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   BGH, 06.10.1972 - I ZR 54/71   

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https://dejure.org/1972,283
BGH, 06.10.1972 - I ZR 54/71 (https://dejure.org/1972,283)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1972 - I ZR 54/71 (https://dejure.org/1972,283)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1972 - I ZR 54/71 (https://dejure.org/1972,283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Telex-Werbung - Wettbewerbswidrigkeit von Telex-Werbung - Werbung über Fernschreiber - Eingriff in die Privatsphäre durch Fernsprechwerbung - Werbung für Kugelschreiber über Fernschreiben an Telex-Teilnehmer - Werbung, die sich nicht sofort als solche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 317
  • NJW 1973, 42
  • MDR 1973, 113
  • GRUR 1973, 210
  • DB 1972, 2390
  • afp 1973, 382
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 115/68

    Fernsprechwerbung

    Auszug aus BGH, 06.10.1972 - I ZR 54/71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats verstößt ein Verhalten im Wettbewerb nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn es dem Anstandsgefühl der redlichen und verständigen Mitbewerber des betreffenden Gewerbezweiges widerspricht, sondern auch dann, wenn die fragliche wettbewerbliche Maßnahme von der Allgemeinheit, insbesondere von den durch die Werbemaßnahme angesprochenen Verkehrskreisen mißbilligt und als untragbar angesehen wird; denn § 1 UWG will nicht nur die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb schützen, sondern auch die Allgemeinheit vor Auswüchsen des Wettbewerbs bewahren (BGH GRUR 70, 523, 524 - Telefonwerbung -).
  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 73/69

    Förderung des lauteren Wettbewerbs durch Aufklärung und Belehrung - Bekämpfung

    Auszug aus BGH, 06.10.1972 - I ZR 54/71
    Zur Prozeßführungsbefugnis der Klägerin hat der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 10. März 1971 (WRP 1971, 264) ausgeführt, die Klägerin habe einen Bestand von 33 Mitgliedern, die ganz überwiegend Gewerbetreibende seien.
  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

    Zudem wird das Verbot gerade damit begründet, dass eine Nachahmung durch Wettbewerber verhindert werden soll (vgl. BGHZ 59, 317, 321 f. - Telex-Werbung; siehe auch BGH GRUR 2008, 189 Tz. 21 f. - Suchmaschineneintrag), was einer Zulassung der Werbung wegen Branchenübung gerade entgegensteht (so auch Fezer/Mankowski, UWG, 2. Aufl., § 7 Rdn. 157; Seichter/Witzmann, WRP 2007, 699, 707; a.A. Engels/Stulz-Hermstadt, WRP 2005, 1218, 1228).
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Hinzukommen muß daher um die Telefonwerbung im geschäftlichen Bereich als im Sinne des § 1 UWG wettbewerbsgemäß ansehen zu können, ein konkreter, aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund, der diese Art der Werbung rechtfertigt und der - mit Blick auf das Interesse des Anzurufenden an telefonischer Werbung - regelmäßig nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn der Anzurufende ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt hat oder wenn auf Grund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran vom Anrufer vermutet werden kann (vgl. dazu für den Bereich der Fernschreibwerbung BGHZ 59, 317, 320 f. [BGH 06.10.1972 - I ZR 54/71] Telex-Werbung; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., UWG § 1 Rdn. 67; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 25 Rdn. 35; vgl. ferner OLG Hamburg GRUR 1987, 60 = WRP 1987, 41; LG Berlin WRP 1973, 548).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Telex-Werbung wettbewerbswidrig, wenn kein sachlicher, in der Interessensphäre der Adressaten liegender Grund besteht, ein Angebot über Fernschreiben zu übermitteln (BGHZ 59, 317, 319 - Telex-Werbung).

    Ebenso wie bei der Benutzung von Telex-Geräten (vgl. BGHZ 59, 317, 320 - Telex-Werbung) dient auch das Telefax-System dazu, den anfallenden Schriftverkehr zu rationalisieren, Geschäftspartner schnell und zuverlässig zu erreichen und für Mitteilungen ohne Verzögerung erreichbar zu sein, ohne auf einen schriftlichen Beleg über die jeweilige Mitteilung verzichten zu müssen.

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85

    Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstößt ein Verhalten im Wettbewerb nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn es dem Anstandsgefühl der redlichen und verständigen Mitbewerber widerspricht, sondern auch dann, wenn die in Frage stehende wettbewerbliche Maßnahme von der Allgemeinheit, insbesondere von den durch die Werbemaßnahme angesprochenen Verkehrskreisen, mißbilligt und als untragbar angesehen wird; denn § 1 UWG soll auch die Allgemeinheit vor Auswüchsen des Wettbewerbs bewahren (BGHZ 59, 317, 319 [BGH 06.10.1972 - I ZR 54/71] - Telexwerbung; vgl. auch BGHZ 54, 188, 189 - Fernsprechwerbung m. w. Nachw.).

    Desgleichen entstehen für ihn auch nicht die Kosten und der sonstige Aufwand, wie sie der Bundesgerichtshof als wesentlich für die von einer Telexwerbung ausgehende Belästigung angesehen hat (BGHZ 59, 317, 320 f. [BGH 06.10.1972 - I ZR 54/71] - Telexwerbung).

  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 160/71

    Briefwerbung

    In seiner Entscheidung vom 6. Oktober 1972 ( NJW 73, 42 f) hat sich der Senat mit der Zulässigkeit der Fernschrelb-Werbung befaßt und ausgeführt, daß jene Werbung dann nicht zu beanstanden sei, wenn hierzu das Einverständnis der Betroffenen eingeholt werde, da an einer solchen Werbung die Fernschreib-Teilnehmer durchaus Interesse haben gönnten.
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87

    Telefonwerbung II

    Ein Verhalten im Wettbewerb verstößt nicht allein dann gegen die guten wettbewerblichen Sitten, wenn es dem Anstandsgefühl der redlichen und verständigen Mitbewerber des betreffenden Gewerbezweigs widerspricht, sondern auch dann, wenn die Werbemaßnahme von der Allgemeinheit, die Verbraucher eingeschlossen, mißbilligt und für untragbar angesehen wird; denn § 1 UWG soll nicht nur die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb schützen, sondern auch die Allgemeinheit vor Auswüchsen des Wettbewerbs bewahren (BGHZ 19, 392, 396 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Anzeigenblatt; BGHZ 54, 188, 190 - Telefonwerbung; BGHZ 59, 317, 322 [BGH 06.10.1972 - I ZR 54/71] - Telex-Werbung; BGHZ 103, 203, 206 - BTX-Werbung).
  • BGH, 30.04.1992 - I ZR 287/90

    Briefkastenwerbung - Briefkastenwerbung

    Diese differenzierende Betrachtungsweise hat in der Rechtsprechung des Senats zur Telefonwerbung einerseits (vgl. BGHZ 54, 188, 190 - Telefonwerbung I; Urt. v. 8.6. 1989 - I ZR 178/87, GRUR 1989, 753, 754 - Telefonwerbung II; Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 55/88, GRUR 1990, 280, 281 - Telefonwerbung III), andererseits zur Telex- und BTX-Werbung (BGHZ 59, 317, 322 [BGH 06.10.1972 - I ZR 54/71] - Telex-Werbung; BGHZ 103, 203, 206 - BTX-Werbung) sowie zur Briefwerbung (BGHZ 60, 296, 300 - Briefwerbung; Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 53/90, NJW 1992, 1109, 1110 - Postwurfsendung) ihren Niederschlag gefunden.
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 55/88

    "Telefonwerbung III"; Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen

    Ein Verhalten im Wettbewerb verstößt nicht allein dann gegen die guten wettbewerblichen Sitten, wenn es dem Anstandsgefühl der redlichen und verständigen Mitbewerber des betreffenden Gewerbezweigs widerspricht, sondern auch dann, wenn die Werbemaßnahme von der Allgemeinheit, die Verbraucher eingeschlossen, mißbilligt und für untragbar angesehen wird; denn § 1 UWG soll nicht nur die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb schützen, sondern auch die Allgemeinheit vor Auswüchsen des Wettbewerbs bewahren (BGHZ 19, 392, 396 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Anzeigenblatt; BGHZ 54, 188, 190 - Telefonwerbung I; BGHZ 59, 317, 322 [BGH 06.10.1972 - I ZR 54/71] - Telex-Werbung; BGHZ 103, 203, 206 - Btx-Werbung; BGH, Urt. v. 8.6.1989 - I ZR 178/87, ZIP 1989, 1285, 1286 - Telefonwerbung II).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1994 - 2 W 67/94

    Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Nach ständiger Rechtsprechung verstößt das unaufgeforderte Zusenden von Telefax-Schreiben gegen § 1 UWG , wenn zwischen Absender und Empfänger keine Geschäftsverbindung besteht und auch sonst der Absender nicht annehmen darf, die Zusendung über das Telefax-Gerät erfolge mit mutmaßlichem Einverständnis des Adressaten (vgl. dazu KG NJW-RR 1962, 1193 ff.; OLG Stuttgart WRP 1987, 641 ff. - Telex-Werbung; BGHZ 59, 317 ff.; Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht, 17. Auflage, § 1 UWG Rn. 69 b m.w.N.).

    Eine Ausweitung würde nicht nur eine stetig wachsende Blockierung der Anlagen und bei den an das Telefaxnetz angeschlossen Firmen eine zunehmende Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs mit sich bringen, sondern auch zu einer nicht zumutbaren Kostenbelastung der Empfänger durch Papierkosten, Personalkosten sowie im Extremfall durch Anschaffung zusätzlicher Geräte führen, weil die Kapazitäten der bisherigen Anlagen wegen der Inanspruchnahme durch die Telefaxwerbung nicht mehr ausreicht (vgl. dazu Senatsurteil a.a.O. und der Berufung auf BGHZ 59, 317 ff.

  • LG Traunstein, 18.12.1997 - 2 HKO 3755/97

    E-Mail-Werbung

    Unverlangte Telexwerbung ist wettbewerbswidrig, weil die Anlage zeitweise blockiert wird und zusätzliche Arbeit und Kosten entstehen, zumal wegen des Nachahmungseffekts (s. BGH GRUR 73, 211 [richtig: GRUR 73, 210, 211 - d. Red.] ).
  • KG, 17.03.1992 - 5 U 2417/90

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03

    E-Mail Werbung mit Austragungsmöglichkeit

  • OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von unverlangter

  • OLG Hamm, 17.05.1990 - 4 U 22/90

    Werbung per Telefax - erlaubt?

  • OLG Frankfurt, 18.05.1988 - 21 U 61/87

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Einwurf von Werbesendungen in Briefkasten

  • OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 2 W 21/95

    Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen eines auf Sonderaufbauten für Lkws

  • OLG München, 08.02.1993 - 29 W 671/93

    Telefaxwerbung stellt als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

  • OLG Hamm, 26.04.1990 - 4 U 34/90

    Telefaxwerbung; Telefaxwerbung gegenüber gewerblichen Unternehmen ;

  • LG Oldenburg, 24.04.2008 - 5 O 854/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Blickfangwerbung mit dem Namen eines

  • OLG Hamm, 27.09.1990 - 4 U 87/90
  • LG Berlin, 06.01.1984 - 15 O 654/83
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