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   BGH, 05.02.1957 - V BLw 25/56   

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BGH, 05.02.1957 - V BLw 25/56 (https://dejure.org/1957,602)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1957 - V BLw 25/56 (https://dejure.org/1957,602)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1957 - V BLw 25/56 (https://dejure.org/1957,602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 241
  • NJW 1957, 790 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 43/51

    Veräußerung von Hauberganteilen

    Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 25/56
    Die Veräußerung von Anteilen einer Hauberggenossenschaft im Kreise Siegen bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ohne Rücksicht darauf, ob mit den Anteilsrechten der Genossenschaft die Gewinnung natürlicher Früchte aus dem Hauberg verbunden ist oder nicht (teilweise Abweichung von BGHZ 6, 35).

    Der erkennende Senat hat sich bereits im Beschluß vom 29. April 1952 (V BLw 43/51, BGHZ 6, 35 - RechtdLandw 1952, 219) mit der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der Übertragung von Hauberganteilen befaßt und ausgeführt, daß die Anteile der Hauberggenossen gemäß Art. 40 PrAGBGB als Grundstücke im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten, weil es sich um selbständige Gerechtigkeiten handele, die ein Grundbuchblatt erhalten haben, daß die Übertragung der Anteile einer Genehmigung nach den Vorschriften über den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr jedoch nur dann bedürfe, wenn mit der Gerechtigkeit ein Recht zum Erwerb natürlicher Früchte aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück verbunden sei.

    Es ist vielmehr eine frage der richterlichen Gesetzesauslegung, ob und wann die Übertragung selbständiger Gerechtigkeiten einer Genehmigung bedarf (vgl BGHZ 6, 35 [46]).

    Die Auffassung des Beschwerdegerichts, daß unter diesen Umständen die Veräußerung der Hauberganteile zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führe, ist frei von Rechtsirrtum (vgl dazu BGHZ 6, 35 [46/47]).

  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 18/15

    Teilungsversteigerungsverfahren: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung der

    Diese Verbände sind regelmäßig als rechtsfähige Verbände qualifiziert worden (außerhalb Bayerns: Senat, Beschluss vom 5. Februar 1957 - V BLw 25/56, BGHZ 23, 241, 243: Hauberggenossenschaft nach preuß.

    2 Z 98/90">BayObLGZ 1991, 24, 29: Alpengenossenschaft; OLG Bamberg, OLGZ 1976, 461, 463: Körperschaftswaldung; OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 34 Wx 656/09, juris Rn. 11 und NZM 2011, 158, 159 jeweils Alpenweidegenossenschaft), teilweise auch als juristische Personen (Senat, Beschluss vom 5. Februar 1957 - V BLw 25/56, BGHZ 23, 241, 243; BayObLGZ 1991, 24, 29; VGH München, BayVGHE 13, 187, 190), allerdings ohne diesen Unterschied zu reflektieren (wegen jedenfalls vorhandener Grundbuchfähigkeit bewusst offen gelassen von OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 34 Wx 656/09, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Grundstücksgleiche Rechte werden formell und materiell wie Grundstücke behandelt (vgl. BGHZ 23, 241 ).
  • BFH, 09.11.2016 - II R 17/15

    Erwerb von Anteilen an einem Haubergkomplex

    Die Hauberggrundstücke stehen nicht im Bruchteilseigentum der Anteilberechtigten (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Februar 1957 V BLw 25/56, BGHZ 23, 241, unter II.B.1., zu Grundstücken nach der Haubergordnung; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1962 III 321/60 S, BFHE 76, 558, BStBl III 1963, 204, unter II.5., zu Jahnschaften nach dem Olper Forstgesetz vom 3. August 1897).

    d) Die Haubergsanteile sind auch nicht deshalb als Grundstücke i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG anzusehen, weil § 3 Abs. 3 GWaldG NW anordnet, dass für die Anteile die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des BGB gelten, nach § 42 Abs. 2 GWaldG NW für jede Anteilberechtigung von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt --Anteilgrundbuch-- angelegt wird und der BGH deshalb in seinem Beschluss in BGHZ 23, 241, unter II.B.1., ausgeführt hat, die Haubergsanteile gälten als Grundstücke i.S. des BGB.

  • BGH, 15.03.1967 - V ZR 127/65

    Formlose Übergabeverträge

    Außerhalb des Höferechts gelten die Grundsätze über den sogenannten formlosen Hofüberlassungsvertrag nicht (Abgrenzung gegenüber BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56].

    Gegen eine Anwendung der Grundsätze, die der erkennende Senat in seiner Eigenschaft als Senat für Landwirtschaftssachen über die Wirksamkeit formloser Hofübergabeverträge in der früheren britischen Zone entwickelt hat (BGHZ 12, 286; 23, 249), [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]auf den hier zur Entscheidung stehenden Sachverhalt ergeben sich Bedenken bereits daraus, daß die im Urteil festgestellte mündliche Erklärung des Erstklägers vom Jahre 1955 oder 1956, der zufolge der Erstbeklagte nach Abfindung seiner Schwester einmal "den Hof" zu Eigentum bekommen sollte, nicht den landwirtschaftlichen Betrieb der Kläger in seiner Gesamtheit, also einschließlich der ihnen gehörenden 18 Morgen Ackerland, zum Gegenstande hatte, sondern bloß das streitige Haus- und Gartenanwesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - 11 A 2436/02

    Heranziehung des Inhabers einer bergbaulichen Berechtigung als Zustandsstörer;

    vgl. zu Haubergsanteilen: BGH, Beschluss vom 5. Februar 1957 - V BLw 25/56 -, BGHZ 23, 241 (240); siehe auch Bassenge, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 64. Aufl. (2005), Überbl.
  • BGH, 02.02.1960 - V BLw 6/59

    Erfordernis einer Genehmigung nach den Vorschriften über den Verkehr mit

    Das Oberlandesgericht geht zutreffend davon aus, daß die Veräußerung von Anteilen einer H.genossenschaft im Kreise S. der Genehmigung nach den Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken bedarf (BGHZ 23, 241) und daß diese Genehmigung nur aus den im Kontrollratsgesetz Nr. 45 und in seinen Durchführungsvorschriften angeführten Gründen versagt werden darf.

