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   BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51   

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BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51 (https://dejure.org/1952,69)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1952 - II ZR 141/51 (https://dejure.org/1952,69)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1952 - II ZR 141/51 (https://dejure.org/1952,69)
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Lues-Infektion der Mutter

§ 823 Abs. 1 BGB, fehlerhafte Bluttransfusion, Geburt als kranker Mensch

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Infektion der Ehefrau eines Patienten in einem Krankenhaus - Infektion eines Kindes vermittelt durch die Infektion seiner Mutter - Schadensersatzansprüche eines Kindes mit angeborener Lues - Untersuchung des Blutspenders - Vorsichtsmaßnahmen bei der Bluttransfusion - ...

  • opinioiuris.de

    Krankenhausinfektion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 243
  • NJW 1953, 417
  • MDR 1953, 219
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1952 - II ZR 139/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51
    Die dagegen vom beklagten Krankenhaus eingelegte Revision ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1952 - II ZR 139/51 - zurückgewiesen worden.

    Für die Entscheidung des Revisionsgerichts ist von den gleichen tatsächlichen Feststellungen auszugehen, die das Berufungsgericht im Rechtsstreit 9 U 98/50 - II ZR 139/51 über die von der Mutter der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzansprüche getroffen hat, da das Berufungsgericht in seinem Urteil in der vorliegenden Sache ausdrücklich auf diese Feststellungen verweist.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 27. Februar 1952 - II ZR 139/51 -, durch das die Revision der Beklagten im Rechtsstreit über die Ansprüche der Mutter der Klägerin zurückgewiesen worden ist, bereits ausgesprochen, daß hierin nicht nur ein vertragliches Verschulden gegenüber der als Kassenpatientin in das Krankenhaus der Beklagten aufgenommenen Mutter der Klägerin, sondern auch eine unerlaubte Handlung des beklagten Krankenhauses zu erblicken ist, die es in der Person ihres Vorstandsmitglieds Dr. L. begangen hat, für die die Beklagte nach § 31 BGB einstehen muß.

  • BGH, 14.06.1951 - III ZR 156/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51
    Die gleiche Auffassung ist in einem Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 14. Juni 1951 - III ZR 156/50 - (JZ 1952 S 167 ff) vertreten worden.
  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51
    Das bedeutet, daß der wirkliche Wille des Gesetzes nach seinem Sinn und Zweck zu erforschen ist und daß selbst bei einem anscheinend unzweideutigen Wortlaut eine Auslegung nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht etwa ausgeschlossen, sondern geboten ist (vgl RGZ 89, 187; 139, 112; 142, 40 f; Staudinger 10. Aufl. Anm 58 der Einleitung zu § 133 BGB; Palandt, Anm 6 zu § 133 BGB; ebenso BGHZ 2, 184 [BGH 23.05.1951 - II ZR 71/50]).
  • RG, 07.11.1916 - VII 308/16

    Gebundener Grundbesitz; Besitzabgabe

    Auszug aus BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51
    Das bedeutet, daß der wirkliche Wille des Gesetzes nach seinem Sinn und Zweck zu erforschen ist und daß selbst bei einem anscheinend unzweideutigen Wortlaut eine Auslegung nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht etwa ausgeschlossen, sondern geboten ist (vgl RGZ 89, 187; 139, 112; 142, 40 f; Staudinger 10. Aufl. Anm 58 der Einleitung zu § 133 BGB; Palandt, Anm 6 zu § 133 BGB; ebenso BGHZ 2, 184 [BGH 23.05.1951 - II ZR 71/50]).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Darunter fällt jedes Hervorrufen eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes; unerheblich ist, ob Schmerzzustände auftreten, ob eine tiefgreifende Veränderung der Befindlichkeit eingetreten ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 114, 284, 289 sowie BGHSt 36, 1, 6 f. und 36, 262, 265 - zu HIV; BGHZ 8, 243, 246 und BGH, Urteil vom 14. Dezember 1953 - III ZR 183/52 - VersR 1954, 116, 117, insoweit nicht in BGHZ 11, 227 - zu Lues) oder ob es zum Ausbruch der Immunschwächekrankheit AIDS gekommen ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 114, 284, 289; BGHSt 36, 1, 6).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auch für das Deliktsrecht ist (s. o.) anerkannt, daß eine haftungsbegründende Handlung vor der Geburt des Geschädigten (BGHZ 58, 48), ja sogar vor der Erzeugung liegen kann (BGHZ 8, 243).

    Wollte man gegenüber dem Arzt anders entscheiden, dann müßte man folgerichtig auch eine Haftung in anderen Fällen bejahen, etwa bei Eltern, die trotz schwerer genetischer Belastung ein Kind gezeugt haben und deren Verantwortlichkeit sich derzeit nur in der gegebenenfalls erhöhten Unterhaltspflicht auswirkt, oder bei Personen, die für diese genetische Belastung verantwortlich sind, auch dann, wenn diese den in erster Linie verantwortlichen Eltern bei der Zeugung bekannt war (anders als in dem der Entscheidung BGHZ 8, 243 zugrundeliegenden Fall, bei dem es um die auf einer Blutübertragung beruhende Luesinfektion der Mutter ging; vgl. etwa Schlund aaO S. 67).

  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

    Insofern ist auf das Urteil des 2. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Dezember 1952 - II ZR 141/51 - (BGHZ 8, 243, 246 ff = NJW 1953, 417) zu verweisen.

    Dieser Fall ist in der vorzitierten Entscheidung des BGH (BGHZ 8, 243 - Lues-Fall) ausdrücklich angesprochen und offen gelassen worden (BGHZ aaO 248 ff, insbesondere 249).

    Der BGH hat dabei einen eigenen Anspruch des Kindes gegen den Arzt verneint, allerdings zugleich - unter ausdrücklichem Zitat des Urteils BGHZ 8, 243 - gleichwohl eine Haftung für ein haftungsbegründendes Verhalten, das vor der Erzeugung des "geschädigten" Kindes lag, weiterhin grundsätzlich für denkbar erklärt.

  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Ersichtlich ist das Berufungsgericht von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1952 (BGHZ 8, 243) ausgegangen, das gegen die Anwendung des § 823 BGB sogar dann keine Bedenken gehabt hat, wenn das geschädigt zur Welt gekommene Kind z.Z. der gegen seine Mutter begangenen Verletzungshandlung noch nicht einmal als Leibesfrucht existent gewesen war.

    Denn hier geht es nicht um Ersatz des Schadens, den die Leibesfrucht - etwa auf Grund einer ihr zuzubilligenden beschränkten Rechtsfähigkeit (vgl. Satz 2 des § 844 Abs. 2 BGB u.a.) - erlitten hat, sondern um den Schaden an Gesundheit, den das zur Welt gekommene, aber kranke Kind erleidet (vgl. BGHZ 8, 248 [BGH 20.12.1952 - II ZR 141/51]/249).

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Unter diese fällt jedes Hervorrufen oder Steigern eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes, wobei unerheblich ist, ob Schmerzzustände auftreten oder bereits eine tiefgreifende Veränderung der Befindlichkeit eingetreten ist (vgl. BGHZ 8, 243, 245 f und BGH, Urteil vom 14. Dezember 1953 - III ZR 183/52 - VersR 1954, 116, 117 (insoweit nicht in BGHZ 11, 227) für Lues-Infektion; BGHSt 36, 1, 6 f [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88] und 36, 262, 265 für Übertragung des HIV).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Er hat dargelegt, daß angesichts seiner Rechtsprechung zu den Schadenersatzansprüchen der Leibesfrucht (BGHZ 8, 243; 58, 48) vom zivilrechtlichen Standpunkt keine Bedenken dagegen bestünden, wenn dem vor der Geburt geschädigten Kind Ersatzansprüche gegenüber der Unfallversicherung gewährt würden.
  • OLG Köln, 13.08.2015 - 8 U 67/14

    Umfang der Aufsichtspflicht der Pflegeeltern

    Eine Gesundheitsschädigung und Körperverletzung liegt in jedem Hervorrufen eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes; unerheblich ist, ob Schmerzzustände auftreten oder eine tiefgreifende Veränderung der Befindlichkeit eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1952 - II ZR 141/51, BGHZ 8, 243, zitiert juris Rn. 7 ff; vom 14. Juni 2005 - VI ZR 179/04, BGHZ 163, 209, zitiert juris Rn. 9; OLG Hamm, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 6 U 116/11, NJW 2012, 1088, 1089; jeweils mwN).
  • BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51

    Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

    Vielmehr sind die Güter des Lebens und der Gesundheit - wie bereits in der Entscheidung des II. Zivilsenats in BGHZ 8, 243 ff in anderem Zusammenhang ausgeführt ist - von Schöpfung und Natur der Rechtsordnung vorausgesehen und jeder Mensch hat ganz unabhängig von einer entsprechenden gesetzlichen Normierung ein Recht auf diese Lebensgüter.
  • BSG, 15.10.1963 - 11 RV 1292/61
    Dieser Fall sei daher nicht anders zu beurteilen als der, der vom Bundessozialgericht (BSG) durch Urteil vom 15. Januar 1960 (BSG 11, 234 f.) entschieden worden sei; daß sich hier die Infektion der Klägerin bereits in; Mutterleib vollzogen habe, könne "keine entscheidende Rolle spielen"; das SG habe sich auch zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20. Dezember 1952 (BGHZ 8, 243 ff.) berufen, die Ansprüche nach bürgerlichem Recht betroffen habe.

    Sie kann und darf nicht an dieser Naturgegebenheit vorbeigehen" (vgl. BGHZ 8, 243 ff, 248; mit diesem Urteil hat der BGH einem Kind, dessen Mutter fahrlässig im Krankenhaus mit einer Lues infiziert und das mit einer angeborenen Lues zur Welt gekommen ist, Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB zugesprochen, obwohl das Kind erst nach der Infizierung der Mutter erzeugt und geboren worden ist).

    Ausdruck dieses Bekenntnisses zum sozialen Rechtsstaat ist; soweit es sich um den vorliegenden Fall handelt, auch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, wonach "jeder" das Recht auf "körperliche Unversehrtheit" hat und damit darauf, daß "nicht von Menschenhand das organische Wachstum gestört oder beeinträchtigt werde" (BGHZ 8, 243 ff, 247); hat jemand wegen einer Schädigung seiner Mutter schon von seiner Zeugung an "nicht die Gesundheit empfangen, die von Schöpfung und Natur für den lebenden Organismus eines Menschen (der Rechtsordnung) vorausgegeben ist" (BGHZ aaO), so steht ihm danach ein "Ausgleichsanspruch" ebenso zu, wie wenn ihm nach seiner Geburt ein schädigendes Ereignis begegnet wäre.

  • BSG, 23.06.1959 - 2 RU 257/57

    Ansprüche aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung wegen einer

    Dies gelte sogar, wenn das Kind erst nach der Schädigungshandlung erzeugt worden sei (BGHZ 8 S. 243).

    Deshalb genügte in dem von der Revision angeführten Falle (BGHZ 8 S. 243) für die Anerkennung des Schadensersatzanspruchs des mit angeborener Lues behafteten Kindes, daß die Mutter infolge des Verschuldens einer Person, für welche das beklagte Krankenhaus einzustehen hatte, mit Lues angesteckt worden war.

    Dem kann hier nicht entgegengehalten werden, daß die Klägerin im Zeitpunkt des Unfalls nicht eine von ihrer Mutter verschiedene Person, sondern ein Teil derselben gewesen sei; denn Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist nicht der Schaden einer Leibesfrucht, sondern der Schaden, den die Klägerin dadurch erlitten hat, daß sie als Mensch mit einer Gehirnschädigung oder mit der Anlage zu einer solchen geboren worden ist (vgl. BGHZ 8 S. 243 [248, 249]).

  • OLG Celle, 28.04.2005 - 9 U 242/04

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruch wegen psychisch verursachter

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 44/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Berufskrankheit der Mutter -

  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

  • OLG München, 27.02.1981 - 5 U 2993/80

    Rechtliches Interesse an der Feststellung der Schadensersatzpflichtigkeit wegen

  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden

  • OLG Koblenz, 07.06.2004 - 13 U 1527/01

    Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld für eine HIV-Infektion; Verursachung

  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 182/62

    Gründung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts - Verpflichtung zur

  • AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87

    Verstoß gegen Untersagung der Ausübung der Prostitution durch Gesundheitsbehörde;

  • OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
  • BVerwG, 27.02.1962 - III C 28.59

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.02.1953 - III ZR 180/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.01.1972 - IV ZR 46/71

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber der Mutter - Freistellung von

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