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   BGH, 24.05.1962 - VII ZR 46/61   

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https://dejure.org/1962,359
BGH, 24.05.1962 - VII ZR 46/61 (https://dejure.org/1962,359)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1962 - VII ZR 46/61 (https://dejure.org/1962,359)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1962 - VII ZR 46/61 (https://dejure.org/1962,359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewußt unwahres Geständnis - Wahrheitspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 288
    Wirksamkeit eines bewußt unwahren Geständnisses

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 154
  • NJW 1962, 1395
  • MDR 1962, 730
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 21.01.1935 - VI 478/34

    Ist im Fall des Widerrufs eines gerichtlichen Geständnisses, das ein

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  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Dem Gesichtspunkt der Wahrheitsfindung in bezug auf den tatsächlichen Streitstoff, der letztlich der Regelung des § 290 ZPO zugrunde liegt (vgl. BGHZ 37, 154, 155), kommt insoweit keine Bedeutung zu.
  • OLG Hamm, 06.03.2024 - 12 U 127/22

    Auch wenn zwei sich nicht streiten: Schwarzgeldabrede sticht Verhandlungsmaxime!

    Es seien vornehmlich Ausnahmen zu machen für betrügerisches Zusammenwirken der Parteien und für das Geständnis solcher Tatsachen, die das Gericht als offenkundig unwahr erkenne (OLG Oldenburg, a.a.O. unter Berufung auf BGH, Urteil vom 24.05.1962 - VII ZR 46/61, juris).
  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74

    Vertretungsverbot für Geschäfte, die dem Mündel lediglich einen rechtlichen

    Das Bayerische Oberste Landesgericht will ihr stattgeben, sieht sich aber daran gehindert durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1962, VII ZB 46/61 (FamRZ 1962, 464 = WM 1962, 788, insoweit in BGHZ 37, 154 nicht abgedruckt) und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Der Senat weicht allerdings ab vom Urteil des VII. Zivilsenats vom 24. Mai 1962 VII ZR 46/61 (a.a.O.), das es als für das Vertretungsverbot unerheblich bezeichnete, ob der Vertrag dem Kind nur einen rechtlichen Vorteil bringt; aber der VII, Zivilsenat hat auf Antrage erklärt, daß er an der in seinem genannten Urteil vertretenen Rechtsauffassung nicht festhält; eine Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen (§ 136 GVG i.V.m. § 81 Abs. 2 GBO) erübrigt sich daher.

  • BGH, 13.01.2005 - IX ZR 457/00

    Anfechtung der Verrechnung von Gutschriften mit dem negativen Saldo eines

    Der Gestehende ist grundsätzlich an sein Geständnis gebunden und kann sich davon nur lösen, indem er beweist, daß das Geständnis auf einem Irrtum beruht hat und die zugestandene Tatsache unwahr ist (BGHZ 37, 154, 155; Musielak-Huber, ZPO 4. Aufl. § 290 Rn. 2).
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auch ein bewußt unwahres Geständnis ist grundsätzlich wirksam (BGHZ 37, 154, 155; BGH, Urteil vom 22. Mai 1970 - IV ZR 1084/68 - VersR 1970, 826, 827).
  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 156/77

    Rechtswirkungen eines Geständnisses

    Selbst wenn die klagende Partei solchen Tatsachen widersprechende Behauptungen aufstellt, muß die Klage auch bei Säumnis der beklagten Partei abgewiesen werden, soweit der Klageantrag nach den dem Gericht offenkundigen Tatsachen ungerecht fertigt ist (§ 331 Abs. 2 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 37. Aufl. § 331 Anm. 2; Stein/Jonas/ Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 331 Bern. II 2; Thomas/ Putzo ZPO 10. Aufl. § 288 Anm. 3; vgl. ferner BGHZ 37, 154, 156).
  • OVG Hamburg, 22.09.2000 - 3 Bf 38/99

    Kriterien für die Annahme einer Scheinehe; Bindung eines Ausländers an die

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  • OLG Oldenburg, 30.10.1996 - 2 U 151/96

    Werkvertrag, Nichtigkeit, Steuerverkürzung, Geständnis, Wahrheitspflicht

    Insofern sind vornehmlich Ausnahmen zu machen für betrügerisches Zusammenwirken der Parteien und für das Geständnis solcher Tatsachen, die das Gericht als offenkundig unwahr erkennt (vgl. BGHZ 37, 154, 156).
  • OLG Köln, 21.10.1994 - 18 U 249/93

    Bindungswirkung eines Geständnisses bei der Parteivernehmung

    Das Gericht ist an das Geständnis nur dann nicht gebunden, wenn die Parteien betrügerisch zum Nachteil eines Dritten zusammenwirken, oder das Geständnis Tatsachen betrifft, die das Gericht als offenkundig unwahr bezeichnet (RGZ 153, 299, 303; BGHZ 37, 154, 155; NJW 1962, 1395 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.1981 - 3 REMiet 4/81
    Der Anspruch aus § 556 Abs. 3 BGB wurde dem Vermieter bisher nach der in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhelligen Auffassung lediglich dann versagt, wenn der Vermieter mit dem Mieter den Hauptmietvertrag einvernehmlich aufhebt nur zu dem Zweck, auf diese Weise den Kündigungsschutz des Untermieters zu umgehen und ihn so zur Räumung zu zwingen (vgl. Voelskow in Münch.Komm., § 556 Rdn. 43; Soergel-Kummer, BGB , 11.Aufl., § 556 Rdn. 25; RGRK- BGB , § 556 Rdn. 19; Staudinger-Sonnenschein, § 556 Rdn. 44; Roquette, NJW 1962, 1395 ; LG Kleve, MDR 54, 361; LG Köln, MDR 54, 420 mit zustimmender Anmerkung Weimar; LG Aachen, ZMR 54, 212; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 1960, 173; AG Frankfurt, WuM 1962, 53; AG Essen-Steele, WuM 1963, 57; weitergehend nur LG Rottweil, WuM 1962, 185).
  • BGH, 20.10.1986 - II ZR 275/85

    Gerichtliches Geständnis - Zeugenfähigkeit von Streitgenossen - Irrtum des

  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 157/77

    Darlegungslast und Beweislast für die Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit des

  • BGH, 27.06.1963 - VII ZR 68/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1980 - I ZR 99/78

    Geltendmachung von Ansprüchen eines Transportversicherer durch eine

  • BGH, 09.04.1964 - VII ZR 238/62
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