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   BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77   

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https://dejure.org/1979,473
BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77 (https://dejure.org/1979,473)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1979 - I ZR 146/77 (https://dejure.org/1979,473)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1979 - I ZR 146/77 (https://dejure.org/1979,473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung auf ein prioritätsälteres Namensrecht - Erfordernisse für die Ingebrauchnahme einer Firma - Inlandsschutz einer ausländischen unterscheidungskräftigen Firma - Publizitätswirkung einer bloßen Einkaufstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 75, 172
  • NJW 1980, 522
  • MDR 1980, 201
  • GRUR 1980, 114
  • GRUR Int. 1980, 119
  • DB 1980, 79
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77
    Dabei ist zur Entstehung des inländischen Firmenschutzes nicht erforderlich, daß die ausländische unterscheidungskräftige Firmenbezeichnung so weit in den inländischen Verkehr eingedrungen ist, daß sie in den beteiligten Verkehrskreisen schon eine gewisse Anerkennung als Hinweis auf das ausländische Unternehmen gefunden hat (vgl. BGH GRUR 1969, 357, 359 - Sihl), im besonderen ist nicht erforderlich, daß das Unternehmen bereits gegenüber seinen künftigen Kundenkreisen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).

    In gleicher Weise wie für den Inländer das Firmenrecht selbst dann mit der Aufnahme und Benutzung einer unterscheidungskräftigen Firmenbezeichnung entsteht, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und daher die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium und noch nicht gegenüber den künftigen Geschäftskunden erfolgt sind (vgl. BGHZ 10, 196, 204 - DUN-Europa; BGH GRUR 1957, 426 - Getränkeindustrie; 1966, 38, 41 - Centra), genügt für die inländische Ingebrauchnahme der Firma eines bereits bestehenden Auslandsunternehmens jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt (BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2. April 1971 (GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS) ausgeführt hat, kommt es bei tatsächlicher Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Inland unter der Auslandsfirma nicht mehr darauf an, ob diese wirtschaftliche Betätigung bei den beteiligten inländischen Verkehrskreisen allgemein bekannt geworden ist.

  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64

    Unterlassung einer Verwendung der Bezeichnung "Napoléon" für Schaumwein -

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77
    Dabei kann sich die Beklagte, da sie sich auf den Vertrieb der von der belgischen Firma Concordia Mail stammenden, mit der Bezeichnung "Concordia" versehenen Quarz-Uhren beschränkt hat, auch auf prioritätsältere Rechte ihrer belgischen Lieferfirma im Inland stützen (vgl. BGH GRUR 1967, 199, 200 - Napoléon II).

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es für einen Inlandsschutz einer ausländischen unterscheidungskräftigen Firma genügt, wenn die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 201, 202 - Napoléon II; 1969, 357, 359 - Sihl; 1971, 516, 517 - SWOPS).

  • BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es für einen Inlandsschutz einer ausländischen unterscheidungskräftigen Firma genügt, wenn die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 201, 202 - Napoléon II; 1969, 357, 359 - Sihl; 1971, 516, 517 - SWOPS).

    Dabei ist zur Entstehung des inländischen Firmenschutzes nicht erforderlich, daß die ausländische unterscheidungskräftige Firmenbezeichnung so weit in den inländischen Verkehr eingedrungen ist, daß sie in den beteiligten Verkehrskreisen schon eine gewisse Anerkennung als Hinweis auf das ausländische Unternehmen gefunden hat (vgl. BGH GRUR 1969, 357, 359 - Sihl), im besonderen ist nicht erforderlich, daß das Unternehmen bereits gegenüber seinen künftigen Kundenkreisen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77
    Damit ist das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen, daß es nach dem das gesamte Kennzeichnungsrecht beherrschenden Prioritätsgrundsatz (BGHZ 21, 85, 89 - Spiegel) insoweit zunächst darauf ankommt, ob sich die Beklagte gegenüber dem Namens- und Firmenrecht der Klägerin auf ein prioritätsälteres Recht berufen kann.
  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es für einen Inlandsschutz einer ausländischen unterscheidungskräftigen Firma genügt, wenn die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 201, 202 - Napoléon II; 1969, 357, 359 - Sihl; 1971, 516, 517 - SWOPS).
  • BGH, 09.06.1953 - I ZR 97/51

    Firmenrecht und Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77
    In gleicher Weise wie für den Inländer das Firmenrecht selbst dann mit der Aufnahme und Benutzung einer unterscheidungskräftigen Firmenbezeichnung entsteht, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und daher die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium und noch nicht gegenüber den künftigen Geschäftskunden erfolgt sind (vgl. BGHZ 10, 196, 204 - DUN-Europa; BGH GRUR 1957, 426 - Getränkeindustrie; 1966, 38, 41 - Centra), genügt für die inländische Ingebrauchnahme der Firma eines bereits bestehenden Auslandsunternehmens jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt (BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).
  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77
    In gleicher Weise wie für den Inländer das Firmenrecht selbst dann mit der Aufnahme und Benutzung einer unterscheidungskräftigen Firmenbezeichnung entsteht, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und daher die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium und noch nicht gegenüber den künftigen Geschäftskunden erfolgt sind (vgl. BGHZ 10, 196, 204 - DUN-Europa; BGH GRUR 1957, 426 - Getränkeindustrie; 1966, 38, 41 - Centra), genügt für die inländische Ingebrauchnahme der Firma eines bereits bestehenden Auslandsunternehmens jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt (BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).
  • BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77
    In gleicher Weise wie für den Inländer das Firmenrecht selbst dann mit der Aufnahme und Benutzung einer unterscheidungskräftigen Firmenbezeichnung entsteht, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und daher die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium und noch nicht gegenüber den künftigen Geschäftskunden erfolgt sind (vgl. BGHZ 10, 196, 204 - DUN-Europa; BGH GRUR 1957, 426 - Getränkeindustrie; 1966, 38, 41 - Centra), genügt für die inländische Ingebrauchnahme der Firma eines bereits bestehenden Auslandsunternehmens jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt (BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).
  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 73/69

