Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1972 - I ZR 154/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,215
BGH, 16.06.1972 - I ZR 154/70 (https://dejure.org/1972,215)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1972 - I ZR 154/70 (https://dejure.org/1972,215)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1972 - I ZR 154/70 (https://dejure.org/1972,215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbot von Werbebehauptungen als Grundlage einer Zwangsvollstreckung - Verjährung von nichtbefriedigten Ansprüchen - Beginn der Verjährung des Anspruchs auf fernere Unterlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beginn der Verjährung unbefristeter Unterlassungsansprüche

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Filesharing-Abmahnung: Unterlassungserklärungen und die "30jährige Gültigkeit”

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 72
  • NJW 1972, 1460
  • MDR 1972, 761
  • GRUR 1972, 721
  • DB 1972, 1434
  • JR 1972, 461
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

    Auszug aus BGH, 16.06.1972 - I ZR 154/70
    Folgerichtig ist die Geltendmachung der Verjährung ein Recht des Schuldners, das nicht aus seinem, sondern aus dem Verhalten des Gläubigers erwächst (Motive Seite 296, vgl. auch RGZ 120, 355, 358; BGHZ 17, 199, 206) [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54] .
  • RG, 08.06.1928 - III 426/37

    Hemmung der Verjährung bei Aufwertungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 16.06.1972 - I ZR 154/70
    Folgerichtig ist die Geltendmachung der Verjährung ein Recht des Schuldners, das nicht aus seinem, sondern aus dem Verhalten des Gläubigers erwächst (Motive Seite 296, vgl. auch RGZ 120, 355, 358; BGHZ 17, 199, 206) [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54] .
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Von solchen Zufälligkeiten kann die Bestimmbarkeit der Verjährung angesichts der erforderlichen Klarheit und Sicherheit im Rechtsverkehr (s. hierzu BGHZ 59, 72, 74; BGH, Urt. v. 6. November 2008 - IX ZR 158/07, WM 2009, 282 Tz. 12) nicht abhängig gemacht werden.
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    Dies ist mit dem Sinn und Zweck der Verjährungsvorschriften, innerhalb angemessener Fristen für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu sorgen (BGHZ 59, 72, 74; Palandt/Heinrichs, aaO Überblick vor § 194 Rn. 9), nicht zu vereinbaren.
  • BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17

    Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen

    Müsste er auf unabsehbare Zeit damit rechnen, von einem Jahre nach dem Erbfall als Kind des Erblassers festgestellten Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommen zu werden, liefe das dem der Verjährung zugrundeliegenden Prinzip der Rechtssicherheit (vgl. BVerfG NVwZ 2013, 1004 Rn. 54) sowie dem Interesse an der Herstellung von Rechtsfrieden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juni 1972 - I ZR 154/70, BGHZ 59, 72 [juris Rn. 12]) zuwider.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht