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   BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50   

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https://dejure.org/1951,120
BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50 (https://dejure.org/1951,120)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1951 - I ZR 15/50 (https://dejure.org/1951,120)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1951 - I ZR 15/50 (https://dejure.org/1951,120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Westdeutsche Wäschefabrik -, Abgrenzung Kommissionsgeschäft Konditionsgeschäft, gesetzliche Risikoverteilung HVV, HMV

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 75
  • NJW 1951, 270
  • JR 1951, 177
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Das machen schon die zahlreichen zur Anwendung der "Saldotheorie" erlassenen Entscheidungen deutlich (vgl. etwa BGHZ 1, 75, 81; 9, 333, 335; LM Nr. 11 zu § 818 Abs. 3 BGB; neuerdings BGHZ 53, 144, 145).

    Andernfalls wäre in Frage gestellt, ob dem allgemein anerkannten obersten Grundsatz des Bereicherungsrechts immer Geltung verschafft werden könnte, wonach die Herausgabepflicht des Bereicherten keinesfalls zu einer Verminderung seines Vermögens über den Betrag der wirklichen Bereicherung hinaus führen darf (BGHZ 1, 75, 81; RGZ 118, 185, 187; RGRK (11.) Anm. 32; Soergel-Siebert-Mühl (10.) Randnote 21 je zu § 818 BGB).

    Der Grundgedanke des Bereicherungsrechts, die Herausgabepflicht des "gutgläubigen" Bereicherten dürfe keinesfalls zu einer Verminderung seines Vermögens über den Betrag der wirklichen Bereicherung hinausführen, hat also gerade in der Vorschrift des § 818 Abs. 3 BGB seinen Niederschlag gefunden, aus der er denn auch von der Rechtsprechung ausdrücklich hergeleitet wird (BGHZ 1, 75, 81; RGZ 118, 185, 187).

  • BGH, 27.10.2016 - IX ZR 160/14

    Insolvenzanfechtung wegen unentgeltlicher Leistung: Berufung auf Entreicherung

    Insbesondere genügt es nicht, wenn die Tatsachen, welche die Grundlage des Vermögenszuflusses bilden, nur einen Beweggrund für die Eingehung weiterer Verbindlichkeiten abgaben (BGH, Urteil vom 19. Januar 1951 - I ZR 15/50, BGHZ 1, 75, 81).
  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 213/00

    Ansprüche des Bankkunden bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften

    Danach ist der Bereicherungsanspruch bei beiderseits ausgeführten gegenseitigen nichtigen Verträgen ein von vornherein in sich beschränkter einheitlicher Anspruch auf Ausgleich aller mit der Vermögensverschiebung zurechenbar zusammenhängender Vorgänge in Höhe des sich dabei ergebenden Saldos (BGHZ 1, 75, 81; BGH, Urteile vom 11. November 1994 - V ZR 116/93, WM 1995, 159, 160 und vom 14. Juli 2000 - V ZR 82/99, WM 2000, 2107).
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