Rechtsprechung
BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56 |
Straßenbahn
§ 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, 'Rechtfertigungsgrund des verkehrsrichtigen Verhaltens', Beweislast
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schwere Verletzung bei Benutzung der Straßenbahn - Schadensersatzklage gegen Bahngesellschaft, Schaffner und Straßenbahnfahrer - Auswahlverschulden und Überwachungsverschulden - Begründung der Widerrechtlichkeit einer Deliktshandlung im Straßenverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 831 § 823
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 24, 21
- NJW 1957, 1315 (Ls.)
- NJW 1957, 785
- NJW 1957, 986 (Ls.)
- MDR 1957, 666
- DB 1957, 403
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 30.12.1901 - VI 285/01
Haftung der Eltern für Schaden durch Kinder.
Auszug aus BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
So ist auch bei Verletzung der im § 823 Abs. 1 BGB besonders genannten Rechtsgüter, die das Gesetz in bevorzugter Weise schützen will, die Heranziehung eines besonderen Rechtfertigungsgrundes erforderlich, wenn dargetan werden soll, daß eine Verletzung ausnahmsweise nicht das Unwerturteil der Rechtswidrigkeit verdient (Motive Band II S 726; RGZ 50, 60 [65]; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 1954, S 912, 915). - RG, 23.09.1938 - III 20/38
1. Handelt der vom Landrat ordnungsgemäß verpflichtete Nachtwächter einer …
Auszug aus BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Dieses im System unserer Deliktsrechtsordnung begründete und in der Rechtsanwendung bewährte Verhältnis von Regel und Ausnahme hat gemäß den anerkannten Grundsätzen des Beweisrechts die Folge, daß dem Verletzer eines geschützten Rechtsguts der Beweis für das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes obliegt (RG SeuffArch 81, 50; RGZ 159, 235 [240]; RG JW 1930, 3400). - RG, 04.02.1932 - VI 310/31
Zur Haftung des Kraftfahrzeughalters und seines zur Beaufsichtigung des Führers …
Auszug aus BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Unter dem letzteren Gesichtspunkt hatte das Reichsgericht die Haftung des Geschäftsherrn dann verneint, wenn zur Überzeugung des Richters feststand, daß auch ein sorgfältig ausgewählter und beaufsichtigter Angestellter in der gegebenen Lage nicht anders hätte handeln können (RGZ 135, 149 [155]; 159, 312 [315]). - RG, 18.02.1939 - VI 228/38
Zum Entlastungsbeweis des Kraftfahrzeughalters nach § 7 des Kraftfahrzeuggesetzes …
Auszug aus BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Unter dem letzteren Gesichtspunkt hatte das Reichsgericht die Haftung des Geschäftsherrn dann verneint, wenn zur Überzeugung des Richters feststand, daß auch ein sorgfältig ausgewählter und beaufsichtigter Angestellter in der gegebenen Lage nicht anders hätte handeln können (RGZ 135, 149 [155]; 159, 312 [315]).
- BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66
Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung
Zwar hat in aller Regel der Geschädigte, der sich auf § 823 Abs. 1 BGB stützt, nicht nur die Kausalität zwischen seinem Schaden und dem Verhalten des Schädigers darzutun und notfalls zu beweisen, sondern auch dessen Verschulden (BGHZ 24, 21, 29) [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56] . - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …
Insoweit ist die Rechtslage anders als bei der Verletzung absoluter Rechte wie beispielsweise des Urheberrechts, bei der der Eingriff in das Recht die Rechtswidrigkeit regelmäßig indiziert (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1957 - GSZ 1/56, BGHZ 24, 21, 27 f.; Urteile vom 12. Juli 1996 - V ZR 280/94, VersR 1997, 119;… vom 5. Oktober 2010 - I ZR 127/09, GRUR 2011, 335 Rn. 12, 24;… Dauner-Lieb/Langen/Katzenmeier, BGB, 2. Aufl., § 823 Rn. 7 mwN). - BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18
Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des …
Zwar genügt es für eine Haftung nach dieser Vorschrift, wenn - wie hier - ein Verrichtungsgehilfe einem Geschädigten in Ausübung der Verrichtung dadurch einen Schaden zugefügt hat, dass er widerrechtlich einen deliktsrechtlichen Tatbestand im Sinne der §§ 823 ff. BGB verwirklicht hat; auf ein Verschulden des Verrichtungsgehilfen kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juli 1996 - V ZR 280/94, NJW 1996, 3205, 3207 mwN; s.a. BGH, Beschluss vom 4. März 1957 - GSZ 1/56, BGHZ 24, 21, 29).Bei verkehrsrichtigem Verhalten des Gehilfen scheidet eine Haftung mit Rücksicht auf den Schutzzweck der Norm aber aus (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juli 1996 - V ZR 280/94, NJW 1996, 3205, 3207; BGH, Beschluss vom 4. März 1957 - GSZ 1/56, BGHZ 24, 21, 29 jeweils mwN).
- BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Sein Sich-Einlassen auf die auch bei regelrechtem Spiel nicht vermeidbaren Risiken umfaßt rechtlich auch die Fälle, in denen sich die bewußt in Kauf genommene Gefahr in besonders schwerer Weise verwirklicht hat (BayObLG NJW 1961, 2072, 2073; vgl auch BGHZ 24, 21, 26).Sie meint, da nach bisher anerkannter Rechtsprechung (BGHZ 24, 21) die Verletzung eines nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgutes die Rechtswidrigkeit der Verletzungshandlung indiziere, liege es dem Verletzer ob, den Beweis für das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes zu führen.
Aus der oben dargelegten Inkaufnahme "erlaubtermaßen" (spielordnungsgemäß) zugefügter Körperverletzung folgt, daß hier die umstrittene Frage, ob regelrechtes Spielverhalten etwa die Tatbestandsmäßigkeit der unerlaubten Handlung ausschließt (wie es ua vom OLG Bamberg NJW 1972, 1820 und den Anhängern der sog Sozialadäquanztheorie vertreten wird) oder ob es einen vom Verletzer zu beweisenden Rechtfertigungsgrund darstellt (so BGHZ 24, 21, 28 für das "verkehrsrichtige Verhalten" und ihm für spielgerechtes Verhalten folgend OLG München NJW 1970, 2297), nicht den Ausschlag geben kann.
- BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62
Begriff der Handlung
Das ergibt sich aus dem System unserer Deliktsrechtsordnung, die mit der Schaffung festumrissener Unrechtstatbestände die Verletzung insbesondere eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter mit dem Unwerturteil der Rechtswidrigkeit umkleidet und es dem Schädiger überläßt, das Vorliegen eines etwaigen Rechtfertigungsgrundes aufzudecken und darzutun (vgl. BGHZ 24, 21, 27). - BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83
Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von …
Die Verletzung eines nach § 823 BGB geschützten Rechtsguts ist grundsätzlich rechtswidrig, wenn nicht ein Rechtfertigungsgrund besteht (BGHZ 24, 21, 27 f [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56]; vgl. auch BGHZ 74, 9, 14 f) [BGH 13.03.1979 - VI ZR 117/77]. - BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86
Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers
Die für einen Schmerzensgeldanspruch gegen die Beklagte allein in Betracht zu ziehende Haftungsgrundlage des § 831 BGB setze zwar kein Verschulden des Busfahrers voraus, so daß die Beklagte als dessen Geschäftsherrin grundsätzlich auch bei ungeklärtem Unfallhergang deliktisch einzustehen habe, wie dies auch vom Bundesgerichtshof seit dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 4. März 1957 (GSZ 1/56 - BGHZ 24, 21 ff [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56]) anerkannt sei.Dabei verkennt das Berufungsgericht nicht, daß seine Auslegung des § 831 BGB der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Grundsätzen der Entscheidung seines Großen Senats für Zivilsachen vom 4. März 1957 (BGHZ 24, 21 ff. [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56]) widerspricht.
Die Einschätzung des Großen Senats für Zivilsachen (BGHZ 24, 21, 30) [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56], die Besserstellung des Geschädigten sei ein Ausgleich dafür, daß die Entlastung des Geschäftsherrn meistens zum Zuge komme, habe sich in den jener Entscheidung nachfolgenden rund 30 Jahren nicht bestätigt.
- BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Kommt die Gefährdungshaftung zum Zuge, kann zudem von vornherein eine Rechtfertigung nicht in Betracht kommen, da die Gefährdungshaftung nicht an ein rechtswidriges Verhalten anknüpft (GSZ in BGHZ 24, 21, 26) [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56] . - BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77
Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der …
Für den vorliegenden Fall genügt es, davon auszugehen, daß ein subjektiv redliches Verhalten in einem gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahren jedenfalls nicht schon durch die Beeinträchtigung von in § 823 BGB geschützten Rechtsgütern gleichzeitig seine Rechtswidrigkeit indiziert, wie dies für den für den Regelfall in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - entgegen zunehmenden Bedenken des Schrifttums - angenommen wird (vgl. GSZ BGHZ 24, 21 [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56]). - BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
Begriff des vorsätzlichen Verhaltens
Die Revisionserwiderung verkennt indes, dass bei unmittelbarer Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter die Rechtswidrigkeit indiziert wird (st. Rspr., vgl. BGH GSZ BGHZ 24, 21, 24 ff.; Senatsurteil BGHZ 118, 201, 207), ebenso bei der Verletzung eines Schutzgesetzes, hier: § 229 StGB (vgl. BGHZ 122, 1, 6). - BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14
Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der …
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses
- BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
- OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98
Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes …
- BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
- BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69
Haftung - Geschäftsherr - Anhänger
- BGH, 30.10.1990 - VI ZR 340/89
Verkehrsrecht - Geschwindigkeit - Straßenbahn - Notbremsung
- BGH, 29.06.1971 - VI ZR 271/69
Haftungsverteilung bei Schäden eines auf der Überholspur der Bundesautobahn …
- OLG Hamm, 02.02.2000 - 13 U 155/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer untergeordneten Straße in eine …
- OLG Saarbrücken, 30.01.2014 - 4 U 49/13
Deliktshaftung eines GmbH-Geschäftsführers: Inanspruchnahme bei fahrlässiger …
- BGH, 19.11.1971 - V ZR 100/69
Gemeinsame Giebelmauer; Zusammenhang behördlicher Anordnung mit fehlerhafter …
- BGH, 24.02.1958 - III ZR 184/56
Amtshaftung und persönliche Haftung des Fahrers bei Teilnahme am allgemeinen …
- KG, 21.05.2001 - 12 U 3372/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99
Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung
- OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden …
- OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03
Schulbusunfall: Zum Umfang des Ersatzes des materiellen und immateriellen …
- OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01
Anscheinsbeweis für die Richtigkeit einer Schilderung über einen Unfallvorgang; …
- AG Berlin-Mitte, 14.11.2011 - 108 C 3467/10
Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen vorfahrtsberechtigten, den …
- OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
- BGH, 16.02.1972 - VI ZR 111/70
Haftung des Herstellers einer Haspel-Vorlegewelle
- OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 210/97
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem überholenden LKW; …
- BGH, 29.06.1971 - VI ZR 274/69
Säuglingskrankenschwester - Körperverletzung - Kausalität - …
- OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Verstoß eines Reitlehrers gegen die ihm obliegende Sicherungspflicht
- BGH, 20.12.1963 - VI ZR 289/62
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn; Erschütterung des …
- BGH, 21.03.1961 - VI ZR 180/60
Rechtsmittel
- AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03
Anspruch auf Schadensersatz aus einer unerlaubten Handlung
- BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86
Anforderungen an den Beweis der Schadensursache bei zweifelhaftem Zeitpunkt des …
- BGH, 04.11.1980 - VI ZR 231/79
Haftung - Beweislast - Herausgefordert - Sorgfaltspflicht - Betrunkener
- OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
Schadenersatz nach Schulbusunfall
- BGH, 11.01.2005 - VI ZR 67/04
Zulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung in einem Fall betreffend …
- OLG Hamm, 01.03.2001 - 6 U 214/00
Erstreckung der Gefährdungshaftung auf 20 km/h gedrosselter Kraftfahrzeuge im …
- OLG Hamm, 01.03.2001 - 6 U 124/00
Ansprüche aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Gefährdungshaftung
- BGH, 26.11.1968 - VI ZR 205/66
Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Drittschadensliquidation - …
- BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64
Rechte des Versicherers im Rahmen von Verhandlungen mit dem Geschädigten bei …
- OLG Nürnberg, 13.07.2000 - 8 U 699/00
Erlöschen von Schadensersatzansprüchen gegen den Frachtführer und Hilfspersonen
- OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verhalten eines Schädigers und …
- LG Hamburg, 02.11.2012 - 306 O 286/10
Busfahrerhaftung aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes
- OLG Köln, 20.10.2005 - 7 U 29/05
Schmerzensgeld aus einem Unfall mit einer Straßenbahn infolge für Fußgänger …
- OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
Beweislastverteilung - Einwilligung in einen Verkehrsunfall
- OLG Düsseldorf, 30.06.1997 - 1 U 214/96
Haftung eines Straßenbahnunternehmens für Unfall während des computergesteuerten …
- OLG Köln, 25.01.2000 - 3 U 77/99
- OLG München, 04.04.1996 - 24 U 603/95
- BGH, 27.09.1971 - VIII ZR 12/70
Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Benachrichtigung der …
- OLG Düsseldorf, 26.05.2003 - 1 U 215/01
- OLG München, 09.11.1994 - 3 U 3797/94
Haftung bei Sturz des Teilnehmers eines Skilanglaufkurses
- BGH, 13.05.1971 - VII ZR 133/69
Umfang der Haftung eines Herstellers von Arzneimitteln für Tiere - Anspruch auf …
- BGH, 24.04.1959 - VI ZR 52/58
Rechtsmittel
- BGH, 24.06.1958 - VI ZR 153/57
Rechtsmittel
- BGH, 19.01.1965 - VI ZR 238/63
Wartungspflicht des Kfz-Halters
- BGH, 02.03.1961 - III ZR 12/60
Verletzung der allgemeinen Aufsichtspflicht des Halters eines Unfallwagens - …
- BGH, 26.01.1960 - VI ZR 203/58
Haftung für Rutschen eines Kraftfahrzeugs auf schlüpfriger Fahrbahn
- BGH, 17.10.1960 - VII ZR 196/59