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   BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72   

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https://dejure.org/1973,1047
BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72 (https://dejure.org/1973,1047)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1973 - VIII ZR 65/72 (https://dejure.org/1973,1047)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1973 - VIII ZR 65/72 (https://dejure.org/1973,1047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung einer bestimmten Rechtsordnung auf Grund hypothetischen Parteiwillens - Anzuwendendes Recht beim Fahrniskauf - Verhältnis von Verkäuferrecht und Käuferrecht bei Vertagsverhandlungen mit dem Ausland - Bestimmung des Vertagsgegenstands bei Verkauf einer in ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schwerpunkt des Kaufvertrages im Hinblick auf Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche des Käufers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 221
  • NJW 1973, 2151
  • MDR 1974, 38
  • DB 1973, 2138
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 04.02.1913 - II 336/12

    Handelskauf; Örtliches Recht

    Auszug aus BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72
    Im Gegensatz dazu hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts (z.B.: RGZ 81, 273, 275) und ihr folgend auch die des BGH (Betrieb 1958, 162; NJW 1960, 1720 = LM EGBGB Art. 7 ff (Deutsches int. Privatrecht) Nr. 13; BGHZ 57, 72 ff) wiederholt die Ansicht vertreten, daß bei Kaufverträgen im Außenhandel nicht schon die Tatsache, daß die Sachleistungspflicht des Verkäufers gegenüber der Geldzahlungspflicht des Käufers die verwickeltere ist und leichter Anlaß zu Rechtsstreitigkeiten gibt, die Folgerung rechtfertige, grundsätzlich (über den hypothetischen Parteiwillen) das Heimatrecht des Verkäufers als Vertragsstatut für den ganzen Vertrag zu nehmen.

    Die Nachteile einer solchen Spaltung des anwendbaren Rechts (Rechtsunsicherheit, Schwierigkeit der Rechtsermittlung und Rechtsanwendung, Unverträglichkeit von Verkäuferrecht und Käuferrecht) liegen auf der Hand (vgl. Nußbaum, Deutsches Internationales Privatrecht § 40 Abs. IV, S. 269 ff) und sind nicht zuletzt auch von der Rechtsprechung gesehen worden (z.B. RGZ 81, 273, 275).

  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 259/69

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72
    Dabei wird der hypothetische Parteiwille nicht durch die subjektiven Vorstellungen der Parteien bestimmt (weshalb auch der Begriff des "mutmaßlichen" Parteiwillens ungenau ist); es handelt sich vielmehr darum, die Interessen der Beteiligten auf objektiver Grundlage abzuwägen und zu ermitteln, ob der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses objektiv auf eine bestimmte Rechtsordnung für das ganze Vertragsverhältnis hinweist (BGHZ 17, 89, 92; 19, 110, 112; 57, 72, 75).

    Im Gegensatz dazu hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts (z.B.: RGZ 81, 273, 275) und ihr folgend auch die des BGH (Betrieb 1958, 162; NJW 1960, 1720 = LM EGBGB Art. 7 ff (Deutsches int. Privatrecht) Nr. 13; BGHZ 57, 72 ff) wiederholt die Ansicht vertreten, daß bei Kaufverträgen im Außenhandel nicht schon die Tatsache, daß die Sachleistungspflicht des Verkäufers gegenüber der Geldzahlungspflicht des Käufers die verwickeltere ist und leichter Anlaß zu Rechtsstreitigkeiten gibt, die Folgerung rechtfertige, grundsätzlich (über den hypothetischen Parteiwillen) das Heimatrecht des Verkäufers als Vertragsstatut für den ganzen Vertrag zu nehmen.

  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72
    Ob die Klägerin ihre Ansprüche auch auf Verschulden bei Vertragsschluß stützen könnte (vgl. BGHZ 60, 319), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 180/69

    Folgen der Gewährleistung für Sachmängel durch Vereinbarung, die anders als im

    Auszug aus BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72
    Die dort angeordnete kurze Verjährungsfrist findet auf alle Ansprüche des Käufers Anwendung, die unmittelbar aus der Mangelhaftigkeit der Ware hergeleitet werden (vgl. Urteil des Senats VIII ZR 180/69 v. 27.1.1971 = NJW 1971, 654).
  • BGH, 22.11.1955 - I ZR 218/53

