Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1979 - IV ZR 30/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,957
BGH, 07.03.1979 - IV ZR 30/78 (https://dejure.org/1979,957)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1979 - IV ZR 30/78 (https://dejure.org/1979,957)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1979 - IV ZR 30/78 (https://dejure.org/1979,957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines norwegischen, rechtskräftigen Urteils zweiter Instanz bezüglich einer Vaterschaftsfeststellung - Konkurrierende internationale Zuständigkeit ausländischer Gerichte - Abweichen von bestimmten Normen des deutschen internationalen Wohnrechts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 73, 378
  • NJW 1979, 1105
  • MDR 1979, 653
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 145/66

    Contempt of court und rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - IV ZR 30/78
    Das deutsche Recht nimmt es dagegen grundsätzlich hin, daß die ausländischen Gerichte auch in Fällen mit Auslandsberührung ihr eigenes Verfahrensrecht anwenden (BGHZ 48, 327, 331).

    Ein Versagungsgrund ist vielmehr nur gegeben, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem Maße abweicht, daß nach der deutschen Rechtsordnung das Urteil nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (BGHZ 48, 327, 331).

  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 18/73

    Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte;

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - IV ZR 30/78
    Über das Bestehen der nichtehelichen Vaterschaft wäre jedoch - wie das Berufungsgericht und die Revision zutreffend annehmen - bei Anwendung des deutschen Kollisionsrechts nach deutschem Recht zu entscheiden gewesen (BGHZ 63, 219; BGH NJW 1976, 1028; 1977, 498).

    Über den Inhalt des materiellen norwegischen Rechts zur Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft kann der Senat selbst entscheiden, da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat (BGHZ 63, 219, 225).

  • BGH, 04.02.1976 - IV ZR 40/75

    Folgen der Abweisung einer nach deutschem Recht zu beurteilenden

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - IV ZR 30/78
    Über das Bestehen der nichtehelichen Vaterschaft wäre jedoch - wie das Berufungsgericht und die Revision zutreffend annehmen - bei Anwendung des deutschen Kollisionsrechts nach deutschem Recht zu entscheiden gewesen (BGHZ 63, 219; BGH NJW 1976, 1028; 1977, 498).

    Schwerwiegende Zweifel, die nach § 1600 o Abs. 2 Satz 2 BGB die Vermutung der Vaterschaft erschüttern, bestehen dann, wenn für die Vaterschaft keine Wahrscheinlichkeit spricht oder wenn sie nicht wahrscheinlicher ist als die eines anderen Mannes (BGH NJW 1976, 1028, 1029).

  • BGH, 28.04.1952 - IV ZR 99/51

    Klage auf Feststellung der unehelichen Vaterschaft

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - IV ZR 30/78
    Dem natürlichen Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind trug das Gesetz im Bereich des Zivilrechts nur durch die Ermöglichung der Legitimation (§§ 1719 ff, 1723 ff BGB a.F.), durch die Schaffung eines Ehehindernisses in § 4 Abs. 1 EheG a.F. sowie durch eine besonders geregelte und im ganzen schwächer als beim ehelichen Vater ausgestaltete Unterhaltsverpflichtung Rechnung (§§ 1708 ff BGB a.F.; vgl. zur Rechtsstellung des nichtehelichen Kindes nach altem Recht ergänzend BGHZ 5, 385, 388 ff).
  • BGH, 28.03.1962 - IV ZR 272/61

    Sowjetzonales Ehescheidungsurteil

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - IV ZR 30/78
    Die Unterlassung der Anwendung des deutschen Rechts in dem ausländischen Urteil führt jedoch nur dann zur Versagung der Anerkennung, wenn dadurch der deutschen Partei ein Nachteil entstanden ist, wenn also bei Anwendung des nach deutschem Kollisionsrecht maßgebenden Rechts die Entscheidung für die deutsche Partei günstiger ausgefallen wäre (BGHZ 38, 1, 5 [BGH 28.03.1962 - IV ZR 272/61]; Staudinger/Gamillscheg, EGBGB 10./11. Aufl. § 328 ZPO Rdn. 310 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1976 - IV ZR 147/75

    Staatsangehörigkeit eines Mannes als Zulässigkeitsvoraussetzung in einer

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - IV ZR 30/78
    Über das Bestehen der nichtehelichen Vaterschaft wäre jedoch - wie das Berufungsgericht und die Revision zutreffend annehmen - bei Anwendung des deutschen Kollisionsrechts nach deutschem Recht zu entscheiden gewesen (BGHZ 63, 219; BGH NJW 1976, 1028; 1977, 498).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Hiervon ist bei Verfahrensverstößen nur auszugehen, wenn die Entscheidung auf einem Verfahren beruht, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem Maße abweicht, daß es nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einer geordneten, rechtsstaatlichen Weise ergangen angesehen werden kann (BGHZ 48, 327, 331; 53, 357, 359 f; 73, 378, 386 [BGH 07.03.1979 - IV ZR 30/78]; 98, 70, 73 [BGH 15.05.1986 - III ZR 192/84]; BGH, Urt. v. 19. September 1977 - VIII ZR 120/75, WM 1977, 1230, 1232; Beschl. v. 21. März 1990 - XII ZB 71/89, NJW 1990, 2201; Senatsurt. v. 27. März 1984 - IX ZR 24/83, WM 1984, 748, 749).
  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

