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   BGH, 28.03.1985 - I ZR 111/82   

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https://dejure.org/1985,1491
BGH, 28.03.1985 - I ZR 111/82 (https://dejure.org/1985,1491)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1985 - I ZR 111/82 (https://dejure.org/1985,1491)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1985 - I ZR 111/82 (https://dejure.org/1985,1491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Verwechslungsgefahr - Besondere Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 24, § 31
    "Shamrock I"; Verwechslungsgefahr zweier Warenzeichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 94, 218
  • NJW 1986, 432
  • NJW-RR 1986, 118 (Ls.)
  • MDR 1986, 116
  • GRUR 1985, 970
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

    Auszug aus BGH, 28.03.1985 - I ZR 111/82
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Senat jedoch bereits in seinem Urteil vom 3. Juni 1977 - I ZR 114/73 - Terranova/Terrapin (GRUR 1977, 719, 724 = WRP 1977, 635) für den Fall der Ausdehnung des Geschäftsverkehrs eines Unternehmens in einem Mitgliedsstaat der EWG in den Bereich eines anderen Mitgliedsstaates in Betracht gezogen.
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Auszug aus BGH, 28.03.1985 - I ZR 111/82
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine zeichenmäßige Benutzung von Warenzeichen dann gegeben ist, wenn der angesprochene Betrachter annehmen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (st. Rspr., zul. BGH Urt v. 20. Juni 1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB m. w. Nachw.) oder, im Falle eines Verbandszeichens, auf die Herkunft aus einem Unternehmen, das einer bestimmten Herstellergruppe angehört.
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    a) Zwar genügt - was das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend gesehen hat - den Erfordernissen des Benutzungszwangs nur eine Verwendung des Zeichens, die warenzeichenmäßig erfolgt, das heißt so, daß ein nicht ganz unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in der Bezeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der bezeichneten Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb oder ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber Waren anderer Herkunft sehen kann (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202, 206 - Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 17.5. 1984 - I ZR 5/82, GRUR 1984, 813, 814 - Ski-Delial; BGHZ 94, 218, 221 [BGH 28.03.1985 - I ZR 111/82] - Shamrock I); hierfür genügt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits die bloße, nicht völlig fernliegende Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses (BGH aaO - Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 22.6. 1962 - I ZR 27/61, GRUR 1962, 647, 649 - Strumpfzentrale; BGH, Urt. v. 6.7. 1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 120 f. - SL).

    Zweitmarken sind - was auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat - weithin üblich; diese Übung ist auch dem Verkehr bekannt (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 f. - Tosca; BGH, Urt. v. 10.1.1968 - Ib ZR 149/65, GRUR 1968, 367, 369 = WRP 1968, 193 - Corrida; BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II; BGHZ 94, 218, 221 f. [BGH 28.03.1985 - I ZR 111/82] - Shamrock I; BGH aaO - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 123 - SL).

  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83

    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung;

    In der Sache I ZR 111/82 wurde die Feststellung des Berufungsgerichts, die Verwendung des Symbols auf einem Deckenfries, abwechselnd jeweils mit einer Firmenmarke, könne als warenzeichenmäßiger Gebrauch im Sinne eines Verbandszeichens wirken, nicht beanstandet, aber vom Senat in Anwendung eines in der Terranova-Terrapin-Entscheidung aufgestellten Grundsatzes (GRUR 1977, 719, 724) die Verwechslungsgefahr verneint, weil beim konkreten Gebrauch, nämlich auf als solchen unübersehbar bezeichneten irischen Messeständen und bei "Irischen Wochen", die Herkunft hinreichend klargestellt worden sei.

    Soweit das Berufungsgericht dazu ausführt, dieser Kampf richte sich gegen Eingriffe der irischen Organisation in die der Beklagten zustehenden Zeichenrechte, bezieht es sich ersichtlich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der Parallelsache I ZR 111/82, soweit dort eine andere irische Organisation zur Unterlassung des Gebrauchs des grünen Kleeblatts verurteilt worden ist.

    Das Berufungsgericht hätte daher auch insoweit berücksichtigen müssen, daß die irischen Außenhandelsorganisationen, wie der Senat in dem Parallelverfahren I ZR 111/82 anerkannt hat, ein schutzwürdiges Interesse daran haben, im Rahmen des warenzeichenrechtlich verbleibenden Spielraums, also für den nichtwarenzeichenmäßigen Gebrauch auf Messen und irischen Wochen, ihr nationales Symbol, das "Shamrock"-Kleeblatt, zur Präsentation irischer Waren einzusetzen, und daß eine Behinderung und Störung dieses Gebrauchs durch Eintragung einengender Warenzeichen daher nicht als Abwehr zum Schutz einer eigenen rechtswidrig angegriffenen Position, sondern selbst als Angriff auf den schutzwürdigen Besitzstand der Klägerin zu werten ist.

    Der Senat hat zwar im Parallel-Prozeß I ZR 111/82 für den Fall, daß das Shamrock-Symbol auf einem irischen Gemeinschaftsstand, auf einer Fachmesse oder im Rahmen einer Verkaufsveranstaltung der hier erörterten Art verwendet wird, die Verwechslungsgefahr verneint, soweit das Symbol dabei mit weiteren unübersehbaren Hinweisen auf Irland verwendet wird.

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Ein Ausnahmefall, wie er von der Rechtsprechung dort anerkannt worden ist, wo eindeutig und unübersehbar auf die Herkunft des Unternehmens oder der Ware aus einem anderen EU-Mitgliedstaat hingewiesen wird (vgl. BGH, Urt. v. 3.6.1977 - I ZR 114/73, GRUR 1977, 719, 724 = WRP 1977, 635 - Terranova/Terrapin; BGHZ 94, 218, 223 f. - Shamrock I), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88

    "Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer

    Dabei ist auf die Benutzung der beanstandeten Bezeichnung in ihrer konkreten kennzeichenmäßigen Verwendung abzustellen (vgl. BGHZ 94, 218, 225 [BGH 28.03.1985 - I ZR 111/82] - Shamrock I; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 52 Rdn. 26; v. Falck, GRUR 1980, 608, 610 f.).
  • BGH, 28.03.1985 - I ZR 127/82

    "Shamrock II"; Sittenwidrigkeit der nicht-warenzeichenmäßigen Benutzung des

    Durch die nicht-warenzeichenmäßige Benutzung des Kleeblatt-Bildes halte sie die Verkehrsverwirrung aufrecht, die sie durch die in einem Parallelprozeß (I ZR 111/82) angegriffene warenzeichenmäßige Benutzung geschaffen habe, und behindere sie, die Klägerin, bei der Benutzung ihrer eingetragenen Warenzeichen.
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