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   BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56   

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https://dejure.org/1958,27
BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56 (https://dejure.org/1958,27)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1958 - I ZR 151/56 (https://dejure.org/1958,27)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1958 - I ZR 151/56 (https://dejure.org/1958,27)
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Herrenreiter

§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 22 KunstUrhG, §§ 823 Abs. 1, 847 BGB, § 253 BGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, richterliche Erstreckung des Schmerzensgelds auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (Hinweis: auch im Zuge der Neuregelung durch § 253 Abs. 2 BGB mWv 1.8.02 nicht kodifiziert)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Herrenreiter

    Art. 1, 2 GG

  • opinioiuris.de

    Herrenreiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847; KunstUrhG § 22 GG Art. 1, 2
    Schadensersatzpflicht bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugte Veröffentlichung eines Bildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbefugte Veröffentlichung eines Bildes - Persönlichkeitsrecht - Nichtvermögensrechtlicher Schaden - Billige Entschädigung in Geld

  • spiegel.de (Pressebericht, 10.09.1958)

    Die Sprungreklame

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Herrenreiter-Fall - Schmerzensgeld wegen unerlaubter Werbung für Potenzmittel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Herrenreiter-Fall: BGH billigt erstmals für Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Schmerzensgeld zu - Ein durch eine unbefugte Bildveröffentlichung Verletzter kann billige Entschädigung in Geld verlangen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Herrenreiter-Fall (Vertiefung mit Fokus Schaden)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Herrenreiter-Fall

Papierfundstellen

  • BGHZ 26, 349
  • NJW 1958, 827
  • MDR 1958, 305
  • GRUR 1958, 408
  • DVBl 1958, 395
  • BB 1958, 351
  • DB 1958, 423
  • DÖV 1962, 72
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56
    Es geht deshalb rechtlich bedenkenfrei davon aus, daß die Verbreitung des Plakates ohne die Zustimmung des Klägers dessen persönlichkeitsrechtliche Befugnisse an seinem Bild verletzt habe und die Beklagte gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 22 KunstUrhG zum Schadensersatz verpflichtet sei, wenn ihr ein Verschulden zur Last zu legen sei (vgl RG JW 1929, 2257; BGHZ 20, 345, 347ff).

    Sie ist indessen der Ansicht, daß diese Methode der Schadensberechnung, die der erkennende Senat in dem Urteil vom 8. Mai 1956 (BGHZ 20, 345f - Dahlke) bei unbefugter Verbreitung eines Bildes für zulässig erklärt hat, nicht in Betracht kommen könne, wenn feststehe, daß der Abgebildete die Verwendung seines Bildes zu Werbezwecken aus besonderen Gründen niemals gestattet hätte.

    Der Anspruch auf angemessene Vergütung ist deshalb in allen Fällen eines unerlaubten Eingriffs in Ausschließlichkeitsrechte gegeben, wenn die Erlaubnis üblicherweise von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht wird und der Eingriff demgemäß nach den Gepflogenheiten des täglichen Lebens bei der Art des verletzten Rechts - wenn überhaupt - nur gegen eine Vergütung gestattet wird (BGHZ 20, 345, 353ff).

    Soweit der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgericht in der Dahlke-Entscheidung (BGHZ 20, 345, 352ff) ausgeführt hat, daß ein immaterieller Schaden nicht zu einem Geldersatzanspruch führen könne, wenn kein Fall vorliege, in dem das Gesetz den Anspruch eigens darauf erstrecke, wird dies nach Maßgabe der vorstehenden Erörterungen nicht aufrechterhalten.

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56
    Wie der Große Zivilsenat in seinem Beschluß vom 6. Juli 1955 (BGHZ 18, 149) ausgeführt hat, kommt dem Anspruch auf "Schmerzensgeld" die Funktion zu, dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden, diejenige Lebens- (oder Persönlichkeits-)*- Minderung zu bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind.
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56
    Bereits in der Entscheidung BGHZ 13, 334, 338 hat der Senat ausgesprochen, daß die durch das Grundgesetz Art. 1, 2 geschützte Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch als bürgerlichrechtliches, von jedem im Privatrechtsverkehr zu achtendes Recht anzuerkennen ist, soweit dieses Recht nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Im Jahre 1958 sprach der Bundesgerichtshof in dem sogenannten "Herrenreiter"-Urteil erstmals dem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten wegen des nichtvermögensrechtlichen Schadens eine billige Entschädigung in Geld zu (BGHZ 26, 349).

    Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen aber, daß die Zivilgerichte die von ihnen entwickelten Regeln zum Schutze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch außerhalb des Bereichs der Presse anwenden (vgl. etwa BGHZ 26, 349; 30, 7; 35, 363).

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Soweit sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entnehmen lässt, dass ein Schadens- oder Bereicherungsausgleich auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr ein grundsätzliches Einverständnis des Abgebildeten mit der Vermarktung seines Rechts am eigenen Bild voraussetze (vgl. BGHZ 26, 349, 353 - Herrenreiter; 30, 7, 16 f. - Caterina Valente; BGH, Urt. v. 26.6.1979 - VI ZR 108/78, GRUR 1979, 732, 734 = NJW 1979, 2205 - Fußballtor), wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

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