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   BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83   

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https://dejure.org/1984,188
BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83 (https://dejure.org/1984,188)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1984 - VII ZB 15/83 (https://dejure.org/1984,188)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - VII ZB 15/83 (https://dejure.org/1984,188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 16
    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden Wohnungseigentumsanlage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum - Wohnungseigentümer - Teilungserklärung - Betriebskosten - Instandhaltung - Bewirtschaftung - Aufzug - Lift - Fahrstuhl - Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 92, 18
  • NJW 1984, 2576
  • MDR 1984, 928
  • BB 1984, 2154
  • Rpfleger 1984, 465
  • BauR 1984, 655
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83

    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83
    Ein solches Ergebnis würde sowohl dem Wortlaut wie auch dem Sinn und Zweck des § 28 Abs. 2 FGG widersprechen (Senatsbeschluß BGHZ 88, 302, 304 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] m.w.N.).

    Die Vorlage ist aber - wie der Senat in BGHZ 88, 302, 304 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]/305 ausgeführt hat - wegen des normähnlichen Charakters, den die in der WTO als Bestandteil der Teilungserklärung enthaltene streitige Regelung aufweist, statthaft.

    Bei der Auslegung von Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (Senatsbeschluß BGHZ 88, 302, 306 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] m.N.).

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83
    Nach der Senatsentscheidung BGHZ 78, 166, 170 ff können Zustellungen, die an die Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind, durch Übergabe nur einer Ausfertigung oder Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks an den Verwalter vorgenommen werden.
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Diese Divergenz rechtfertigt die Vorlage, weil insoweit die in der Gemeinschaftsordnung getroffene Bestimmung wegen ihres normähnlichen Charakters und ihrer über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgehenden Verwendung wie eine bundesrechtliche Vorschrift zu behandeln ist (BGHZ 88, 302, 304 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; 92, 18, 21 [BGH 28.06.1984 - VII ZB 15/83]; 113, 374, 376).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    aa) Diese Grundsätze hindern nicht schlechthin daran, Regelungslücken einer Gemeinschaftsordnung durch Heranziehung der Regeln der ergänzenden (Vertrags-)Auslegung zu schließen (so auch bereits BGHZ 92, 18, 21).

    Dieses Erfordernis ist notwendig, aber auch ausreichend (vgl. BGHZ 92, 18, 21; so auch Grebe, aaO, 286; zu weitgehend daher Wendel, aaO, S. 17 f., der Offenkundigkeit des hypothetischen Willens verlangt), um entsprechend dem Ziel des § 10 Abs. 2 WEG den Erwerber des Wohnungseigentums gegen ihm unbekannte Vereinbarungen oder Ansprüche zu schützen und dem Bestimmtheitserfordernis Rechnung zu tragen (BGHZ 88, 302, 306).

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Jeder dieser Schlüssel hat Vor- und Nachteile und kann zu einer Verteilung führen, die den tatsächlichen Vorteilen der Nutzung oder der Kostenverursachung innerhalb der Gemeinschaft nicht entspricht (vgl. BGHZ 92, 18 ff.).
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