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   BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85   

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BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85 (https://dejure.org/1985,577)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1985 - II ZR 16/85 (https://dejure.org/1985,577)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1985 - II ZR 16/85 (https://dejure.org/1985,577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sparkassenbedingungen - Gemeinschaftskonto - Alleinverfügungsberechtigung bei Guthaben - Oder-Konto - Konkurs bei einem Kontoinhaber

  • Universität des Saarlandes

    Konkurs des Kontomitinhabers bei Gemeinschaftskonto

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Folgen des Konkurses eines Inhabers für dessen "Oder-Konto"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 1, § 16

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 95, 185
  • NJW 1985, 2698
  • ZIP 1985, 1047
  • MDR 1985, 999
  • BB 1985, 1757
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.1959 - V ZR 181/57

    Hypothek für Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85
    Hieraus ergibt sich, daß jeder einzelne Kontoinhaber hinsichtlich der ganzen Leistung selbständig forderungsberechtigt und sein Forderungsrecht vom Recht des anderen Gläubigers unabhängig ist (BGHZ 29, 364 [BGH 04.03.1959 - V ZR 181/57]).
  • BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89

    Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Parteien als Inhaber der fraglichen Gemeinschaftskonten (sog. Oder-Konten) Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB waren mit der Folge, daß grundsätzlich eine Ausgleichspflicht des Beklagten nach § 430 BGB in Betracht kommt, soweit er mehr als die Hälfte der Guthaben für sich verwendet hat (vgl. BGHZ 95, 185, 187; KG NJW 1976, 807 ; Canaris Bankvertragsrecht 2. Bearb. Rdn. 225; K. Hansen, Rechtsnatur von Gemeinschaftskonto und -depot, 1967, S. 22 ff).
  • BGH, 31.03.2009 - XI ZR 288/08

    Auszahlung eines Bausparguthabens nach dem Tod eines Ehegatten

    Aufgrund des Vertragszwecks und der Interessen der typischerweise an Bausparverträgen der vorliegenden Art beteiligten Vertragsparteien ist davon auszugehen, dass das Kontokorrentkonto für Ehepartner als "Oder-Konto" geführt wird und die Ehepartner eine Gesamtgläubigerstellung (§ 428 BGB) mit Einzelverfügungsbefugnis haben (vgl. allg. zu Oder-Konten: BGHZ 93, 315, 320 f. ; 95, 185, 187 ; Senat , Urteil vom 25. Juni 2002 - XI ZR 218/01, WM 2002, 1683, 1685; Hadding/Häuser in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 35 Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1990 - XI ZR 352/89

    Änderung der Verfügungsbefugnis über ein Gemeinschaftssparkonto

    Die Inhaber eines Oder-Kontos sind Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB und als solche jeder für sich aus eigenem Recht hinsichtlich des gesamten Guthabens selbständig forderungsberechtigt (BGHZ 95, 185, 187; BGH, Urteil vom 29. April 1986 - IX ZR 145/85, WM 1986, 841, 843; OLG Koblenz WM 1990, 1532, 1534) [OLG Koblenz 17.07.1990 - 3 U 15/88].
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1999 - 11 U 67/98

    Zuständiges Gericht bei Ansprüchen unter Ehegatten wegen unerlaubter Verfügungen

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  • BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85

    Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung;

    Hieraus ergibt sich, daß jeder einzelne Kontoinhaber hinsichtlich der ganzen Leistung selbständig forderungsberechtigt und sein Forderungsrecht von dem Recht des anderen Gläubigers unabhängig ist (BGHZ 95, 185).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2013 - 19 U 227/12

    Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung von Darlehen

    Die Auszahlung der Darlehensvaluta und die Abbuchung von Zins- und Tilgungsleistungen erfolgten über ein gemeinschaftliches Konto, das typischerweise als sog. "Oder-Konto" geführt wird und bei dem jeder für sich berechtigt ist, die gesamte Leistung von der kreditgebenden Bank zu fordern, während diese die Leistung nur einmal bewirken muss (BGH, Urt. v. 8.7.1985 - II ZR 16/85 - Rn. 9, juris; vgl. auch OLG Karlsruhe Urt. v. 9.12.2003 - 8 U 149/03 - Rn. 76, juris).
  • BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 198/84

    Geltendmachung eines Anspruchs der Alleinerben auf Rückzahlung eines Guthabens

    Den Ausführungen des Berufungsgerichts zur rechtlichen Bedeutung der Oder-Konten und der daraus folgenden Gesamtgläubigerstellung der Beklagten und des Erblassers zu dessen Lebzeiten ist zu folgen (BGHZ 93, 315 und 95, 185).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2008 - 13 W 2/08

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussichten einer Klage auf Ausgleichspflicht bei

    Als Inhaber des fraglichen Gemeinschaftskontos waren die Parteien gegenüber dem Kreditinstitut Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB (BGHZ 95, 185).
  • FG München, 21.06.2012 - 10 K 3566/09

    Folgen der Insolvenz des Mitinhabers eines sog. Oder-Kontos - Zinsen für

    Bei einem Oder-Konto wird nämlich das Kontokorrentverhältnis durch die Insolvenz eines Kontomitinhabers -im Streitfall der Klägerin- nicht betroffen (Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13.Aufl. 2010, § 116 Rz. 20 mit Hinweis auf § 84 InsO; Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 8. Juli 1985 II ZR 16/85, BGHZ 95, 185).

    Zwar können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch etwaige Zahlungseingänge (für die Klägerin) dem Konto weiter gutgeschrieben werden (Gogger, a.a.O, § 3 IV 4, Rz. 260; Gottwald/Obermüller, a.a.O., § 98 Rz. 10; BGH in BGHZ 95, 185).

  • OLG Zweibrücken, 27.02.1990 - 7 U 159/89

    Verfügung über ein Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto; Geltendmachung einer

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  • FG Düsseldorf, 19.07.1995 - 4 K 7813/91

    Rechtmäßigeit der Erbschaftsteuerfestsetzung; Gesamtgläubigerschaft bei

  • FG Hessen, 26.07.2001 - 1 K 2651/00

    Schenkung; Oderkonto; Ehegatte; Ausgleichsanspruch; Gesamtgläubiger; - Schenkung

  • AG Köln, 27.12.2010 - 142 C 338/10

    Verwertung eines mit einer Sicherungsabtretung belegten Ehegattenbausparvertrages

  • BFH, 22.03.1988 - VIII R 289/84

    Betriebsausgabe - Zahlungen an anderen Ehegatten - Zahlungen im Rahmen eines

  • FG München, 10.03.2004 - 4 K 3240/02

    Einräumung einer Mitberechtigung an einem Wertpapierdepot als freigebige

  • OLG Stuttgart, 20.12.1995 - 9 U 199/95

    Wiedererteilung einer Gutschrift auf ein Girokonto; Pfändung eines Kontoguthabens

  • LG Aachen, 06.04.2001 - 9 O 539/00
  • LG Bremen, 03.06.2004 - 2 O 84/04

    Anwendung der Darlehensvorschriften auf den Bausparvertrag; Bausparkonto als

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   BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/95   

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  • NJW 1985, 2698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.1959 - V ZR 181/57

    Hypothek für Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/95
    Hieraus ergibt sich, daß jeder einzelne Kontoinhaber hinsichtlich der ganzen Leistung selbständig forderungsberechtigt und sein Forderungsrecht vom Recht des anderen Gläubigers unabhängig ist (BGHZ 29, 364 = NJW 1959, 984).
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