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   BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69   

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https://dejure.org/1971,418
BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69 (https://dejure.org/1971,418)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1971 - V ZR 90/69 (https://dejure.org/1971,418)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1971 - V ZR 90/69 (https://dejure.org/1971,418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Gutgläubiger Ersterwerb einer Vormerkung vom Scheinerben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf die Rückzahlung des nicht beurkundeten Kaufpreisteils - Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einem verkauften Grundstück - Voraussetzungen für die Ausstellung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 57, 341
  • NJW 1972, 434
  • MDR 1972, 311
  • DNotZ 1972, 365
  • DB 1972, 280
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 02.04.1928 - VI 336/27

    Vormerkung; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69
    Daraus wird entnommen, daß die Vormerkung eine dingliche Gebundenheit des von ihr betroffenen Grundstücks oder Grundstücksteils bewirkt und deshalb die Bewilligung einer Vormerkung, wenn die Eintragung erfolgt, als eine Verfügung im Sinne des § 893 BGB anzusehen ist mit der Folge, daß wegen der in dieser Vorschrift vorgesehenen entsprechenden Anwendung des § 892 BGB dem Vormerkungsberechtigten der Schutz des guten Glaubens zwar nicht für den Bestand eines schuldrechtlichen Anspruchs, wohl aber für die dingliche Gebundenheit des von der Vormerkung betroffenen Grundstücks oder Grundstücksteils zukommt (Beschluß des Senats vom 21. Juni 1957 V ZB 6/57 BGHZ 25, 16, 23 und Urteil des Senats vom 1. Oktober 1958 V ZR 26/57 BGHZ 28, 182, 185/186 unter Bezugnahme auf RGZ 118, 230, 234 und 121, 44, 46; ebenso im Ergebnis Staudinger BGB 11. Aufl. § 883 Anm. 56; vgl. auch Palandt BGB 30. Aufl. § 883 Anm. 2 mit weiteren Nachweisen) Die Übertragung dieser Grundsätze auf den Fall eines falschen Erbscheins, wie er hier vorliegt, ergibt daher, daß die Verfügungen der nicht im Grundbuch eingetragenen Scheinerben von dem Schutz der §§ 2366, 2367 erfaßt werden (Staudinger a.a.O. § 2366 Anm. 21).

    Es ist deshalb, wie dem Berufungsgericht weiter zu folgen ist, ohne Bedeutung, daß der Kläger im Zeitpunkt seiner Eintragung als Eigentümer (11. Oktober 1960) die Unrichtigkeit des Erbscheins kannte und daß am 24. März 1961 gegen seine Eintragung als Eigentümer ein Widerspruch eingetragen wurde (vgl. Palandt a.a.O. § 883 Anm. 2; dort und in RGZ 121, 44, 47 sowie bei Staudinger a.a.O. § 883 Anm. 56 Abs. 2 ist sogar die Eintragung eines Widerspruchs als unerheblich bezeichnet, wenn sie vor der Durchführung des gesicherten Anspruchs erfolgt ist).

  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 26/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69
    Daraus wird entnommen, daß die Vormerkung eine dingliche Gebundenheit des von ihr betroffenen Grundstücks oder Grundstücksteils bewirkt und deshalb die Bewilligung einer Vormerkung, wenn die Eintragung erfolgt, als eine Verfügung im Sinne des § 893 BGB anzusehen ist mit der Folge, daß wegen der in dieser Vorschrift vorgesehenen entsprechenden Anwendung des § 892 BGB dem Vormerkungsberechtigten der Schutz des guten Glaubens zwar nicht für den Bestand eines schuldrechtlichen Anspruchs, wohl aber für die dingliche Gebundenheit des von der Vormerkung betroffenen Grundstücks oder Grundstücksteils zukommt (Beschluß des Senats vom 21. Juni 1957 V ZB 6/57 BGHZ 25, 16, 23 und Urteil des Senats vom 1. Oktober 1958 V ZR 26/57 BGHZ 28, 182, 185/186 unter Bezugnahme auf RGZ 118, 230, 234 und 121, 44, 46; ebenso im Ergebnis Staudinger BGB 11. Aufl. § 883 Anm. 56; vgl. auch Palandt BGB 30. Aufl. § 883 Anm. 2 mit weiteren Nachweisen) Die Übertragung dieser Grundsätze auf den Fall eines falschen Erbscheins, wie er hier vorliegt, ergibt daher, daß die Verfügungen der nicht im Grundbuch eingetragenen Scheinerben von dem Schutz der §§ 2366, 2367 erfaßt werden (Staudinger a.a.O. § 2366 Anm. 21).

    Da dem Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Zeitpunkt der Eintragung der Auflassungsvormerkung (7. März 1958) und damit erst recht in dem für den guten Glauben des Vormerkungsberechtigten maßgebenden Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Eintragung der Vormerkung (Urteil des Senats vom 1. Oktober 1958 V ZR 26/57 BGHZ 28, 182) die Unrichtigkeit des Erbscheins vom 26. April 1958 nicht bekannt war, hat er somit die Auflassungsvormerkung gutgläubig und damit wirksam erworben.

  • RG, 19.10.1927 - V 465/26

    Grundstücksverkehrsgesetz ; Vormerkung

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69
    Daraus wird entnommen, daß die Vormerkung eine dingliche Gebundenheit des von ihr betroffenen Grundstücks oder Grundstücksteils bewirkt und deshalb die Bewilligung einer Vormerkung, wenn die Eintragung erfolgt, als eine Verfügung im Sinne des § 893 BGB anzusehen ist mit der Folge, daß wegen der in dieser Vorschrift vorgesehenen entsprechenden Anwendung des § 892 BGB dem Vormerkungsberechtigten der Schutz des guten Glaubens zwar nicht für den Bestand eines schuldrechtlichen Anspruchs, wohl aber für die dingliche Gebundenheit des von der Vormerkung betroffenen Grundstücks oder Grundstücksteils zukommt (Beschluß des Senats vom 21. Juni 1957 V ZB 6/57 BGHZ 25, 16, 23 und Urteil des Senats vom 1. Oktober 1958 V ZR 26/57 BGHZ 28, 182, 185/186 unter Bezugnahme auf RGZ 118, 230, 234 und 121, 44, 46; ebenso im Ergebnis Staudinger BGB 11. Aufl. § 883 Anm. 56; vgl. auch Palandt BGB 30. Aufl. § 883 Anm. 2 mit weiteren Nachweisen) Die Übertragung dieser Grundsätze auf den Fall eines falschen Erbscheins, wie er hier vorliegt, ergibt daher, daß die Verfügungen der nicht im Grundbuch eingetragenen Scheinerben von dem Schutz der §§ 2366, 2367 erfaßt werden (Staudinger a.a.O. § 2366 Anm. 21).
  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69
    Daraus wird entnommen, daß die Vormerkung eine dingliche Gebundenheit des von ihr betroffenen Grundstücks oder Grundstücksteils bewirkt und deshalb die Bewilligung einer Vormerkung, wenn die Eintragung erfolgt, als eine Verfügung im Sinne des § 893 BGB anzusehen ist mit der Folge, daß wegen der in dieser Vorschrift vorgesehenen entsprechenden Anwendung des § 892 BGB dem Vormerkungsberechtigten der Schutz des guten Glaubens zwar nicht für den Bestand eines schuldrechtlichen Anspruchs, wohl aber für die dingliche Gebundenheit des von der Vormerkung betroffenen Grundstücks oder Grundstücksteils zukommt (Beschluß des Senats vom 21. Juni 1957 V ZB 6/57 BGHZ 25, 16, 23 und Urteil des Senats vom 1. Oktober 1958 V ZR 26/57 BGHZ 28, 182, 185/186 unter Bezugnahme auf RGZ 118, 230, 234 und 121, 44, 46; ebenso im Ergebnis Staudinger BGB 11. Aufl. § 883 Anm. 56; vgl. auch Palandt BGB 30. Aufl. § 883 Anm. 2 mit weiteren Nachweisen) Die Übertragung dieser Grundsätze auf den Fall eines falschen Erbscheins, wie er hier vorliegt, ergibt daher, daß die Verfügungen der nicht im Grundbuch eingetragenen Scheinerben von dem Schutz der §§ 2366, 2367 erfaßt werden (Staudinger a.a.O. § 2366 Anm. 21).
  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 75/65

