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   BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78   

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https://dejure.org/1978,26
BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78 (https://dejure.org/1978,26)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78 (https://dejure.org/1978,26)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 (https://dejure.org/1978,26)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klägerantrag - Verweisungsbeschkuß - Rechtsgrundlage - Rechtliches Gehör - Ubergeordnetes Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 281
    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 69
  • NJW 1978, 1163
  • MDR 1978, 650
  • FamRZ 1978, 402
  • JR 1978, 291
 
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Wird zitiert von ... (417)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage;

    Der Streit über die Zuständigkeit soll dadurch möglichst rasch abschließend beendet sein, damit die Parteien alsbald zu einer Sachentscheidung gelangen können (vgl. BGHZ 71, 15, 18; 71, 69, 74).
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGHZ 71, 69, 72 f.; Sen.Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498).
  • OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16

    Gerichtsstandbestimmung; Zweigniederlassung; Schadenaußenstelle;

    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, juris Rn. 4; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, § 36 ZPO Rn. 28 m.w.N.).
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