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   BGH, 25.04.1960 - III ZR 55/59   

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https://dejure.org/1960,170
BGH, 25.04.1960 - III ZR 55/59 (https://dejure.org/1960,170)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1960 - III ZR 55/59 (https://dejure.org/1960,170)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1960 - III ZR 55/59 (https://dejure.org/1960,170)
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Fahrendes Kaufhaus

Enteignungsgleicher Eingriff, Enteignungsschwelle

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 208
  • NJW 1960, 1149
  • MDR 1960, 570
  • DVBl 1960, 480
  • DB 1960, 608
  • DÖV 1960, 463
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

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  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    Vor diesem Hintergrund ist auch die Verwendung des Begriffs der "Maßnahme" statt der schärferen Charakterisierung als "Eingriff" zu verstehen, da es nach dem gesetzgeberischen Willen für die Rechtswidrigkeit der Maßnahme nicht darauf ankam, ob die Maßnahme im Falle ihrer Rechtmäßigkeit eine Enteignung darstellte (zum früheren, dem heutigen § 39 OBG NW entsprechenden § 41 OBG NW: Rietdorf/Heise/Böckenförde/Strehlau, Ordnungs- und Polizeirecht in Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl., § 41 Rn. 7), was der auch vom Bundesgerichtshof (später) aufgegebenen Differenzierung zwischen Aufopferung und enteignungsgleichem Eingriff entsprach (zum früheren, dem heutigen § 39 OBG NW entsprechenden § 41 OBG NW: Rietdorf/Heise/Böckenförde/Strehlau, Ordnungs- und Polizeirecht in Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl., § 41 Rn. 8 mit Verweis auf: BGHZ 32, 208/211; BGHZ 45, 58).
  • OLG München, 27.11.2014 - 1 U 781/13

    Amtspflichtverletzung, Beschlagnahme

    Das Sonderopfer wird bereits durch die Rechtswidrigkeit der Maßnahme indiziert (BGH DVBl 1984, 391 bei juris Rn. 37; BGHZ 32, 208; BGHZ 36, 379, bei juris Rn. 19 und Rn. 23).
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