Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,610
BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80 (https://dejure.org/1981,610)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1981 - KVR 4/80 (https://dejure.org/1981,610)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1981 - KVR 4/80 (https://dejure.org/1981,610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von leistungsbezogenen Meistbegünstigungsklauseln - Einkaufsgemeinschaften des Schuheinzelhandels - Sinn und Zweck des § 15 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Eingriff in die Preisgestaltungsfreiheit von Vertragslieferanten - Verbot der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 80, 43
  • NJW 1981, 2052
  • MDR 1981, 646
  • GRUR 1981, 605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1958 - KZR 1/58

    Vertikale Preisempfehlungen

    Auszug aus BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80
    Eine wirtschaftliche Beschränkung in dem dargelegten Sinne liegt vor, wenn die aus dem Erstvertrag folgenden Nachteile einer bestimmten Ausübung der Gestaltungsfreiheit des gebundenen Vertragsteils bei dem Zweitvertrag objektiv geeignet sind, ihn zum Verzicht auf diese Gestaltungsmöglichkeiten zu bestimmen und damit zu einem den Wettbewerb vermeidenden Verhalten zu führen (vgl. auch Sen. Urt. v. 8.10.1958 - KZR 1/58, BGHZ 28, 208, 217/18 - "4711").

    Beschränkungen der in § 15 GWB erfaßten Art sind schlechthin verboten, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen zuläßt (vgl. schon die Begründung des Regierungsentwurfs zum GWB, a.a.O., S. 35/36; Sen. Urt. v. 8.10.1958, a.a.O., S. 212).

  • BGH, 29.10.1970 - KZR 9/69

    Abschluss eines Alleinvertretungsvertrages - Nichtigkeit von Bestimmungen eines

    Auszug aus BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80
    Die von der Beschwerdeführerin verwendete Klausel ist nicht anders zu bewerten als die Meistbegünstigungsklausel, über die der Senat in der Entscheidung vom 29. Oktober 1970 (- KZR 9/69, WuW/E BGH 1168, 1171 - "Blitzgeräte") zu befinden hatte.
  • BGH, 23.10.1979 - KZR 22/78

    Wirksamkeit von Höchsthonorarklauseln in Verträgen der öffentlichen Hand zum

    Auszug aus BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80
    Aus dieser umfassenden Zielsetzung des § 15 GWB folgt, daß tatbestandsmäßige Beschränkungen im Sinne dieser Vorschrift nur dann der Nichtigkeitsfolge entgehen können, wenn dem Gebundenen ein Verhalten auferlegt wird, das sich ohnehin aus gesetzlichen Vorschriften oder aus den von der Rechtsordnung anerkannten institutionellen Gegebenheiten bestimmter Vertragstypen ergibt (Senatsentscheidungen v. 5.12.1968 - KVR 2/68, BGHZ 51, 163, 168 - "Farbumkehrfilme"; v. 9.4.1970 - KRB 2/69, BGHSt 23, 246, 249 - "Werbungsmittier"; v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E BGH 1402 - "EDV-Zubehör"; v. 23.10.1979 - KZR 22/78, NJW 80, 1046 - "Berliner Musikschulen").
  • BGH, 02.12.1980 - KVR 3/80

    Rabattkartell - Freistellung

    Auszug aus BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80
    Das bloße Vertrauen darauf, ein rechtswidriges Verhalten auch künftig fortsetzen zu können, ist nicht schutzwürdig (Sen. Beschl. v. 24.6.1980 - KVR 6/79, BGHZ 77, 366 [BGH 24.06.1980 - KVR 6/79]; v. 2.12.1980 - KVR 3/80, unter B II 2 a).
  • BGH, 09.04.1970 - KRB 2/69

