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   BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75   

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BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75 (https://dejure.org/1976,273)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1976 - KZR 36/75 (https://dejure.org/1976,273)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1976 - KZR 36/75 (https://dejure.org/1976,273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrige Beschränkung in der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit - Wettbewerbsverbot bei dem Vertrieb von Fertigbeton - Anwendbarkeit von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 6
  • NJW 1977, 804
  • MDR 1977, 558
  • DB 1977, 622
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.06.1962 - KZR 6/60

    Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB

    Auszug aus BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein wettbewerbsbeschränkender Vertrag geeignet ist, die Marktverhältnisse zu beeinflussen (Ergänzung zu BGHZ 37, 194).

    § 1 GWB verbietet Wettbewerbsbeschränkungen wegen ihrer Außenwirkungen auf dem Markt, also nicht schon deshalb, weil dadurch die Handlungsfreiheit der Vertragsbeteiligten in ihrem Verhältnis zueinander eingeschränkt wird (SenUrt. v. 1.7.64 - KZR 12/61, LM GWB § 1 Nr. 7; BGHZ 37, 194, 200).

  • BGH, 10.07.1969 - KRB 1/69

    Verfolgungsverjährung von Kartellordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75
    § 1 GWB ist nicht nur bei gegenseitiger Beschränkung der Wettbewerbsfreiheit anwendbar (SenBeschl. v. 26.11.64 und 10.7.69 - KRB 2/64 und KRB 1/69).

    Es genügt, wenn die Wettbewerbsbeschränkung oder das Ziel der Wettbewerbsbeschränkung und der durch sie zu bewirkende Erfolg einem gemeinsamen Interesse entspricht und gemeinsam angestrebt wird (vgl. SenBeschl. v. 26.11.64 und 10.7.69 - KRB 2/64 und KRB 1/69 sowie SenUrt. v. 10.10.74 - KZR 1/74, LM GWB § 20 Nr. 14; BGHZ 65, 30; vgl. hierzu ferner Lukes, Der Kartellvertrag, S. 126 f; Fikentscher, Festschrift für Harry Westermann, S. 87, 107).

  • BGH, 26.11.1964 - KRB 2/64

    Anwendung des § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei

    Auszug aus BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75
    § 1 GWB ist nicht nur bei gegenseitiger Beschränkung der Wettbewerbsfreiheit anwendbar (SenBeschl. v. 26.11.64 und 10.7.69 - KRB 2/64 und KRB 1/69).

    Es genügt, wenn die Wettbewerbsbeschränkung oder das Ziel der Wettbewerbsbeschränkung und der durch sie zu bewirkende Erfolg einem gemeinsamen Interesse entspricht und gemeinsam angestrebt wird (vgl. SenBeschl. v. 26.11.64 und 10.7.69 - KRB 2/64 und KRB 1/69 sowie SenUrt. v. 10.10.74 - KZR 1/74, LM GWB § 20 Nr. 14; BGHZ 65, 30; vgl. hierzu ferner Lukes, Der Kartellvertrag, S. 126 f; Fikentscher, Festschrift für Harry Westermann, S. 87, 107).

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75
    Wie der Unternehmensbegriff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (vgl. dazu BGHZ 36, 91, 103; zuletzt SenUrt. v. 19.9.74 - KZR 14/73, LM GWB § 26 Nr. 25) ist auch das Merkmal "zu einem gemeinsamen Zweck" eigenständig, unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes, auszulegen.
  • BGH, 26.10.1959 - KZR 2/59

    Kartellvertrag nach § 1 GWB

    Auszug aus BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75
    Mit der Formulierung "zu einem gemeinsamen Zweck" hat § 1 GWB zwar an eine Formulierung des Gesellschaftsrechts (§ 705 BGB) angeknüpft und diese Verträge in einen Gegensatz zu den Austauschverträgen gestellt, die im zweiten Abschnitt des ersten Teils des Gesetzes (§§ 15 ff) unter der Überschrift "Sonstige Verträge" geregelt sind (SenUrt. BGHZ 31, 105, 110 ff).
  • BGH, 01.07.1964 - KZR 12/61

    Voraussetzungen zur Erhebung einer Einrede des Schiedsvertrages gegenüber einer

    Auszug aus BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75
    § 1 GWB verbietet Wettbewerbsbeschränkungen wegen ihrer Außenwirkungen auf dem Markt, also nicht schon deshalb, weil dadurch die Handlungsfreiheit der Vertragsbeteiligten in ihrem Verhältnis zueinander eingeschränkt wird (SenUrt. v. 1.7.64 - KZR 12/61, LM GWB § 1 Nr. 7; BGHZ 37, 194, 200).
  • BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73

