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   BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80   

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https://dejure.org/1982,568
BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80 (https://dejure.org/1982,568)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1982 - X ZR 76/80 (https://dejure.org/1982,568)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1982 - X ZR 76/80 (https://dejure.org/1982,568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Produktion und Vertrieb von Bohrköpfen - Verkauf von Patenten - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Entgeltliche Übertragung einer Schutzrechtsanmeldungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hartmetallkopfbohrer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 83, 283
  • NJW 1982, 2861
  • MDR 1982, 749
  • GRUR 1982, 481
  • BB 1982, 2011
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 94/59
    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80
    Beim Kauf einer noch ungeschützten Erfindung, die erst zum Patent angemeldet ist, ist für eine Berücksichtigung des Wegfalls oder einer wesentlichen Veränderung der Geschäftsgrundlage infolge Zurückweisung der Schutzrechtsanmeldung oder infolge nachträglichen Fortfalls des Schutzrechts in der Regel kein Raum; mangels anderweitiger Abreden liegt das Risiko einer Enttäuschung der Erwartungen hinsichtlich der Erteilung und des Bestandes des nachgesuchten Schutzrechts grundsätzlich beim Käufer (Ergänzung zu BGH GRUR 1961, 466, 468 - Gewinderollkopf).

    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß den Verkäufer in der Regel keine Haftung für die Erteilung des Schutzrechts auf die Anmeldung treffe und daß im Falle einer nachträglichen Versagung des Schutzrechts keine rückwirkende Unwirksamkeit des Kaufvertrages eintrete (vgl. BGH GRUR 1961, 466, 468 - Gewinderollkopf - unter Hinweis auf RGZ 78, 363, 367; 86, 45, 53).

  • RG, 17.10.1919 - II 113/19

    Arglistige Täuschung

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80
    Es kommt darauf an, ob der durch Täuschung hervorgerufene Irrtum der Beklagten diese zu ihrer Entschließung, die Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen von der Klägerin zu kaufen, zumindest mit veranlaßt hat und ob die Klägerin sich dieser Wirkung bewußt gewesen ist oder ob sie doch mit der Möglichkeit gerechnet hat, die Beklagte werde bei Kenntnis der ihr vorenthaltenen Bescheide auf den Kaufvertrag nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen eingehen (vgl. RG GRUR 1938, 846, 848 unter Hinweis auf RGZ 96, 345; vgl. auch RG GRUR 1941, 99, 101).
  • RG, 21.11.1914 - I 119/14

    Gebrauchsmusterlizenz

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80
    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß den Verkäufer in der Regel keine Haftung für die Erteilung des Schutzrechts auf die Anmeldung treffe und daß im Falle einer nachträglichen Versagung des Schutzrechts keine rückwirkende Unwirksamkeit des Kaufvertrages eintrete (vgl. BGH GRUR 1961, 466, 468 - Gewinderollkopf - unter Hinweis auf RGZ 78, 363, 367; 86, 45, 53).
  • RG, 03.02.1912 - I 632/10

    Übernimmt der Patentinhaber durch die Verleihung einer ausschließlichen Lizenz

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80
    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß den Verkäufer in der Regel keine Haftung für die Erteilung des Schutzrechts auf die Anmeldung treffe und daß im Falle einer nachträglichen Versagung des Schutzrechts keine rückwirkende Unwirksamkeit des Kaufvertrages eintrete (vgl. BGH GRUR 1961, 466, 468 - Gewinderollkopf - unter Hinweis auf RGZ 78, 363, 367; 86, 45, 53).
  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Das setzt voraus, daß er sich bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Umstand geirrt hat, weil ein anderer eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie daß der Irrtum den Entschluß zur Abgabe der Willenserklärung veranlaßt hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflußt hat (BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer; RGZ 77, 309, 314).

    Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluß zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung aber auch jede andere Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewußt ist (BGH, Urt. v. 28.11.1984 - IV ZR 81/83, VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer, m.w.N.), und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen.

  • BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94

    Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit

    Lizenzverträge sind meist gewagte Geschäfte, die für beide Seiten gewisse Risiken bergen (RGZ 33, 103, 104; BGH, Urt. v. 5. Juli 1960 - I ZR 63/59, GRUR 1961, 27, 28; Benkard/Ullmann § 15 Rdn. 17 und 90; vgl. auch BGHZ 83, 283, 288; BGH, Urt. v. 17. März 1961 - I ZR 94/59, GRUR 1961, 466, 468).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16

    Auftraggeber kündigt "frei" und muss 10% pauschalierten Schadensersatz zahlen!

    Das setzt voraus, dass er sich bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Umstand geirrt hat, weil ein anderer eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie dass der Irrtum den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflusst hat (BGHZ 83, 283, 291; RGZ 77, 309, 314).

    Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung aber auch jede andere Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewusst ist (BGH, Urteil vom 28.11.1984 - IV ZR 81/83, VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BGHZ 83, 283, 291), und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen.

  • OLG Nürnberg, 27.05.2010 - 12 U 1442/09

    Werkvertrag: Außerordentliche fristlose Kündigung eines Vertrags über Planung und

    Wenn die Leistung mangelfrei ist, trägt grundsätzlich der Gläubiger - hier also die Beklagte - das Risiko der Verwertbarkeit (BGH, Urteil vom 01.06.1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370; Urteil vom 23.03.1982 - X ZR 76/80, BGHZ 83, 283 - Hartmetallkopfbohrer; Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714, 1716).
  • LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10

    Zum Zahlungsanspruch für eine Anzeige in einem Internet-Adressenregister;

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen sowohl für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht als auch für § 263 StGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904; vgl. zum Ganzen auch LG Köln, Urt. v. 26.09.2007, Az.: 9 S 139/07; Schönke/Schröder [Cramer/Perron], StGB, § 263, Rn. 165).
  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02

    Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines

    Da der Lizenzvertrag kein Austauschverhältnis ist, das mit der Erbringung der beiderseitigen Leistungen abgewickelt ist, sondern ein auf Dauer des lizenzierten Schutzrechts angelegtes Schuldverhältnis, ist es gerechtfertigt, § 41 Abs. 4 Satz 2 UrhG heranzuziehen (vgl. zu Patentlizenzen: BGH vom 23. März 1982, Az: X ZR 76/80, GRUR 1982, 481 - Hartmetallkopfbohrer), zumal nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks und der immanenten Wertungen des Vertrags nichts dagegen spricht.
  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

    Das Anfechtungsrecht gemäß § 123 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Anfechtende sich bei Abgabe seiner Willenserklärung aufgrund einer der Gegenseite zurechenbaren Täuschungshandlung über einen vertragswesentlichen Umstand geirrt hat, und der Irrtum seine Entschließung - hier zum Vertragsschluss - zumindest beeinflusst hat (so zum Beispiel BGH NJW 1982, 2861, 2863).

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 44/07
    Das Anfechtungsrecht gemäß § 123 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Anfechtende sich bei Abgabe seiner Willenserklärung aufgrund einer der Gegenseite zurechenbaren Täuschungshandlung über einen vertragswesentlichen Umstand geirrt hat, und der Irrtum seine Entschließung - hier zum Vertragsschluss - zumindest beeinflusst hat (vgl. nur BGH NJW 1982, 2861, 2863).

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).

  • OLG Bamberg, 07.11.2005 - 4 U 59/05

    Anfechtung eines Angebots wegen Verschleierung des Ortes der Leistungserbringung

    Die Annahme von Kausalität setzt voraus, dass sich die Beklagte bei Abgabe ihrer Willenserklärung (Annahme des Angebots der Klägerin) über einen Umstand geirrt hat, weil die Klägerin eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie, dass der Irrtum den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflusst hat (BGH NJW-RR 2005, 1082 unter Verweis auf BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer; RGZ 77, 309, 314).

    Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung jede Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewusst ist (BGH, Urt. v. 28.11.1984 - IV ZR 81/83, VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer, m.w.N.), und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1082 ; Urteil vom 22.02.2005 - X ZR 123/03 -).

  • OLG Naumburg, 13.07.2020 - 12 U 147/19

    Deponiebau - VOB-Vertrag: Arglistanfechtung des Auftraggebers; Ausnutzung von

    Das setzt voraus, dass er sich bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Umstand geirrt hat, weil ein anderer eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie dass der Irrtum den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflusst hat (BGH, Urteil vom 23. März 1982 - X ZR 76/80 -, Rn. 35, juris).
  • AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08

    Eintragungsofferte, Täuschung

  • AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10

    Eine arglistige Täuschung liegt bei Lenken des Focus des Lesers eines

  • AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10

    Anfechtung: Arglistige Täuschung durch planmäßiges Ansteuern eines

  • LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08

    Arglistige Täuschung bei Eintragungsofferten in Gewerbeverzeichnisse

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 68/06

    Arglistige Täuschung im Zusammenhang mit Veräußerung und Übertragung eines

  • AG Bonn, 25.09.2009 - 13 C 484/08

    Branchenverzeichnis, Internet, Bestellformular

  • LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09

    Erhebung eines Entgeltes für die Eintragung in ein Markenverzeichnis; Anfechtung

  • BGH, 13.07.1982 - X ZR 50/81

    Abschluss eines Vertrages über die Abnahme und den Weiterverkauf von patentierten

  • BGH, 16.03.1989 - IX ZR 242/87

    Pflichten des Gläubigers bei einer Ausfallbürgschaft

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
  • OLG München, 14.07.1988 - 29 U 5170/86

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage im

  • LG Bonn, 14.11.2007 - 5 S 126/07

    Arglistige Täuschung; Indizien; irreführende Werbeaktion; Omnibuswerbung

  • LG Düsseldorf, 31.07.2014 - 4a O 45/13

    Straßenbeleuchtungssystem

  • LG Düsseldorf, 10.09.1991 - 4 O 264/90

    Zahlung rückständiger Entgelte für die Benutzung eines Gebrauchsmusters; Gründung

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