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   BGH, 11.01.1972 - VI ZR 187/70   

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https://dejure.org/1972,442
BGH, 11.01.1972 - VI ZR 187/70 (https://dejure.org/1972,442)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1972 - VI ZR 187/70 (https://dejure.org/1972,442)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1972 - VI ZR 187/70 (https://dejure.org/1972,442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 58, 40
  • NJW 1972, 627
  • MDR 1972, 405
  • VersR 1972, 370
  • DB 1972, 2465
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.1959 - VII ZR 160/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1972 - VI ZR 187/70
    Ihr Inhalt geht für den Skifahrer auf einer befahrbaren Abfahrt dahin, sich so zu verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt (vgl. OLG München NJW 1966, 2406 mit Anm. Nirk S. 2404; Nirk NJW 1964, 1829, 1835; FIS-Regel Nr. 1; "Eigenregeln des Skilaufs" Nr. 1, vgl. sogleich).

    Die Konkretisierung aus den Besonderheiten des Skifahrens - man spricht bei diesen speziellen Verhaltensregeln von "Eigenregeln des Skilaufens" (Nirk NJW 1964, 1829, 1835; Nirk Skirecht 1966, 19; 1968, 21)geht, soweit es für den vorliegenden Sachverhalt von rechtlichem Belang ist, insbesondere dahin, daß jeder Skifahrer - sofern anderenfalls die Möglichkeit der Verletzung Dritter besteht - nur kontrolliert fahren darf, d.h. er muß die Geschwindigkeit seinem Können, den Schwierigkeiten des Geländes, der Schneebeschaffenheit und dem Vorhandensein anderer Personen anpassen (vgl. FIS-Regel Nr. 2, "Eigenregel" Nr. 2).

    Das gilt im Grundsatz auch dann, wenn der Skifahrer, wie hier der Beklagte nach seinem Vorbringen, auf einer dem allgemeinen Skibetrieb offenen Skipiste für bestimmte Vorhaben trainiert, sofern keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden (Nirk NJW 1964, 1829, 1835).

    Auch die Revision verkennt nicht, daß die FIS-Regel Nr. 3 ("Eigenregel" Nr. 5, vgl. Nirk NJW 1964, 1829, 1835), nach welcher der von hinten kommende Skifahrer seine Fahrspur so wählen muß, daß er den vor ihm fahrenden Skifahrer nicht gefährdet - soweit sie als konkretisierte Verhaltenspflicht des Skifahrers anzusehen ist -, hier nicht zugunsten des Beklagten herangezogen werden kann.

  • BGH, 05.03.1957 - VI ZR 199/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1972 - VI ZR 187/70
    Der erkennende Senat hat bei einer anderen Fallgruppe sportlicher Betätigung (Wettkampf) im Urteil vom 5. März 1957 - VI ZR 199/56 = VersR 1957, 290 (Fußball) ausgesprochen, daß ein Sportler haftet, sofern er schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfes verstößt und dabei einen anderen verletzt.
  • OLG München, 14.07.1966 - 14 U 396/66
    Auszug aus BGH, 11.01.1972 - VI ZR 187/70
    Ihr Inhalt geht für den Skifahrer auf einer befahrbaren Abfahrt dahin, sich so zu verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt (vgl. OLG München NJW 1966, 2406 mit Anm. Nirk S. 2404; Nirk NJW 1964, 1829, 1835; FIS-Regel Nr. 1; "Eigenregeln des Skilaufs" Nr. 1, vgl. sogleich).
  • BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08

    Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem

    Das Berufungsgericht hat im Ansatz zutreffend angenommen, dass die Haftung eines Sportlers aus § 823 Abs. 1 BGB den Nachweis voraussetzt, dass dieser schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstoßen und dabei einen anderen verletzt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 58, 40, 43; 63, 140, 142; 154, 316, 323; Urteil vom 5. März 1957 - VI ZR 199/56 - VersR 1957, 290).

    Die Sorgfaltsanforderungen an den Teilnehmer eines Wettkampfs bestimmen sich nach den besonderen Gegebenheiten des Sports, bei dem sich der Unfall ereignet hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 58, 40, 43; vom 16. März 1976 - VI ZR 199/74 - a.a.O.).

