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   BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71   

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BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71 (https://dejure.org/1973,301)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1973 - I ZR 85/71 (https://dejure.org/1973,301)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1973 - I ZR 85/71 (https://dejure.org/1973,301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Warenzeichenrechtlicher Schutz für das Wort "Cinzano" - Garantiefunktion eines Warenzeichens - Zweck eines Warenzeichens - Verwendung von identischen Namen für Weinsorten - Territoriale Begrenzung der nationalen Zeichenrechte - Verletzung der Herkunftsfunktion

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Cinzano

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 185
  • NJW 1973, 1079
  • MDR 1973, 562
  • GRUR 1973, 468
  • GRUR Int. 1973, 562
  • BB 1973, 769
  • DB 1973, 1292
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 28.06.1939 - II 161/38

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen, das Elektrizitätszähler

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71
    Auf den weiteren Vertriebsweg dürfe der Warenzeicheninhaber danach jedenfalls aufgrund des Warenzeichenrechtes keinen Einfluß mehr haben (RGZ 50, 259 - Kölnisch Wasser; 51, 263 - Mariani; 161, 29, 38 - Zählerersatzteile).

    Soweit die Revision demgegenüber auf die sog. Garantiefunktion des Warenzeichens verweist, ist ihr entgegenzuhalten, daß, wie schon das Reichsgericht (RGZ 161, 29, 37), der Bundesgerichtshof ständig daran festgehalten hat (vgl. GRUR 1966, 45 - Markenbenzin; GRUR 1967, 100, 104 - Edeka-Schloßexport), daß das Warenzeichen keine Garantiefunktion im Rechtssinne hat, also die gleichbleibende Beschaffenheit der bezeichneten Ware nicht zwingend verbürgt.

  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71
    Zwar können Unterlassungsgebote mit einschränkenden Zusätzen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Ausnahmefällen geboten sein, um anerkennenswerte Bedürfnisse des Verkehrs und schutzwerte Interessen von Zeicheninhabern sachgerecht auszugleichen (vgl. BGH GRUR 1960, 570 - Kunstglas; GRUR 1968, 200 - Acrylglas).
  • BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 32/63

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Anbietens von Treibstoff als

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71
    Soweit die Revision demgegenüber auf die sog. Garantiefunktion des Warenzeichens verweist, ist ihr entgegenzuhalten, daß, wie schon das Reichsgericht (RGZ 161, 29, 37), der Bundesgerichtshof ständig daran festgehalten hat (vgl. GRUR 1966, 45 - Markenbenzin; GRUR 1967, 100, 104 - Edeka-Schloßexport), daß das Warenzeichen keine Garantiefunktion im Rechtssinne hat, also die gleichbleibende Beschaffenheit der bezeichneten Ware nicht zwingend verbürgt.
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71
    Es beruft sich dazu auf die Ausführungen des Maja-Urteils des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 84), wonach das Warenzeichenrecht den inländischen Zeicheninhaber nicht berechtige, den Import einer von ihm selbst im Ausland mit einem identischen Zeichen versehenen und in Verkehr gebrachten Ware unter Berufung auf sein inländisches Zeichenrecht zu verhindern.
  • BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64

    Anspruch auf Namensrechte und Kennzeichnungsrechte wegen Bestehens einer

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71
    Soweit die Revision demgegenüber auf die sog. Garantiefunktion des Warenzeichens verweist, ist ihr entgegenzuhalten, daß, wie schon das Reichsgericht (RGZ 161, 29, 37), der Bundesgerichtshof ständig daran festgehalten hat (vgl. GRUR 1966, 45 - Markenbenzin; GRUR 1967, 100, 104 - Edeka-Schloßexport), daß das Warenzeichen keine Garantiefunktion im Rechtssinne hat, also die gleichbleibende Beschaffenheit der bezeichneten Ware nicht zwingend verbürgt.
  • RG, 02.05.1902 - II 45/02

