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   BGH, 12.11.2002 - KVR 5/02   

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https://dejure.org/2002,819
BGH, 12.11.2002 - KVR 5/02 (https://dejure.org/2002,819)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2002 - KVR 5/02 (https://dejure.org/2002,819)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2002 - KVR 5/02 (https://dejure.org/2002,819)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Untereinstandspreisstrategie eines marktmächtigen Unternehmens - Unbillige Aussnutzung einer überlegenen Marktmacht zu Lasten der kleinen und mittleren Wettbewerber - Verbot des Verkaufs von Produkten unter Einstandspreis - Angebot von Waren unter Einstandspreis - Abwehr ...

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20 Abs. 4 S. 2
    "Wal*Mart"; Zulässigkeit einer Untereinstandspreisstrategie durch ein marktmächtiges Unternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Waren unter Einstandspreis durch marktmächtiges Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Kartellrechtswidrigkeit des nicht nur gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Kartellrechtswidrigkeit des nicht nur gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kartellrechtswidrigkeit des nicht nur gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof entscheidet das erste Mal gem. § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB zum Verkauf unter Einstandspreis

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 152, 361
  • NJW 2003, 1736
  • GRUR 2003, 363
  • WM 2003, 1285
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93

    "Hitlisten-Platten"; Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes; Ausnutzung

    Auszug aus BGH, 12.11.2002 - KVR 5/02
    Um das ungeschriebene Merkmal der Eignung zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Wettbewerbsverhältnisse sei der Verbotstatbestand des § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB zu ergänzen, wenn dem in den Gesetzesberatungen zum Ausdruck gekommenen Willen Rechnung getragen werden solle, daß ein Verkauf unter Einstandspreis - in Abkehr von der bis dahin von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen strengeren Linie (BGHZ 129, 203 ff. - Hitlisten-Platten) - bereits dann als Kartellrechtsverstoß behandelt werden solle, wenn "anhaltende wettbewerbliche Auswirkungen" bzw. "eine gewisse wettbewerbliche Erheblichkeit" vorhanden seien.

    Der Gesetzgeber der 6. GWB-Novelle hat - in bewußter Abkehr (s. GesMat. BT-Drucks. 13/9720 S. 37, 74 f. und BT-Drucks. 13/10633 S. 62 ff.; dazu Schultz in Langen/Bunte aaO § 20 GWB Rdn. 246; Bechtold aaO § 20 Rdn. 68; Rixen in Frankfurter Kommentar aaO § 20 Rdn. 333 f.) von der bisherigen Rechtslage, wie sie auch in der Rechtsprechung des Senats Niederschlag gefunden hat (vgl. BGHZ 129, 203 ff. - Hitlisten-Platten) - den Verkauf zu Preisen unter dem eigenen Einstandspreis als besonderen Anwendungsfall der unbilligen Behinderung nach § 20 Abs. 4 Satz 1 GWB eingefügt.

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Beschwerdegericht erkannt, daß nach der Neuregelung des Behinderungsverbots durch § 20 Abs. 4 GWB kein Raum mehr für das unter der Geltung des § 26 Abs. 4 GWB a.F. von dem Senat aufgestellte Erfordernis für eine Verbotsverfügung ist, daß ein nicht nur gelegentlich vorgenommener Untereinstandspreisverkauf eines marktmächtigen Unternehmens die Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung der strukturellen Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb heraufbeschwört (BGHZ 129, 203, 211 - Hitlisten-Platten).

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus BGH, 12.11.2002 - KVR 5/02
    Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt in seiner Bekanntmachung Nr. 147/2000 (Abschnitt B. 4. - abgedr. in Frankfurter Kommentar zum GWB aaO T A IV S. 32 ff.) zutreffend (kritisch aber Rixen in Frankfurter Kommentar aaO § 20 Rdn. 370; Markert in Immenga/Mestmäcker aaO § 20 Rdn. 307) und im Einklang mit der nationalen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, WuW/E 2547, 2552 - Preiskampf; BGHZ 111, 188 ff., 191 - Anzeigenpreis I) und der Entscheidungspraxis des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 3.7.1991 - Rs. C-62/86, Slg. 1991, I-3359 ff. - AKZO; Urt. v. 14.11.1996 - Rs. C-333/94, Slg. 1996, I-5951, 6012 - Tetra Pak) in Anerkennung des grundsätzlich bestehenden Rechts auch eines marktstarken Unternehmens, Abwehrmaßnahmen gegen unfaire Preis-praktiken von Konkurrenzunternehmen zu ergreifen, ausgesprochen, daß der Eintritt in die Preise des Wettbewerbers, selbst wenn er zur Abwehr vorgenommen wird, jedenfalls dann nicht mehr sachlich gerechtfertigt ist, wenn es sich um rechtswidrige Wettbewerbspreise handelt.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur sog. "Kampfpreisunterbietung" (vgl. etwa Urt. v. 3.7.1991 - Rs. C-62/86, Slg. 1991, I-3359, 3361 [Leitsatz 7] - AKZO; dazu Jung in Grabitz/Hilf, EG-Vertrag, Art. 82 Rdn. 191 f. sowie Deselaers ebenda Art. 82 Rdn. 296 f. je m.w.N.) ist es mißbräuchlich, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen mit Preisen, die unter den durchschnittlichen variablen Kosten liegen, einen Konkurrenten auszuschalten versucht (s. ferner Möschel in Immenga/Mestmäcker, EG-Wettbewerbsrecht, Art. 86 EG Rdn. 167, 170).

