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   BGH, 22.02.1971 - VII ZR 243/69   

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https://dejure.org/1971,101
BGH, 22.02.1971 - VII ZR 243/69 (https://dejure.org/1971,101)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1971 - VII ZR 243/69 (https://dejure.org/1971,101)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1971 - VII ZR 243/69 (https://dejure.org/1971,101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abtretung von Gewährleistungsansprüchen; Einrede des nichterfüllten Vertrages durch Auftraggeber gegenüber Vergütungsanspruch des Auftragnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mängelbeseitigungsanspruch - Anspruch auf Mängelbeseitigung - Werklohn - Einrede des nichterfüllten Vertrages - Abtretung an Dritte - Gewährleistung - Mängelgewährleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633, § 634, § 635, § 273, § 320
    Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs gegenüber dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 354
  • NJW 1971, 838
  • MDR 1971, 473
  • DB 1971, 815
  • BauR 1971, 126
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Dies gilt selbst für den Fall, dass die Gewährleistungs- und Nachbesserungsrechte auf einen Dritten zur Ausübung übertragen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - VII ZR 243/69, BGHZ 55, 354).
  • KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05

    VOB-Vertrag: Konkludenter Verzicht auf die vereinbarte förmliche Abnahme

    Da es im Vortrag der Beklagten an jedem Anhaltspunkt für einen späteren Zeitpunkt fehlt, ist davon auszugehen, dass die Beklagte einen Termin für die förmliche Abnahme spätestens innerhalb der Frist des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B anzuberaumen gehalten gewesen wäre, d.h. innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang der Schlussrechnung bei der Beklagten, die als Mitteilung über die Fertigstellung des Werks zu gelten hat (BGHZ 55, 354, 356; BGH BauR 1980, 357, 358).
  • OLG München, 13.11.2007 - 13 U 3419/07

    Bauträgervertrag: Auflassung trotz offenen Erwerbspreises?

    Im Übrigen ist bereits aus BGHZ 55, 354 zu entnehmen, dass dieses Recht der Klägerin aus § 320 BGB selbst dann nicht entfiele, wenn sie ihre Gewährleistungsansprüche an Dritte abgetreten hätte.
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