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   BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74   

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https://dejure.org/1975,497
BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74 (https://dejure.org/1975,497)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1975 - I ZR 27/74 (https://dejure.org/1975,497)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1975 - I ZR 27/74 (https://dejure.org/1975,497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Angebot einer Nebenware in der Weise, dass der Erwerb vom Kauf der Hauptware abhängig ist - Anwendbarkeit der Grundsätze der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Gewinnspielen im Einzelhandel - Kopplungsangebot als Werbeaktion - Zur Möglichkeit der branchenmäßigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 68
  • NJW 1976, 51
  • MDR 1976, 25
  • GRUR 1976, 248
  • DB 1975, 2176
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74
    Das Urteil vom 22. Dezember 1961 (GRUR 1962, 415 - Glockenpackung), auf das in diesem Zusammenhang Bezug genommen wird, trifft einen hiervon verschiedenen Fall.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Zugabe Verordnung keine abschließende Kodifizierung des Gebiets der Wertreklame darstellt, sondern nur die Bekämpfung ihrer Hauptauswüchse bezweckt (RGZ 149, 242, 250; BGHZ 34, 264, 169 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1962, 415, 416 Glockenpackung).

  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

    Auszug aus BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74
    Wertreklame, soweit sie nicht durch Sondervorschriften untersagt ist, verstößt zwar, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt (vgl. BGHZ 15, 356, 365 progressive Kundenwerbung; 34, 264, 270 - 1 Pfennig-Süßwaren; GRUR 1959, 285, 286 - Bienenhonig, a.a.O. Glockenpackung), nicht grundsätzlich gegen § 1 UWG.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Zugabe Verordnung keine abschließende Kodifizierung des Gebiets der Wertreklame darstellt, sondern nur die Bekämpfung ihrer Hauptauswüchse bezweckt (RGZ 149, 242, 250; BGHZ 34, 264, 169 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1962, 415, 416 Glockenpackung).

  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72

    Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an

    Auszug aus BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74
    Sie sind eine Erscheinungsform der sog. Wertreklame, deren Besonderheit im Gegensatz zur bildlichen und wörtlichen Werbung für eine Ware darin besteht, daß dem Kunden zur Förderung des Warenabsatzes eine geldwerte Vergünstigung geboten wird (vgl. BGH GRUR 1974, 345 - geballtes Bunt).

    An ihre Zulässigkeit sind jedoch, wie der Senat wiederholt, insbesondere zur Werbung mit Preisausschreiben, Gewinnspielen und Gutscheinen ausgesprochen hat, strenge Anforderungen zu stellen, weil sie, wenn sie den Rahmen reiner Aufmerksamkeitswerbung überschreitet, die Gefahr mit sich bringt, daß die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich beeinfluß werden, insbesondere dazu veranlaßt werden können, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können, was dem Sinn des Leistungswettbewerbs und der Funktion des Verbrauchers im Rahmen dieser Ordnung widerspricht (vgl. BGH GRUR 1973, 591 - Schatzjagd; GRUR 1974, 156 - Geldgewinnspiel; GRUR 1974, 345 - geballtes Bunt).

  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 130/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74
    Wertreklame, soweit sie nicht durch Sondervorschriften untersagt ist, verstößt zwar, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt (vgl. BGHZ 15, 356, 365 progressive Kundenwerbung; 34, 264, 270 - 1 Pfennig-Süßwaren; GRUR 1959, 285, 286 - Bienenhonig, a.a.O. Glockenpackung), nicht grundsätzlich gegen § 1 UWG.
  • BGH, 25.05.1973 - I ZR 27/72

    Zulässigkeit der Durchführung von Geld-Gewinnspielen, die in Geschäften mit einem

    Auszug aus BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74
    An ihre Zulässigkeit sind jedoch, wie der Senat wiederholt, insbesondere zur Werbung mit Preisausschreiben, Gewinnspielen und Gutscheinen ausgesprochen hat, strenge Anforderungen zu stellen, weil sie, wenn sie den Rahmen reiner Aufmerksamkeitswerbung überschreitet, die Gefahr mit sich bringt, daß die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich beeinfluß werden, insbesondere dazu veranlaßt werden können, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können, was dem Sinn des Leistungswettbewerbs und der Funktion des Verbrauchers im Rahmen dieser Ordnung widerspricht (vgl. BGH GRUR 1973, 591 - Schatzjagd; GRUR 1974, 156 - Geldgewinnspiel; GRUR 1974, 345 - geballtes Bunt).
  • BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72