    Vergütung der Werbeagenturen

    Auszug aus BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80
    Aus dieser umfassenden Zielsetzung des § 15 GWB folgt, daß tatbestandsmäßige Beschränkungen im Sinne dieser Vorschrift nur dann der Nichtigkeitsfolge entgehen können, wenn dem Gebundenen ein Verhalten auferlegt wird, das sich ohnehin aus gesetzlichen Vorschriften oder aus den von der Rechtsordnung anerkannten institutionellen Gegebenheiten bestimmter Vertragstypen ergibt (Senatsentscheidungen v. 5.12.1968 - KVR 2/68, BGHZ 51, 163, 168 - "Farbumkehrfilme"; v. 9.4.1970 - KRB 2/69, BGHSt 23, 246, 249 - "Werbungsmittier"; v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E BGH 1402 - "EDV-Zubehör"; v. 23.10.1979 - KZR 22/78, NJW 80, 1046 - "Berliner Musikschulen").
  • BGH, 05.12.1968 - KVR 2/68

    Preisbindung für Farbumkehrfilme

    Auszug aus BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80
    Aus dieser umfassenden Zielsetzung des § 15 GWB folgt, daß tatbestandsmäßige Beschränkungen im Sinne dieser Vorschrift nur dann der Nichtigkeitsfolge entgehen können, wenn dem Gebundenen ein Verhalten auferlegt wird, das sich ohnehin aus gesetzlichen Vorschriften oder aus den von der Rechtsordnung anerkannten institutionellen Gegebenheiten bestimmter Vertragstypen ergibt (Senatsentscheidungen v. 5.12.1968 - KVR 2/68, BGHZ 51, 163, 168 - "Farbumkehrfilme"; v. 9.4.1970 - KRB 2/69, BGHSt 23, 246, 249 - "Werbungsmittier"; v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E BGH 1402 - "EDV-Zubehör"; v. 23.10.1979 - KZR 22/78, NJW 80, 1046 - "Berliner Musikschulen").
  • BGH, 24.06.1980 - KVR 6/79

    Vertrauensschutz gegenüber Unwirksamkeitserklärung eines Rabattkartellvertrags

    Auszug aus BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80
    Das bloße Vertrauen darauf, ein rechtswidriges Verhalten auch künftig fortsetzen zu können, ist nicht schutzwürdig (Sen. Beschl. v. 24.6.1980 - KVR 6/79, BGHZ 77, 366 [BGH 24.06.1980 - KVR 6/79]; v. 2.12.1980 - KVR 3/80, unter B II 2 a).
  • BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74

    Abschluss eines Liefervertrages - Fristlose Kündigung eines Vertrages wegen

    Auszug aus BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80
    Aus dieser umfassenden Zielsetzung des § 15 GWB folgt, daß tatbestandsmäßige Beschränkungen im Sinne dieser Vorschrift nur dann der Nichtigkeitsfolge entgehen können, wenn dem Gebundenen ein Verhalten auferlegt wird, das sich ohnehin aus gesetzlichen Vorschriften oder aus den von der Rechtsordnung anerkannten institutionellen Gegebenheiten bestimmter Vertragstypen ergibt (Senatsentscheidungen v. 5.12.1968 - KVR 2/68, BGHZ 51, 163, 168 - "Farbumkehrfilme"; v. 9.4.1970 - KRB 2/69, BGHSt 23, 246, 249 - "Werbungsmittier"; v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E BGH 1402 - "EDV-Zubehör"; v. 23.10.1979 - KZR 22/78, NJW 80, 1046 - "Berliner Musikschulen").
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Der von ihr gezogene Vergleich mit der "Garant"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 80, 43) geht fehl.
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Ihr Ziel ist es, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung entschieden hat, die Gestaltungsfreiheit der Beteiligten für Zweitverträge sicherzustellen (BGHZ 80, 43, 53 - Garant; BGH, Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, WuW/E 2819, 2822 f. - Zinssubvention; BGHZ 97, 317, 321 - EH-Partner-Vertrag; im Ergebnis auch Klosterfelde/Metzlaff in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 8. Aufl., § 15 GWB Rdn. 6; Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 15 Rdn. 9; vgl. auch Wolter in Frankfurter Kommentar zum GWB, 3. Aufl., § 15 Rdn. 37, jew. m.w.N.).

