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BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Gültigkeit des in einem vorherigen Schiedsgerichtsverfahren beschlossenen Liquidationsvergleiches - Hinzuziehung eines Sachverständigen - Abgrenzung zwischen Schiedsgerichtsklausel und Schiedsgutachterklausel - Gesetzmäßiges schriftliches Verfahren zur Aufteilung der ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 6, 335
- NJW 1952, 1296
- DB 1952, 623
- JR 1952, 320
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 22.12.1936 - VII 178/36
1. Kann ein Schiedsgericht eingesetzt werden, das an Stelle des ordentlichen …
Auszug aus BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51
Der Schiedsgutachtervertrag dagegen hat einen die Parteien und das Gericht bindenden Ausspruch über eine Frage, die im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls als Tatbestandselement auftauchen kann, zum Ziele, ohne daß der Schiedsgutachter die abschließende Folgerung zieht, die sich aus der von ihm gegebenen Beantwortung für die endgültige Entscheidung ergibt (RGZ 152, 201; 153, 193; JW 1936, 820; 1937, 2969).Im ersteren Fall hätten die Parteien die Möglichkeit, die Festsetzung vor dem ordentlichen Richter anzugreifen, weil sie offenbar unbillig und daher unverbindlich sei, während im zweiten Fall die Parteien eine solche Möglichkeit für eine inhaltliche Nachprüfung nicht hätten, weil hier die Festsetzung von einer die Stelle eines ordentlichen Gerichts einnehmenden Instanz durch urteilsgleichen Schiedsspruch vorgenommen wäre (RGZ 153, 193 [195/967].
- RG, 21.08.1936 - II 154/36
1. Finden auf das Schiedsgutachterverfahren die Vorschriften des X. Buches der …
Auszug aus BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51
Der Schiedsgutachtervertrag dagegen hat einen die Parteien und das Gericht bindenden Ausspruch über eine Frage, die im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls als Tatbestandselement auftauchen kann, zum Ziele, ohne daß der Schiedsgutachter die abschließende Folgerung zieht, die sich aus der von ihm gegebenen Beantwortung für die endgültige Entscheidung ergibt (RGZ 152, 201; 153, 193; JW 1936, 820; 1937, 2969).Aus dieser rechtlichen Verschiedenartigkeit zwischen Schiedsspruch und dem Schiedsgutachten folgt der in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemein anerkannte Grundsatz, daß eine unmittelbare oder eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Schiedsgerichtsverfahrens auf den Schiedsgutachtervertrag nicht möglich ist (RGZ 152, 201 [204]. Dies gilt auch für den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. So wesentlich und entscheidend dieser Grundsatz auch für das Schiedsgerichtsverfahren ist (BGHZ 3, 215), so kann er für die Erstattung des Schiedsgutachtens gleichwohl keine rechtliche Bedeutung erlangen.
- BGH, 10.10.1951 - II ZR 99/51
Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51
Aus dieser rechtlichen Verschiedenartigkeit zwischen Schiedsspruch und dem Schiedsgutachten folgt der in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemein anerkannte Grundsatz, daß eine unmittelbare oder eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Schiedsgerichtsverfahrens auf den Schiedsgutachtervertrag nicht möglich ist (RGZ 152, 201 [204]. Dies gilt auch für den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. So wesentlich und entscheidend dieser Grundsatz auch für das Schiedsgerichtsverfahren ist (BGHZ 3, 215), so kann er für die Erstattung des Schiedsgutachtens gleichwohl keine rechtliche Bedeutung erlangen.
