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   BGH, 20.10.1981 - X ZB 3/81   

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https://dejure.org/1981,1595
BGH, 20.10.1981 - X ZB 3/81 (https://dejure.org/1981,1595)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1981 - X ZB 3/81 (https://dejure.org/1981,1595)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1981 - X ZB 3/81 (https://dejure.org/1981,1595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters - Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung - Prioritätsrecht einer europäischen Patentanmeldung - Voraussetzungen für das Entstehen eines Prioritätsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 88
  • NJW 1982, 1219
  • MDR 1982, 140
  • GRUR 1982, 31
  • GRUR Int. 1982, 121
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 27.10.1980 - 4 W (pat) 56/80
    Auszug aus BGH, 20.10.1981 - X ZB 3/81
    Das Bundespatentgericht hat die hiergegen erhobene Beschwerde des Anmelders mit Beschluß vom 27. Oktober 1980 zurückgewiesen (siehe den Abdruck der Gründe in GRUR 1981, 194 ff).

    Das Ergebnis, zu dem das Bundespatentgericht gelangt ist, der Anmelder könne nach Art. 87 Abs. 1 EPÜ nicht wirksam die Priorität der Gebrauchsmusteranmeldung in der Bundesrepublik Deutschland für die europäische Patentanmeldung beanspruchen, soweit in letzterer die Bundesrepublik Deutschland benannt sei, wird auch nicht durch die weiteren Erwägungen des Bundespatentgerichts getragen (siehe GRUR 1981, 194 ff.).

  • RG, 20.11.1909 - I 569/08

    Patentabkommen mit Amerika.

    Auszug aus BGH, 20.10.1981 - X ZB 3/81
    Sie hält überkommenen Grundsätzen der Rechtsprechung (RGZ 72, 242, 247 - Registrierkassen) nicht stand.
  • BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66

    Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag

    Auszug aus BGH, 20.10.1981 - X ZB 3/81
    Diese Ansicht verkennt, jedenfalls für das Recht der Bundesrepublik Deutschland, daß die Vorschriften des Europäischen Patentübereinkommens durch die in Art. 1 Nr. 3 des IntPatÜG erfolgte Zustimmung unmittelbar geltendes Bundesrecht geworden sind, soweit sie alle Eigenschaften besitzen, welche ein Gesetz nach innerstaatlichem Recht haben muß, um berechtigen und verpflichten zu können (BVerfGE 29, 348, 360), was sowohl bei Art. 66 EPÜ als auch - wie noch auszuführen sein wird - bei Art. 87 Abs. 1 EPÜ der Fall ist.
  • RG, 01.07.1933 - I 187/32

    1. Voraussetzungen des Anspruchs auf Unionspriorität für eine deutsche

    Auszug aus BGH, 20.10.1981 - X ZB 3/81
    Die Entstehung eines Prioritätsrechts durch eine Anmeldung in dem Staat, in dem später die Priorität für diese Anmeldung beansprucht wird, ist dem Begriff des Prioritätsrechts nach der Pariser Verbandsübereinkunft fremd (RGZ 141, 295, 300).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

    Nach Art. 4 F PVÜ, gegenüber deren Prioritätsgrundsätzen das EPÜ den Anmelder nicht schlechter stellen darf (Sen., BGHZ 82, 88, 97 - Roll- und Wippbrett), kann zwar die Anerkennung einer Priorität nicht deswegen verweigert werden, weil eine Patentanmeldung ein oder mehrere Merkmale (französische Fassung: éléments; englische Fassung: elements) enthält, die in der Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird, nicht enthalten waren, sofern Erfindungseinheit im Sinne des Landesgesetzes vorliegt.
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 193/89

    Schadensersatz bei Nichterhebung vereinbarter Nachnahme - Zinsansprüche nach CMR

    bb) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß im Falle mehrerer verbindlicher Texte eines internationalen Übereinkommens davon auszugehen ist, daß sämtliche Texte ihrer Idee nach jeweils dasselbe aussagen und der in ihnen zum Ausdruck gekommene Wille der Vertragspartner nur einer sein soll und kann (BGH, Urt. v. 20.1.1972 - II ZR 115/70, LM Finanzvertrag Art. 8 Abs. 1 Nr. 48 Bl. 2; BGHZ 82, 88, 91 f. - Roll- und Wippbrett; vgl. auch Art. 33 Abs. 3 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge, BGBl. 1985 II, S. 926 - WVRK).
  • BGH, 18.01.1983 - X ZB 13/82

    Drucksensor

    Art. 8 Abs. 2 b PCT erstreckt zwar den Begriff des Prioritätsrechts auch auf inländische Anmeldungen, überläßt aber die Regelung der "inneren Priorität" dem nationalen Gesetzgeber (vgl. Senatsentscheidung vom 20. Oktober 1981 - X ZB 3/81 - BGHZ 82, 88, 95/96 - Roll- und Wippbrett).
  • BPatG, 26.01.2006 - 10 W (pat) 719/03

    Probenkopf

    a) Art. 8 Abs. 2 b PCT erstreckt zwar den Begriff des Prioritätsrechts auch auf inländische Anmeldungen, überlässt aber die Bestimmung der Voraussetzungen und Wirkungen der inneren Priorität dem nationalen Recht (BGHZ 82, 88, 95 f. - Roll- und Wippbrett; BGHZ 86, 264, 267 - Drucksensor).
  • BPatG, 28.07.2021 - 7 W (pat) 5/19

    Ohrhörer - Patentbeschwerdeverfahren - "Ohrhörer" - zum Begriff der "Anmeldung"

    Diese in Art. 66 EPÜ angeordnete Wirkung einer europäischen Patentanmeldung hat Bedeutung für den Fall, dass die europäische Patentanmeldung in eine nationale Patentanmeldung umgewandelt wird (vgl. BGH GRUR 1982, 31 - Roll- und Wippbrett).
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