    Abschluss eines Wartungsvertrages - Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen -

    Auszug aus BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75
    Wie der Unternehmensbegriff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (vgl. dazu BGHZ 36, 91, 103; zuletzt SenUrt. v. 19.9.74 - KZR 14/73, LM GWB § 26 Nr. 25) ist auch das Merkmal "zu einem gemeinsamen Zweck" eigenständig, unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes, auszulegen.
  • BGH, 19.06.1975 - KVR 2/74

    Die den Markt betonieren - Nach Verkaufssyndikaten wurden nun auch freiwillige

    Auszug aus BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75
    Es genügt, wenn die Wettbewerbsbeschränkung oder das Ziel der Wettbewerbsbeschränkung und der durch sie zu bewirkende Erfolg einem gemeinsamen Interesse entspricht und gemeinsam angestrebt wird (vgl. SenBeschl. v. 26.11.64 und 10.7.69 - KRB 2/64 und KRB 1/69 sowie SenUrt. v. 10.10.74 - KZR 1/74, LM GWB § 20 Nr. 14; BGHZ 65, 30; vgl. hierzu ferner Lukes, Der Kartellvertrag, S. 126 f; Fikentscher, Festschrift für Harry Westermann, S. 87, 107).
  • BGH, 10.10.1974 - KZR 1/74

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Lizenzvereinbarungen - Erstreckung des

    Auszug aus BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75
    Es genügt, wenn die Wettbewerbsbeschränkung oder das Ziel der Wettbewerbsbeschränkung und der durch sie zu bewirkende Erfolg einem gemeinsamen Interesse entspricht und gemeinsam angestrebt wird (vgl. SenBeschl. v. 26.11.64 und 10.7.69 - KRB 2/64 und KRB 1/69 sowie SenUrt. v. 10.10.74 - KZR 1/74, LM GWB § 20 Nr. 14; BGHZ 65, 30; vgl. hierzu ferner Lukes, Der Kartellvertrag, S. 126 f; Fikentscher, Festschrift für Harry Westermann, S. 87, 107).
  • BGH, 24.02.1975 - KZR 5/74

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Kundenschutzklausel - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75
    Das Urteil des Senats vom 24. Februar 1975 (KZR 5/74, LM GWB § 1 Nr. 15) spricht nicht - wie die Revisionserwiderung meint - für, sondern gegen die Auffassung des Klägers.
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Für diese Beurteilung maßgeblich ist grundsätzlich eine insoweit gebotene Gesamtbetrachtung der Marktverhältnisse, insbesondere in Bezug auf die Marktstrukturen, die Bedeutung der beteiligten Unternehmen sowie Art und Zweck der Wettbewerbsbeschränkung (vgl. zum Ganzen etwa BGH, Urteil v. 14. Oktober 1976 - KZR 36/75 , BGHZ 68, 6 = WuW/E BGH 1458, Rzn. 22 ff. bei juris - Fertigbeton I ; Senat, Beschluss v. 9. Januar 2015 - VI-Kart 1/14 (V) , NZKart 2015, 148 = WuW/E DE-R 4572, Rz. 109 bei juris - HRS-Bestpreisklauseln ; Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 65 [unter c.] - Rundholzvermarktung ; Immenga/Mestmäcker - Emmerich , Art. 101 AEUV Rzn. 145 ff.).
  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Die Spürbarkeit ist nur zu verneinen, wenn die Außenwirkungen eines Kartells praktisch nicht ins Gewicht fallen (BGHZ 68, 6, 11 - Fertigbeton I).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17

    Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen:

    Das kartellrechtswidrige Verhalten war geeignet, den Markt in spürbarer Weise zu beinträchtigen, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese Außenwirkungen im Einzelfall tatsächlich eingetreten sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1976, KZR 36/75, BGHZ 68, 6 ff., Rn. 21 f.).
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 41/95

    "Druckgußteile"; Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium, bei dessen Vorliegen ausschließlich § 1 GWB zur Anwendung kommt, ist das Tatbestandsmerkmal des "gemeinsamen Zwecks" (vgl. BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton; Peters, Ausschließlichkeitsbindungen und Kartellverbot, 1990 S. 59; Rittner, Wettbewerbs- und Kartellrecht, 5. Aufl., ... S. 182 ff.).

    Die Funktion der Abrenzung von Vereinbarungen, die - von den enumerativ in den §§ 2 bis 7 GWB geregelten Ausnahmen abgesehen - als generell Wettbewerbsschädlich grundsätzlich nach § 1 GWB verboten sein sollen von solchen, die trotz der darin enthaltenen Wettbewerbsbeschränkungen wegen ihrer ambivalenten Wirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen der flexiblen Regelung des § 18 GWB unterstellt sind (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. II 1158 S. 25 f.; vgl. auch Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 18 GWB Rdn. 3 ff.), kann das Tatbestandsmerkmal "zu einem gemeinsamen Zweck" jedoch nur dann erfüllen, wenn seine Auslegung eigenständig unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes erfolgt (vgl. BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton).

    Soweit der Senat insbesondere in den Entscheidungen vom 24. Februar 1975 - KZR 5/74, WuW/E 1353, 1355 - Schnittblumentransport; 14. Oktober 1976 - KZR 36/75, BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton; 6. März 1979 - KZR 4/78, WuW/E 1597, 1598 - Erbauseinandersetzung; 13. März 1979 - KZR 23/77, WuW/E 1600, 1601 - Frischbeton; 3. November 1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1899 - Holzpaneele - für das Tatbestandsmerkmal "gemeinsamer Zweck" auf "gleichgerichtete Interessen" der Vertragsschließenden abgestellt hat, hält er an dieser Auffassung nicht fest.

    Dem steht nicht entgegen, daß ein Lieferantenwechsel als solcher für ARRI aus technischen Gründen beschwerlich und kostenaufwendig gewesen wäre; denn ein solcher Umstand ist mit allgemeinen Marktstörungen, wie sie infolge von Mangelerscheinungen (vgl. BGHZ 68, 6, 11 - Fertigbeton), Einschränkungen durch gesetzliche Vorgaben (vgl. BGHZ 129, 53, 59 - Importarzneimittel) oder der in einer bestimmten Branche verbreiteten Gepflogenheit von Submissionsabsprachen (BGH, Urt. v. 14.4.1983 - KRB 4/82, WuW/E 2000, 2002 - Beistand bei Kostenangeboten) auftreten können, nicht vergleichbar.

  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium, bei dessen Vorliegen ausschließlich § 1 GWB zur Anwendung kommt, ist das Tatbestandsmerkmal des "gemeinsamen Zwecks" (vgl. BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton I; Peters, Ausschließlichkeitsbindungen und Kartellverbot, 199O, S. 59; Rittner, Wettbewerbs- und Kartellrecht, 5. Aufl., S. 182 f.).

    Die Funktion der Abgrenzung von Vereinbarungen, die von den - enumerativ in den §§ 2 - 7 GWB geregelten Ausnahmen abgesehen - als generell wettbewerbsschädlich grundsätzlich nach § 1 GWB verboten sein sollen, von solchen, die trotz der darin enthaltenen Wettbewerbsbeschränkungen wegen ihrer ambivalenten Wirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen der flexiblen Regelung des § 18 GWB unterstellt sind (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. II, 1158, S. 25 f.; s.a. Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB , 2. Aufl., § 18 GWB Rdn. 3 f.), kann das Tatbestandsmerkmal "zu einem gemeinsamen Zweck" jedoch nur dann erfüllen, wenn seine Auslegung eigenständig unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes erfolgt (vgl. BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton I).

  • BGH, 19.10.1993 - KZR 3/92

    "Ausscheidender Gesellschafter"; Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots zwischen

    Von der Anwendung des § 1 GWB ausgenommen sein können solche Vereinbarungen dann, wenn sie als Nebenbestimmung im übrigen kartellrechtsneutraler Verträge erforderlich sind, um deren Zwecke zu erreichen und zu gewährleisten (vgl. BGHZ 68, 6, 9 - Fertigbeton I; SenUrt.

    f) Das vereinbarte Wettbewerbsverbot ist, soweit es nach dem vorstehend Gesagten über das zulässige Maß hinausgeht, nur dann nach § 1 GWB unwirksam, wenn es die Verhältnisse auf dem relevanten Markt spürbar beeinflussen kann (vgl. dazu BGHZ 68, 6, 11 - Fertigbeton I).

    In dieser Entscheidung hat der Senat daher nur den allgemeinen Grundsatz bestätigt, daß die Frage, ob derartige Auswirkungen eintreten können, in erster Linie und maßgeblich von den Verhältnissen auf dem jeweils relevanten Markt abhängt (vgl. dazu BGHZ 68, 6, 12 - Fertigbeton I).

  • BGH, 14.01.1997 - KZR 35/95

    Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des "gemeinsamen Zwecks"

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium, bei dessen Vorliegen ausschließlich § 1 GWB zur Anwendung kommt, ist das Tatbestandsmerkmal des "gemeinsamen Zwecks" (vgl. BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton I; Peters, Ausschließlichkeitsbindungen und Kartellverbot, 1990, S. 59; Rittner, Wettbewerbs- und Kartellrecht, 5. Aufl., S. 182 f.).

    Die Funktion der Abgrenzung von Vereinbarungen, die - von den enumerativ in den §§ 2-7 GWB geregelten Ausnahmen abgesehen - als generell wettbewerbsschädlich grundsätzlich nach § 1 GWB verboten sein sollen, von solchen, die trotz der darin enthaltenen Wettbewerbsbeschränkungen wegen ihrer ambivalenten Wirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen der flexiblen Regelung des § 18 GWB unterstellt sind (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. II, 1158 S. 25 f.; vgl. auch Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 18 GWB Rdn. 3 f.), kann das Tatbestandsmerkmal "zu einem gemeinsamen Zweck" jedoch nur dann erfüllen, wenn seine Auslegung eigenständig unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes erfolgt (vgl. BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton I).

    Soweit der Senat insbesondere in den Entscheidungen vom 24.02.1975 - KZR 5/74, WuW/E 1353, 1355 - Schnittblumentransport; 14.10.1976 - KZR 36/75, BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton I; 06.03.1979 - KZR 4/78, WuW/E 1597, 1598 - Erbauseinandersetzung; 13.03.1979 - KZR 23/77, WuW/E 1600, 1601 - Frischbeton; 03.11.1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1899 - Holzpaneele - für das Tatbestandsmerkmal "gemeinsamer Zweck" auf "gleichgerichtete Interessen" der Vertragschließenden abgestellt hat, hält er an dieser Auffassung nicht fest.

    Diese ist das Korrelat zur Verpflichtung des Herstellers zu ständiger Lieferbereitschaft (vgl. BGHZ 68, 6, 7 - Fertigbeton I) und als solche zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig.

  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Doch war für die Anwendung des § 1 GWB a. F. jedenfalls dann kein Raum, wenn sich - wie hier - die Beziehung der Parteien in einem Austauschvertrag über eine Ware oder gewerbliche Leistung erschöpfte und darüber hinaus keine der Parteien in ihrer wettbewerblichen Handlungsfreiheit im Verhältnis zur begünstigten Partei oder zu Dritten beschränkt wurde (vgl. BGHZ 68, 6, 7 f.; BGH WuW 1997, 611 = WuW/E BGH 3115 - Druckgußteile; WuW 1997, 617 = WuW/E BGH 3121 - Bedside-Testkarten; Bunte in Langen/Bunte aaO GWB § 1 Rdn. 133).
  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

    Wie der Begriff des Unternehmens ist nach der Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des gemeinsamen Zwecks im Sinne des § 1 GWB a.F. eigenständig, d.h. im Hinblick auf die auf die Freiheit des Wettbewerbs ausgerichtete Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auszulegen (st. Rspr.; vgl. etwa BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton; BGH, Urt. v. 6.5.1997 - KZR 43/95, WuW/E 3137, 3138 - Sole; Beschl. v. 13.1.1998 - KVR 40/96, WuW/E DE-R 115 = GRUR 1998, 739 - Carpartner).
  • BGH, 03.11.1981 - KZR 33/80

    Vereinbarkeit eines vertraglichen Wettbewerbsverbots mit den Vorschriften des

    Dagegen kann bei einer darüber hinausgehenden Wettbewerbsbeschränkung ein gemeinsamer Zweck im Sinne von § 1 GWB vorliegen (vgl. Senatsurteile BGHZ 68, 6, 9 [BGH 14.10.1976 - KZR 36/75] "Fertigbeton" undvom 6. März 1979 - KZR 4/78 = WuW/E 1597, 1598 f. = GRUR 1979, 650 f. "Erbauseinandersetzung").

    Dabei genügt es, wenn die Wettbewerbsbeschränkung oder deren Ziel bzw. Erfolg einem gemeinsamen Interesse entspricht und von beiden Seiten angestrebt wird (vgl. BGHZ 68, 6, 10 [BGH 14.10.1976 - KZR 36/75] "Fertigbeton").

    Soweit das Wettbewerbsverbot möglicherweise als sachlich ungerechtfertigt unter § 1 GWB fallen kann, ist weiterhin zu prüfen, ob es zu der erforderlichen spürbaren Beeinflussung der Marktverhältnisse führen konnte (vgl. BGHZ 68, 6, 11 [BGH 14.10.1976 - KZR 36/75] "Fertigbeton").

  • BGH, 27.05.1986 - KZR 32/84

    Zulässigkeit von Produktions-, Bezugs- und Vertriebsbindungen

  • BGH, 01.12.1981 - KRB 3/79

    Anforderungen an die Durchführung eines kartellrechtlichen Verfahrens -

  • BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96

    Gesellschaftsvertrag des von Kfz-Haftpflichtversicherern gegründeten

  • BGH, 21.02.1978 - KZR 6/77

    Verhältnis des Wettbewerbsverbots gem. § 112 HGB zu § 1 GWB

  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

  • OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10

    Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer

  • OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00

    Ausschluss eines Angebots durch die Vergabekammer; Zulässigkeit einer

  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen

  • BGH, 22.04.1980 - KZR 20/79

    Sittenwidrige Einschränkung eines Beklagten in seiner Berufsausübung wegen

  • BGH, 13.03.1979 - KZR 23/77

    Wettbewerbsvereinbarung zu einem gemeinsamen Zweck - Freiheit des Wettbewerbs -

  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 2/03

    Zulässigkeit von Bietergemeinschaften

  • BGH, 18.12.1979 - KVR 2/79

    Bergedorfer Buchdruckerei (Springer)/Elbe-Wochenblatt

  • BGH, 20.06.1989 - KZR 13/88

    Leistungstreue- und Mitwirkungspflichten des Bürgen

  • OLG Naumburg, 15.09.2004 - 1 U 42/04

    Verpflichtung zur Unterlassung von Konkurrenzgeschäften durch den Verpächter von

  • BGH, 06.03.1979 - KZR 4/78

    "Vertragliche Vereinbarung über Auseinandersetzung und Abfindung" - Vereinbarung

  • BGH, 15.04.1986 - KVR 6/85

    Wegenutzungsrecht; Vereinbarung eines ausschließlichen Wegenutzungsrechts in

  • BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80

    Münchener Wochenblatt Verlags- und Werbegesellschaft mbH/3 Münchener

  • BGH, 10.04.1984 - KZR 14/83

    Vereinbarte Importbeschränkung - Bezugsmöglichkeiten - Konkrete Feststellung -

  • BGH, 19.04.1983 - KRB 4/82

    Unwirksamkeit von Submissionsabsprachen - Abwesenheit eines Wahlverteidigers -

  • OLG Düsseldorf, 25.10.1983 - U (Kart) 26/82

    Anspruch auf Zahlung von Lizenzgebühren für Lieferungen

  • BGH, 30.06.1987 - KZR 12/86

    Preiswettbewerb bei Taxibeförderungsentgelten

  • OLG München, 10.11.2010 - 20 U 2514/10

    Auslegung und kartellrechtliche Zulässigkeit einer Konkurrenzschutzklausel in

  • BGH, 23.02.1988 - KRB 4/87

    Fehlender Nachweis - Preisempfehlung

  • BGH, 24.06.1980 - KZR 22/79

    Vertrag über den ausschließlichen Bezug von Sand eines Baustoffgroßhändlers zur

  • OLG Stuttgart, 27.09.1989 - 11 U 70/89

    Anspruch auf Unterlassung der Herausgabe eines weiteren Nachrichtenblattes als

  • OLG München, 14.04.2005 - U (K) 4464/04
  • OLG Karlsruhe, 25.11.1981 - 6 U 14/81

    Nichtigkeit einer gesellschaftsvertraglichen Haftungsklausel wegen

  • OLG München, 23.10.1986 - U (K) 2833/86

    Verstoß gegen das "Kartellverbot"; Handeln zum "gemeinsamen Zweck" im Sinne des

  • BGH, 15.04.1986 - KVR 5/85

    Rechtmäßigkeit eines Elektrizitätsversorgungsvertrags zwischen einem

  • BGH, 18.12.1979 - KZR 16/79

    Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes

  • OLG Karlsruhe, 30.09.1986 - 8 U 127/86

    Anspruch auf Unterlassung einer Konkurrenztätigkeit eines aus der Firma

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