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   BGH, 14.12.1970 - III ZR 102/67   

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BGH, 14.12.1970 - III ZR 102/67 (https://dejure.org/1970,1370)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1970 - III ZR 102/67 (https://dejure.org/1970,1370)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1970 - III ZR 102/67 (https://dejure.org/1970,1370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigungspflichtigkeit der Ausgleichsansprüche der weichenden Miterben - Voraussetzungen für die Gewährung einer Enteignungsentschädigung - Vorliegen einer unzulässigen Doppelentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 82
  • NJW 1971, 806
  • MDR 1971, 464
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.1959 - V BLw 28/58

    Veräußerung von Hofesgrundstücken (§ 13 HöfeO)

    Auszug aus BGH, 14.12.1970 - III ZR 102/67
    Danach werden die allgemeinen Grundsätze des Erbrechts zugunsten der Erhaltung des Hofes in der Familie und im Interesse seiner Wirtschafts- und Ertragsfähigkeit durchbrochen, und der Hoferbe wird - nach Maßgabe des § 12 HöfeO - gegenüber den übrigen Miterben, die nicht Hoferben werden, bevorzugt (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Februar 1959 - V BLw 28/58 -, insoweit nicht in BGHZ 29, 252, wohl aber im "Recht der Landwirtschaft" 1959, 95, 98 abgedruckt).
  • BGH, 15.10.1963 - V BLw 11/63

    Ausgleichsanspruch der weichenden Hoferben

    Auszug aus BGH, 14.12.1970 - III ZR 102/67
    Der Grund für die Besserstellung des Hoferben entfällt indessen, wenn der Hof ganz oder teilweise aufgegeben und damit aus der Familienbindung herausgelöst wird (vgl. BGHZ 40, 172/176; Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht, 2. Aufl. 1966, § 13 HöfeO Anm. 3 und 4), ohne daß es insoweit darauf ankäme, ob die Aufgabe freiwillig oder zwangsweise erfolgt.
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 298/06

    Bemessung der Entschädigung bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde;

    Über die Substanzentschädigung hinaus können Folgeschäden nach § 96 BauGB entschädigt werden, die ohne dinglichen Wertbezug durch die Enteignung unmittelbar und zwangsnotwendig begründet werden, wobei auch hier nur rechtlich geschützte konkrete Werte und nicht bloße wirtschaftliche Interessen, Erwartungen oder Chancen ausreichend sind (Senatsurteile BGHZ 55, 82, 83; 65, 253, 255; 83, 1, 3; 118, 59, 66).

    Die individuellen Nachteile, die nicht allgemein jeden treffen, müssen als Folge der Enteignung in Erscheinung treten (Senatsurteil BGHZ 55, 82, 84).

  • LG Berlin, 25.10.2011 - 85 S 77/11

    Abschleppen eines in der Feuerwehrzufahrt parkenden Kfz: Höhe der vom

    Sie muss unter mehreren zur Schadensbeseitigung führenden Möglichkeiten diejenige wählen, die den geringsten Aufwand erfordert (st. Rspr. seit BGHZ 55, 82, 84; vgl. auch Münchener Kommentar/Oetker, a.a.O.) und aus Sicht eines verständigen Menschen in der Lage des Geschädigten auch vom Umfang her notwendig erscheint (BGH, Urteil vom 24. April 1990, VI ZR 110/98, NJW 1990, 2060, 2062, KG, a.a.O.).
  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 114/80

    Enteignungsfähigkeit von Rechten des Mieters

    Entschädigungsfähig ist auch insoweit nur die Beeinträchtigung von rechtlich geschützten konkreten Werten, nicht die Vereitelung von Erwartungen und Chancen oder die Beeinträchtigung bloßer wirtschaftlicher Interessen (Senatsurteile BGHZ 55, 82, 83 und vom 4. Mai 1972 - III ZR 111/70 = WM 1972, 890, 891).
  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 141/80

    Berechnung der Eintschädigung bei Enteignung eines Pachtrechts

    Entschädigungsfähig ist auch insoweit nur die Beeinträchtigung von rechtlich geschützten konkreten Werten, nicht die Vereitelung von Erwartungen und Chancen oder die Beeinträchtigung bloßer wirtschaftlicher Interessen (Senatsurteile BGHZ 55, 82, 83 [BGH 14.12.1970 - III ZR 102/67] und vom 4. Mai 1972 - III ZR 111/70 = WM 1972, 890, 891).
  • BGH, 11.11.1976 - V BLw 2/76

    Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls - Berechnung des Pflichtteils nach

    An diesem Ergebnis vermag auch der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die eine andere Frage betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 1970 - III ZR 102/67 (NJW 1971, 806 f) nichts zu ändern.
  • BGH, 04.05.1972 - III ZR 111/70

    Rechtmäßigkeit der Enteignung eines Grundstücks für Verteidigungszwecke -

    Zu den Folgeschäden, die im Rahmen des § 19 zu berücksichtigen sind, zählen die auf dem Wertverlust am Grundeigentum beruhenden Beeinträchtigungen anderer rechtlich geschützter konkreter Werte (nicht bloß wirtschaftlicher Interessen, Erwartungen oder Chancen), die über den Verlust des Rechts selbst hinaus entstehen und durch die Entschädigung nach § 18 LBG nicht ausgeglichen werden (BGHZ 55, 82, 83 f [BGH 14.12.1970 - III ZR 102/67] mit weiteren Nachweisen).
  • AG Miesbach, 02.03.2021 - 2 C 748/20
    Die Erforderlichkeit ist v.a. am Gebot der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet, nach dem der Geschä- digie unter mehreren zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten diejenige zu wählen hat, die den geringsten Aufwand erfordert (BGHZ 55, 82).
  • BGH, 10.05.1979 - IX ZR 82/78

    Rechtsmittel

    Ist ein Klageanspruch auf mehrere Klagegründe gestützt und will der Kläger im Berufungsrechtszug alle Klagegründe weiter geltend machen, so muß sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Berufungsbegründung auf alle Klagegründe beziehen (BGH NJW 1968, 396; 1971, 807) [BGH 14.12.1970 - III ZR 102/67].
  • BGH, 09.05.1984 - BLw 29/83

    Anspruch eines Familienangehörigen aus der Höfeordnung wegen Verkauf von zum Hof

    Die in der Rechtsbeschwerdebegründung angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes BGHZ 38, 110, 115; 40, 172, 176 und Urteil vom 14. Dezember 1970, III ZR 102/67, NJW 1971, 806, befassen sich alle nicht mit den Voraussetzungen für einen Ausschluß von Ansprüchen nach § 13 HöfeO.
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