    Sie gewähren den Genossen lediglich ein der Größe der Anteile entsprechendes Nutzungsrecht (BGHZ 23, 241, 243) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56].

  • LG Würzburg, 21.01.2015 - 3 T 54/15

    Keine Teilungsversteigerung bei einer altrechtlichen Körperschaftswaldung

    Allein, dass im Falle einer Zwangsversteigerung mutmaßlich die "Zersplitterung" der Teilhaberschaft an der Körperschaftswaldung würde beseitigt werden können mit der Folge, dass ebenfalls nur mutmaßlich - eine wirtschaftliche Verwertung der verfahrensgegenständlichen Grundstücke erleichtert und damit interessanter werden würde, rechtfertigt es nicht, von der grundbuchrechtlichen Situation abzuweichen, wie sie nach Auffassung der Kammer zu verstehen ist und wie sie in vergleichbaren Fällen in der Rechtsprechung wiederholt verstanden wurde (etwa vom Bayerischen Obersten Landesgericht, Beschluss vom 13.04.1973, Az.: 2 Z 34/70; ähnlich OLG Bamberg, Urteil vom 01.07.1976, Az.: 2 U 197/75 = OLGZ 1976, 461; vgl. auch BGHZ 23, 241).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.02.1957, Az.: V BLw 25/56 (BGHZ 23, 241), enthält zwar einen Hinweis auf die eigentumsrechtliche Lage in einer ähnlichen Sachverhaltskonstellation.

  • FG Münster, 22.01.2015 - 8 K 3618/12

    Grundstück, Anteil an Hauberggenossenschaft

    Die Hauberggrundstücke stehen auch nicht im Bruchteilseigentum der Genossen (so auch BGH-Beschluss vom 05.02.1957 V Blw 25/56, BGHZ 23, 241, 243 zur Haubergordnung; BFH-Urteil vom 20.12.1962 III 321/60 S, BFHE 76, 558, BStBl. II 1963, 204 zu Jahnschaften nach dem Olper Forstgesetz vom 03.08.1897; FG München Urteil vom 09.05.1968 IV 178-179/66, EFG 1968, 590 zu Almgenossenschaften; a.A. Hartmann in Soergel, BGB Band 10, 12. Auflage 1996, Art. 164 Rn. 3).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

    Die Entscheidungen, in denen ausnahmsweise die Nichtbeachtung zwingender gesetzlicher Formvorschriften, namentlich des § 313 BGB, aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als unschädlich angesehen wurde, betrafen, soweit feststellbar, nur - von den Besonderheiten der sogenannten formlosen Hoferbenbestimmung im Landwirtschaftsrecht abgesehen (BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]- solche Fälle, in denen es zwischen den Beteiligten bereits zum Abschluß eines bestimmten, inhaltlich festgelegten, meist schriftlich abgefaßten Vertrages gekommen war (vgl. z.B. RGZ 153, 59; BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; 20, 172 [BGH 07.03.1956 - V ZR 106/54]; 29, 6 [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57]; 35, 272), [BGH 06.07.1961 - II ZR 161/60]um einen solchen Sachverhalt handelt es sich hier ; nicht.
  • OLG Nürnberg, 20.10.2020 - 2 U 2244/20

    Fehlende Passivlegitimation eines altrechtlichen Verbandes mit eigener

    Es lässt sich dem Vorbringen der Parteien auch nicht entnehmen, dass die Nutzungsanteile ein eigenes Grundbuchblatt erhalten hätten, was sie als grundstücksgleiche, frei übertragbare Rechte ausweisen könnte (dazu: BGH, Beschluss vom 05.02.1957 - V BLw 25/56 -, juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 188/00

    Abgabe an örtlich zuständiges Landwirtschaftsgericht - genossenschaftliches

  • OLG Celle, 20.06.1988 - 7 WLw 20/88

    Ergänzung eines Hoffolgezeugnisses; Neuausstellung eines Hoffolgezeugnisses;

  • BayObLG, 04.12.1980 - BReg. 2 Z 45/80

    Voraussetzungen für die Übertragung eines Waldnutzungsrechts

  • OLG Nürnberg, 08.12.2020 - 2 U 2244/20

    Berufung, Eintragung, Kaufvertrag, Rechtsmittel, Nachweis, Feststellung,

  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 84/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 64/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1968 - III ZR 223/65

    Formnichtigkeit wegen fehlender notarieller Beurkundung einer

  • BGH, 10.03.1958 - II ZR 14/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1967 - V ZR 78/66

    Übereignung eines Grundstücks - Auflassung eines Grundstücks

  • BGH, 17.12.1964 - V BLw 7/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.05.1962 - V ZR 171/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.05.1960 - V ZR 2/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 106/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.03.1958 - II ZR 21/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 57/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.06.1961 - V ZR 149/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 67/56

    Rechtsmittel

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