  • EuGH, 14.11.1996 - C-333/94

    Tetra Pak / Kommission

    Auszug aus BGH, 12.11.2002 - KVR 5/02
    Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt in seiner Bekanntmachung Nr. 147/2000 (Abschnitt B. 4. - abgedr. in Frankfurter Kommentar zum GWB aaO T A IV S. 32 ff.) zutreffend (kritisch aber Rixen in Frankfurter Kommentar aaO § 20 Rdn. 370; Markert in Immenga/Mestmäcker aaO § 20 Rdn. 307) und im Einklang mit der nationalen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, WuW/E 2547, 2552 - Preiskampf; BGHZ 111, 188 ff., 191 - Anzeigenpreis I) und der Entscheidungspraxis des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 3.7.1991 - Rs. C-62/86, Slg. 1991, I-3359 ff. - AKZO; Urt. v. 14.11.1996 - Rs. C-333/94, Slg. 1996, I-5951, 6012 - Tetra Pak) in Anerkennung des grundsätzlich bestehenden Rechts auch eines marktstarken Unternehmens, Abwehrmaßnahmen gegen unfaire Preis-praktiken von Konkurrenzunternehmen zu ergreifen, ausgesprochen, daß der Eintritt in die Preise des Wettbewerbers, selbst wenn er zur Abwehr vorgenommen wird, jedenfalls dann nicht mehr sachlich gerechtfertigt ist, wenn es sich um rechtswidrige Wettbewerbspreise handelt.

    Da hierbei die genannte Absicht vermutet wird (EuGH, Urt. v. 14.11.1996 - Rs. C-333/94, Slg. 1996, I-5951, 6012 - Tetra Pak), führt die Anwendung des Art. 82 EG zu keinen wesentlich anderen Ergebnissen, als sie sich nach § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB ergeben: Bei der nicht nur gelegentlichen, sondern systematischen Anwendung einer Untereinstandspreisstrategie durch ein marktmächtiges Unternehmen wird vermutet, daß es diese Marktmacht mißbräuchlich einsetzt ("den Wettbewerber unbillig behindert"), sie also im Sprachgebrauch des Art. 82 EG "ausnutzt".

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88

    Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb

    Auszug aus BGH, 12.11.2002 - KVR 5/02
    Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt in seiner Bekanntmachung Nr. 147/2000 (Abschnitt B. 4. - abgedr. in Frankfurter Kommentar zum GWB aaO T A IV S. 32 ff.) zutreffend (kritisch aber Rixen in Frankfurter Kommentar aaO § 20 Rdn. 370; Markert in Immenga/Mestmäcker aaO § 20 Rdn. 307) und im Einklang mit der nationalen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, WuW/E 2547, 2552 - Preiskampf; BGHZ 111, 188 ff., 191 - Anzeigenpreis I) und der Entscheidungspraxis des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 3.7.1991 - Rs. C-62/86, Slg. 1991, I-3359 ff. - AKZO; Urt. v. 14.11.1996 - Rs. C-333/94, Slg. 1996, I-5951, 6012 - Tetra Pak) in Anerkennung des grundsätzlich bestehenden Rechts auch eines marktstarken Unternehmens, Abwehrmaßnahmen gegen unfaire Preis-praktiken von Konkurrenzunternehmen zu ergreifen, ausgesprochen, daß der Eintritt in die Preise des Wettbewerbers, selbst wenn er zur Abwehr vorgenommen wird, jedenfalls dann nicht mehr sachlich gerechtfertigt ist, wenn es sich um rechtswidrige Wettbewerbspreise handelt.

    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn sie weder selbst gegen ihre Wettbewerber auf dem Wege einstweiligen Rechtsschutzes mit der Begründung vorgehen konnte, diese verstießen mit ihrer Untereinstandspreisstrategie unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs gegen § 1 UWG, noch eine entsprechende Initiative von Verbänden, den nach § 20 Abs. 4 Satz 2, § 33 GWB bestehenden Unterlassungsanspruch betroffener kleiner oder mittlerer Unternehmen zu verfolgen (vgl. BGH WuW/E 2547, 2552 - Preiskampf; BGHZ 111, 188 ff., 191 - Anzeigenpreis I), oder aber das Eingreifen des Bundeskartellamts abwarten konnte.

