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   BGH, 24.11.1983 - I ZR 147/81   

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https://dejure.org/1983,800
BGH, 24.11.1983 - I ZR 147/81 (https://dejure.org/1983,800)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1983 - I ZR 147/81 (https://dejure.org/1983,800)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1983 - I ZR 147/81 (https://dejure.org/1983,800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Film-Features als Filmwerk - Leistungsschutz bei untrennbaren gleichzeitigen Leistungen - Mitwirkung des Regisseurs an der künstlerischen Ausführung eines Werkes

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Filmregisseur

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, 53 Abs. 5, 73, 75 Satz 2, 77, 84, 92, 95 UrhG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 6, §§ 73 ff.

Papierfundstellen

  • BGHZ 90, 219
  • NJW 1984, 2582
  • MDR 1984, 734
  • GRUR 1984, 730
  • afp 1984, 149
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus BGH, 24.11.1983 - I ZR 147/81
    Die für die Annahme eines Filmwerks erforderliche persönliche geistige Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG) kann auch einem Film zugebilligt werden, der darauf abzielt, ein wirkliches Geschehen im Bild festzuhalten; vorausgesetzt, er erschöpft sich nicht in der bloß schematischen Aneinanderreihung von Lichtbildern, sondern stellt sich durch die Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen Schaffens dar (vgl. BGHZ 9, 262, 268 [BGH 21.04.1953 - I ZR 110/52] - Lied der Wildbahn I).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58

    Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz

    Auszug aus BGH, 24.11.1983 - I ZR 147/81
    Gegenstand des Leistungsschutzrechts ist die persönliche Darbietung oder künstlerische Mitwirkung bei der Wiedergabe eines Werkes, beim Urheberrecht hingegen die in dem Werk selbst zum Ausdruck gelangte persönliche geistige Schöpfung (vgl. BGHZ 33, 1, 11 [BGH 31.05.1960 - I ZR 53/58] - Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Schallplatten).
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78

    Zum urheberrechtlichen Begriff des ausübenden Künstlers

    Auszug aus BGH, 24.11.1983 - I ZR 147/81
    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß die Frage, ob dem Kläger solche Rechte zustehen, für Jeden einzelnen Film der beiden in Streit befindlichen Sendereihen gesondert zu prüfen ist (vgl. auch BGHZ 79, 362, 366 [BGH 14.11.1980 - I ZR 73/78] - Quizmaster).
  • KG, 28.03.2012 - 24 U 81/11

    Dokumentaraufnahmen - Urheberrechtsverletzung: Schutzfähigkeit dokumentarischer

    Dies setzt aber voraus, dass er sich nicht in der bloß schematischen Aneinanderreihung von Lichtbildern erschöpft, sondern dass er sich durch die Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen Schaffens darstellt (BGH, GRUR 1984, 730 - Filmregisseur - Rdnr. 20 nach juris).
  • OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12

    Fehlende Aktivlegitimation: Klage gegen Youtube wegen Marlene-Dietrich-Aufnahmen

    Dabei kann sich die individuelle Prägung insbesondere bei Filmen, die, wie etwa Dokumentar- oder Kulturfilme, darauf abzielen, ein wirkliches Geschehen (hier: die Darbietungen M. D.) in Bild und Ton festzuhalten, sowohl aus der Art der Filmaufnahme (z.B. der gewählten Kameraperspektive oder des gewählten Bildausschnitts bzw. der Lichtgestaltung, vgl. A. Nordemann in: Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 2 Rdnr. 205) in der Herstellungsphase als auch aus der Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie der Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen in der sog. Post-Production-Phase ergeben (BGHZ 9, 262, 268 - Lied der Wildbahn; BGH GRUR 1984, 730, 732 -Filmregisseur; OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 409, 410 - Konzertfilm).
  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 130/17

    Besichtigungsanspruch des mitwirkenden Darstellers eines Dokumentarfilms vor

    Bei einem Dokumentarfilm liegt, worauf die Revision zu Recht hinweist, die schöpferische Leistung in der Aufbereitung des Themas, in der Sammlung, Auswahl und Anordnung des Stoffs sowie in der besonderen Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1983 - I ZR 147/81, BGHZ 90, 219, 222 mwN; Bullinger in Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl., § 2 Rn. 122; Loewenheim, Urheberrecht, 5. Aufl., § 2 Rn. 220).
  • BFH, 18.08.2005 - V R 42/03

