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   BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 86/82   

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BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 86/82 (https://dejure.org/1983,465)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1983 - VIII ZR 86/82 (https://dejure.org/1983,465)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1983 - VIII ZR 86/82 (https://dejure.org/1983,465)
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Unbezahlte KFZ-Reparaturrechnungen

§ 929 BGB, Sicherungsübereignung;

§§ 994, 1002 BGB;

§ 647 BGB;

§§ 1207, 932 BGB, Reparaturermächtigung, grobe Fahrlässigkeit

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reparatur eines dem Besteller nicht gehörenden Fahrzeugs durch einen Unternehmer - Reparatur eines sicherungsübereigneten Fahrzeugs durch einen Unternehmer nach Auftrag des Sicherungsgebers - Ermächtigung des Besitzers zur Vornahme von Reparaturen - Erwerb eines ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Rechtsstellung des Werkunternehmers nach der Reparatur einer dem Besteller nicht gehörenden Sache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1002, § 1000, § 273, § 157
    Verwendungsersatzanspruch des Unternehmers gegen den Eigentümer eines sicherungsübereigneten Fahrzeugs aufgrund einer vom Sicherungsgeber in Auftrag gegebenen Reparatur

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Erlöschen d. Verwendungsersatzanspruchs n. Rückgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 87, 274
  • NJW 1983, 2140
  • ZIP 1983, 950
  • MDR 1983, 929
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 3/76

    Gutgläubiger Erwerb eines Werkunternehmerpfandrechts

    Auszug aus BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 86/82
    Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist eine tatrichterliche Frage, die für jeden einzelnen Fall entschieden werden muß (BGHZ 68, 323, 324).

    Es hat auch nicht verkannt, daß sich die Beklagte den Kraftfahrzeugbrief durch Raasch nicht vorlegen lassen mußte (BGHZ 68, 323, 326).

    Ein solches kann kraft guten Glaubens an Sachen, die nicht dem Besteller gehören, nicht erworben werden (BGHZ 34, 122 und 153; Senatsurteil vom 4. Mai 1977 - VIII ZR 3/76 = WM 1977, 710 - insoweit in BGHZ 68, 323 nicht abgedruckt; streitig vgl. Baut, Lehrbuch des Sachenrechts, 11. Aufl., § 55 C II 2 a m.Nachw.).

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen

    Auszug aus BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 86/82
    Es kann offen bleiben, ob Nr. 3 Satz 2 des Sicherungsübereignungsvertrags vom 10. März 1980 dahin ausgelegt werden kann, daß die Klägerin Ra. als Sicherungsgeber eine Verpflichtungsermächtigung erteilte, aufgrund derer Ra. im eigenen Namen über den Lkw verfügen und deshalb auch ein vertragliches Pfandrecht an dem Fahrzeug bestellen durfte (vgl. zur Verpflichtungsermächtigung: Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl., § 133 I; Baur, Lehrbuch des Sachenrechts, 11. Aufl., § 55 C II 2 a bb; BGHZ 34, 122, 125).

    Ein solches kann kraft guten Glaubens an Sachen, die nicht dem Besteller gehören, nicht erworben werden (BGHZ 34, 122 und 153; Senatsurteil vom 4. Mai 1977 - VIII ZR 3/76 = WM 1977, 710 - insoweit in BGHZ 68, 323 nicht abgedruckt; streitig vgl. Baut, Lehrbuch des Sachenrechts, 11. Aufl., § 55 C II 2 a m.Nachw.).

  • BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 214/66

    Werkunternehmerpfandrecht und Zurückbehaltungsrecht bei Reparatur eines

    Auszug aus BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 86/82
    Er kann auch nicht später geltend gemacht werden, wenn der Unternehmer aufgrund eines weiteren Reparaturauftrags erneut in den Besitz des Fahrzeugs gekommen ist (Anschluß an BGHZ 51, 250).

    Ra der Klägerin im Rahmen des Sicherungsübereignungsvertrages den Besitz vermittelte, stand die Herausgabe des Lkw an Ra. der Herausgabe an die Klägerin als Eigentümerin gleich (BGHZ 51, 250, 253).

  • BGH, 15.10.2014 - XII ZR 163/12

    Gewerberaummiete: Vermieterpfandrecht des Grundstückserwerbers bei

    Ein gutgläubiger Erwerb des Vermieterpfandrechts ist hingegen nicht möglich (BGHZ 34, 153 = NJW 1961, 502, 503; allgemein zum gesetzlichen Pfandrecht: BGHZ 119, 75 = NJW 1992, 2570, 2574 und BGHZ 87, 274 = NJW 1983, 2140, 2141).
  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 47/86

    Bereicherungsausgleich bei Vollstreckung in schuldnerfremdes Vermögen; Ansprüche

    Für die Bestellung eines vertraglichen Pfandrechts, dessen gutgläubiger Erwerb an sich auch ohne die hier nicht erfolgte Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes grundsätzlich möglich gewesen wäre (Senatsurteile BGHZ 68, 323, 326 und 87, 274, 280), enthält das Parteivorbringen keine Anhaltspunkte, insbesondere sind die in dem Reparaturauftrag vom 23. Juni 1982 in Bezug genommenen Geschäftsbedingungen der Beklagten, die möglicherweise eine Pfandrechtsbestellung vorsahen, nicht zur Akte überreicht.

    Daß diese Leistung außerdem auch der Klägerin als Eigentümerin des Wagens wirtschaftlich zugute kam, begründete keinen Bereicherungsanspruch gegen sie (BGH Urteil vom 30. Oktober 1952 - IV ZR 89/52 = LM Nr. 14 zu § 812 BGB; Senatsurteile BGHZ 27, 317, 326; 87, 274, 278).

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 274/91

    Versteigerung wegen Steuerforderungen - § 305 AO, § 825 ZPO, freie Verwertung

    Gesetzliche Pfandrechte an bestellerfremden beweglichen Sachen können - außerhalb von § 366 Abs. 3 HGB - grundsätzlich nicht gutgläubig erworben werden, weil es hierfür an der erforderlichen rechtsgeschäftlichen Handlung des Bestellers fehlt, die Grundlage für einen guten Glauben sein könnte (BGHZ 34, 122, 126 f; 34, 153, 154 f; 35, 53, 61; 87, 274, 280; 100, 95, 101 [BGH 25.02.1987 - VIII ZR 47/86]; BGH, Urt. v. 4. Mai 1977 - VIII ZR 3/76, WM 1977, 710).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den

    bb) Soweit die von der Schuldnerin eingebrachten Sachen ihr unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden waren, ging das Vermieterpfandrecht zwar ins Leere (vgl. BGHZ 87, 274, 280).
  • BGH, 14.07.1987 - X ZR 38/86

    Inhaltskontrolle von Kfz-Reparaturbedingungen

    Das Berufungsgericht hat die Revision wegen Divergenz zur Entscheidung des VIII. Zivilsenats vom 18. Mai 1983 in BGHZ 87, 274 zugelassen.

    Wegen dieses Zusammenhangs zwischen dem einzelnen Auftrag und der Inbesitznahme des Pfandgegenstandes liegt es auf der Hand, daß das Pfandrecht durch Rückgabe des »Pfandes« wieder erlischt (BGHZ 87, 274, 280 f.).

    Ähnlich sind die Rechtsfolgen beim Verwendungsersatzanspruch des Unternehmers gegenüber dem Eigentümer: Der Werkunternehmer erlangt wegen der Kosten einer neuen Reparatur gegenüber dem Eigentümer kein Zurückbehaltungsrecht nach § 1000 BGB, wenn er aus einem früheren Reparaturauftrag noch eine Forderung hat, das Fahrzeug aber ohne Bezahlung zurückgegeben hatte und nunmehr erneut den Besitz hieran erlangt (vgl. BGHZ 51, 250; 87, 274, 280).

  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 266/01

    Anforderungen an die Erteilung einer Genehmigung

    Nach dieser Vorschrift besteht ein Zurückbehaltungsrecht nicht für solche Verwendungen, die im Rahmen früherer Reparaturarbeiten vorgenommen worden sind, nach deren Abschluß das Fahrzeug bereits wieder an den Eigentümer oder den zum Besitz berechtigten Dritten zurückgegeben worden war (BGHZ 51, 250, 253/254; BGH, Urteil v. 18. Mai 1983 - VIII ZR 86/82, NJW 1983, 2140).
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Dies entspreche Wortlaut und Sinn des Gesetzes (BGHZ 34, 122, 126; vgl. auch BGHZ 87, 274, 280).
  • BGH, 30.03.1988 - VIII ZR 340/86

    Sale-and-Lease-Back bei verlängertem Eigentumsvorbehalt

    Davon abgesehen hat das Berufungsgericht als Tatrichter (vgl. dazu BGHZ 10, 14, 16 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] und Senatsurteile vom 5. November 1969 - VIII ZR 247/67 = WM 1969, 1452; BGHZ 68, 323, 324 und 87, 274, 280) die Gutgläubigkeit der Klägerin beim Erwerb der Vorbehaltsware sowohl hinsichtlich des Eigentums (§ 932 BGB) als auch der Verfügungsbefugnis der Fa. G. (§ 366 HGB) mit Rücksicht auf das zwischen der Klägerin und der Fa. G. praktizierte Verfahren (Erwerb offensichtlicher Vorbehaltsware ohne Zahlungsnachweis bzw. unwiderruflichen Überweisungsauftrag zugunsten des Lieferanten) verneint.
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 219/01

    Erteilung eines neuen Frachtauftrages

    Gesichert werden nur Forderungen aus dem aktuellen Vertrag, nicht solche aus früheren Verträgen (BGHZ 87, 274, 280; Staudinger/Peters, BGB 13. Bearb. § 647 Rn. 3; BGB-RGRK/Glanzmann, 12. Aufl. § 647 Rn. 2).
  • BGH, 12.12.1985 - IX ZR 15/85

    Rechtsfolgen der Befriedigung des die Zwangsvollstreckung in das Grundstück

    des BGH (vgl. BGHZ 34, 122 (124, 153) = NJW 1961, 499; BGHZ 87, 274 (280) = NJW 1983, 2140) nach richtiger Ansicht das gleiche (vgl. eingehend Capelle-Canaris, HandelsR, 20. Aufl. (1985), § 27 II 3a m. Nachw.).

    des BGH (vgl. BGHZ 34, 122 (124, 153) = NJW 1961, 499; BGHZ 87, 274 (280) = NJW 1983, 2140) nach richtiger Ansicht das gleiche (vgl. eingehend Capelle-Canaris, HandelsR, 20. Aufl. (1985), § 27 II 3a m. Nachw.).

  • OLG München, 30.11.2009 - 19 U 2672/08

    Schadenersatzanspruch im Zusammenhang mit einer Fahrzeugreparatur: Vorenthaltung

  • KG, 05.04.2004 - 8 U 324/03

    Zahlungsklage des "faktischen Wohnungseigentumsverwalters" gegen die

  • LG Dortmund, 27.01.2006 - 3 O 669/05

    Nutzungsausfallschaden, selbständiges Beweisverfahren

  • OLG Köln, 14.02.1986 - 6 U 150/85

    Inanspruchnahme auf Widerruf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB);

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