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   BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53   

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https://dejure.org/1954,88
BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53 (https://dejure.org/1954,88)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1954 - IV ZR 164/53 (https://dejure.org/1954,88)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1954 - IV ZR 164/53 (https://dejure.org/1954,88)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befriedigungsrecht des Gläubigers aus dem ihm zur Sicherheit übereigneten Vermögen des Schuldners - Befriedigung hinsichtlich zwischen dem Abschluß des schuldrechtlichen Vertrages und dem dinglichen Vollzugsgeschäft vorweg entstandener Forderungen - Verpflichtung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 12, 232
  • NJW 1954, 673
  • MDR 1954, 284
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53
    Wie der Senat bereits in seinem in BGHZ 10, 228 f veröffentlichten Urteil (S 232) ausgeführt hat gibt es keine bestimmten gesetzlichen Tatbestände, anhand deren geprüft werden kann, ob ein Sicherungsübereignungsvertrag nach § 138 BGB nichtig ist.

    Dadurch unterscheidet sich dieser Fall von demjenigen, der dem in BGHZ 10, 228 veröffentlichten Urteil zugrunde lag, Allerdings ist auch im Zusammenhang mit der Sicherung von Aufbaukrediten zu beachten, daß die an der Finanzierung beteiligten Stellen keine Geschäfte schließen dürfen die gegen die guten Sitten verstoßen.

    Die in dem in BGHZ 10, 228 veröffentlichten Urteil aufgestellten Grundsätze (vgl. auch die Anmerkung von Ascher zu dieser Entscheidung in LM § 138 BGB [Bb Nr. 3]) müssen auch bei der Bestellung von Sicherheiten für einen Aufbaukredit berücksichtigt werden.

    Bei der Art und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens der V., die sich noch im Aufbau befand, und bei der Art der von ihr getätigten Kreditgeschäfte mit anderen Firmen war es anders als in dem in BGHZ 10, 228 entschiedenen Fall für die beteiligten Wirtschaftskreise erkennbar, daß die Veritas über kein hinreichendes eigenes Vermögen verfügte.

  • RG, 04.03.1904 - VII 483/03

    1. Voraussetzungen des Rechts der Ehefrau, Sicherheitsleistung für das

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53
    Eine Benachteiligungsabsicht ist insbesondere anzunehmen, wenn sich ergeben sollte, daß es der Veritas weniger auf die Erfüllung ihrer Pflichten oder auf die Erlangung weiterer Kredite, sondern mehr auf die Schädigung ihrer übrigen Gläubiger ankam (vgl. RGZ 57, 161, 163; 153, 352; RG JW 1938, 2841 mit weiteren Nachweisen und DR 1940, 874 mit. Anmerkungen von Bley; Warneyer, Anfechtungsgesetz, § 3 Anm. 2 u. 8; Böhle-Stamschräder aaO § 3 Anm. 5; Jäger aaO § 3 Anm. 8).
  • RG, 26.09.1930 - II 520/29

    Zur Auslegung des § 419 Abs. 1 BGB.

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53
    Der Senat stimmt dieser Rechtsprechung des Reichsgerichts aus den in RGZ 130, 34 = DJZ 1931, 431 dargelegten zutreffenden Gründen zu (vgl. ebenso BGB RGRK 10. Aufl. § 419 Anm. 1 a S 740; Soergel BGB § 419 Anm. 1).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 1/52

    Sicherungsübereignung

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53
    Diese Annahme entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts der sich auch der Bundesgerichtshof bereits angeschlossen hat (RGZ 124, 73; BGH NJW 1952, 1169).
  • BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50

    Dienstvertrag mit Vorstand einer AG.

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53
    In neuerer Zeit sind hiergegen vor allem von Paulus Bedenken vorgetragen worden (vgl. ZZP 64, 187 ff und JZ 1951, 688 [BGH 11.07.1951 - II ZR 118/50]).
  • RG, 09.04.1929 - VII 536/28

    Ist das im Wege des Besitzkonstituts erworbene Sicherungseigentum ein die

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53
    Diese Annahme entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts der sich auch der Bundesgerichtshof bereits angeschlossen hat (RGZ 124, 73; BGH NJW 1952, 1169).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Vielmehr ist die Benachteiligungsabsicht bei kongruenten Deckungsgeschäften nur gegeben, wenn es dem Schuldner - in dem maßgeblichen Zeitpunkt - nicht so sehr auf die Erfüllung seiner Vertragspflicht als auf die Vereitelung der Ansprüche anderer Gläubiger angekommen ist (vgl. BGHZ 12, 232, 238; BGH, Urt. v. 18. Februar 1993 - IX ZR 129/92, NJW 1993, 1640, 1641 m.w.N.).

    Die Sicherstellung einer fremden Schuld ist auch dann entgeltlich, wenn dem Sicherungsgeber für seine Leistung die Kreditgewährung an den Dritten versprochen wird, an der er ein wirtschaftliches Interesse hat (vgl. - zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG - BGHZ 12, 232, 236 f; zu § 3 Abs. 1 Nr. 3 AnfG BGH, Urt. v. 25. Juni 1992 - IX ZR 4/91, ZIP 1992, 1089, 1091 f; ferner - zu § 32 Nr. 1 KO - BGH, Urt. v. 24. Juni 1993 - IX ZR 96/92, ZIP 1993, 1170, 1173; Kirchhof, Festschrift für Karlheinz Fuchs 1996 S. 97, 102; Gerhardt/Kreft, aaO 5.119 f).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Das Berufungsgericht hat im Anschluß an ältere Rechtsprechung auch des erkennenden Senates (vgl. BGHZ 12, 232, 238; 121, 179, 185 m.w.N.) angenommen, daß bei kongruenten Deckungsgeschäften der Vorsatz nur dann bejaht werden könne, wenn ein unlauteres Zusammenwirken zwischen Schuldner und Gläubiger vorliege.
  • BGH, 30.10.1990 - IX ZR 9/90

    Bedingtheit einer Sicherungsübereignung

    Denn in jedem Falle konnte der Kläger sich wegen seiner gesicherten, angeblich schon vor Erwerb des Eigentums an den Kraftfahrzeugen bestehenden Forderungen demgegenüber auf sein Vorwegbefriedigungsrecht nach §§ 419 Abs. 2 Satz 2, 1991 Abs. 3 BGB berufen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 4. Februar 1954 IV ZR 164/53, JZ 1954, 387, 389; Urt. v. 12. November 1958 V ZR 10O/57, WM 1959, 87, 89 unter III; Urt. v. 6. Februar 1961 - VIII ZR 37/6O, WM 1961, 671, 672 unter 2; Urt. v. 15. Juni 1962 - VI ZR 268/61, WM 1962, 962, 964 unter 3; Senatsurt. v. 23. Mai 1985 - IX ZR 124/84, WM 1985, 923, 926).
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