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus BGH, 12.11.2002 - KVR 5/02
    Soweit sich die Betroffene in diesem Zusammenhang auf die Warenverkehrsfreiheit bezieht, ist ihr nicht darin zu folgen, die sog. "Keck"-Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097 ff.) - sie betraf das französische Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis - finde im Rahmen des § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB keine Anwendung.
  • BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87

    Preiskampf

    Auszug aus BGH, 12.11.2002 - KVR 5/02
    Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt in seiner Bekanntmachung Nr. 147/2000 (Abschnitt B. 4. - abgedr. in Frankfurter Kommentar zum GWB aaO T A IV S. 32 ff.) zutreffend (kritisch aber Rixen in Frankfurter Kommentar aaO § 20 Rdn. 370; Markert in Immenga/Mestmäcker aaO § 20 Rdn. 307) und im Einklang mit der nationalen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, WuW/E 2547, 2552 - Preiskampf; BGHZ 111, 188 ff., 191 - Anzeigenpreis I) und der Entscheidungspraxis des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 3.7.1991 - Rs. C-62/86, Slg. 1991, I-3359 ff. - AKZO; Urt. v. 14.11.1996 - Rs. C-333/94, Slg. 1996, I-5951, 6012 - Tetra Pak) in Anerkennung des grundsätzlich bestehenden Rechts auch eines marktstarken Unternehmens, Abwehrmaßnahmen gegen unfaire Preis-praktiken von Konkurrenzunternehmen zu ergreifen, ausgesprochen, daß der Eintritt in die Preise des Wettbewerbers, selbst wenn er zur Abwehr vorgenommen wird, jedenfalls dann nicht mehr sachlich gerechtfertigt ist, wenn es sich um rechtswidrige Wettbewerbspreise handelt.
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02

    "Strom und Telefon II"; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer

    Das ist vielmehr der Sinn des Preiswettbewerbs, dessen sich auch der Marktbeherrscher solange bedienen darf, wie nicht die Preisbildung selbst zu beanstanden ist (s. etwa BGHZ 152, 361 - Wal*Mart - zum Verkauf unter Einstandspreis).
  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in den Fällen, in denen ein marktmächtiges Unternehmen nicht nur gelegentlich Waren unter Einstandspreis anbietet, die weder von einem Kausalitätsnachweis noch von der Feststellung einer spürbaren Beeinflussung der Wettbewerbsverhältnisse abhängige Vermutung begründet ist, dieses Unternehmen seine überlegene Marktmacht zu Lasten kleiner und mittlerer Wettbewerber unbillig ausnutzt, vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2002 - KVR 5/02 -, NJW 2003, 1736; OVG NRW, Beschluss vom 15.11.2011 - 13 B 1082/11 -, juris Rn. 12.

    Diese Regelungen gehen auf § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB 1999 zurück und entsprechen der fortentwickelten kartellrechtlichen Rechtsprechung zu § 19 Abs. 4 Nr. 1 GWB a.F., vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2002 - KVR 5/02 -, juris.

  • VG Köln, 26.03.2019 - 25 K 3725/11
    vgl. BGH Kartellsenat, Beschluss vom 12.11.2002 - KVR 5/02 - ("Wal*Mart"), NJW 2003, 1736.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2011 - 13 B 1082/11

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Die First Mail

    vgl. BGH Kartellsenat, Beschluss vom 12. November 2002 - KVR 5/02 - ("Wal*Mart"), NJW 2003, 1736.
  • OLG Frankfurt, 28.06.2006 - 17 U 27/06

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung einer Umsatzsteuerforderung mit einem

    Während der Kläger sich zunächst auf den Standpunkt stellte, die Verrechnung stelle die anfechtbare Rechtshandlung dar (vgl. Anlage B 1 = Bl. 33 d. A.), hat er sich im Verlauf des Rechtsstreits unter Bezugnahme auf die Anmerkung von Dr. A zum Urteil des BFH vom 16.11.2004 in EWiR 2003, S. 477 ff. (Anlage K 6 = Bl. 97 u. 98 d. A.) auf den Standpunkt gestellt, die anfechtbare Rechtshandlung liege in der Herbeiführung der Aufrechnungslage.
  • OLG Hamburg, 20.11.2003 - 3 W 127/03

    "Verkäufe unter Einstandspreis"

    Im Zentrum der Begründung des Verfügungsantrags und der Beschwerde steht die Auffassung der Antragstellerin, dass die Wertungen der "Wal* Mart"-Entscheidung des BGH (BGHZ 152, 361) auch bei der Anwendung von § 1 UWG zu berücksichtigen seien.
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