    Verlagsvertrag mit Ausländer

    Auszug aus BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72
    Dabei wird der hypothetische Parteiwille nicht durch die subjektiven Vorstellungen der Parteien bestimmt (weshalb auch der Begriff des "mutmaßlichen" Parteiwillens ungenau ist); es handelt sich vielmehr darum, die Interessen der Beteiligten auf objektiver Grundlage abzuwägen und zu ermitteln, ob der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses objektiv auf eine bestimmte Rechtsordnung für das ganze Vertragsverhältnis hinweist (BGHZ 17, 89, 92; 19, 110, 112; 57, 72, 75).
  • BGH, 07.05.1969 - VIII ZR 142/68

    Lieferungsgeschäft zwischen einem ausländischen Verkäufer und einem deutschen

    Auszug aus BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72
    So hat der erkennende Senat in dem Urteil VIII ZR 142/68 vom 7. Mai 1969 (= LM EGBGB Art. 7 ff (Deutsches internationales Privatrecht) Nr. 33 = Betrieb 1969, 1053 = WM 1969, 772 f) - Verkauf von Holz von Belgien in die Bundesrepublik - das belgische Recht als Vertragsstatut deshalb angenommen, weil der Kaufvertrag nicht nur in Belgien geschlossen, sondern dort auch abgewickelt wurde.
  • BGH, 30.03.1955 - IV ZR 210/54

    Schuldstatut und Währungsstatut

    Auszug aus BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72
    Dabei wird der hypothetische Parteiwille nicht durch die subjektiven Vorstellungen der Parteien bestimmt (weshalb auch der Begriff des "mutmaßlichen" Parteiwillens ungenau ist); es handelt sich vielmehr darum, die Interessen der Beteiligten auf objektiver Grundlage abzuwägen und zu ermitteln, ob der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses objektiv auf eine bestimmte Rechtsordnung für das ganze Vertragsverhältnis hinweist (BGHZ 17, 89, 92; 19, 110, 112; 57, 72, 75).
  • BGH, 09.06.1960 - VIII ZR 109/59
    Auszug aus BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72
    Im Gegensatz dazu hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts (z.B.: RGZ 81, 273, 275) und ihr folgend auch die des BGH (Betrieb 1958, 162; NJW 1960, 1720 = LM EGBGB Art. 7 ff (Deutsches int. Privatrecht) Nr. 13; BGHZ 57, 72 ff) wiederholt die Ansicht vertreten, daß bei Kaufverträgen im Außenhandel nicht schon die Tatsache, daß die Sachleistungspflicht des Verkäufers gegenüber der Geldzahlungspflicht des Käufers die verwickeltere ist und leichter Anlaß zu Rechtsstreitigkeiten gibt, die Folgerung rechtfertige, grundsätzlich (über den hypothetischen Parteiwillen) das Heimatrecht des Verkäufers als Vertragsstatut für den ganzen Vertrag zu nehmen.
  • BGH, 14.02.1958 - VIII ZR 10/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72
    In einem solchen Fall bleibt das Käuferrecht gerade auch dann ausgeschaltet, wenn es bei Anknüpfung an den Erfüllungsort anzuwenden wäre, was bei Gewährleistungsansprüchen des Käufers nicht nur für die Kaufpreisklage des Verkäufers, sondern auch für die Klage des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises gilt (BGH NJW 1958, 750; RGZ 55, 107; 66, 76; Raape, Internationales Privatrecht 5. Aufl. S. 518).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 172/95

    Anwendbares Recht auf die Garantie einer Mindestausschüttung aus einer erworbenen

    c) Der hypothetische Parteiwille wird nicht durch die subjektiven Vorstellungen der Parteien bestimmt, sondern es handelt sich dabei darum, die Interessen der Beteiligten auf objektiver Grundlage abzuwägen und zu ermitteln, ob der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses auf eine bestimmte Rechtsordnung hinweist (BGHZ 61, 221, 223 m.w.N.; BGH, Urt. v. 9. März 1977 aaO.).
  • OLG Hamburg, 01.06.1979 - 11 U 32/79
    Ob allerdings der Umstand, daß die Sachleistungspflicht gegenüber der Pflicht zur Kaufpreisentrichtung die verwickeltere Vertragspflicht ist und eher Anlaß zu Rechtsstreitigkeiten gibt, ausreicht, um im Heimatrecht des Verkäufers eine einheitliche Rechtsordnung für das gesamte Vertragsverhältnis zu begründen, oder ob es in derartigen Fällen gegebenenfalls zu einer Aufspaltung des Vertragsstatuts für jede der Hauptleistungspflichten des Vertrages kommen müßte (vgl. dazu BGHZ 57, 72 [76] = NJW 1972, 391; BGHZ 61, 221 [224 f.] = NJW 1973, 2151), mag hier zweifelhaft sein.