    1. Steht der Anwendung des § 7 Abs. 1 des Warenbezeichnungsgesetzes auf eine

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71
    Auf den weiteren Vertriebsweg dürfe der Warenzeicheninhaber danach jedenfalls aufgrund des Warenzeichenrechtes keinen Einfluß mehr haben (RGZ 50, 259 - Kölnisch Wasser; 51, 263 - Mariani; 161, 29, 38 - Zählerersatzteile).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    In Abweichung zu den früheren, im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts noch anzuwendenden Grundsätzen der Rechtsprechung zur Erschöpfung im Warenzeichenrecht (vgl. BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 191 - Cinzano) tritt gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG eine Erschöpfung des Rechts aus der Marke nicht bereits ein, wenn sein Inhaber die Ware unter der Marke irgendwo in der Welt in Verkehr gebracht hat oder mit seiner Zustimmung in Verkehr hat bringen lassen, sondern erst dann, wenn die Ware mit der Marke von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist.
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Die Denkschrift der Kommission vom 6. Juli 1976 (Bulletin der Europäischen Gemeinschaften, Beilage 8/76) über die Schaffung einer EWG-Marke und die neuere deutsche Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 1973 (BGHZ 60, 185 - Cinzano), bestätigten diese Auffassung.
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92

    Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung

    Zwar erschöpft sich hierdurch nicht nur das Recht des Zeicheninhabers zur Anbringung des Zeichens auf der Ware selbst (vgl. BGHZ 41, 84, 88 - Maja; BGHZ 60, 185, 190 [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71] - Cinzano), sondern auch sein Recht zur (ausschließlichen) Ankündigung der Ware unter dem Zeichen (vgl. BGH aaO - Ankündigungsrecht I und II), weil es nach dem Inverkehrbringen der Ware auch Dritten - besonders dem mit dem Vertrieb befaßten Handel - möglich sein muß, die entsprechend gekennzeichneten Waren auch unter Verwendung der Originalmarke zu bewerben.
  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Dies schließt nicht aus, daß der Zeicheninhaber in einem solchen Fall zur Vermeidung einer Irreführung des Verkehrs nach § 3 UWG verpflichtet sein kann, auf die Qualitätsunterschiede hinzuweisen (vgl. dazu BGHZ 60, 185, 194 [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71] - Cinzano; BGH, Urt. v. 1.3.1984 I ZR 48/82, GRUR 1984, 737, 738 - Ziegelfertigstürze).

    Das auf der Marke beruhende Vertrauen des Verbrauchers auf eine bestimmte Beschaffenheit der Ware wird aber als solches durch das Warenzeichenrecht nicht geschützt (vgl. BGHZ 60, 185, 193 f. [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71] - Cinzano; 82, 152, 157 - Öffnungshinweis).

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Denn der Verbrauch des Warenzeichenrechts bezieht sich allein auf die konkrete, unter der Kennzeichnung in Verkehr gesetzte Ware; dem Zeicheninhaber ist es grundsätzlich versagt, den Weitervertrieb dieser rechtmäßig gekennzeichneten und von ihm oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzten Ware zu verbieten (BGHZ 41, 84, 88 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; BGH GRUR 1984, 530, 531 - Valium Roche).
  • BFH, 27.07.1988 - I R 130/84

    Sonstige juristische Person des privaten Rechts - Liechtenstein - Inländischer

    Das Recht des Zeicheninhabers "erschöpft" sich jedoch mit dem ersten Inverkehrsetzen der Ware (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 22. Januar 1964 Ib ZR 92/62, BGHZ 41, 84, und vom 2. Februar 1973 I ZR 85/71, BGHZ 60, 185; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 15 WZG Anm. 46).
  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78

    Schallplattenimport

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 73/78 - (Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten) ausgesprochen, daß es sich bei dem Erschöpfungsgrundsatz um eine allgemeine Rechtsregel handelt (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol - Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tyloson; Zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; Zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; ferner die nachfolgende Rspr.).

    Denn dort wird der Schutz der Herkunfts- und Garantiefunktion des Warenzeichens durch den mit dem erstmaligen Inverkehrsetzen durch den Zeicheninhaber bewirkten Verbrauch des "Vertriebsrechts" nicht angetastet; der Rechtsinhaber hat alle im Zeichenrecht liegenden Vorteile wahrgenommen, so daß einem weiteren Verbietungsrecht das überwiegende Interesse des Geschäftsverkehrs entgegensteht (vgl. BGHZ 41, 84, 88 f Maja; BGHZ 60, 185, 192 f [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71] - Cinzano).

