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   BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96   

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https://dejure.org/1997,443
BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96 (https://dejure.org/1997,443)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1997 - IX ZR 5/96 (https://dejure.org/1997,443)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - IX ZR 5/96 (https://dejure.org/1997,443)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Folgen des Erbringens einer teilbaren Leistung bei Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens bzw. Gesamtvollstreckungskonkursverfahrens durch einen Vertragspartner des Schuldners bzw. Gemeinschuldners; Neubegründung von Ansprüchen mit dem bisherigen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Teilleistung; Erfüllungswahl

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Die teilweise erbrachte Leistung im Konkurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GesO § 9 Abs. 1 Satz 1; KO § 17 Abs. 1
    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 25
  • NJW 1997, 2184 (Ls.)
  • ZIP 1997, 688
  • MDR 1997, 671
  • NJ 1997, 334
  • WM 1997, 794
  • DB 1997, 1563
  • Rpfleger 1997, 401
  • BauR 1997, 700
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93

    Ansprüche aus einem Pachtvertrag im Vergleich des Pächters; Verjährung des

    Auszug aus BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96
    Ob und inwieweit diese Rechtsgrundsätze bei Leistungen angewendet werden können, die nicht ohne weiteres teilbar sind (vgl. BGHZ 67, 242, 246 ff; 125, 270, 274 ff zu § 36 Abs. 2 VerglO), kann im Streitfall auf sich beruhen.
  • OLG Dresden, 04.12.1995 - 2 U 1510/95

    Wahlrecht des Gesamtvollstreckungsverwalter bei Sukzessivlieferungsvertrag

    Auszug aus BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96
    Das Landgericht hat der Klage bis auf einen Teil der Zinsen stattgegeben, das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen (OLG Dresden ZIP 1995, 2001 mit Anm. W. Lüke EWiR 1996, 117).
  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 335/75

    Bauhandwerker als Vergleichsgläubiger

    Auszug aus BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96
    Ob und inwieweit diese Rechtsgrundsätze bei Leistungen angewendet werden können, die nicht ohne weiteres teilbar sind (vgl. BGHZ 67, 242, 246 ff; 125, 270, 274 ff zu § 36 Abs. 2 VerglO), kann im Streitfall auf sich beruhen.
  • BGH, 20.12.1988 - IX ZR 50/88

    Rechtsfolgen der Erklärung des Konkursverwalters, gegenseitige Verträge erfüllen

    Auszug aus BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96
    Wählt der Konkursverwalter Erfüllung, werden die Ansprüche mit dem bisherigen Inhalt neu begründet (BGHZ 106, 236, 241 ff; 116, 156, 158).
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

    Auszug aus BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96
    Wählt der Konkursverwalter Erfüllung, werden die Ansprüche mit dem bisherigen Inhalt neu begründet (BGHZ 106, 236, 241 ff; 116, 156, 158).
  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96
    Gegen den Anspruch kann mit einer Konkursforderung aufgerechnet werden (BGHZ 129, 336, 340 ff).
  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters;

    Auszug aus BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96
    Das - von der überkommenen Anschauung (vgl. BGH 97, 87, 90) abweichende - Ergebnis, das sich in einem Fall wie dem vorliegenden aus dieser Auslegung des § 17 KO ergibt, ist für den Vertragspartner nicht unbillig oder gar unzumutbar.
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 158/05

    Fälligkeit der Anwaltsgebühren bei Beendigung einzelner Angelegenheiten im Rahmen

    Im Allgemeinen hat, wer an den Schuldner Vorleistungen erbracht hat, wegen seines Anspruchs auf die Gegenleistung nur eine Insolvenzforderung (BGHZ 135, 25, 27).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04

    Behandlung einer aufschiebenden bedingten Verfügung in der Insolvenz

    Dies wäre möglicherweise der Fall gewesen, wenn durch die Ablehnung der Erfüllung die darauf gerichteten Ansprüche endgültig erloschen wären (so die früher vertretene "Erlöschenstheorie", vgl. hierzu etwa BGHZ 129, 336, 338; 135, 25, 26).
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Dies ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Satz 1 GesO, der in gleicher Weise auszulegen ist wie § 17 Abs. 1 KO (BGHZ 135, 25, 29).

    Soweit der Bundesgerichtshof bislang davon gesprochen hat, daß derartige Ansprüche mit der Eröffnung des Insolvenzverfahren erlöschen (vgl. etwa BGHZ 129, 336, 338; 135, 25, 26 m.w.N.), wird dies der Rechtslage nicht voll gerecht.

    An dem Anspruch der Schuldnerin/Gesamtvollstreckungsmasse gegen die ARGE auf Werklohn für solche Leistungen, welche nach Verfahrenseröffnung für die ARGE erbracht wurden, konnte die Klägerin aufgrund der vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens erfolgten Sicherungszession Rechte gegenüber der vom Beklagten verwalteten Masse nicht wirksam erwerben (vgl. BGHZ 106, 236, 243; 135, 25, 26; MünchKomm-InsO/Kreft § 103 Rn. 51, 54; auch BGHZ 147, 28, 31 f).

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