    Es soll nicht ein Vertragsteil in die Selbstbestimmung des anderen eindringen und damit bei diesem einen Bereich geschäftlicher Entschließung beherrschen, der an sich den Grundsätzen des freien Wettbewerbs überlassen bleiben sollte (BGHZ 80, 43, 53 - Garant).

    Bei dieser Funktion der Regelung können tatbestandsmäßige Einschränkungen dieser Gestaltungsfreiheit nur dann der Nichtigkeitsfolge des § 15 GWB a.F. entgehen, wenn dem Gebundenen ein Verhalten auferlegt wird, das sich ohnehin aus gesetzlichen Vorschriften oder aus den von der Rechtsordnung anerkannten institutionellen Gegebenheiten bestimmter Vertragstypen ergibt (BGHZ 80, 43, 53 - Garant).

    Sie erscheint allenfalls denkbar, wenn sie der Erfüllung einer auch aus der Sicht des Kartellrechts beachtlichen Rechtspflicht dient, wenn kartellrechtlich erhebliche rechtliche oder wirtschaftliche Gegebenheiten eine Einschränkung der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit auch im Hinblick auf den mit dem gesetzlichen Verbot verfolgten Zweck geboten erscheinen lassen (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 26.5.1981 - KZR 16/80, WuW/E 1851, 1852 - Bundeswehrheime II; vgl. a. BGHZ 80, 43, 53 - Garant) oder wenn die vom Gesetz vorausgesetzte Interessenlage nicht besteht, weil der die Bindung aussprechende Vertragspartner bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Geschäftsherr des Zweitgeschäftes ist, dessen Weisungen der Gebundene bei dem Abschluß zu folgen hat.

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00

    Formularmäßige Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag;

    Entsprechende Bestimmungen verstoßen daher weder bei Kommissionären (vgl. BGHZ 51, 163, 168; 80, 43, 53 - Garant; 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber; BGH, Urt. v. 14.3.2000 - KZR 15/98, NJW 2000, 3426, 3428 - Zahnersatz aus Manila) noch bei Handelsvertretern (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1967 - KZR 6/66, WuW/E 877, 885; BGHZ 97, 317, 321 f. - EH-Partner-Vertrag; BGH NJW 2000, 3426, 3428 - Zahnersatz aus Manila) gegen § 15 GWB a.F. (nunmehr: § 14 GWB).
  • BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02

    Hersteller-Preiswerbung im Rahmen zeitlich begrenzter Verkaufsförderaktion

    Der so umschriebene Verbotstatbestand ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch dann erfüllt, wenn der Partner des Erstvertrages bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Zweitverträgen zwar rechtlich frei ist, aber im übrigen vertraglichen Absprachen und Bindungen unterliegt, die den Gebrauch dieser Freiheit in einer Weise mit wirtschaftlichen Nachteilen verbinden, daß dies einer rechtlichen Bindung gleich erachtet werden muß (BGHZ 80, 43, 49 - Garant; BGH, Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; Urt. v. 30.6.1987 - KZR 12/86, WuW/E 2411, 2413 - Personenbeförderung ab Stadtkreisgrenze; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, WuW/E 2819, 2822 - Zinssubvention; BGHZ 140, 342, 347 - Preisbindung durch Franchisegeber).

    In Anbetracht dessen verstößt die mit der Klage beanstandete Verkaufsförderaktion mangels spürbarer Beeinträchtigung der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner der Beklagten, deren Schutz das Preisbindungsverbot in erster Linie bezweckt (BGHZ 80, 43, 45 - Garant; 140, 342, 350 - Preisbindung durch Franchisegeber; 147, 81, 86 - Kabel-Hausverteilanlagen), nicht gegen § 14 GWB.

  • BGH, 06.03.2001 - KZR 37/99

    Kabel-Hausverteilanlagen; Verstoß gegen das Preisbindungsverbot

    Preisbindungen stellen vielmehr als solche regelmäßig einen Mißbrauch der Vertrags- und Gestaltungsfreiheit bei Abschluß des Erstvertrages dar, weil sie dem bindenden Teil die Möglichkeit eröffnen, in die Selbstbestimmung des Vertragsgegners einzudringen und damit bei diesem einen Bereich geschäftlicher Entschließung zu beherrschen, der an sich den Grundsätzen des freien Wettbewerbs überlassen bleiben sollte (BGHZ 80, 43, 53 - Garant; BGHZ 97, 317, 321 - EH-Partner-Vertrag; BGHZ 140, 342, 350 - Preisbindung durch Franchisegeber; jew. unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs zum GWB, BT-Drucks. II/1158, S. 26; Wolter in Frankfurter Kommentar zum GWB, 3. Aufl., § 15 Rdnr. 37).

    Besteht dagegen wegen von der Rechtsordnung anerkannter institutioneller Gegebenheiten des Erstvertrages oder wegen vorgegebener oder durch den Erstvertrag in zulässiger Weise begründeter Rechtsbeziehungen von vornherein keine Gestaltungsfreiheit des gebundenen Vertragspartners in bezug auf die Preisgestaltung für Zweitverträge, so kommt § 14 GWB - in Ermangelung einer vertraglich beschränkbaren Freiheit der Gestaltung von Preisen und Geschäftsbedingungen für Zweitverträge - schon tatbestandlich, jedenfalls aber seiner Zielsetzung nach nicht zur Anwendung (BGHZ 51, 163, 168 - Farbumkehrfilme; BGHZ 53, 393 = BGHSt 23, 246, 249 - context; BGHZ 80, 43, 53 - Garant; BGHZ 97, 317, 320, 322 - EH-Partner-Vertrag; BGH, Urt. v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E 1402 - EDV-Zubehör; Urt. v. 23.10.1979 - KZR 22/78, WuW/E 1661, 1664 - Berliner Musikschule; Urt. v. 26.5.1981 - KZR 16/80, WuW/E 1851, 1852 - Bundeswehrheime II; Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; vgl. auch BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber; Wolter aaO § 15 Rdnr. 36; Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 15 Rdnr. 23; ausführlich Straub in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 15 Rdnr. 218 ff.).

    Die Vorschrift soll - ohne Rücksicht auf den mit der Beschränkung verfolgten Zweck - vertragliche Bindungen verhindern, die über das durch den Zweck des Erstvertrages Gebotene hinausgehend einen Vertragspartner in seiner künftigen Gestaltungsfreiheit in Verträgen mit anderen Parteien einengen (BGHZ 80, 43, 53 - Garant; BGHZ 140, 342, 350 - Preisbindung durch Franchisegeber).

    Mit Rücksicht auf diesen Schutzzweck steht § 14 GWB daher auch solchen Bindungen entgegen, durch die für sich gesehen anerkennenswerte Ziele wie etwa die Sicherung des Leistungswettbewerbs (BGHZ 80, 43, 53 - Garant), der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der sozialen Gerechtigkeit (BGH WuW/E 1661, 1665 - Berliner Musikschule) oder der Verbraucherschutz (BGHZ 140, 342, 354 - Preisbindung durch Franchisegeber) gefördert werden sollen.

  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Durch diese Vorschrift soll einem Mißbrauch der grundsätzlich bestehenden Vertrags- und Vertragsgestaltungsfreiheit entgegengewirkt und die Entschließungsfreiheit des Vertragspartners für die Gestaltung des Zweitvertrages nicht zuletzt im Interesse eines freien Wettbewerbs bewahrt werden (Begr. des RegE, BT-Drucks. II/1158, S. 26; vgl. auch BGH WuW/E 1519, 1520 = GRUR 1978, 445, 446 - 4 zum Preis von 3; BGHZ 80, 43, 53 - Garant-Lieferprogramm).
  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Auf der anderen Seite ist das Interesse der Betroffenen insoweit zu würdigen, als sie sich in gerechtfertigtem Vertrauen auf den zukünftigen Bestand der Regelung eingerichtet und demgemäß in die Zukunft wirkende Maßnahmen getroffen haben (Vertrauensbetätigung), die sich nach einer Untersagungsverfügung als nutzlos erweisen (vgl. dazu BGHZ 77, 366, 375 [BGH 24.06.1980 - KVR 6/79] - Haus- und Hofkanalguß; 80, 43, 54 - Garant; BGH, Beschl. v. 2.12.1980 KVR 3/80, WuW/E 1758, 1760 - Schleifscheiben und Schleifkörper).
  • BGH, 06.10.1992 - KZR 21/91

    Zinssubvention - Verletzung wettbewerbsbezogener Vorschriften

    Die Vorschrift des § 15 GWB erfaßt grundsätzlich auch solche Vereinbarungen, bei denen der Vertragspartner in der inhaltlichen Gestaltung der Zweitverträge im Rechtssinn frei ist, bei denen aber vertragliche Bindungen bestehen, die den Gebrauch dieser Freiheit mit bestimmten wirtschaftlichen Nachteilen verknüpfen (BGHZ 80, 43, 49 - Garant; BGH, Urt. v. 30.6. 1987 - KZR 12/86, GRUR 1987, 926, 927 - Taxi-Preisgestaltung (= WuW/E 2411, 2413 - Personenbeförderung ab Stadtkreisgrenze); Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2011 - U (Kart) 18/11

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Kartellvertrages

    Dabei erfasst § 15 GWB Beschränkungen jeder Art, durch die ein Vertragsteil des Erstvertrages in einer über den rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages hinausgehenden Weise hinsichtlich seiner Gestaltungsfreiheit bei Zweitverträgen gebunden wird (BGHZ 80, 43 ff.).

    Es gehören hierzu auch solche Vereinbarungen, bei denen der Vertragspartner in der inhaltlichen Gestaltung der Zweitverträge zwar im Rechtssinne frei ist, bei denen aber vertragliche Bindungen bestehen, die den Gebrauch dieser Freiheit mit bestimmten wirtschaftlichen Nachteilen verknüpfen (BGHZ 80, 43 ff.).

  • BGH, 08.05.1990 - KZR 23/88

    "Nora-Kunden-Rückvergütung"; Bindung der Vertragshändler an vom Hersteller

    Solche wirtschaftlichen Bindungen stehen rechtlichen Bindungen im Hinblick auf § 15 GWB grundsätzlich gleich (BGHZ 80, 43, 49 ff. = WuW/E 1787 - Garant-Lieferprogramm; Immenga/Mestmäcker, GWB, § 15 Rdnr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - U (Kart) 11/04

    Verstoß gegen das Preisbindungsverbot im Vertragswerk zur Bewirtschaftung des

  • OLG Rostock, 29.06.1995 - 1 U 293/94

    Sittenwidrigkeit eines Franchise-Vertrags

  • BGH, 30.06.1987 - KZR 12/86

    Preiswettbewerb bei Taxibeförderungsentgelten

  • OLG Bremen, 06.12.2001 - Kart 2/01

    Rechtstellung der Franchisenehmer einer Optikerkette wegen Vereinbarung von

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2011 - 2 U (Kart) 6/11

    Wirksamkeit einer Meistbegünstigungsklausel in einem 1984 geschlossenen Vertrag

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2011 - 2 U (Kart) 5/11

    Wirksamkeit einer sog. Meistbegünstigungsklausel

  • OLG Frankfurt, 26.05.1995 - 24 U 378/93

    Verurteilung zur Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben an

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht