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   BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75   

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https://dejure.org/1978,96
BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75 (https://dejure.org/1978,96)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1978 - V ZR 154/75 (https://dejure.org/1978,96)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1978 - V ZR 154/75 (https://dejure.org/1978,96)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nutzunsentschädigung für ein genutztes Haus - Widerruf einer Schenkung während des Scheidungsrechtsstreits - Voraussetzungen für das Vorliegen der Prozessführungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 216
  • NJW 1978, 1529
  • MDR 1978, 915
  • FamRZ 1978, 496
  • DB 1978, 1494
  • DB 1978, 1495
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 89/75

    Keine Klage auf Herausgabe der Ehewohnung während des Eheprozesses

    Auszug aus BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75
    Während eines Scheidungsrechtsstreits hat bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe ein Ehegatte an der Ehewohnung, die dem anderen Ehegatten gehört, ein aus dem Wesen der Ehe folgendes Besitzrecht, solange nicht eine abweichende Entscheidung des Eheprozeßgerichts ergangen ist (Ergänzung zu BGHZ 67, 217).

    Zwar ist nach dem Urteil BGHZ 67, 217 die auf § 985 BGB gestützte Klage eines Ehegatten auf Herausgabe der Ehewohnung während der Dauer des Scheidungsrechtsstreits unzulässig, weil die Besitzverhältnisse Insoweit ausschließlich durch das Eheprozeßgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zu regeln sind (vgl. §§ 19 HausratVO a.F. i.V.m. § 627 ZPO a.F.).

    Der Senat schließt sich darin der Entscheidung des IV. Zivilsenats (vgl. BGHZ 67, 217) an.

    Ob auch nach Scheidung der Ehe unter prozeßrechtlichen Gesichtspunkten eine auf § 985 BGB gestützte Herausgabeklage des "Eigentümerehegatten" gegen den anderen Teil hinsichtlich der Ehewohnung unzulässig wäre (vgl. BGHZ 67, 217, 219), mag hier dahinstehen, denn jedenfalls kann allein das Fehlen einer Entscheidung im Verfahren nach der Hausratsverordnung nicht dazu führen, das vom Wesen der Ehe abgeleitete Besitzrecht über den Bestand dieser familienrechtlichen Beziehungen hinaus als fortbestehend anzusehen und damit Ansprüche auf Herausgabe der Nutzungen grundsätzlich abzuschneiden.

    Ohne Bedeutung für die Haftung des Beklagten nach § 987 BGB ist der Umstand, daß die von der Klägerin erhobene Herausgabeklage jedenfalls hinsichtlich der früheren Ehewohnung unzulässig war (vgl. BGHZ 67, 217, 219).

  • BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58

    Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen

    Auszug aus BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75
    Daß er zunächst berechtigter Besitzer war und erst später - nach dem 6. Juli 1972 - rechtsgrundlos besaß, ist ohne Bedeutung (vgl. BGHZ 32, 76, 94).
  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 257/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75
    Entgegen der Auffassung der Revision des Beklagten ergeben sich insbesondere keine Bedenken aus der Entscheidung des VI. Zivilsenats (Urteil vom 27. Januar 1954 - VI ZR 257/52 - BGB LM ZPO § 265 Nr. 2).
  • BGH, 14.03.1962 - IV ZR 253/61

    Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche gegen den Ehegatten

    Auszug aus BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75
    Zum Schutz des räumlich gegenständlichen Lebensbereichs der Ehe (vgl. BGHZ 37, 38 ff) dauert im Streitfall diese Besitzberechtigung der Ehegatten auch während eines Scheidungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Scheidung an, solange sie nicht durch rechtsgestaltende richterliche Entscheidung aufgehoben wird, die im vorliegenden Fall nicht ergangen ist.
  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52

    Treuhänder und Rückerstattungsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75
    Aus dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 BGB) ergibt sich die Pflicht der Ehegatten, sich gegenseitig die Benutzung der ehelichen Wohnung zu gestatten, auch wenn ein Ehegatte Alleineigentümer dieser Wohnung ist (vgl. BGHZ 12, 380).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75
    Gegen einen solchen gewillkürten Parteiwechsel ist auch im Berufungsrechtszug - sofern er wie hier mit Zustimmung aller Beteiligten erfolgt - prozeßrechtlich nichts einzuwenden (vgl. BGHZ 21, 285 für einen Parteiwechsel auf der Beklagtenseite; Thomas/Putzo, ZPO 9. Aufl. vor § 50 Anm. IV, 3 Buchst. b i.V.m. 3 a aa).
  • BGH, 03.03.1954 - VI ZR 256/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75
    Das Urteil, das die Herausgabe eines Gegenstandes anordnet, hat aber auch Rechtskraftwirkung für den Anspruch auf Herausgabe der Nutzungen gemäß §§ 292, 987 BGB (BGH Urteil vom 3. März 1954 - VI ZR 256/52 - LM BGB § 987 Nr. 3).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des

    Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (im Anschluss an BGH, 13. Oktober 1976, IV ZR 89/75, BGHZ 67, 217 = NJW 1977, 43 und BGH, 7. April 1978, V ZR 154/75, BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496).

    a) Wie der Bundesgerichtshof bereits unter Geltung der früheren Hausratsverordnung entschieden hat, ist während des Scheidungsverfahrens die auf § 985 BGB gestützte Klage eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (BGHZ 67, 217 = NJW 1977, 43 und BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496).

    Die Regelungen über die Ehewohnung entspringen dem Schutz des räumlich gegenständlichen Bereichs der Ehe (vgl. BGHZ 71, 216, 223 = FamRZ 1978, 496, 497).

  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

    Es würde der Stellung des jeweils anderen Ehepartners nicht entsprechen, ihm jede selbständige Nutzungsbefugnis der Wohnung zu versagen und ihn im Sinne einer Besitzdienerschaft (§ 855 BGB) von den Weisungen des Ehepartners, der Partei des Mietvertrages geworden ist, abhängig sein zu lassen (vgl. BGHZ 12, 380, 400; BGH, Urteil vom 7. April 1978 - V ZR 154/75 - NJW 1978, 1529, 1530).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der

    Obwohl die bisherige Ehewohnung im Alleineigentum des Ehemannes stand, blieb die Ehefrau auch nach dessen Auszug zum Besitz an der Wohnung berechtigt (vgl. BGHZ 67, 217, 222 f.; BGH Urteil vom 7. April 1978 - V ZR 154/75 - FamRZ 1978, 496, 497 f.).

    Bei der Frage, ob der Kläger diesen Anforderungen gerecht geworden ist, wird zu bedenken sein, dass er sich - ausweislich seines an den Ehemann gerichteten Schreibens vom 22. September 1998 und seines Vortrags in den Tatsacheninstanzen - bei seiner Prüfung, ob dem Ehemann ein Anspruch auf Nutzungsvergütung zusteht, ausschließlich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. April 1978 (BGHZ 71, 216) gestützt hat, ohne die 1986 in das BGB eingefügte Regelung des § 1361 b Abs. 2 (a.F.) zu erwähnen.

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