  • BGH, 08.07.1982 - I ZR 110/80

    Anspruch gegen den Gebrauch der Bezeichnungen "Aqua Queen" und "Aqua King" -

    Ein Zeicheninhaber, der als alleinvertriebsberechtigter Vertragspartner eines ausländischen Herstellers mit dessen Erlaubnis im Inland als Inhaber desselben Zeichens eingetragen ist, das der Hersteller im Ausland führt, kann den Import der vom Hersteller im Ausland unter dieser Marke in Verkehr gebrachten Ware nicht auf Grund seines inländischer Zeichenrechts verbieten (Ergänzung zu BGHZ 60, 185 f [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71] - Cinzano).

    Ferner ist im Cinzano-Fall anerkannt worden, daß auch der Import einer im Ausland von einer dortigen Tochtergesellschaft mit Billigung der Muttergesellschaft, der das Zeichen gehört, gekennzeichneten Ware gegenüber dem in der Bundesrepublik mit Erlaubnis der Muttergesellschaft für die inländische Tochtergesellschaft eingetragenen identischen Warenzeichenrecht nicht als Inverkehrbringen einer widerrechtlich gekennzeichneten Ware zu beurteilen ist (BGHZ 60, 185 ff [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71]), daß vielmehr die Tochtergesellschaft sich in einem solchen Falle die Benutzungshandlungen der Muttergesellschaft und deren anderer Tochtergesellschaften auch gegenüber dem Importeur zurechnen lassen müsse.

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2018 - 20 U 82/17

    Begriff des Inverkehrbringens von Waren im Europäischen Wirtschaftsraum i.S. von

    Es entspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 1159 Rdnr. 24 - Makro Zelfbedieningsgroothandel u.a.) als auch der des BGH (vgl. GRUR 1973, 468 (470) - Cinzano), dass die Erschöpfung des ausschließlichen Vertriebsrechts des Markeninhabers zum Tragen kommt, wenn die Waren von einem Wirtschaftsbeteiligten in den Verkehr gebracht werden, der wirtschaftlich mit dem Inhaber der Marke verbunden ist (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - C-291/16, ECLI:Eu:C:2017:990).
  • BFH, 11.01.2006 - I B 43/05

    NZB: Überraschungsentscheidung

    Das FA und der Prüfer haben zwar in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ausgeführt, dass die X-GmbH ein solches Verhalten nicht unter Berufung auf ihr Markenrecht hätte verhindern können (vgl. dazu BGH-Urteile vom 22. Januar 1964 Ib ZR 92/62, BGHZ 41, 84; vom 2. Februar 1973 I ZR 85/71, BGHZ 60, 185).
  • BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81

    Abschottung der Arzneimittel-Märkte zwischen den Mitgliedsstaaten durch

  • BFH, 07.10.1999 - VII R 89/98

    Markenrechtsverletzende Parallelimporte, Rechtsweg

  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 56/85

    "LITAFLEX"; Zeichenrechtsschutz bei fehlendem Geschäftsbetrieb

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80

    Öffnungshinweis

  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 24/79

    Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten

  • BFH, 27.07.1988 - I R 87/85

    Qualifizierung einer in Panama gegründeten Gesellschaft mit Adressenanschrift in

  • BGH, 01.03.1984 - I ZR 48/82

    Irreführung der Verwendung eines Warenzeichens

  • LG Hamburg, 16.02.2000 - 315 O 25/99

    Werbung mit sog. banner-ads bei Internet-Suchmaschinen ist unzulässig und

  • OLG Stuttgart, 15.08.1997 - 2 U 116/97

    Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von Bohrhämmern in deutschen

  • LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95

    Lehre von der internationalen Erschöpfung ist seit Inkrafttreten des MarkenG

  • BGH, 03.11.1976 - I ZB 11/75
  • BGH, 23.01.1974 - I ZB 12/72

    Unterscheidungskraft der Marke "Lemonsoda" in der Bundesrepublik Deutschland -

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