- BSG, 29.06.2017 - B 3 KR 31/15 R
Krankenversicherung - Schiedsverfahren im Bereich der häuslichen Krankenpflege - …
Die Festsetzung des Leistungsinhalts kann dann nach dem Parteiwillen im Rahmen des § 319 BGB von einem staatlichen Gericht geprüft werden (vgl BGHZ 6, 335, 338; BGHZ 48, 25, 28; BGH Urteil vom 21.5.1975 - VIII ZR 161/73 - NJW 1975, 1556; BGH Urteil vom 4.6.1981 - III ZR 4/80 - VersR 1981, 882; BGH Urteil vom 3.3.1982 - VIII ZR 10/81 - WM 1982, 543). - BGH, 24.11.2005 - VII ZB 76/05
Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für ein Schiedsgutachten
Dies ist anzunehmen, wenn ein Sachverständiger die im Verhältnis der Parteien bestehenden Ansprüche und Verbindlichkeiten rechtsgestaltend festlegen oder Tatbestandselemente solcher Ansprüche für die Parteien vorbehaltlich einer gerichtlichen Nachprüfung verbindlich feststellen soll (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1952 - II ZR 104/51, BGHZ 6, 335, 339).Die Verfahrensgarantien einer gerichtlichen Beweisaufnahme gelten für die Erstattung eines Schiedsgutachtens nicht (BGH, Urteil vom 25. Juni 1952 - II ZR 104/51, BGHZ 6, 335, 340 f.).
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90
Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten …
Hinzu kommen muß, daß sich das Schiedsgutachten in seinem Ergebnis - der festgesetzten Erbbauzinserhöhung - als offenbar unbillig in dem hier aufgezeigten Sinn dieses Kriteriums erweist (BGHZ 6, 335, 341; 9, 195, 198;… BGH, Urt. v. 2. Februar 1977, VIII ZR 155/75, NJW 1977, 801).
- OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14
Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits …
Der Bundesgerichtshof führt zwar in früheren Entscheidungen aus, dass die Versagung rechtlichen Gehörs einem Schiedsgutachten nicht seine Wirksamkeit entzieht, weil es sich insoweit nicht um ein Gerichtsverfahren und kein gerichtsähnliches Verfahren handelt und die Bedeutung des Gutachtens allein in seinem Inhalt liegt (BGH NJW 1955, 665; BGH, Urteil vom 21.12.1954, V ZR 132/54; BGHZ 6, 335 [341] = NJW 1952, 1296 [1297]; offengelassen von BGH WM 1999, 276 [277] ), was allerdings in der Literatur nachvollziehbar umstritten ist, weil auch insoweit verfahrensrechtliche Mindeststandards zu verlangen sind (…vergleiche zu weiteren Details nur Staudinger/Rieble, BGB [2009], § 317 Rn. 79 ff.). - OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 5 U 114/16
Auslegung eines Bauträgervertrages hinsichtlich des zu erbringenden …
Mit einem Schiedsvertrag ist es - im Gegensatz zu einer Schiedsgutachtenabrede, nicht vereinbar, wenn die Entscheidung der Schiedsrichter über die Möglichkeit der Anfechtung nach § 1041 ZPO hinaus von den staatlichen Gerichten auf ihre sachliche Richtigkeit nachgeprüft werden soll (vgl. BGH, WM 1981, 1056; WM 1971, 39; NJW 1952, 1296). - OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 3 U 88/22
Kombination einer Staffelmiete mit einer Indexklausel wirksam?
es liege schließlich auch kein Verfahrensmangel bei der Gutachtenerstellung vor: das rechtliche Gehör der Beklagten sei nicht verletzt worden, indem sie keine Ladung zum Ortstermin erhalten habe, denn es bestehe grundsätzlich keine Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei der Erstellung eines Schiedsgutachtens (BGHZ 6, 335 ff, 341 = NJW 1952, 1296), und eine solche hätten die Parteien in § 9 ihres Mietvertrags auch nicht vereinbart.Im Übrigen gilt, dass das Gutachten eines Schiedsgutachters regelmäßig auch dann verbindlich ist, wenn der Sachverständige den Parteien kein rechtliches Gehör gewährt hat (BGH, Urteil vom 25.06.1952, II ZR 104/51, NJW 1952, 1296; BGH NJW 1955, 665; BGH WM 1968, 751; std.
- OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 12 U 42/13
Abgrenzung der Schiedsvereinbarung von der Schiedsgutachtervereinbarung; …
Der Schiedsgutachtervertrag hat somit lediglich einen die Parteien und das Gericht bindenden Ausspruch über eine Frage, die im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls als Tatbestandselement auftauchen kann, zum Ziele, ohne dass der Schiedsgutachter die abschließende Folgerung zieht, die sich aus der von ihm gegebenen Beantwortung für die endgültige Entscheidung ergibt (vgl. BGHZ 6, S. 335 ff.).Aus der rechtlichen Verschiedenartigkeit zwischen Schiedsspruch und Schiedsgutachten folgt der in der Rechtsprechung und im Schrifttum ganz überwiegend anerkannte Grundsatz, dass eine unmittelbare oder eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Schiedsgerichtsverfahrens auf den Schiedsgutachtervertrag nicht möglich ist (vgl. BGHZ 6, S. 335, zitiert nach juris Tz. 15 m.w.N.) und selbst nach der Gegenauffassung eine Billigkeitskontrolle nach § 319 BGB verbleiben soll (…vgl. hierzu Nachweise bei Zöller/Geimer, a.a.O., § 1029 Rn. 5).
- BGH, 31.01.1957 - II ZR 216/55
Rechtsmittel
Diesen Unterschied hat der Senat bereits in seinem Urteil BGHZ 6, 335 eingehend erläutert.Der Schiedsgutachter steht in verfahrensrechtlicher Hinsicht völlig frei (BGHZ 6, 335 [340]).
Für die Frage, ob ein solches Gutachten offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweicht, kommt es vielmehr allein auf sein sachliches Gesamtergebnis an (BGHZ 9, 195 [198]; 6, 335 [341]; RG VA 1935 Nr. 2843; 1919 Nr. 1103; JRPV 1930, 427; 1929, 237 u.a.m.;… Kisch a.a.O. S. 131, 138).
- BGH, 10.05.1976 - III ZR 71/74
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs und Kostenschiedsspruchs - Anpassung …
Was die Parteien im Einzelfall gewollt haben, hat der Tatrichter durch Auslegung zu ermitteln (BGHZ 6, 335, 339; LM Nr. 7 zu § 1025 ZPO; VersR 1963, 390, 391).Der Umstand, daß in dem Vertrag vom 25. Mai 1959 das zur Entscheidung berufene Gremium von den Parteien als "Schiedsgericht" bezeichnet worden ist, und auch die Tatsache, daß dieses Gremium über die Anpassung des Mietzinses nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 des Vertrages "entscheiden" sollte, mögen im Rahmen einer Auslegung auch nur als Indizien dafür gewertet werden können, daß die Parteien eine Schiedsgerichtsabrede getroffen haben (vgl. BGHZ 6, 335, 338).
Eine auch nur entsprechende Anwendung der §§ 1025 ff ZPO im Schiedsgutachterverfahren ist wegen der Wesensverschiedenheit von Schiedsgutachten und Schiedsgericht nicht möglich (BGHZ 6, 335, 340; RGZ 152, 201, 204).
- BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines …
Zutreffend und im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß im Falle der Leistungsbestimmung durch ein Schiedsgutachten § 319 Abs. 1 BGB anwendbar ist, daß jedoch bei offenbarer Unrichtigkeit die Unverbindlichkeit geltend gemacht werden kann (RGZ 96, 60; 152, 204; BGHZ 6, 339 [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51] ; BGH LM § 317 BGB Nr. 7). - OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05
Erbbaurechtsvertrag: Bestimmung einer Entschädigung in Höhe des gemeinen Wertes …
- BGH, 24.06.1968 - II ZR 88/67
Ausscheiden aus einer Aktiengesellschaft wegen Nichtverlängerung des …
- BGH, 18.12.2013 - IV ZR 207/13
Familiengerichtliche Genehmigung: Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und …
- BGH, 04.06.1981 - III ZR 4/80
Schiedsvertrag - Richtigkeit der Schiedsentscheidung - Anfechtung - Wille der …
- OLG Köln, 02.09.2019 - 19 U 183/18
- OLG Köln, 02.09.2019 - 19 U 185/18
- OLG Köln, 02.09.2019 - 19 U 186/18
- OLG Köln, 02.09.2019 - 19 U 184/18
- BayObLG, 12.12.2023 - 102 SchH 114/23
Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens …
- OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
Sachverständigenverfahren
- BGH, 30.10.1959 - I ZR 188/57
Rechtsmittel
- BGH, 13.12.1956 - VII ZR 22/56
Pflichten des überstimmten Schiedsgutachters
- OLG München, 23.12.2015 - 34 SchH 10/15
Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und Schiedsgutachtenvereinbarung
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 KR 4278/15
Krankenversicherung - Vergütung für im Rahmen häuslicher Krankenpflege erbrachter …
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
Streit über die Erfüllung eines verwaltungsgerichtlichen Prozessvergleichs, der …
- BGH, 25.04.1969 - V ZR 198/65
Schadensersatzanspruch gegen eine Keramikfabrik wegen Schäden am Forstbestand - …
- BGH, 14.06.1955 - V ZR 120/53
Preisausschreiben
- BGH, 20.01.1960 - V ZR 59/58
Streit über den geschätzten Kaufpreis eines Grundstücks - Offenbar unbillige und …
- BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66
Schiedsvertrag und Schiedsgutachtenabrede
- BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68
Voraussetzungen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs - Anforderungen an das …
- OLG Köln, 28.06.2019 - 19 U 182/18
Streit über die Unwirksamkeit einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen …
- KG, 26.03.2019 - 27 U 151/17
Architektenhonorar: Bindungswirkung der Feststellungen eines Honorargutachters …
- BGH, 01.04.1953 - II ZR 88/52
Neuwertversicherung
- LG München I, 23.06.2015 - 11 O 13206/14
Kostenvorschussbestimmung nach § 319 BGB durch einen vermeintlich parteiischen …
- OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 6 U 228/05
Anforderungen an die Berufungsbegründung - Kein Bestreiten mit Nichtwissen der …
- BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68
Höhe des Erbbauzinses steht für die gesamte Erbbauzeit fest - …
- BGH, 30.04.1959 - VII ZR 191/57
Rechtsmittel
- BGH, 18.02.1955 - V ZR 110/53
Rechtsmittel
- LG Köln, 01.07.2014 - 27 O 153/10
Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich hinsichtlich Zahlung des …
- OLG Koblenz, 18.07.1996 - 5 U 67/96
Umfang von Mietzinsansprüchen wegenÜberlassung von Apothekenräumen bei …
- BGH, 11.03.1982 - III ZR 171/80
Bejahung eines Feststellungsinteresses - Anerkennung eines deutschen Urteils aus …
- OLG Düsseldorf, 22.09.2003 - 1 U 230/02
Abwägung der Betriebsgefahr bei Begegnungszusammenstoß infolge einer …
- BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 189/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 28.09.1964 - II ZR 181/62
- LG Nürnberg-Fürth, 11.10.2006 - 17 O 3304/06
Nur bei direkter Sonneneinstrahlung sichtbare Streifen: Mangel?
- BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 118/57
- OLG Frankfurt, 29.10.1986 - 7 U 101/85
Teilnichtigkeit der Schiedsgerichtsabrede ; Vermittlungsversuch nach …
- BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 172/65
Auszahlung einer Hinterlegungsmasse - Abnahme einer bezugsfertigen Gaststätte - …
- BGH, 19.06.1975 - VII ZR 177/74
Entlastung des Auftragnehmers durch Anordnungen des Auftraggebers
- BGH, 27.11.1964 - V ZR 138/63
- LG Kaiserslautern, 15.12.2003 - 3 O 697/02
Keine wirksame Auftragserteilung durch den Bürgermeister einer Gemeinde bei …
- BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68
Abgrenzung einer Schiedsgutachterklausel von einer Schiedsvertragsabrede - …
- BGH, 10.10.1957 - VII ZR 406/56
Rechtsmittel
- BGH, 27.05.1953 - II ZR 147/52
Rechtsmittel
- BGH, 09.02.1967 - VII ZR 237/64
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Minderwertes - Anforderungen an die …
- BGH, 21.01.1963 - VII ZR 162/61
- BGH, 21.12.1954 - V ZR 132/54
Rechtsmittel
- BGH, 15.10.1952 - II ZR 266/51
Rechtsmittel
- OLG Düsseldorf, 06.07.1998 - 12 Sch 1/98
- BGH, 30.10.1963 - V ZR 71/61
Rechtsmittel
- BGH, 25.10.1963 - V ZR 147/61
Rechtsmittel
- BGH, 17.04.1957 - V ZR 142/55
Rechtsmittel