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   BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53   

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https://dejure.org/1955,261
BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53 (https://dejure.org/1955,261)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1955 - VI ZR 286/53 (https://dejure.org/1955,261)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1955 - VI ZR 286/53 (https://dejure.org/1955,261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 844 Abs. 2, § 254 Abs. 1, Abs. 2
    Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs wegen Mitverschuldens des Geschädigten

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 265
  • NJW 1955, 785
  • VersR 1957, 166
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1952 - GSZ 4/51

    Schutz des Unternehmers vor Schädigung in den Räumen des Bestellers

    Auszug aus BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53
    Für den Werkvertrag hat der Grosse Senat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 5, 62) ausdrücklich entschieden, dass beim Vorliegen entsprechender Bedingungen § 618 BGB anzuwenden sei.
  • BGH, 24.02.1953 - I ZR 98/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53
    Den Erklärenden trifft in einem solchen Falle die volle Beweislast dafür, dass er entweder ausdrücklich im Namen des Vertretenen gehandelt hat oder dass sein Vertretungswille, der Gegenseite erkennbar, aus den Umständen zu entnehmen war (BGH I ZR 98/52; LM § 571 ZPO Nr. 1 = BB 1953, 369).
  • RG, 02.07.1912 - III 496/11

    Werkvertrag; Haftung des Bestellers

    Auszug aus BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53
    Diese Auffassung wird ganz allgemein (so schon Hahn, Gruch. 45, 213 f) für alle Arbeitsverhältnisse vertreten (RGZ 80, 27), soweit es sich nicht um reine Gefälligkeiten handelt (RG JW 1908, 107).
  • RG, 20.11.1911 - VI 213/11

    Haftung für einen Erfüllungsgehilfen.

    Auszug aus BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53
    Nun hat allerdings das Reichsgericht a.a.O. unter Bezugnahme auf RGZ 77, 408 [410] ausgesprochen, § 618 BGB sei eine singuläre Vorschrift, und deshalb sei ihre Anwendung auf andere Verträge nicht angängig.
  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 262/69

    Abbedingung der Fürsorgepflicht des Bestellers im Rahmen eines Werkvertrages

    Zwar mögen die Bestimmungen der §§ 618, 619 BGB an sich als unteilbare Gesamt-Regelung zum Schütze des Dienstverpflichteten anzusehen sein (vgl. BGHZ 16, 273 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] ).
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Denn der Grundsatz des § 670 BGB ist so selbstverständlich und von der Sache her so notwendig, daß er für den Arbeitsvertrag auch ohne ausdrückliche Statuierung der entsprechenden Anwendbarkeit analog anzuwenden ist (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch. Bd. I, § 47 1 [mit Angaben]; HAG ARS 12, 453) Mit Recht weist auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 16, 265 ff.) auf die Gleichartigkeit der Tätigkeit bei Auftrag und Dienstvertrag hin, die zu einem teilweisen Austausch der beiden Regelungen führen muß.

    Der Bundesgerichtshof (vgl. auch BGHZ 16, 270 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und BGH NJW 1960, 1568) ist der Rechtsprechung des Reichsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. März 1957 (VII ZR 234/56 VersRecht 1957, 388) dahin beigetreten, daß in gewissen Fällen der bei der Ausführung des Auftrages, d.h. in innerem, adäquatem Zusammenhang mit ihm enstandene Schaden als eine Aufwendung für den Zweck des Auftrages (§ 670 BGB) anzusehen ist.

  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Das Berufungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung, falls eine Verletzung der Schadensminderungspflicht zu bejahen ist, zu berücksichtigen haben, inwieweit H. in Hinblick auf sein verhältnismäßig niedriges Renteneinkommen etwa erzielbare Einkünfte zunächst zum Ausgleich seines durch die Rente nicht gedeckten Verdienstausfalls verwenden durfte (s. Senatsurteil v. 27. Juni 1967 a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 16, 265, 275 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und Senatsurt. v. 6. April 1976 - VI ZR 240/74 = VersR 1976, 877, 878).
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