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   BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84   

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https://dejure.org/1985,838
BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84 (https://dejure.org/1985,838)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1985 - KVR 6/84 (https://dejure.org/1985,838)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1985 - KVR 6/84 (https://dejure.org/1985,838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsunternehmen - Kooperative - Konzentrative - Fusion - Auswirkung auf Marktverhältnisse - Kartellverbot - Fusionskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB §§ 1, 23 ff.
    Abgrenzung der Fusionskontrolle von der Regelung eines Kartellverbots; Bedeutung von vom Bundeskartellamt aufgestellten Verwaltungsgrundsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 96, 69
  • NJW 1986, 1874
  • NJW-RR 1986, 916 (Ls.)
  • ZIP 1986, 113
  • MDR 1986, 204
  • GRUR 1986, 556
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1975 - KVR 2/74

    Die den Markt betonieren - Nach Verkaufssyndikaten wurden nun auch freiwillige

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84
    Die Ausgestaltung des zugrundeliegenden Gesamtvertragswerks (vgl. BGHZ 65, 30, 34, 35, 40 - ZVN), insbesondere des Gesellschaftsvertrags, ist zwar für beide Sachverhalte von Bedeutung; doch kommt es darüber hinaus auf weitere Umstände an, die sich in ihrer Bedeutung für die Tatbestandsvoraussetzungen des Kartellverbots und der Fusionskontrolle nicht decken (BGHZ 81, 56, 65 - Transportbeton Sauerland).

    Darin liegt - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - keine unzulässige Heranziehung bloßer subjektiver Bewertungen, sondern eine zulässige und gebotene Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen (vgl. BGHZ 65, 30, 34, 35 - ZVN).

    Die maßgebenden Interessen und deren Koordinierung durch das Gemeinschaftsunternehmen müssen nicht notwendig in dem zugrundeliegenden (Gesamt-)Vertragswerk ausdrücklich geregelt werden; es genügt, wenn sich die Gesellschafter darüber einig sind, daß das Vertragswerk den bezweckten Erfolg herbeiführe; die Einigung über den danach bezweckten Erfolg braucht nicht notwendig Gegenstand einer vertraglichen Bindung zu sein (vgl. BGHZ 65, 30, 38, 39 - ZVN).

  • BGH, 22.06.1981 - KVR 7/80

    Fusionskontrolle bei Personalgesellschaften

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84
    Bei dem Kartellverbot des § 1 GWB einerseits und bei der Fusionskontrolle nach §§ 23 ff GWB andererseits geht es grundsätzlich um zwei verschiedene Sachverhalte, die sich nur in einigen Bereichen überschneiden (BGHZ 81, 56, 66 - Transportbeton Sauerland).

    Die Ausgestaltung des zugrundeliegenden Gesamtvertragswerks (vgl. BGHZ 65, 30, 34, 35, 40 - ZVN), insbesondere des Gesellschaftsvertrags, ist zwar für beide Sachverhalte von Bedeutung; doch kommt es darüber hinaus auf weitere Umstände an, die sich in ihrer Bedeutung für die Tatbestandsvoraussetzungen des Kartellverbots und der Fusionskontrolle nicht decken (BGHZ 81, 56, 65 - Transportbeton Sauerland).

  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84
    Das entspricht der - zur Auslegung der Tragweite des Verbots heranzuziehenden (BGHZ 67, 104, 108 - Vitamin B 12) - Begründung des Bundeskartellamts, die es zutreffend auf die Beurteilung des Gesamtvertragswerks abgestellt und die Untersagung in erster Linie auf § 1 GWB und nur hilfsweise auf § 24 GWB gestützt hat.
  • BGH, 18.12.1979 - KVR 2/79

    Bergedorfer Buchdruckerei (Springer)/Elbe-Wochenblatt

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84
    So kommt es für die Fusionskontrolle wesentlich auf die tatsächlich bestehenden Macht- und Interessenverhältnisse sowie darauf an, ob der Zusammenschluß zu einer Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung - im übrigen grundsätzlich unabhängig von einer graduellen Abstufung (vgl. BGHZ 76, 55, 73 - Elbe-Wochenblatt) - führen wird.
  • BGH, 24.06.1980 - KVR 6/79

    Vertrauensschutz gegenüber Unwirksamkeitserklärung eines Rabattkartellvertrags

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84
    Auch nur in dem angeführten Sinn - nämlich als Abgrenzungshilfe, wenn auch mit einer Selbstbindung der Behörde, in diesen Fällen zunächst nicht einzuschreiten (vgl. BGHZ 77, 366, 378, 379 [BGH 24.06.1980 - KVR 6/79]- Kanalguß) - sind die vom Bundeskartellamt aufgestellten Verwaltungsgrundsätze über die Nichtanwendung des § 1 GWB bei bestimmten konzentrativen Gemeinschaftsunternehmen (Tätigkeitsbericht 1978 S. 24) zu bewerten.
  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Denn die Sonderregelung über die Fusionskontrolle schließt jedenfalls bei kooperativen Gemeinschaftsunternehmen die Anwendbarkeit des § 1 GWB nicht aus (BGHZ 96, 69 - Mischwerke).

    - Transportbeton Sauerland; 96, 69, 77 f. - Mischwerke).

    Dementsprechend war in dem der Senatsentscheidung "Mischwerke" zugrundeliegenden Fall das fragliche Gemeinschaftsunternehmen in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des § 1 GWB und lediglich hilfsweise im Rahmen der Fusionskontrolle untersagt worden (BGHZ 96, 69, 73, 74 f. und 77).

    Denn jedenfalls bei sogenannten kooperativen Gemeinschaftsunternehmen verdrängt die Sonderregelung über die Fusionskontrolle nicht die Anwendbarkeit des § 1 GWB (BGHZ 96, 69, 77 - Mischwerke).

    Dabei stellt die Unterscheidung zwischen kooperativen und konzentrativen Gemeinschaftsunternehmen lediglich eine Abgrenzungshilfe dar (BGHZ 96, 69, 79 - Mischwerke).

    c) Im Rahmen der als Abgrenzungshilfe heranzuziehenden Unterscheidung von konzentrativen und kooperativen Gemeinschaftsunternehmen stellt sich ein Gemeinschaftsunternehmen als konzentrativ dar, wenn es sämtliche Funktionen eines selbständigen Unternehmens wahrnimmt, marktbezogene Leistungen erbringt und nicht ausschließlich oder überwiegend auf einer vor- oder nachgelagerten Stufe für die Muttergesellschaft sowie nicht auf demselben Markt wie die Mütter tätig ist (vgl. BGHZ 96, 69, 79 - Mischwerke; Kleinmann/Bechtold, Kommentar zur Fusionskontrolle, Einl. Rdn. 126 ff.; Bunte in Langen/Bunte aaO § 1 GWB Rdn. 262 f.).

  • BGH, 23.06.2009 - KZR 58/07

    Gratiszeitung Hallo

    Dabei ist kartellrechtsneutral ein - konzentratives - Gemeinschaftsunternehmen, das sämtliche Funktionen eines selbständigen Unternehmens wahrnimmt, marktbezogene Leistungen erbringt und nicht ausschließlich oder überwiegend auf demselben Markt wie die Mutterunternehmen tätig ist (BGHZ 96, 69, 79 - Mischwerke; BGHZ 147, 325, 336 - Ost-Fleisch; BGH WuW/E DE-R 2361 Tz. 14 - Nord-KS/Xella).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Sie war vielmehr - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung und ihrer Fusionsanmeldung - ein kartellrechtsneutrales konzentratives Gemeinschaftsunternehmen, das sämtliche Funktionen eines selbständigen Unternehmens wahrnahm, marktbezogene (Transport-)Leistungen erbrachte und nicht ausschließlich oder überwiegend auf demselben Markt wie die Mutterunternehmen tätig war (vgl. BGH, Urteil vom 23.6.2009 - KZR 58/07, WuW/E DE-R 2742- 2747 - Gratiszeitung Hallo; BGH, BGHZ 96, 69, 79 - Mischwerke; BGH, BGHZ 147, 325, 336 - Ost-Fleisch; BGH, WuW/E DE-R 2361, Rn. 14 - Nord-KS/Xella; BGH, BGHZ 65, 30, 40, Rn. 30 - ZVN zu § 1 GWB).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15

    Befugnisse des Bundeskartellamts im Fusionskontrollverfahren

    Eine solche "Doppelkontrolle" hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Bereich der Gründung von (kooperativen) Gemeinschaftsunternehmen ausdrücklich anerkannt (vgl. BGH, Beschlüsse v. 1. Oktober 1985 - KVR 6/84 , BGHZ 96, 69, Rzn. 31 ff. bei juris - Mischwerke und v. 8. Mai 2001 - KVR 12/99 , BGHZ 147, 325, Rzn. 15 ff. bei juris - Ost-Fleisch ).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Sie war vielmehr - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung und ihrer Fusionsanmeldung - ein kartellrechtsneutrales konzentratives Gemeinschaftsunternehmen, das sämtliche Funktionen eines selbständigen Unternehmens wahrnahm, marktbezogene (Transport-)Leistungen erbrachte und nicht ausschließlich oder überwiegend auf demselben Markt wie die Mutterunternehmen tätig war (vgl. BGH, Urteil vom 23.6.2009 - KZR 58/07, WuW/E DE-R 2742- 2747 - Gratiszeitung Hallo; BGH, BGHZ 96, 69, 79 - Mischwerke; BGH, BGHZ 147, 325, 336 - Ost-Fleisch; BGH, WuW/E DE-R 2361, Rn. 14 - Nord-KS/Xella; BGH, BGHZ 65, 30, 40, Rn. 30 - ZVN zu § 1 GWB).
  • BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96

    Gesellschaftsvertrag des von Kfz-Haftpflichtversicherern gegründeten

    Wie der Senat bereits entschieden hat, betreffen das Kartellverbot nach § 1 GWB und die Fusionskontrolle nach den §§ 23 ff. GWB unterschiedliche Gegenstände, die sich lediglich in Teilbereichen überschneiden; ihre Anwendung auf den gleichen Sachverhalt ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. BGHZ 96, 69, 77 f. - Mischwerke).

    Die über den Gesellschaftsvertrag als solchen hinausgehende Einigung der Vertragsparteien muß dabei nicht in dem schriftlichen Vertragstext Ausdruck gefunden haben oder auch nur Gegenstand des Vertrages geworden sein (vgl. dazu nur BGHZ 96, 69, 83 - Mischwerke).

  • BGH, 17.07.2018 - KVR 64/17

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung

    So kann etwa nach der Rechtsprechung des Senats die Gründung eines kooperativen Gemeinschaftsunternehmens sowohl im Rahmen der Fusionskontrolle als auch nach § 1 GWB zu untersagen sein (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1985 - KVR 6/84, BGHZ 96, 69, 78 f. - Mischwerke; Beschluss vom 8. Mai 2001 - KVR 12/99, BGHZ 147, 325, 331 - Ost-Fleisch).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2007 - U (Kart) 11/07

    Kein Ausschlussgrund eines GmbH-Gesellschafters wegen kartellrechtswidrigem

    Es ist als solches kartellrechtlich unbedenklich (st. Rspr., vgl. BGHZ 96, 69, 79 - Mischwerke; BGH WuW/E DE-R 711 - Ost-Fleisch; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, a.a.O., § 1, RdNrn. 401 ff; Bunte in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Bd. 1, Deutsches Kartellrecht, § 1, RdNr. 260).
  • BGH, 13.11.1990 - KZR 2/89

    Kartellverbotswidrigkeit der Zusammenlegung zweier Tageszeitungen;

    Zwar sei seit dem Urteil des Senats vom 1. Oktober 1985 (BGHZ 96, 69, 79 - Mischwerke) der Annahme eine enge Grenze gezogen, die nach §§ 23 und 24 GWB der Fusionskontrolle unterliegenden Verträge genössen ein "Konzentrationsprivileg", das den Anwendungsbereich des § 1 GWB einschränke; führe jedoch - wie im vorliegenden Falle - die Vereinigung zweier Zeitungsunternehmen zu einer neuen, organisatorisch und wirtschaftlich selbständigen und als vollwertiger Marktteilnehmer agierenden Unternehmenseinheit so falle die dadurch bewirkte Veränderung der Marktstruktur nicht unter § 1 GWB, sondern sei allein nach § 23 GWB zu beurteilen.

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß es Unternehmenszusammenschlüsse gibt, die zwar nach dem im Jahre 1963 geltenden Recht einer Anzeigepflicht und nunmehr der Fusionskontrolle (§§ 23 ff. GWB), nicht aber dem Kartellverbot (§ 1 GWB) unterliegen (vgl. BGHZ 96, 69, 77 ff./BU 50).

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2007 - U (Kart) 12/07

    Gesellschaftsrecht - Wirksamkeit von Wettbewerbsverboten gegenüber

    Es ist als solches kartellrechtlich unbedenklich (st. Rspr., vgl. BGHZ 96, 69, 79 - Mischwerke; BGH WuW/E DE-R 711 - Ost-Fleisch; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, a.a.O., § 1, RdNrn. 401 ff; Bunte in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Bd. 1, Deutsches Kartellrecht, § 1, RdNr. 260).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - U (Kart) 26/07

    Kartellrechtsverstoß durch Wettbewerbsverbot in Gesellschaftsvertrag

  • BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89

    Formvorschriften und Formmangel bei Umwandlung einer OHG in eine GmbH - Abtretung

Redaktioneller Hinweis

  • Deutag-Mischwerke GmbH & Co. KG/Oberbergische Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG

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