    Schatzjagd

    Auszug aus BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74
    An ihre Zulässigkeit sind jedoch, wie der Senat wiederholt, insbesondere zur Werbung mit Preisausschreiben, Gewinnspielen und Gutscheinen ausgesprochen hat, strenge Anforderungen zu stellen, weil sie, wenn sie den Rahmen reiner Aufmerksamkeitswerbung überschreitet, die Gefahr mit sich bringt, daß die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich beeinfluß werden, insbesondere dazu veranlaßt werden können, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können, was dem Sinn des Leistungswettbewerbs und der Funktion des Verbrauchers im Rahmen dieser Ordnung widerspricht (vgl. BGH GRUR 1973, 591 - Schatzjagd; GRUR 1974, 156 - Geldgewinnspiel; GRUR 1974, 345 - geballtes Bunt).
  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

    Auszug aus BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74
    Wertreklame, soweit sie nicht durch Sondervorschriften untersagt ist, verstößt zwar, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt (vgl. BGHZ 15, 356, 365 progressive Kundenwerbung; 34, 264, 270 - 1 Pfennig-Süßwaren; GRUR 1959, 285, 286 - Bienenhonig, a.a.O. Glockenpackung), nicht grundsätzlich gegen § 1 UWG.
  • RG, 10.12.1935 - II 247/35

    1. Erfordert der Begriff der Zugabe, daß sie in untrennbarem zeitlichen und

    Auszug aus BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Zugabe Verordnung keine abschließende Kodifizierung des Gebiets der Wertreklame darstellt, sondern nur die Bekämpfung ihrer Hauptauswüchse bezweckt (RGZ 149, 242, 250; BGHZ 34, 264, 169 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1962, 415, 416 Glockenpackung).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Hierbei können die Fälle mißbräuchlicher Kopplungsangebote zu einer einheitlichen Fallgruppe zusammengefaßt werden, die für sämtliche Kopplungsgeschäfte - neben Zugaben sind dies die offenen oder verdeckten Kopplungsangebote (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30.11.1995 - I ZR 233/93, GRUR 1996, 363 = WRP 1996, 286 - Saustarke Angebote) sowie die Vorspannangebote (vgl. BGHZ 65, 68 - Vorspannangebot; BGH, Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 119/74, GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; Urt. v. 28.1.1999 - I ZR 192/96, GRUR 1999, 755, 756 f. = WRP 1999, 828 - Altkleider-Wertgutscheine) - Geltung beanspruchen kann.
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Hierbei können die Fälle mißbräuchlicher Kopplungsangebote zu einer einheitlichen Fallgruppe zusammengefaßt werden, die für sämtliche Kopplungsgeschäfte - neben Zugaben sind dies die offenen oder verdeckten Kopplungsangebote (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30.11.1995 - I ZR 233/93, GRUR 1996, 363 = WRP 1996, 286 - Saustarke Angebote) sowie die Vorspannangebote (vgl. BGHZ 65, 68 - Vorspannangebot; BGH, Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 119/74, GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; Urt. v. 28.1.1999 - I ZR 192/96, GRUR 1999, 755, 756 f. = WRP 1999, 828 - Altkleider-Wertgutscheine) - Geltung beanspruchen kann.
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 138/78

    Goldenen Karte I

    Deren Besonderheit besteht darin, daß sie im Gegensatz zur bildlichen und wörtlichen Werbung dem Kunden zur Förderung des Absatzes einer Ware oder einer anderen entgeltlichen Leistung eine geldwerte Vergünstigung bietet (vgl. Senatsurteil vom 4.7.1975, BGHZ 65, 68, 71 - Vorspannangebot - m.w.N.).

    Geldwerte Vergünstigungen sind nicht nur unentgeltliche Leistungen, sondern auch solche, die zu einem ungewöhnlich niedrigen Preis gewährt werden (Senatsurteil vom 4.7.1975, BGHZ 65, 68, 71 f - Vorspannangebot -).

    Es hat nicht verkannt, daß Wertreklame nicht schlechthin wettbewerbswidrig ist (vgl. Senatsurteile vom 13.7.1959, GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau - vom 16.3.1973, GRUR 1973, 591, 593 - Schatzjagd - und vom 4.7.1975, BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebot -).

    Anders als in jenen Fällen, in denen es um die Beurteilung schwieriger neuer Tatbestände ging, für die es nicht nur an festen Grundsätzen, sondern auch an verwertbaren Hinweisen in der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gefehlt hatte, konnten im vorliegenden Fall nämlich der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Unzulässigkeit des Anlockens von Kunden durch geldwerte Leistungen (vgl. insbesondere Urteile vom 28. Oktober 1970, GRUR 1971, 162, 163 - Diagnose-Zentrum - und vom 4. Juli 1975, BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebot - m.w.N.) hinreichende Anhaltspunkte für die Bedenklichkeit der Werbeaktion "Goldene Karte" entnommen werden.

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 119/74

    Anforderungen an Begriff der Zugabe im Sinne der Zugabeverordnung - Anforderungen

    Zur Abgrenzung zulässiger Kopplungsangebote von unzulässigen Vorspannangeboten (Ergänzung zu BGHZ 65, 68 - Vorspannangebot).

    Solche besonderen erschwerenden Umstände liegen jedoch, wie der Senat in seinem nach Erlaß des hier angefochtenen Urteils in einer anderen Sache ergangenen Urteil vom 4. Juli 1975 (BGHZ 65, 68 - Vorspannangebot) ausgesprochen hat, in aller Regel in den Fällen sogenannter branchenfremder Vorspannangebote vor.

    Eine solche Werbemethode widerspricht den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs und der Funktion des Verbrauchers im Rahmen dieser Ordnung (BGHZ 65, 68, 72).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Juli 1975 (BGHZ 65, 68, 75 - Vorspannangebot) ausgeführt hat, können gerade bei Geschäften des täglichen Bedarfs bereits geringwertigere Vergünstigungen ausreichen, um die mit Vorspannwaren angestrebten Wirkungen zu erzielen (so bereits für Gewinnspiele BGH GRUR 1973, 591 - Schatzjagd).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96

    Altkleider-Wertgutscheine - Wertreklame

    Die damit angesprochene Werbemethode besteht darin, daß als Lockmittel für den Kauf einer zu marktüblichen Preisen angebotenen Hauptware eine andere - meist betriebs- oder branchenfremde - Ware zu einem besonders günstig erscheinenden Preis derart angeboten wird, daß die Nebenware nicht ohne die Hauptware abgegeben wird (vgl. BGHZ 65, 68, 69, 71 f. - Vorspannangebot; BGH, Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 119/74, GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 150/75, GRUR 1977, 110, 111 = WRP 1976, 557 - Kochbuch).

    Das Angebot muß so günstig sein, daß von ihm eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht, die geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich zu beeinflussen, so daß sie ihre Einkaufsentscheidungen nicht in erster Linie nach Preiswürdigkeit und Qualität treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können (vgl. BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebot; BGH GRUR 1976, 637, 638 - Rustikale Brettchen; 1977, 110, 111 - Kochbuch).

  • BGH, 14.07.1983 - I ZR 67/81

    Einführungsangebot - Buchclub - Eintritt - Wettbewerbswidriges Vorspannangebot -

    Zutreffend ist das LG davon ausgegangen, daß ein unzulässiges Vorspannangebot in diesem Sinne anzunehmen ist, wenn neben einer marktüblich angebotenen Hauptware eine andere Ware, die meist betriebs- oder branchenfremd ist, zu einem besonders günstig erscheinenden Preis angeboten, jedoch nicht ohne die Hauptware abgegeben wird, und dadurch die Gefahr besteht, daß die angesprochenen Verkehrskreise bei ihren wirtschaftlichen Entschließungen in einer dem Sinn des Leistungswettbewerbs widersprechenden Weise unsachlich beeinflußt werden, insbesondere dazu veranlaßt werden, ihre Wahl nicht in erster Linie unter Berücksichtigung von Preiswürdigkeit und Qualität konkurrierender Angebote zu treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können (BGHZ 65, 68 (69, 72) = NJW 1976, 51 = GRUR 1976, 248 (249) = WRP 1975, 672 (673) - Vorspannangebot; BGH, NJW 1976, 2013 = GRUR 1976, 637 (638) = WRP 1976, 555 (556) - Rustikale Brettchen; BGH, NJW 1977, 1397 = GRUR 1977, 110 (111) = WRP 1976, 557 (559) - Kochbuch).

    Die Betriebs- oder Branchenfremdheit der Vorspannware kann zwar im Einzelfall einer der Umstände sein, die auf eine besonders günstige Einkaufsgelegenheit hinweisen und das Publikum zum Zugreifen verlocken und zugleich davon abhalten, in hinreichendem Maße auf Qualität und Preis des Hauptangebots zu achten (vgl. BGHZ 65, 68 = NJW 1976, 51; BGH, NJW 1976, 2013; 1977, 1397).

    Maßgebend insoweit ist die Verkehrsauffassung, wie sie sich anhand des Gesamteindrucksbildet, den die Werbung vermittelt (BGHZ 65, 68 = NJW 1976, 51; BGH, NJW 1976, 2013; 1977, 1397).

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75

    Anforderungen und Einordnung kopflastiger Vorspannangebote - Verstoß gegen das

    Maßgeblich ist die Verkehrsauffassung (Ergänzung zu BGHZ 65, 68 - Vorspannangebot).

    Solche besonderen erschwerenden Umstände liegen jedoch, wie der Senat kürzlich in seinem nach Erlaß des Berufungsurteils in einer anderen Sache ergangenen Urteil vom 4. Juli 1975 (BGHZ 65, 68 - Vorspannangebot) ausgesprochen hat, in aller Regel in den Fällen sogenannter branchenfremder Vorspannangebote vor, weshalb diese grundsätzlich als unzulässig zu behandeln sind.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Juli 1975 (a.a.O. Vorspannangebot) ausgeführt hat, schließt die grundsätzliche Unzulässigkeit von Vorspannangeboten es nicht aus, daß im Einzelfall Tatsachen vorliegen können, die ausnahmsweise solche Angebote noch als zulässig erscheinen lassen.

  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80

    Senioren-Paß

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist ein gekoppeltes Vorspannangebot dadurch gekennzeichnet, daß neben einer marktüblich angebotenen Hauptware eine andere Ware, die meist betriebs- oder branchenfremd ist, zu einem besonders günstig erscheinenden Preis angeboten, jedoch nicht ohne die Hauptware abgegeben wird (BGH 65, 68, 69 - Vorspannangebot - BGH GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; GRUR 1977, 110, 111 - WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

    Dabei hat es nicht hinreichend berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Koppelung einer marktüblichen Ware eines Anbieters mit einer für letzteren betriebs- oder branchenfremden Ware grundsätzlich Wettbewerbswidrig ist und nur ausnahmsweise bei Hinzutreten besonderen Tatsachen zulässig sein kann (BGHZ 65, 68, 71 f - Vorspannangebot - BGH GRUR 1976, 637, 638 f - WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen - GRUR 1977, 110, 111, 112 - WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00

    Koppelung eines Sonderpreisangebots für einen Fernseher bei Abschluß eines

    Stellt sich damit das Angebot der Klägerin, die an ihm als Lieferantin des Fernsehgerätes beteiligt ist, aus den vorstehenden Gründen als übertriebenes Anlocken dar, so wird das Ergebnis der Unlauterkeit der in der Werbung liegenden Wertreklame auch durch folgende Kontrollüberlegung bestätigt: würde das - anders aufgemachte, aber inhaltlich unveränderte - Angebot ausschließlich von dem Stromlieferanten gemacht, der nicht nur den Strom, sondern auch das Fernsehgerät selbst liefern würde, so läge ein gekoppeltes Vorspannangebot (vgl. dazu allgemein BGH GRUR 76, 248,249 - "Vorspannangebot"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rz 132, 138; Köhler/Piper, § 1, RZ 53; Plaß in HK-WettbR § 1 RZ 152 ff) vor, das angesichts der beschriebenen großen Preisspanne und der aus ihr resultierenden Ablenkung des Verbrauchers von den Vertragskonditionen als unlauter anzusehen wäre.
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 113/89

    Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - Umweltbezogene Werbung

    (BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebote; BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 190/81, GRUR 1984, 463, 464 = WRP 1984, 386, 387 - Mitmacher-Tour).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 72/01

    Kopplungsangebot aus Stromliefervertrag und Fernsehgerät

  • BGH, 28.04.1978 - I ZR 157/76

    Unlauterer Wettbewerb durch unsachliche Beeinflussung der Käufer - Anlocken und

  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89

    Family-Karte - Verbotene Nebenleistung

  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 151/81

    Anforderungen an Irreführung über die Preiswürdigkeit - Anforderungen an

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 82/74

    Wettbewerbswidrigkeit wegen branchenfremder Vorspannangebote - Werbemethode, bei

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 10/75

    Unlauterer Wettbewerb hinsichtlich des Anbietens von Opalglas-Schalen im

  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 182/00

    Sittenwidrigkeit des Ansprechens von Passanten zu Werbezwecken

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 86/74

    Verpackungsmittel für Kaffeepulver als unzulässige Zugabe - Einordnung eines

  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 190/81

    Mitmacher-Tour

  • OLG München, 12.07.1990 - 29 U 3161/90

    Dringlichkeit einer Regelung bei Wettbewerbsverstößen; Qualifizierung einer gegen

  • BSG, 27.04.1977 - 3 RK 43/76
  • BGH, 17.12.1960 - III ZR 70/59

    Gleisanschlußvertrag

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