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    An sich unterliegt es keinem Zweifel, daß im allgemeinen ein schuldhaft begangener Verstoß gegen eine dem Schutz des Sportlers dienende Spielregel Schadensersatzverpflichtungen auslöst, wenn dadurch der SPORTLER verletzt wird (so für das Fußballspiel schon Senatsurteil vom 5. März 1957 - VI ZR 199/56 - VersR 1957, 290; für einen Skiunfall s BGHZ 58, 40, 43).
  • LG Bonn, 21.03.2005 - 1 O 484/04

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem Ski- und einem Snowboard-Fahrer -

    Denn im Falle einer Kollision zweier Pistenbenutzer, von denen keiner der wesentlich schnellere und keiner der hinterer und/oder obere Fahrer ist, FIS-Regel 3 also keine Anwendung findet, spricht zunächst in Ermangelung weiterer Aufklärbarkeit eine widerlegliche Vermutung dafür, dass jeder der beiden dem jeweils anderen nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und damit schuldhaft, nämlich fahrlässig, gegen die FIS-Regeln 1 (allgemeine Sorgfaltspflicht) und 2 (Sichtfahrgebot bei angepasster Geschwindigkeit) verstoßen hat (BGH, NJW 1972, 627; Dambeck, Piste und Recht, Rn. 20).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    An ihnen orientiert sich die Rechtsprechung bei der Zuordnung von Schäden aus diesem Bereich (s. BGHZ 58, 40, 43; Steffen a.a.O. Rz. 363, 364).
  • BGH, 20.01.1987 - VI ZR 182/85

    Geständnis des Vertreters einer minderjährigen Partei; Schadensersatz bei einem

    Dies ergibt sich, wie der Senat mehrfach entschieden hat, aus der inhaltlichen Bestimmung der allgemeinen Sorgfaltspflichten für diese Sportart, wie sie in den vom Internationalen Skiverband (FIS) 1967 aufgestellten Verhaltensregeln für den Skiläufer Nr. 1, 2 und 3 und in den "Eigenregeln des Skilaufens" Nr. 1, 2 und 3 ihren Ausdruck gefunden haben (s. BGHZ 58, 40, 43; Senatsurteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64, 65; OLG Köln OLGZ 1969, 153, 155).
  • OLG Schleswig, 28.08.2012 - 11 U 10/12

    Anforderungen an den Nachweis des Verschuldens bei einem Skiunfall

    31 Schließlich ist auch die diskutierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 58, 40 bis 47 = NJW 1972, 627 f.) nicht einschlägig.
  • LG Bonn, 27.01.2010 - 2 O 238/09

    Deliktshaftung bei einem Fußballspiel - Juxturnier

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich die erkennende Kammer anschließt, setzt die Haftung eines Sportlers aus § 823 Abs. 1 BGB den Nachweis voraus, dass dieser schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstoßen und dabei einen anderen verletzt hat (vgl. BGHZ 58, 40, 43; BGHZ 63, 140, 142; BGHZ 154, 316, 323; BGH VersR 1957, 290).

    Denn die Sorgfaltsanforderungen an den Teilnehmer eines Wettkampfs bestimmen sich nach den besonderen Gegebenheiten des Sports, bei dem sich der Unfall ereignet hat (vgl. BGHZ 58, 40, 43; BGH VersR 1976, 775, 776).

  • OLG Köln, 27.05.2010 - 19 U 32/10

    Haftung eines Spielers wegen Verletzungen des Gegners bei einem Fußballspiel

    Die Sorgfaltsanforderungen an den Teilnehmer eines Wettkampfs bestimmen sich nach den besonderen Gegebenheiten des Sports, bei dem sich der Unfall ereignet hat (BGH NJW 1972, 627; NJW 1976, 2160).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 22 U 259/95

    Unfall im Ausland; Deutsche Haftungsnormen; Handlungsort; Skiunfall; Skiverband

    Unter Abwägung der beiderseitigen Verschuldensanteile erscheint es angemessen, den Schaden dem Beklagten zu 1/2 aufzuerlegen, vgl. für einen vergleichbaren Fall auch BGHZ 58, 40, 42 f, 46 f = VersR 1972, 370, 372. .
  • OLG Hamm, 05.07.2005 - 26 U 2/05

    Werkvertrag: Ankaufsuntersuchung für ein Pferd - Einbeziehung eines geschützten

    Dem Beklagten zu 5 kann kein Vorwurf gemacht werden, wenn er sich an die Empfehlung des Röntgenleitfadens gehalten und keine Dokumentation und Aufklärung vorgenommen hat; denn nicht nur Gesetze oder Verordnungen, sondern auch Richtlinien von Spitzenverbänden oder Sportregeln können den Umfang der erforderlichen Sorgfalt bestimmen (BGHZ 58, 40, 43 f; OLG Köln NJW 90, 2261, 2262).
  • OLG Dresden, 30.01.2013 - 13 U 956/12
  • LG Coburg, 22.01.2007 - 14 O 462/06

    Zu den Sorgfaltspflichten von Ski- und Snowboardfahrern

  • LG Kiel, 04.02.2011 - 9 O 53/09

    Haftung bei Sportunfall: Körperverletzung beim American Football; Schmerzensgeld

  • OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 192/97

    Haftung bei Körperverletzung während des Minigolf-Bahnengolf-Spiels

  • OLG Hamm, 22.10.1993 - 11 U 64/93

    Anspruch auf Schmerzensgeld

  • LG Oldenburg, 01.03.1978 - 4 O 4/78
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