    Förderung des lauteren Wettbewerbs durch Aufklärung und Belehrung - Bekämpfung

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es für einen Inlandsschutz einer ausländischen unterscheidungskräftigen Firma genügt, wenn die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 201, 202 - Napoléon II; 1969, 357, 359 - Sihl; 1971, 516, 517 - SWOPS).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Ausreichend ist vielmehr, wenn die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt (BGH, Urt. v. 2.4.1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS; BGHZ 75, 172, 176 - Concordia; BGH GRUR 1997, 903, 905 - GARONOR).
  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das

    Es kommt nicht darauf an, ob die Kennzeichnung bereits im Verkehr eine gewisse Anerkennung gefunden hat (vgl. BGHZ 75, 172, 176 - Concordia; BGH, Urt. v. 20.2.1997 - I ZR 187/94, GRUR 1997, 903, 905 = WRP 1997, 1081 - GARONOR, m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Die namensmäßige Benutzung wird damit hinreichend deutlich, zumal da an die Ingebrauchnahme ohnehin nur geringe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 75, 172, 176 - Concordia m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04

    "The Home Depot/ Bauhaus The Home Store"

    Ausländische Unternehmenskennzeichen sind nach deutscher Rechtsprechung erst dann geschützt, wenn sie in einer Weise in Gebrauch genommen werden, die auf den Beginn einer dauernden, wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen lässt (BGH GRUR 80, 114,115 "Concordia").
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02

    Kennzeichenverletzung im Internet: Verwechslungsgefahr zwischen den identischen

    (1) Schutz im Inland besteht für den ausländischen Rechtsinhaber aber nur unter den gleichen Voraussetzungen wie für inländische Inhaber, also - abgesehen von dem Fall der notorischen Bekanntheit (vgl. § 4 Nr. 3 MarkenG; Ingerl/Rohnke a.a.O., § 5 Rn. 34 a.E.) - durch Aufnahme der Benutzung eines unterscheidungskräftigen Geschäftszeichens im Inland, wenn eine Ingebrauchnahme vorliegt, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen lässt (BGH WP 1997, 1081, 1083 - GARONOR; BGHZ 75, 172, 176 = GRUR 1980, 114, 115 f - Concordia).

    Allerdings hat die Rechtsprechung bisher im Ausgangspunkt den Inlandschutz einer kennzeichnungskräftigen ausländischen Firma an den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland geknüpft (BGHZ 75, 172, 176 m.w.N.).

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94

    "Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung

    Die Annahme der Ingebrauchnahme einer Firmenbezeichnung setzt, unabhängig davon, ob es sich um eine inländische oder eine ausländische Kennzeichnung handelt (BGHZ 75, 172, 176 - Concordia), Benutzungshandlungen im Inland voraus, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lassen, ohne daß es dabei darauf ankommt, daß die Kennzeichnung bereits im Verkehr eine gewisse Anerkennung gefunden hat (BGH, Urt. v. 5.2.1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 359 = WRP 1969, 235 - Sihl).
  • BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für

    Die Feststellung einer bereits begangenen rechtlich relevanten Benutzung einer ausländischen Firma im Inland setzt voraus, daß die ausländische Firma im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (BGH, Urt. v. 21.11.1969 - I ZR 135/67, GRUR 1970, 315, 316 - Napoleon III; Urt. v. 17.9.1969 - I ZR 131/67, GRUR 1970, 528, 530 - Migrol; Urt. v. 2.4.1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 = WRP 1971, 323 - SWOPS; BGHZ 75, 172, 176 - Concordia).
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15
    Der Schutz entsteht selbst dann, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium erfolgt sind (BGH GRUR 1980, 114 Rdnr. 15 - Concordia; GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS), sofern diese Vorbereitungshandlungen nach außen im Rechtsverkehr auftreten.
  • KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02

    Kennzeichenschutz der Internet-Domain "arena-berlin.de"

    An die Ingebrauchnahme einer Geschäftsbezeichnung sind ohnehin insoweit nur geringe Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 1995, 825, 826 - Torres; GRUR 1993, 404, 405 - Columbus; GRUR 1980, 114, 116 - Concordia).
  • LG Düsseldorf, 09.06.2010 - 2a O 268/09

    Ehemaliger Mitarbeiter eines Medienkonzerns darf auf Internetseite des Konzerns

    Denn eine von Haus aus unterscheidungskräftige Kennzeichnung erlangt schon dadurch Schutz nach § 5 MarkenG, dass sie im Inland in einer Weise im geschäftlichen Verkehr in Gebrauch genommen wird, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt (BGHZ 120, 103, 107 - Columbus; BGH, Urt. v. 2.4.1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 - Swops; BGHZ 75, 172, 176 - Concordia; BGH GRUR 1997, 903, 905 - GA-RONOR).
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16
  • LG Köln, 17.04.2020 - 33 O 23/19
  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 196/84

    "KLINT"; Geltendmachung einer inländischen Warenzeichen-Eintragung gegenüber

  • BGH, 25.11.1982 - I ZR 130/80

    Vertrieb von Quarz-Uhren unter der Bezeichnung "Concordia" - Kollision von

  • BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
  • OLG Jena, 17.10.2012 - 2 U 41/12

    Namensrecht: Entstehung des Namensrechts bei einer unselbständigen, nicht

  • LG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 O 159/98

    Vorspann-Technik

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1992 - 6 U 190/90
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