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   BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85   

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https://dejure.org/1986,374
BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85 (https://dejure.org/1986,374)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1986 - VIII ZR 99/85 (https://dejure.org/1986,374)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85 (https://dejure.org/1986,374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung der kurzen Verjährungsfrist für Vermieteransprüche bei Überlassen des zerstörten Mietobjekts an den Vermieter zur Wiederherstellung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurückerhalten; Beginn der Verjährungder Mietsache; Ersatzansprüche des Vermieters; Veränderung der Mietsache; Verschlechterung der Mietsache; Mietobjekt, teilweise zerstört; Verjährung der Ersatzansprüche, Beginnder Mietsache; Besitzüberlassung zur Wiederherstellung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Reichweite der kurzen Verjährungsfrist von Vermieteransprüchen wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558 Abs. 2
    Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache bei Überlassung zur Instandsetzung durch den Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückgabe einer Mietsache setzt Änderung der Besitzverhältnisse voraus - BGH zum Beginn der Verjährungsfrist bei Ersatzansprüchen des Vermieters - Verjährungsfrist kann auch ohne vorherige Beendigung des Mietverhältnisses ablaufen / Schadensersatzanspruch verjährt - ...

Papierfundstellen

  • BGHZ 98, 59
  • NJW 1986, 2103
  • NJW-RR 1986, 1140 (Ls.)
  • MDR 1987, 135
  • BB 1986, 1537
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 318/84

    Verjährung der Ansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe der Leasingsache im

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85
    § 558 Abs. 1 BGB insbesondere wird in ständiger Rechtsprechung weit ausgelegt (Senatsurteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 318/84 zur Aufnahme in BGHZ vorgesehen = ZIP 1986, 439 = WM 1986, 458 unter II. 1. b).
  • BGH, 15.06.1981 - VIII ZR 129/80

    Kurze Verjährung - Ersatzansprüche des Vermieters - Brand - Vernichtung der

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85
    Im Urteil vom 15. Juni 1981 - VIII ZR 129/80 (= WM 1981, 956) hat der erkennende Senat ausgeführt, es sei nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht in dem damals entschiedenen Fall als Beginn der Verjährungsfrist den Zeitpunkt angesehen habe, von dem an der Kläger freien Zutritt zur Mietsache hatte und damit in die Lage versetzt gewesen sei, sie auf etwaige Mängel zu untersuchen.
  • BGH, 02.10.1968 - VIII ZR 197/66
    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85
    Die Definition des Begriffs der Rückgabe als Herbeiführung einer Art von Sachherrschaft, die den Vermieter in die Lage versetzt, die Mietsache auf etwaige Mängel zu untersuchen (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1968 - VIII ZR 197/66 = WM 1968, 1243) gewährleistet, daß auch bei fortbestehendem Mietverhältnis der Beginn der Verjährungsfrist eindeutig festgelegt werden kann.
  • BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85
    Die kurze Verjährungsfrist erfaßt überdies nicht nur vertragliche Ansprüche, sondern auch diejenigen aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung (Senatsurteil vom 19. September 1973 - VIII ZR 175/72 = BGHZ 61, 227, 231 [BGH 19.09.1973 - VIII ZR 175/72] unter II. 3. e).
  • LG Köln, 17.01.1979 - 13 S 220/78
    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85
    Diese Formulierung und Entscheidungen der Instanzgerichte, die sich mit dem Beginn der Verjährung von Vermieteransprüchen und demzufolge mit dem von der Beendigung des Mietverhältnisses zu unterscheidenden Begriff der Rückgabe des Mietobjekts befassen (vgl. KG in OLGZ 39, 154, 155; OLG Dresden in OLGZ 41, 117; OLG Köln in MDR 1960, 860; OLG Celle ZMR 1969, 283, 284; Landgericht Köln in VersR 1979, 415, 416; OLG Frankfurt am Main in BB 1982, 1385) machen eine Klärung erforderlich, ob die Regelung des § 558 BGB die rasche Abwicklung der Vermieteransprüche nur im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleisten soll, oder ob derartige Ansprüche in entsprechender Anwendung der Vorschrift auch bei fortbestehendem Mietverhältnis rasch erledigt werden sollen, sofern nur der Vermieter durch Inbesitznahme des Mietobjekts in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von Beschädigungen am Mietobjekt zu machen.
  • BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60