    Übersetzungen von Nachrichtensendungen in Gebärdensprache als Werke im Sinne des

    Hebt sich ein Film von einem rein chronologisch und schematisch ablaufenden Abfilmen durch die Verbindung der Dokumentation eines tatsächlichen Geschehens mit Einblendungen gezielt ausgewählter Begleitumstände ab, so handelt es sich um ein Filmwerk (vgl. BGH-Urteil vom 24. November 1983 I ZR 147/81 --Filmregisseur--, BGHZ 90, 219, unter III.1., m.w.N.; Loewenheim/Nordemann, Handbuch des Urheberrechts, § 9 Rz. 176 f.).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 59/89

    Videozweitauswertung

    Maßgebend ist dabei allein, ob er durch seine Regietätigkeit die Filmgestaltung in schöpferischer Weise (mit-) geprägt hat (vgl. BGHZ 90, 219, 224f - Filmregisseur).
  • OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08

    Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen

    Die Abgrenzung zur rein schematischen Anordnung kann vielmehr auch in der Sammlung, Auswahl und Zusammenstellung des Bildmaterials und der einzelnen Bildmotive in der sog. Post-Production-Phase liegen (BGH GRUR 1984, 730, 732; Wandtke / Bullinger, UrhR, 3.Aufl., § 95 Rz.20).
  • OLG Köln, 13.08.1993 - 6 U 142/92

    Schadensersatz wegen Verletzung von Fernsehauswertungsrechten durch die

    Diese liegt nämlich nur dann vor, wenn der Film sich durch Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes und die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als Ergebnis individuellen geistigen Schaffens darstellt (BGHZ 90, 219, 222 - "Filmregisseur" - BGH GRUR 1987, 362, 363 - "Filmzitat" -).
  • KG, 27.06.2003 - 5 U 96/03

    Urheberrechte an Aufnahmen aus der Sendung "Beat-Club" von Radio Bremen:

    Das Ergebnis, also der Film, muss sich durch Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen geistigen Schaffens darstellen (BGHZ 9, 262, 268 - Lied der Wildbahn; BGH GRUR 1984, 730, 732 - Filmregisseur; Schricker/Loewenheim, aaO, § 2 Rn. 186).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 11 U 91/99

    Urheberrechtsschutz für Kultur- und Dokumentarfilme; unwirksame AGB-Klausel einer

    a) Die für die Annahme eines Filmwerkes erforderliche persönliche geistige Schöpfung kann auch einem Film zugebilligt werden, der darauf abzielt, ein wirkliches Geschehen im Bild festzuhalten, vorausgesetzt, er erschöpft sich nicht in der bloß schematischen Aneinanderreihung von Lichtbildern, sondern stellt sich durch die Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen Schaffens dar (BGHZ 9, 262 -- Lied der Wildbahn; BGH GRUR 1984, 730 -- Filmregisseur).
  • LG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 O 178/15
    In der Literatur ist anerkannt, dass auch solche Aufnahmen urheberrechtlichen Schutz genießen können (Dreier a. a. O., § 2, Rn. 210; Wandtke/Bullinger, UrhR, Praxiskommentar, 3. Auflage, 2009, § 2, Rn. 123; Ratjen/ Langer, ZUM 2012, 299; Bullinger/ Jani, ZUM 2008, 897 (898)) und es insbesondere einer persönlich geistigen Schöpfung nicht entgegensteht, wenn der Regisseur - wie im Falle des Abfilmens eines Fußballspiels - eine von der Wirklichkeit bestimmte Ablaufregie führt (BGH, NJW 1984, 2582 (2583).
  • LG Hamburg, 12.11.1996 - 308 O 267/96

    Ausschließliches Recht des Herstellers eines Films zur Nutzung des Films;

  • AG Hamburg, 24.07.2001 - 36a C 2514/00
  • LG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 O 208/99

    Belegvorlage

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