    Aus BGHZ 61, 221 ff. (insb. 226) = NJW 1973, 2151, folgt entgegen der Auffassung der Kl. nichts anderes.

    In dieser Frage bedeutet BGHZ 61 ,221 = NJW 1973, 2151, keine Abkehr von BGHZ 57, 72 = NJW 1972, 391.

  • BGH, 09.10.1986 - II ZR 241/85

    Geltung deutschen Rechts aufgrund hypothetischen Parteiwillens

    Es handelt sich vielmehr darum, die Interessen der Parteien auf objektiver Grundlage abzuwägen und zu ermitteln, ob der Schwerpunkt des Vortrages objektiv auf eine bestimmte Rechtsordnung für das ganze Vertragsverhältnis hinweist (BGHZ 61, 221, 223 [BGH 19.09.1973 - VIII ZR 65/72]; 57, 72, 75 f.; 19, 110 ff. [BGH 22.11.1955 - I ZR 218/53]; 17, 89, 92; Urt. v. 19.10.1960 - VIII ZR 27/60, NJW 1961, 25; v. 9.6.1960 - VIII ZR 109/59, NJW 1960, 1720; v. 30.3.1976 - VI ZR 143/74, NJW 1976, 1581; v. 9.3.1977 - IV ZR 112/76, NJW 1977, 1586).

    Für die Frage, wo der Vertrag im Sinne des hypothetischen Parteiwillens seinen Schwerpunkt hat, kann jedoch dem Sitz des Verkäufers eine erhebliche und zusammen mit anderen Umständen sogar die entscheidende Bedeutung zukommen (vgl. BGHZ 61, 221, 225 [BGH 19.09.1973 - VIII ZR 65/72]; Urt. v. 7.5.1969 - VIII ZR 142/68, WM 1979, 772; auf die vertragstypische Leistung stellen auch die in BGHZ 19, 110 [BGH 22.11.1955 - I ZR 218/53] abgedruckte Entscheidung - Schwerpunkt eines Verlagsvertrages am Sitz des Verlegers - sowie das Urteil vom 16. Januar 1981 - I ZR 84/78, NJW 1981, 1905 [BGH 16.01.1981 - I ZR 84/78] - Speditionsvertrag - ab).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Zumindest das rechtfertigt es, im Hinblick auf den hypothetischen Parteiwillen deutsches Recht für die Entscheidung zugrundezulegen (stRspr, BGHZ 57, 72, 76; vgl. auch Urteil vom 19. September 1973 - VIII ZR 65/72 - für die Entscheidungssammlung bestimmt; ferner die herrschende Meinung im Schrifttum, vgl. Erman/Amdt aaO, Art. 12 EGBGB, Vorbem.Rdz. 4; Palandt/ Lauterbach, 31. Aufl., Art. 12 EGBGB, Vorbem. a 2 a).
  • BGH, 27.04.1977 - VIII ZR 184/75

    Vorliegen einer internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte -

    Ist in einem Fall mit Auslandsberührung über die Anwendbarkeit deutschen oder ausländischen Rechts zu entscheiden, so kommt es nach feststehender Rechtsprechung in erster Linie auf den ausdrücklich oder stillschweigend erklärten Parteiwillen an, in Ermangelung einer solchen Erklärung auf den mutmaßlichen (hypothetischen) Willen der Beteiligten und nur äußerstenfalls auf den Erfüllungsort (BGHZ 52, 239, 241; 53, 189, 191; 61, 221, 223 ff; Senatsurteil vom 7. Mai 1969 - VIII ZR 142/68 = LM EGBGB Art. 7 ff (Deutsches IPR) Nr. 33 = WM 1969, 772, jeweils m.w.N.).

    Für die Ermittlung des danach maßgebenden mutmaßlichen Parteiwillens kommt es entscheidend darauf an, ob sich nach der Eigenart des Sachverhalts ein Schwerpunkt des Rechtsverhältnisses ergibt, der gegenüber anderen Gesichtspunkten ein solches Übergewicht hat, daß er die Anwendung einer der zur Auswahl stehenden Rechtsordnungen rechtfertigt und zwar als einheitliches Vertragsstatut für alle Verpflichtungen der Parteien (BGHZ 19, 110, 112; 61, 221, 223 ff).

  • BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 220/76

    Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Beschädigungen beim Pensionsvertrag

    Mit Recht hat das Berufungsgericht österreichisches Recht angewendet, weil es für die Ansprüche aus Vertrag auf den Unterkunftsort als nach dem hypothetischen Willen der Vertragsteile maßgeblichen Schwerpunkt des Schuldverhältnisses ankommt (vgl. BGHZ 61, 221, 223) und, soweit die Ansprüche aus unerlaubter Handlung hergeleitet werden, der Tatort maßgebend ist, der mit dem Unterkunftsort identisch ist (vgl. BGHZ 14, 286, 291).
  • OLG Köln, 16.12.2008 - 9 U 47/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Zahlungsansprüche wegen

    Es ist zu ermitteln, ob der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses auf eine bestimmte Rechtsordnung hinweist (BGHZ 61, 221 m.w.N.).
  • LG Köln, 05.05.1988 - 83 O 42/87
    Das aufgrund der Übergangsvorschrift des Art. 220 I EGBGB anzuwendende "alte", d.h. vor Inkrafttreten des IPR - Gesetzes am 1.9.1986 geltende Kollisionsrecht stellt für den hier vorliegenden Fall, daß keine ausdrückliche oder stillschweigende Rechtswahl der Parteien vorliegt, darauf ab, zu welcher Rechtsordnung im Rahmen einer objektiven Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände die engsten Beziehungen bestehen, wo der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses liegt, BGH NJW 1959, 377; MDR 1970, 136; NJW 1973, 2151; NJW 1977, 1586; NJW 1981, 1899; Kegel, Internationales Privatrecht, 5. Aufl. 1985, § 18 I 1 c), m. Ausf.

    N. vor allem bei Soergel-Kegel, 11. Aufl. 1983, vor Art. 7 EGBGB, Rn 347 ff. Dabei kommt der vertragscharakteristischen Leistung besondere Bedeutung zu, BGH NJW 1973, 2151; vgl. jetzt auch Art. 28 II EGBGB n.F. Erbringen beide Parteien, wie hier, berufstypische Leistungen im Rahmen ihres jeweiligen Gewerbebetriebes, ist sie allein ausschlaggebend LG Frankfurt, WM 1985, 224; Kegel, Lehrbuch, a.a.O., S. 384.

  • BGH, 13.05.1982 - III ZR 1/80

    Europäisches Übereinkommen - Zuständigkeit - Erfüllungsort - Gebührenanspruch -

    Dabei wird der hypothetische Parteiwille nicht durch die subjektiven Vorstellungen der Parteien bestimmt; es handelt sich vielmehr darum, die Interessen der Parteien auf objektiver Grundlage abzuwägen und zu ermitteln, ob der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses danach auf eine bestimmte Rechtsordnung für das ganze Vertragsverhältnis hinweist (BGHZ 61, 221 (223) = NJW 1973, 2151 m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78

    Einheitliches Kaufgesetz

    Gewichtige Bedenken gegen die Heranziehung des sogen, hypothetischen Parteiwillens, wie er im deutschen Internationalen Privatrecht unter Umständen über das Vertragsstatut entscheiden kann (BGHZ 7, 231, 234; 9, 221, 222; 17, 89, 92; 19, 110, 112; 57, 72, 75 und 61, 221, 223), sind schon aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des Art. 3 EKG herzuleiten (vgl. Cohn a.a.O. S. 246).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1996 - 11 U 58/94

    Urheberrechtlicher Schutz eines Möbelstücks

  • BGH, 09.03.1977 - IV ZR 112/76

    Hypothetischer Parteiwille als Kriterium zur Bestimmung des Schwerpunktes des

  • OLG Frankfurt, 09.01.1979 - 5 U 109/78
  • OLG Hamburg, 30.12.1985 - 11 U 159/85
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