der Ortsüblichkeit ist im wesentlichen Aufgabe des Tatrichters (BGHZ 54, 384, 389).

  • BGH, 04.10.1973 - III ZR 138/71

    Bemessung der Entschädigung bei Enteignung eines Teilgrundstücks für

    Den Feststellungen des Oberlandesgerichts sind die Voraussetzungen eines derartigen Anspruchs (vgl. dazu BGHZ 48, 98; 54, 384), die das Berufungsgericht von seinem Standpunkt aus nicht zu prüfen brauchte, nicht zu entnehmen.

    Die Entscheidungen über die Wesentlichkeit der Beeinträchtigungen und die Ortsüblichkeit der Benutzung erfordern eine zusammenfassende Würdigung aller erheblichen Umstände; dabei muß die Beurteilung des Tatrichters erkennen lassen, daß er von zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist (BGHZ 54, 384, 389; BGH LM § 906 BGB Nr. 19 Bl. 2 unten).

  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 114/72

    Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigung des Anliegergemeingebrauchs

  • BGH, 14.07.1977 - III ZR 41/75

    Erreichen einer Wertminderung durch die Verringerung des Grundbesitzes - Schutz

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2005 - 9 U 169/03

    Anspruch auf Erstellung einer Lärmschutzwand oder Übernahme der Kosten für

  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigter Nutzungsmöglichkeit

  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 166/75

    Schadensersatz infolge Beeinträchtigungen des Grundstücks durch

  • VG Berlin, 26.11.1993 - 1 A 321.93

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung eines

  • VG Berlin, 27.09.1995 - 1 A 322.95

    Zulässigkeit des Ausbaus der "Oberbaumbrücke" in Berlin; Vereitelung des

  • LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09

    Nachbarrecht - Schmerzensgeld aufgrund nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs?

  • OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 66/96

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit aufgrund Inanspruchnahme eines zwischenzeitlich in

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 153/75

    Schadensersatz infolge Beeinträchtigung des Eigentums (eingerichteter und

  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 20/70

    Rechtsweg für die Geltenmachung eines Anspruchs auf Befestigung eines oberhalb

  • BGH, 20.09.1971 - III ZR 18/70

    Enteignung durch Erklärung zum Schutzbereich

  • LG Konstanz, 25.08.1978 - 4 O 294/77

    Öffentlich-rechtlicher Enteignungsentschädigungsanspruch; Geruchsbelästigung

  • BGH, 26.03.1973 - III ZR 132/71

    Übergang von Eigentum im Wege einer Enteignung - Entschädigung für die Abtretung

  • BGH, 26.11.1980 - V ZR 126/78

    Zumutbarkeit von Fluglärm

  • BGH, 26.03.1973 - III ZR 133/71

    Festsetzung der Entschädigung für den Entzug einer Vorgartenfläche - Berechnung

  • BGH, 16.03.1972 - III ZR 26/71

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2022 - 5 U 59/21
  • LG Düsseldorf, 13.01.1999 - 11 O 247/93

    Erschütterungen durch eine Straßenbahn

  • BGH, 26.09.1975 - V ZR 204/73

    Durch Restaurierungsarbeiten an einem Baudenkmal verursachte Einwirkungen auf das

  • OLG Köln, 07.07.1994 - 7 U 28/94

    Definition des Begriffs des Betriebsunfalls i.S.d. Haftpflichtgesetzes (HPflG);

  • BGH, 05.07.1971 - III ZR 196/68

    Ersatz des Schadens durch den Bau einer Fußgängerpassage - Anforderungen an einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht