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   BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75   

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BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,77)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1977 - VIII ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,77)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,77)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Auskunftsumfangs eines Unternehmensverkäufer hinsichtlich Angaben über die wirtschaftliche Lage des zum Verkauf angebotenen Unternehmens - Ausschluss einer Haftung wegen fahrlässig falscher Angaben über den Ertrag (Gewinn und Verlust) einer Gesellschaft ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 53
  • NJW 1977, 1536
  • MDR 1977, 924
  • WM 1977, 999
  • DB 1977, 1451
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.11.1969 - I ZR 93/67

    Verkäufer - Einzelhandelsgeschäft - Schadenhaftung - Mängel

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Es geht insoweit nicht um die umstrittene Frage, in welchem Umfang ein Unternehmensverkäufer von sich aus Angaben über die wirtschaftliche Lage des zum Verkauf angebotenen Unternehmens machen muß (vgl. dazu etwa BGH Urteil vom 12. November 1969 - I ZR 93/67 = WM 1970, 132, 133 f = NJW 1970, 653, 655).

    Reichsgericht und Bundesgerichtshof haben zwar wiederholt ausgesprochen, daß neben der "Ertragsfähigkeit" eines Unternehmens auch der über einen längeren Zeitraum hinaus erwirtschaftete "Ertrag" - insoweit einer Eigenschaft im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB "rechtlich gleichgestellt" - vertraglich zugesichert werden kann (BGH Urteil vom 12. November 1969 - I ZR 93/67 a.a.O. m.w.Nachw.).

    Diese Rechtsprechung ist im Schrifttum verschiedentlich auf Kritik gestoßen (vgl. etwa Mezger in BGB-RGRK 12. Aufl. § 459 Anm. 23; Hommelhoff a.a.O. S. 83 ff, S. 93 ff; Putzo NJW 1970, 653; Goltz Betrieb 1974, 1609, 1611).

  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Die Haftung des Beklagten wegen fahrlässig falscher Angaben Über den Ertrag (Gewinn und Verlust) der KG wird auch nicht durch die in ihrem Regelungsbereich abschließenden Vorschriften über die kaufrechtliche Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen (vgl. dazu BGHZ 60, 319).

    Zwar begründen nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 60, 319 m.w.Nachw.) fahrlässig falsche Angaben oder Nichtangaben des Verkäufers über Eigenschaften der Sache neben der - insoweit abschließend geregelten - Sachmängelhaftung (vgl. § 463 BGB) keinen auf Verschulden bei Vertragschluß gestützten Anspruch auf Ersatz von Vertrauensschaden.

  • BGH, 05.10.1973 - I ZR 43/72

    Antrag auf Erklärung der Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde als

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Dagegen sollen nach der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs Bilanzen (BGH Urteil vom 5. Oktober 1973 - I ZR 43/72 = WM 1974, 51) einer Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB deswegen nicht zugänglich sein, weil es sich insoweit lediglich um Umstände handelt, die bei entsprechend langer Übersicht nicht für sich allein, sondern allenfalls zusammen mit anderen Faktoren - insbesondere der Person des Inhabers, von dessen Einsatz die Entwicklung des Unternehmens in erster Linie geprägt wird - Rückschlüsse auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens zulassen (vgl. dazu auch das Urteil vom 18. März 1977 - I ZR 132/75).

    Haftet mithin der Beklagte nicht aufgrund eines Sachmangels im Sinne des § 459 BGB, sondern aus Verschulden bei Vertragschluß, so geht damit zugleich die Berufung auf die kurze Verjährungsfrist des § 477 BGB ins Leere (BGHZ 49, 77; BGH Urteil vom 5. Oktober 1973 - I ZR 43/72 a.a.O.).

  • RG, 22.06.1936 - IV 75/36

    Sind die in den §§ 122, 179, 307 BGB. enthaltenen Vorschriften, durch welche die

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht festgestellt, daß der Beklagte unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragschluß gegen die ihm mit dem Eintritt in die Verkaufsverhandlungen der Klägerin gegenüber obliegenden vorvertraglichen Pflichten verstoßen hat, - ein Haftungsgrund, der durch den Umstand, daß es später zum Vertragschluß gekommen ist, nicht berührt wird (vgl. dazu RGZ 151, 357, 358; 159, 33, 54 f).

    Zutreffend geht auch das Berufungsgericht davon aus, daß der durch Verschulden bei den Vertragsverhandlungen Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens hat, der allerdings nicht durch das Erfüllungsinteresse begrenzt wird, dieses vielmehr im Einzelfall sogar übersteigen kann (RGZ 151, 357, 359; 159, 35, 55 ff; BGHZ 57, 191, 193).

  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 124/73

    Beurteilung der Vertragsart beim Erwerb sämtlicher Anteile einer Sachgesamtheit -

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Soweit in diesem Zusammenhang gelegentlich (vgl. Hommelhoff a.a.O. S. 2 Fußnote 6 und S. 60 Fußnote 11) auf das Senatsurteil vom 8. Januar 1975 (VIII ZR 124/73 = WM 1975, 230 = BB 1975, 1180) verwiesen wird, geht dieser Hinweis allerdings deswegen fehl, weil es sich im damals entschiedenen Fall nicht um - Schwankungen unterworfene - Umsätze und Erträge eines Unternehmens, sondern um die Baunebenkosten einer Abschreibungsgesellschaft - und damit um die vertragliche Zusicherung einer objektiv feststellbaren Abschreibungsfähigkeit eines bestimmten Betrages als wesentliche Eigenschaft einer Abschreibungsgesellschaft - handelte.
  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Zutreffend geht auch das Berufungsgericht davon aus, daß der durch Verschulden bei den Vertragsverhandlungen Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens hat, der allerdings nicht durch das Erfüllungsinteresse begrenzt wird, dieses vielmehr im Einzelfall sogar übersteigen kann (RGZ 151, 357, 359; 159, 35, 55 ff; BGHZ 57, 191, 193).
  • RG, 15.11.1907 - II 383/07

    Verkauf eines Geschäftsbetriebes; Verborgene Fehler

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Daß unrichtige Angaben über den bisherigen Ertrag (Gewinn und Verlust) eines Unternehmens keine Haftung des Verkäufers nach § 459 Abs. 1 BGB begründen können, ist seit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 67, 86 ("Absteigequartier") unbestritten (vgl. Hommelhoff, Die Sachmängelhaftung beim Unternehmenskauf 1975 S. 1 ff m.w.Nachw.).
  • RG, 19.10.1921 - V 89/21

    Verschulden beim Vertragsschluss

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    In einem solchen Fall muß der am Vertrag festhaltende Käufer, soll der Schaden überhaupt sinnvoll erfaßbar sein, so behandelt werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Kaufpreis abzuschließen (vgl. dazu auch RGZ 103, 47, 51; 132, 76, 79), ohne daß es auf den - hypothetischen und ohnehin kaum zu führenden - Nachweis ankommt, ob auch der Verkäufer sich damals mit einem Vertragschluß unter diesen Bedingungen einverstanden erklärt hätte.
  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 12/67

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Haftet mithin der Beklagte nicht aufgrund eines Sachmangels im Sinne des § 459 BGB, sondern aus Verschulden bei Vertragschluß, so geht damit zugleich die Berufung auf die kurze Verjährungsfrist des § 477 BGB ins Leere (BGHZ 49, 77; BGH Urteil vom 5. Oktober 1973 - I ZR 43/72 a.a.O.).
  • BGH, 16.11.1970 - VIII ZR 227/68

    Haftung - Gewährleistungsanspruch - Vetragspflicht - Treu und Glauben -

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Wer eine vertraglich geschuldete Auskunft unrichtig erteilt, kann in der Regel nicht geltend machen, den Geschädigten treffe deswegen ein Mitverschulden, weil er der Auskunft vertraut und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe (Senatsurteil vom 16. November 1970 - VIII ZR 227/68 = WM 1971, 74 - LM BGB § 276 [Hb] Nr. 15).
  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

  • BGH, 12.11.1975 - VIII ZR 142/74

    49%ige Beteiligung - Kauf von Gesellschaftsanteilen, §§ 433 ff BGB <Fassung

  • BGH, 18.03.1977 - I ZR 132/75

    Anforderungen an erzielte Umsätze, Erträge und Reinertrag zur Einordnung als

  • RG, 29.10.1938 - II 178/37

    1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im

  • RG, 07.06.1902 - V 111/02

    1. Kann auf Grund einer mündlichen, neben einem in der Form des § 313 Satzes 1

  • RG, 05.03.1931 - VI 526/30

    Welche Ansprüche stehen dem Käufer zu, der von einem Mündel, vertreten durch

  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    Schadensersatz bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens:

    Soweit der Bundesgerichtshof den inneren Zusammenhang zwischen den Gewinnen aus einer Beteiligung einerseits und dem schädigenden Vertragsschluss über die Beteiligung andererseits und somit eine Vorteilsausgleichung bei der Geltendmachung des Anspruchs auf kleinen Schadensersatz abgelehnt hat, sofern der Anleger die Ausschüttungen auch bei einem Erwerb der Beteiligung zu einem ihrem damaligen tatsächlichen Wert entsprechenden Anlagebetrag oder der Unternehmenskäufer den Gewinn aufgrund eigenen unternehmerischen Einsatzes erzielt hätte (BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75, BGHZ 69, 53, 59; vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17, NJW 2018, 1675 Rn. 21), ergibt sich hieraus für die Anrechnung von Nutzungsvorteilen nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Das geschieht bei einem Kaufvertrag in der Weise, dass der Geschädigte so behandelt wird, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abzuschließen (BGHZ 69, 53, 58; Urt. v. 11. Februar 1999, IX ZR 352/97, NJW 1999, 2032, 2034; Senatsurt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876).

    Da es nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Frage einer Anpassung des Vertrags geht, braucht der Geschädigte auch nicht nachzuweisen, dass sich der Vertragspartner auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte (BGHZ 69, 53, 58; 114, 87, 94; Senat, Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; Urt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876; a. M. AnwKomm-BGB/Krebs, § 311 Rdn. 82 f.; Lorenz NJW 1999, 1001).

  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit

    Er kann entweder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen oder stattdessen an dem Vertrag festhalten und den Ersatz der durch das Verschulden des anderen Teils veranlassten Mehraufwendungen verlangen (sog. "kleiner Schadensersatz", vgl. BGH, Urteile vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75, BGHZ 69, 53, 57 f., juris Rn. 18 f.; vom 27. September 1988 - XI ZR 4/88, ZIP 1988, 1464, 1467, juris Rn. 19; vom 3. Februar 2003 - II ZR 233/01, DStR 2003, 1494, 1495 f., juris Rn. 14; vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35 Rn. 21 f. mwN; vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17, NJW 2018, 1675 Rn. 11 ff.; vom 25. September 2018 - II ZR 27/17, juris Rn. 12).

    Da es sich hierbei nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Frage einer Anpassung des Vertrages handelt, braucht der Geschädigte in diesem Fall auch nicht nachzuweisen, dass sich der Vertragspartner auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte (vgl. BGH, Urteile vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75, BGHZ 69, 53, 58, juris Rn. 19; vom 6. April 2001 - V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2877, juris Rn. 17; vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35 Rn. 22; vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17, NJW 2018, 1675 Rn. 13 mwN).

    Deshalb ist es entgegen der Ansicht der Revision auch kein Widerspruch, wenn der Geschädigte vorträgt, er hätte in Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung (aus ex-ante-Sicht) von dem Erwerb des Fahrzeugs ganz Abstand genommen, nunmehr aber am Vertrag festhält und Ersatz der von ihm zu beweisenden Wertdifferenz verlangt (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75, BGHZ 69, 53, 57 f., juris Rn. 18 f.; a.A.: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 13 U 670/19, juris Rn. 27; OLG Karlsruhe, BeckRS 2019, 40215 Rn. 23; OLG Oldenburg, BeckRS 2020, 1973 Rn. 10).

    Ob sich - so die Revision - aus dem Urteil des II. Zivilsenats vom 6. Februar 2018 (II ZR 17/17, NJW 2018, 1675 Rn. 13) ableiten lässt, dass bei einem Anspruch aus culpa in contrahendo ein Minderwert nur ersetzt verlangt werden kann, wenn zumindest der Käufer bei Aufklärung vor Vertragsschluss damals einen Kauf zum Minderwert gewollt hätte (anders - ohne Abstellen auf die hypothetische Einstellung des Käufers - dagegen BGH, Urteile vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75, BGHZ 69, 53, 56 ff. juris Rn. 16-19; vom 2. Juni 1980 - VIII ZR 64/79, juris Rn. 17-24; vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35 Rn. 21-23), mag dahinstehen.

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