    Die Beklagten haben sich indessen auf das Verfahren eingelassen, indem sie sich nach Einlegung ihres Einspruchs nicht auf die Rüge mangelhafter Zustellung der Mahnbescheide beschränkt, sondern primär die internationale Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts geltend gemacht und hilfsweise auch zur Sache Stellung genommen haben (vgl. Bülow/Böckstiegel/Müller, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen B I 1 e Anm. IV 4, S. 166; vgl. auch zu § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO BGHZ 73, 378, 381 [BGH 07.03.1979 - IV ZR 30/78] unter 2. und zu §§ 333, 345 ZPO BGH Urteil vom 27. Mai 1986 - IX ZR 152/85 = WM 19.06.1127, 1129).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 5 U 39/09

    Vollstreckungsklage: Vollstreckbarerklärung einer amerikanischen

    Hiervon ist bei Verfahrensverstößen nur auszugehen, wenn die Entscheidung auf einem Verfahren beruht, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem Maße abweicht, dass es nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einer geordneten, rechtsstaatlichen Weise ergangen angesehen werden kann (BGHZ 48, 327, 331; 53, 357, 359 f; 73, 378, 386; 98, 70, 73; BGH, Urt. v. 19. September 1977 - VIII ZR 120/75, WM 1977, 1230, 1232; BGH, Beschl. v. 21. März 1990 - XII ZB 71/89, NJW 1990, 2201; BGH, Urt. v. 27. März 1984 - IX ZR 24/83, WM 1984, 748, 749; ebenso die kontinuierliche Rechtsprechung des Senats im Rahmen seiner Zuständigkeit in Verfahren der Beschwerde in Vollstreckbarerklärungsverfahren nach §§ 1 ff. AVAG).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2015 - 11 Sch 2/13

    Vollstreckbarerklärung einer polnischen Schiedsgerichtsentscheidung:

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren, das die Anerkennung eines ausländischen Urteils über das Bestehen oder Nichtbestehen der nichtehelichen Vaterschaft betraf (BGH, Urt. v. 7.3.1979, IV ZR 30/78) u.a. ausgeführt, dass es das deutsche Recht hinnähme, dass ausländische Gerichte ihr eigenes Verfahrensrecht anwendeten.
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 335/81

    Sperrwirkung eines im Ausland angestrengten Ehescheidungsverfahrens

    Nach Art. 4 AVAbk wäre dem Urteil allerdings die Anerkennung dann zu versagen, wenn es gegen den ordre public verstoßen würde oder wenn nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 2 AVAbk zum Nachteil des deutschen Ehemannes nicht das nach deutschem internationalen Privatrecht maßgebende Recht angewandt worden wäre (vgl. zu Art. 4 Abs. 2 AVAbk: Jonas, DJ 1937, 888, 892; Luther, Das deutsch-italienische Vollstreckungsabkommen - 1966 - S. 19; allgemein zu § 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO: BGHZ 73, 378, 384) [BGH 07.03.1979 - IV ZR 30/78].
  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 729/80

    Scheidung einer Ehe eines türkischen mit einer deutschen Staatsangehörigen -

    Die Rechtskraft eines ausländischen Urteils, das im Inland anzuerkennen ist, ist grundsätzlich ebenso zu beachten wie diejenige eines entsprechenden Urteils eines deutschen Gerichts (vgl. BGHZ 73, 378, 379, 387) [BGH 07.03.1979 - IV ZR 30/78].
  • OLG Brandenburg, 14.07.2015 - 11 Sch 2/13

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedspruchs

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren, das die Anerkennung eines ausländischen Urteils über das Bestehen oder Nichtbestehen der nichtehelichen Vaterschaft betraf (BGH, Urt. v. 7.3.1979, IV ZR 30/78) u.a. ausgeführt, dass es das deutsche Recht hinnähme, dass ausländische Gerichte ihr eigenes Verfahrensrecht anwendeten.
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 2/83

    Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage gegen einen ausländischen

    Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. März 1979 (IV ZR 30/78 - FamRZ 1979, 495, 497) dargelegt hat, ist die Anerkennung eines ausländischen Urteils über das Bestehen oder Nichtbestehen der nichtehelichen Vaterschaft in entsprechender Anwendung von § 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ausgeschlossen, wenn in dem Urteil zum Nachteil einer deutschen Partei von den nach deutschem Internationalen Privatrecht maßgeblichen Kollisionsregeln abgewichen ist.
  • BGH, 27.03.1984 - IX ZR 24/83

    Zulässigkeit der Vollstreckung aus einem dort für vollstreckbar erklärten New

    Ein Versagungsgrund ist vielmehr nur gegeben, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, daß von dem Grundprinzip des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, daß nach der deutschen Rechtsordnung das Urteil nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (BGHZ 48, 327, 331, dazu: BVerfG Beschluß vom 28. März 1968 - 2 BvR 740/67; 53, 357, 359 f.; 73, 378, 386; BGH Urteil vom 19. September 1977 - VIII ZR 120/75 = WM 1977, 1230, 1232, dazu: BVerfG Beschluß vom 20. Februar 1978 - 1 BvR 1036/77).
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81

    Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind

    Auch die rechtliche Stellung der Mutter wurde verbessert, indem ihr mit der Geburt des Kindes das elterliche Sorgerecht eingeräumt wurde (§ 1705 BGB), nur noch eingeschränkt durch eine gesetzliche Pflegschaft des Jugendamts in Bezug auf die drei Aufgabenbereiche des § 1706 BGB, nämlich die Vaterschaftsfeststellung, die Unterhaltssicherung und die Regelung der erbrechtlichen Angelegenheiten (BGHZ 73, 378, 382 f) [BGH 07.03.1979 - IV ZR 30/78].
  • BayObLG, 12.05.1992 - BReg. 3 Z 58/91

    Anerkennung einer italienischen Ehescheidung in Deutschland

  • KG, 03.03.1987 - 1 VA 6/86

    Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils; Internationale Zuständigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht