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   BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80   

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BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80 (https://dejure.org/1981,430)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1981 - III ZR 8/80 (https://dejure.org/1981,430)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1981 - III ZR 8/80 (https://dejure.org/1981,430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückerstattung eines Disagios - Begriff des Disagios und des Damnums - Behandlung des Disagios im Falle der vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages - Disagio als Darlehensnebenkosten oder als Zinsen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Höhe des Disagio bei vorzeitiger Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 124
  • NJW 1981, 2180
  • ZIP 1981, 841
  • MDR 1981, 914
  • DNotZ 1983, 303 (Ls.)
  • WM 1981, 839
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.1963 - V ZR 4/61
    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80
    Man versteht darunter beim Darlehensgeschäft einen Abzug vom Nennbetrag des vertraglichen Darlehens; in Höhe des Disagios wird der Darlehensbetrag nicht an den Darlehensnehmer ausgezahlt, sondern vom Darlehensgeber einbehalten (BGH Urt. v. 6. Februar 1963 - V ZR 4/61 = LM § 247 BGB Nr. 2 = WM 1963, 378 = MDR 1963, 486).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht darauf hingewiesen, daß der Bundesgerichtshof in seinem bereits erwähnten Urteil vom 6. Februar 1963 (aaO) auf Grund eines anderen Sachverhalts, nämlich bei einem Disagio von 40 % eine zusätzliche verdeckte Zinszahlung angenommen hat (zu einem anderen Sonderfall des Disagios als Vorauszins vgl. OLG Hamm ZIP 1980, 652).

  • BGH, 12.12.1980 - V ZR 115/79

    Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Hypothekenbestellung

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80
    Mit einer solchen Abmachung wird - anders als im Falle einer derartigen Beschränkung - kein wirtschaftlicher Nachteil gerade an die vorzeitige Kündigung des Darlehens geknüpft und kein mittelbarer Druck auf den Darlehensnehmer ausgeübt, von einer solchen Kündigung abzusehen (vgl. BGH Urt. v. 12. Dezember 1980 - V ZR 115/79 = NJW 1981, 814, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).
  • OLG Frankfurt, 04.03.1981 - 17 U 103/80
    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80
    Wach herrschender Ansicht gehört das Disagio in der Regel zu den Darlehensnebenkosten (Kosten der Darlehensbeschaffung, Bearbeitungskosten) und ist daher in voller Höhe an den Darlehensgeber zu entrichten; nur wenn sich die Vereinbarung eines Disagios ausnahmsweise als verschleierte Zinsabrede darstellt, braucht der Schuldner bei vorzeitiger Tilgung des Darlehens lediglich den auf die tatsächliche Laufzeit des Darlehens entfallenden Teil des Disagios zu entrichten (BGB-RGRK 12. Aufl. § 608 Rdn. 2; Soergel/Lippisch/Häuser BGB 11. Aufl. § 608 Rdn. 11; Erman/Schopp § 608 Rdn. 4; Canaris NJW 1978, 1891, 1894, 1896; Oestereich WM 1979, 822, 824; OLG Frankfurt ZIP 1981, 379).
  • BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 164/66

    Schriftform für Verzicht des Bürgen auf Einrede der Vorausklage - Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80
    Eine Mindermeinung sieht dagegen das Disagio grundsätzlich als vorweggezahlten Zins an und gibt dem Darlehensnehmer im Regelfall einen Anspruch auf Erstattung des auf die Restlaufzeit entfallenden Teils des Disagios (vgl. Belke BB 1968, 1219, 1223; Longin/Schlehe DStR 1979, 8).
  • BGH, 16.05.1980 - V ZR 15/79
    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80
    Zutreffend hat das Berufungsgericht darauf hingewiesen, daß der Bundesgerichtshof in seinem bereits erwähnten Urteil vom 6. Februar 1963 (aaO) auf Grund eines anderen Sachverhalts, nämlich bei einem Disagio von 40 % eine zusätzliche verdeckte Zinszahlung angenommen hat (zu einem anderen Sonderfall des Disagios als Vorauszins vgl. OLG Hamm ZIP 1980, 652).
  • BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72

    Rechnungsabgrenzung bei Verwaltungsgebühren für ein Bankdarlehen und

    Auszug aus BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80
    Der Bundesfinanzhof hat für die steuerliche und bilanzrechtliche Seite ausgesprochen, daß es sich bei einem Disagio wirtschaftlich betrachtet ebenso wie bei den Zinsen regelmäßig um Vergütungen für die Überlassung des Darlehenskapitals handele (BStBl. 1978 II S. 262, 263).
  • BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    a) Das Berufungsgericht stützt seine Auffassung auf die frühere Rechtsprechung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urteile BGHZ 81, 124 und vom 2. Juli 1981 - III ZR 17/80 = NJW 1981, 2181; vgl. ferner Urteile vom 21. Februar 1985 - III ZR 207/83 = WM 1985, 686, 687 zu II 2 b und vom 12. Dezember 1985 - III ZR 184/84 = WM 1986, 156, 157 zu 4 b bb).

    Danach läßt sich ein Disagio nicht generell den (laufzeitunabhängigen) Darlehensnebenkosten oder den (laufzeitabhängigen) Zinsen zuordnen; es liegt vielmehr im Ermessen der Parteien, wie sie im Rahmen der Vertragsgestaltungsfreiheit das Disagio einstufen und die rechtliche Behandlung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung regeln wollen; im Wege der Auslegung ist ihr Wille im Einzelfall zu erforschen (BGHZ 81, 126 f. [BGH 02.07.1981 - III ZR 8/80]).

    Bereits in der Grundsatzentscheidung BGHZ 81, 124, bei der es um ein Anfang 1974 gewährtes Darlehen ging, hat der III. Zivilsenat ausgeführt, Disagio und Zinsen stünden häufig in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis; die Banken ließen dem Kunden vielfach die Wahl, ob er ein Darlehen mit demselben Nennbetrag entweder mit einem geringeren Disagio, aber höheren Zins oder mit einem höheren Disagio, aber niedrigeren Zins aufnehmen wolle; bei einer Festschreibung der Darlehenskonditionen, insbesondere der Zinsen, erhöhe sich im allgemeinen das Disagio mit der Länge der Festschreibungsperiode, unter diesen Umständen seien Zins und Disagio im wirtschaftlichen Ergebnis weitgehend austauschbar.

    Soweit im Urteil BGHZ 81, 124, 129 eine gegenteilige Auffassung vertreten worden ist, kann daran nicht festgehalten werden, wenn das Disagio sich als laufzeitabhängiges Kapitalnutzungsentgelt darstellt.

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2011 - 17 U 192/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für eine Entgeltklausel über

    Die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die - ohne Ausführungen zur AGB-rechtlichen Zulässigkeit - Bearbeitungsgebühren neben einem Disagio unbeanstandet gelassen hat (BGHZ 81, 124; WM 1985, 686), ist nicht so zu verstehen, dass auch heute noch eine Bearbeitungsgebühr in AGB wirksam zu Lasten des Kunden festgelegt werden könnte (Nobbe, WM 2008, 185, 193).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 219/87

    Einbeziehung des Disagio in die Berechnung des effektiven Jahreszinses

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Disagio als Teil der Verzinsung des Darlehens anzusehen ist (Ergänzung zu BGHZ 81, 124 = NJW 1981, 2180 = LM 247 BGB Nr. 4).

    In seinen Urteilen vom 2. Juli 1981 (BGHZ 81, 124 = NJW 1981, 2180 und III ZR 17/80 = NJW 1981, 2181) hat der Senat ausgeführt, ein Disagio (die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungskurs eines Darlehens) lasse sich nicht generell den Darlehensnebenkosten oder den Zinsen zuordnen; diese Zuordnung sei vielmehr eine Frage der Vertragsauslegung.

    Angesichts der kurzen Laufzeit der Darlehen von nur zwei Jahren und der beträchtlichen Höhe des Disagios von 5, 75 % liegen hier keine Anhaltspunkte dafür vor, daß das Disagio zu den laufzeitunabhängigen Nebenkosten für die Darlehensbeschaffung und -bearbeitung gehören sollte (in BGHZ 81, 124 hatte der Senat ein Disagio von 6 % als marktüblich angesehen, allerdings bei einer Festschreibung des Zinses von zehn Jahren;im Urteil vom 2. Juli 1981 - III ZR 17/80 = NJW 1981, 2181 belief sich das Disagio auf nur 5 % bei einer Festschreibung von 8 Jahren).

  • BGH, 12.12.1985 - III ZR 184/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer Nichtabnahmeentschädigung für ein Bankdarlehen

    Die Beklagten hatten hier jedoch, weil sie sich davon steuerliche Vorteile versprachen, der Klägerin ein sofort fälliges Disagio in Höhe von 5 % zugestanden, das nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht als verschleierter Zins anzusehen war, sondern der Bank nach Darlehensauszahlung in jedem Fall, auch bei vorzeitiger Kündigung nach § 247 BGB, voll verbleiben sollte (vgl. Senatsurteil BGHZ 81, 124).

    Mit dessen Ausübung vor Ablauf der vertraglichen Zinsbindungsfrist war aber schon deswegen nicht zu rechnen, weil die Beklagten das hohe Disagio auch bei vorzeitiger Beendigung des Darlehensvertrages in voller Höhe hätten tragen müssen (vgl. Senatsurteil BGHZ 81, 124).

  • OLG Bamberg, 04.08.2010 - 3 U 78/10

    Sparkassen-AGB: Wirksamkeit einer Entgeltklausel im Preisaushang über ein

    In einer früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 81, 124) wird noch darauf abgestellt, dass das Disagio in der Regel zu den Darlehensnebenkosten (Kosten der Darlehensbeschaffung, Bearbeitungskosten) gehöre und in voller Höhe an den Darlehensgeber zu entrichten sei; nur wenn sich die Vereinbarung eines Disagios ausnahmsweise als verschleierte Zinsabrede darstelle, brauche der Schuldner bei vorzeitiger Tilgung des Darlehens lediglich den auf die tatsächliche Laufzeit des Darlehens entfallenden Teil des Disagios zu entrichten (BGHZ 81, 124 Tz 9).

    b) Der Verfügungsbeklagten ist zuzugeben, dass die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein solches Bearbeitungsentgelt als zulässig angesehen hat (so z.B. BGHZ 81, 124; BGH WM 1989, 1011 Tz. 26).

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 200/99

    Anwendungsbereich des ermäßigten Zinssatzes nach VerbrKrG

    Wesentlich ist vielmehr das wechselseitige Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem angegebenen Nominalzinssatz und einem vereinbarten Disagio mit Zinscharakter, das im wirtschaftlichen Ergebnis zu einer beliebigen Austauschbarkeit von Disagio und Zins als Entgeltbestandteilen führt (BGHZ 81, 124, 127; BGH, Urteil vom 1. Juni 1989 - III ZR 219/87, WM 1989, 1011, 1013).
  • BFH, 20.10.1999 - X R 69/96

    Vorkostenabzug und Disagio

    Die Beurteilung des Disagios als einmaliges Entgelt für Aufwendungen des Kreditgebers wurde unter anderem mit der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 2. Juli 1981 III ZR 8/80 und III ZR 17/80, Neue Juristische Wochenschrift 1981, 2180, 2181) begründet, nach der es im Ermessen der Parteien liege, ob sie das Damnum als Kosten des Kredits oder als laufzeitbezogenen Zins vereinbaren (z.B. BFH-Urteil in BFHE 140, 440, BStBl II 1984, 428, m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 207/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Bearbeitungsgebühr, Disagio,

    Wenn das Berufungsgericht das vereinbarte Disagio nicht als verschleierten Zins, sondern als eine laufzeitunabhängige Leistung des Klägers ansieht, so ist diese Vertragsauslegung nach den Rechtsgrundsätzen, die der erkennende Senat in seinem Urteil BGHZ 81, 124 aufgestellt hat, nicht zu beanstanden.
  • BFH, 13.10.1987 - VIII R 156/84

    Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag (Disagio) einer

    Der Risikoersatz werde der BGH-Rechtsprechung zufolge (Urteil vom 2. Juli 1981 III ZR 8/80, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1981, 839, 840) nicht für die Gebrauchsüberlassung des Kapitals im engeren Sinn gewährt.
  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 187/81

    Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehens und vereinbarungsgemäße Verzinsung

    Da es sich dann nicht um ein echtes Disagio handelt, kommt insoweit der in der Revisionsbegründung zitierten Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 2. Juli 1981 - III ZR 8/80 und 17/80 = WM 1981, 838, 839) keine Bedeutung zu.
  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 17 U 59/11

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bezüglich einer Preisklausel im

  • OLG Hamm, 11.04.2011 - 31 U 192/10

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts bei Gewährung eines

  • BFH, 08.06.1994 - X R 26/92

    Abzugsfähigkeit des Damnums bei eigengenutzten Immobilien in Gefahr!

  • OLG Köln, 31.10.1991 - 12 U 88/91

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 97/06

    Anteiliger Rückerstattungsanspruch des Disagios bei vorzeitiger

  • BGH, 17.09.1987 - III ZR 151/86

    Sittenwidrigkeit von Verträgen wegen unangemessener AGB-Klauseln - Kündigung

  • BFH, 22.01.2003 - X R 41/98

    Wiedereinsetzung; Disagio

  • OLG Hamburg, 24.05.2011 - 10 U 12/09

    Bauspardarlehen: Wirksamkeit einer Klausel über ein einmaliges

  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 173/83

    Zur Abziehbarkeit eines vor dem Beginn der Eigennutzung eines Einfamilienhauses

  • FG Hamburg, 27.06.2001 - VII 6/98

    Rückfluss von Werbungskosten als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 08.11.1989 - II R 29/86

    Schuldabzug für ein von einem Kreditinstitut gewährtes Disagio bei der

  • OLG Köln, 12.02.1992 - 11 U 196/91

    Verzinsung des Disagios zulässig ?

  • LG Karlsruhe, 05.07.2010 - 10 O 136/10
  • BFH, 08.11.1989 - II R 244/84

    Rechtliche Behandlung des Disagios bei der Feststellung des Einheitswertes des

  • BGH, 21.09.1989 - IX ZR 126/88

    Amtspflichtverletzung eines badischen Notars - Schadensersatzansprüche gegen das

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