    Anforderungen an die Bejahung der Merkmale "öffentlicher Weg" und "Straße" -

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85
    Diese Formulierung und Entscheidungen der Instanzgerichte, die sich mit dem Beginn der Verjährung von Vermieteransprüchen und demzufolge mit dem von der Beendigung des Mietverhältnisses zu unterscheidenden Begriff der Rückgabe des Mietobjekts befassen (vgl. KG in OLGZ 39, 154, 155; OLG Dresden in OLGZ 41, 117; OLG Köln in MDR 1960, 860; OLG Celle ZMR 1969, 283, 284; Landgericht Köln in VersR 1979, 415, 416; OLG Frankfurt am Main in BB 1982, 1385) machen eine Klärung erforderlich, ob die Regelung des § 558 BGB die rasche Abwicklung der Vermieteransprüche nur im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleisten soll, oder ob derartige Ansprüche in entsprechender Anwendung der Vorschrift auch bei fortbestehendem Mietverhältnis rasch erledigt werden sollen, sofern nur der Vermieter durch Inbesitznahme des Mietobjekts in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von Beschädigungen am Mietobjekt zu machen.
  • BGH, 08.11.2017 - VIII ZR 13/17

    Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548

    Mit der gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zeitnah zur Rückgabe der Mietsache beziehungsweise zeitnah zur Beendigung des Mietverhältnisses eine "möglichst schnelle" Klärung über bestehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Zustand der Mietsache erreichen (BT-Drucks. 14/4553, S. 45; Senatsurteile vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 402/12, NJW 2014, 684 Rn. 13; vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 349/10, NJW 2011, 2717 Rn. 12; vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, NJW 2011, 1866 Rn. 12; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 10; vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, BGHZ 98, 59, 62 ff. [zur gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 551 BGB aF, dessen Regelungsgehalt durch die Schuldrechtsreform keine Änderung erfahren hat, sondern inhaltlich unverändert mit § 548 BGB fortgeführt wird]).

    Wie der Senat zu der inhaltsgleichen Vorläuferregelung des § 558 Abs. 2 BGB aF bereits entschieden hat, gilt die kurze Verjährungsfrist für Vermieteransprüche in entsprechender Anwendung der gesetzlichen Regelung auch dann, wenn bei fortbestehendem Mietverhältnis das teilweise zerstörte Mietobjekt (etwa eine durch Brand unbenutzbar gewordene Wohnung) vom Mieter dem Vermieter überlassen wird, damit dieser es wiederherstelle (Senatsurteil vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, aaO).

    Der Senat hat in dieser Entscheidung hervorgehoben, dass eine rasche Klärung der Ersatzansprüche auch dazu dient, der Verschlechterung der Beweissituation oder der Verlagerung des Streits auf die Frage der Verwirkung geltend gemachter Ansprüche vorzubeugen (Senatsurteil vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, aaO; vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 17. Juni 1993 - IX ZR 206/92, NJW 1993, 2797 unter III 1 c).

  • BGH, 27.02.2019 - XII ZR 63/18

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Vermieters mit dem Zeitpunkt des

    Dass der Vermieter/Verpächter (vorübergehend) die Möglichkeit erhält, während des (auch nur mittelbaren) Besitzes des Mieters die Mieträume besichtigen zu lassen, genügt nicht (Senatsurteil vom 19. November 2003 - XII ZR 68/00 - NZM 2004, 98, 99 mwN; BGHZ 98, 59, 62 ff. = NJW 1986, 2103, 2104 und BGH Urteil vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 402/12 - NJW 2014, 684 mwN).
  • BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 8/11

    Wohnraummiete: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Rückgabe im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich eine Änderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, weil er erst durch die unmittelbare Sachherrschaft in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von etwaigen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache zu machen (Senatsurteil vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, BGHZ 98, 59, 62 ff.; BGH, Urteil vom 10. Juli 1991 - XII ZR 105/90, NJW 1991, 2416 unter II 5 b bb; st. Rspr.).

    Die Beendigung des Mietverhältnisses ist hingegen nicht Voraussetzung für den Beginn der kurzen Verjährung (Senatsurteile vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, aaO; Senatsurteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 9).

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