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   BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82   

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https://dejure.org/1982,48
BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82 (https://dejure.org/1982,48)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82 (https://dejure.org/1982,48)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82 (https://dejure.org/1982,48)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Zulassung - Rechtsanwaltskammer - Vorstand der Rechtsanwaltskammer - Versagungsgrund - Nachträglicher Wegfall des Versagungsgrundes - Berücksichtigung bei gerichtlicher Entscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 149
  • NJW 1982, 2782
  • MDR 1982, 932
 
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Wird zitiert von ... (424)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 25/79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
    Für den Fall der Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§ 15 Nr. 2, § 7 Nr. 8 BRAO) hat er jedoch bereits mehrfach ausgesprochen, daß das Gericht es im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigen darf, wenn der Rücknahmegrund nach Erlaß der Rücknahme Verfügung zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; BGH, Beschlüsse vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 25/79 - und vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 34/80).
  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 34/80

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
    Für den Fall der Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§ 15 Nr. 2, § 7 Nr. 8 BRAO) hat er jedoch bereits mehrfach ausgesprochen, daß das Gericht es im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigen darf, wenn der Rücknahmegrund nach Erlaß der Rücknahme Verfügung zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; BGH, Beschlüsse vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 25/79 - und vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 34/80).
  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76

    Ergänzungsgutachten: § 7 Nr. 5 BRAO

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
    Grundsätzlich ist allerdings das ordnungsgemäß erstattete Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer (hier: vom 9. Juni 1981) gemäß § 9 Abs. 2, § 38 Abs. 2 BRAO die Grundlage des gesamten gerichtlichen Verfahrens (BGHZ 35, 199, 203; vgl. auch BGHZ 68, 46, 48 f).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
    Für den Fall der Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§ 15 Nr. 2, § 7 Nr. 8 BRAO) hat er jedoch bereits mehrfach ausgesprochen, daß das Gericht es im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigen darf, wenn der Rücknahmegrund nach Erlaß der Rücknahme Verfügung zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; BGH, Beschlüsse vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 25/79 - und vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 34/80).
  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 13/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Versicherungsangestellter)

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
    Grundsätzlich ist allerdings das ordnungsgemäß erstattete Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer (hier: vom 9. Juni 1981) gemäß § 9 Abs. 2, § 38 Abs. 2 BRAO die Grundlage des gesamten gerichtlichen Verfahrens (BGHZ 35, 199, 203; vgl. auch BGHZ 68, 46, 48 f).
  • BGH, 18.06.1973 - AnwZ (B) 14/72

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
    Der starren Kostenregelung gemäß § 201 Abs. 2 BRAO kann sie dadurch entgehen, daß sie ihr ablehnendes Gutachten für hinfällig und die Hauptsache für erledigt erklärt; dann können die Kosten des gerichtlichen Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 91 a ZPO dem Antragsteller auferlegt werden, da er ohne das erledigende Ereignis unterlegen wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 14/72).
  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
    Es besteht kein Anlaß, von dem in Zulassungssachen auch sonst vom Senat angenommenen Regelwert von 100.000 DM (BGHZ 39, 110, 115/116; Beschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72 = EGE XII 39, 41) nach unten abzuweichen.
  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 5/72

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
    Es besteht kein Anlaß, von dem in Zulassungssachen auch sonst vom Senat angenommenen Regelwert von 100.000 DM (BGHZ 39, 110, 115/116; Beschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72 = EGE XII 39, 41) nach unten abzuweichen.
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    (2) Im Einklang mit dieser verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Senat schon bisher davon ausgegangen, dass im anwaltlichen Berufsrecht für die gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses (ein Widerspruchsverfahren war damals nicht vorgesehen) maßgebend ist, weil der Betroffene bei nachträglichem Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen Wiederzulassungsantrag stellen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 79, 356, 357; vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083 unter 1 a, 2; vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 5, 8).

    bb) Allerdings hat der Senat es nach bisher geltendem Recht aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen zugelassen, einen zweifelsfrei feststehenden nachträglichen Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes bereits im laufenden Gerichtsprozess zu berücksichtigen, um eine zeit- und kostenaufwendige Verdoppelung der Verfahren in den Fällen zu vermeiden, in denen dem Rechtsanwalt zunächst die Zulassung entzogen und anschließend sofort wieder erteilt werden müsste (BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, aaO; vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, aaO).

  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Die Vermögensverhältnisse des Antragstellers haben sich auch nicht, was bei der Entscheidung noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), im Laufe des gerichtlichen Verfahrens konsolidiert.
  • BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09

    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines

    aa) Zwar scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens weggefallen ist (Senatsbeschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357 und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150).
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