    Formmangel und guter Glaube

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69
    Ob die privatschriftliche Erklärung des Klägers vom 17. Januar 1958, in der er auf die Rückzahlung des nicht beurkundeten Teils des Kaufvertrags verzichtet hat, der Form des § 313 BGB bedurfte, wie beide Revisionen meinen, kann dahin gestellt bleiben, weil ein etwaiger Formmangel jedenfalls durch den gutgläubigen Erwerb des Eigentums geheilt wäre (Urteil des Senats vom 24. Februar 1967 V ZR 75/65 BGHZ 47, 266).
  • BGH, 08.02.1961 - V ZR 118/59
    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69
    Der Anwendung des § 4 GrundstückspreisVO steht nicht entgegen, daß die Grundstückspreisverordnung durch § 186 Nr. 65 BBauG mit Wirkung vom 29. Oktober 1960 aufgehoben wurde; denn diese Aufhebung hatte keine rückwirkende Kraft (Urteil des Senats vom 8. Februar 1961 V ZR 118/59 LM § 4 PreisüberwachungsVO Nr. 11).
  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 95/79

    übergangene Nacherben - Vormerkung, § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB, gutgläubiger Erwerb,

    Der bei Erwerb der Vormerkung bestehende gute Glaube bleibt auch für den späteren Erwerb des durch die Vormerkung gesicherten dinglichen Rechts maßgebend (Bestätigung von BGHZ 57, 341 = NJW 1972, 434).

    Der Senat hat sich dem angeschlossen und hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 28, 182, 187 [BGH 01.10.1958 - V ZR 26/57]; 57, 341, 343), [BGH 10.12.1971 - V ZR 90/69]die von der Literatur weitgehend gebilligt wird (BGB-RGRK a.a.O. § 893 Rdn. 16; Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 893 Rdn. 8; Palandt a.a.O. § 885 Anm. 3 d m.w.N.; vgl. neuerdings auch Dannecker, MittBayNot 1979, 144 ff m.w.N.), gegen die Kritik aus neuerer Zeit (vgl. Goetzke/Habermann, JuS 1975, 82 ff) fest.

  • BGH, 09.12.2022 - V ZR 91/21

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung als ein gesetzlich besonders behandelter Fall

    Ebenso wie sich der Inhalt der gutgläubig erworbenen Auflassungsvormerkung nicht mehr ändert, wenn der Berechtigte nach dem gutgläubigen Erwerb bösgläubig oder ein Widerspruch eingetragen wird (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 1971 - V ZR 90/69, BGHZ 57, 341, 343 f.; Urteil vom 31. Oktober 1980 - V ZR 95/79, NJW 1981, 446, 447), kann die Übereignung an einen Dritten mit Zustimmung des Gläubigers in Erfüllung des gesicherten Anspruchs nichts an der Sicherungswirkung der Auflassungsvormerkung ändern.
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach

    Diese Regel ist bei § 82 InsO ebenso wenig anwendbar wie bei den §§ 2366, 2367 BGB (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 12. Oktober 1970 - III ZR 254/68, WM 1971, 54; ferner BGHZ 57, 341, 343) .
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks;

    Sie schützt auch den guten Glauben an den Erwerb des jeweiligen Rechtes nach dem Grundbuchstand zur Zeit der Eintragung der Vormerkung (§§ 892, 893 BGB; BGHZ 28, 182 f; 57, 341 f; Senatsurt. v. 31. Oktober 1980, V ZR 95/79, NJW 1981, 446).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Ihm steht eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu, so daß die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle sich darauf zu beschränken hat, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62] [129 f.];Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 3];vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG 60 Nr. 1];vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 14] undvom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 17; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]; BGHZ 57, 344 [BGH 10.12.1971 - V ZR 90/69] [350]; 69, 309 [314] jeweils unter Hinweis auf BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62] [129]).
  • BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79

    Zum Erlöschen der Auflassungsvormerkung

    Auszugehen ist mit den Vorinstanzen davon, daß der Kläger die Vormerkung gutgläubig erwarb, weil die Bewilligung einer Vormerkung, wenn deren Eintragung erfolgt, als Verfügung im Sinne von § 893 BGB anzusehen ist (std. Rspr. des Senats, vgl. BGHZ 57, 341, 343).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 97/01

    Begründetheit des Grundbuchberichtigungsanspruchs bei Umschreibung einer

    Denn dann hat der Beklagte keine durch Vormerkung zu sichernden Übereignungsansprüche und damit auch keine (wirksamen) Vormerkungen erlangt (vgl. Senat, BGHZ 57, 341, 343), so daß das Grundbuch unrichtig wäre.
  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

    Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR

    Der Beklagte zu 2 könnte in diesem Falle, wenn das Grundbuch zugunsten von R. K. berichtigt würde, von diesem die Zustimmung zum Vollzug einer von ihm mit der Beklagten zu 1 vereinbarten (oder noch zu vereinbarenden) Auflassung verlangen (§§ 883 Abs. 2, 888 BGB entspr.; vgl. Senat, BGHZ 57, 341, 343; Urt. v. 17. Juni 1994, V ZR 204/92, NJW 1994, 2947).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03

    Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit

    Der Eintritt der Bösgläubigkeit nach diesem Zeitpunkt ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unschädlich (BGHZ 57, S. 341).
  • BGH, 01.12.2022 - V ZR 91/21

    Bestand der gesicherten Forderung unterfällt nicht Schutz des öffentlichen

    Ebenso wie sich der Inhalt der gutgläubig erworbenen Auflassungsvormerkung nicht mehr ändert, wenn der Berechtigte nach dem gutgläubigen Erwerb bösgläubig oder ein Widerspruch eingetragen wird (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 1971 - V ZR 90/69, BGHZ 57, 341, 343 f.; Urteil vom 31. Oktober 1980 - V ZR 95/79, NJW 1981, 446, 447), kann die Übereignung an einen Dritten mit Zustimmung des Gläubigers in Erfüllung des gesicherten Anspruchs nichts an der Sicherungswirkung der Auflassungsvormerkung ändern.
  • OLG München, 17.08.2022 - 7 U 4125/19

    Zum gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung

  • VG Karlsruhe, 24.07.2000 - 12 K 1121/00

    Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung als Richter;

  • BayObLG, 08.10.1980 - BReg. 2 Z 72/79

    Zum Erlöschen eines auf einen Verkaufsfall beschränkten Vorkaufsrechts

  • OLG Naumburg, 09.05.2000 - 11 U 235/99

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Unrichtige Eintragung als

  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87

    Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung -

  • BGH, 02.05.1979 - RiZ(R) 4/78

    "Personal- und Befähigungsnachweis" für die Ausübung des Richterberufs -

  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 64/06

    Gutgläubiger Erwerb einer Vormerkung

  • BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der

  • LG Mönchengladbach, 10.10.2014 - 11 O 363/13

    Herausgabebegehren bzgl. eines im Grundbuch verzeichneten Grundbesitzes

  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach

  • BayObLG, 20.11.1979 - BReg. 2 Z 57/79

    Zur Auslegung von Grundbucherklärungen

  • OLG Jena, 22.09.1999 - 7 U 229/99

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung ; Beendigung des Mietverhältnisses ; Zeitpunkt

  • OLG München, 06.02.1979 - 17 U 1605/78

    Gutgläubig erworbene Auflassungsvormerkung und Grundbuchberichtigung

  • BGH, 24.03.1981 - RiZ(R) 7/80

    Zulässigkeit der Anfechtung im Prüfungsverfahren - Leserbrief als Maßnahme der

  • OLG Köln, 05.07.1982 - 2 Wx 49/81

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 8/81

    Prüfungszuständigkeit der Dienstgerichte hinsichtlich der Anordnung auf

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