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   BGH, 04.02.1964 - VI ZR 25/63   

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https://dejure.org/1964,94
BGH, 04.02.1964 - VI ZR 25/63 (https://dejure.org/1964,94)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1964 - VI ZR 25/63 (https://dejure.org/1964,94)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1964 - VI ZR 25/63 (https://dejure.org/1964,94)
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§ 823 Abs. 1 BGB, fahrlässige Beschädigung einer elektrischen Freileitung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrlässige Verursachung eines Schadens durch "Kettenreaktion"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Haftung wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei Unterbrechung der Stromzufuhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freileitung eines Elektrizitätswerkes - Fahrlässiges Durchtrennen - Haftung - Eigentumsverletzung - Eier in elektrischem Brutapparat

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 123
  • NJW 1964, 720
  • MDR 1964, 407
  • VersR 1964, 533
  • BB 1964, 372
  • DB 1964, 508
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 04.02.1964 - VI ZR 25/63
    Sein Ersatz kann auch nicht aus dem Gesichtspunkt des unzulässigen Eingriffs in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gefordert werden, weil die Durchtrennung des Kabels zumindest in aller Regel keinen unmittelbaren, d.h. betriebsbezogenen angriff auf das Unternehmen darstellt (Urteil des erkennenden Senats BGHZ 29, 65 ).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Auf den genauen Geschehensverlauf und darauf, wie sich die von ihm gesetzte Gefahr schließlich in dem Verletzungserfolg aktualisiert, muß sich die Voraussehbarkeit nicht erstrecken (RGZ 66, 251; 69, 344; BGHZ 41, 123, 128; 57, 25, 33; 58, 48, 56) [BGH 11.01.1972 - VI ZR 46/71].
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14

    Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher"

    Reine Vermögensschäden fallen weder unter den Begriff des Eigentums, noch gehören sie als solche zu den durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten absoluten Rechten (vgl. ua. BGH 9. Dezember 2014 - VI ZR 155/14 - Rn. 15 ff.; 14. Juni 1976 - III ZR 35/74 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 66, 398; 12. März 1968 - VI ZR 178/66 - zu I der Gründe; 4. Februar 1964 - VI ZR 25/63 - BGHZ 41, 123) .

    Allerdings gewährt § 823 Abs. 1 BGB gegen eine Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nur dann Schutz, wenn die Störung einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis darstellt, mithin betriebsbezogen ist (zu den Voraussetzungen ua. BGH 6. Februar 2014 - I ZR 75/13 - Rn. 12; 4. Februar 1964 - VI ZR 25/63 - BGHZ 41, 123) .

  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81

    Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße

    Auch insoweit ist ein betriebsbezogener Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verneint worden (BGHZ 29, 65 ff.; vgl. ferner BGHZ 41, 123, 127).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

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  • LG Memmingen, 12.03.2021 - 24 O 1524/19

    Schadensersatz wegen Stromausfall

    Bedarf eine Sache zur Erhaltung ihrer Substanz der ständigen Zufuhr von Wasser, Strom oder ähnlichem, so bewirkt auch derjenige die Zerstörung, der sie durch Abschneiden dieser Zufuhr vernichtet (vgl. Urteil des BGH, NJW 1964, 720 ff.).

    Der bei der Klägerin hierdurch eingetretene Vermögensverlust ist ein aus der Eigentumsverletzung hervorgehender Folgeschaden, der im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB zu ersetzen ist (vgl. Urteil des BGH, NJW 1964, 720 ff.).

    Das Verbot der Beschädigung von beispielsweise Stromkabeln, Strommasten, Versorgungsleitungen etc. will auch und gerade Schutz vor dem Eintritt der typischen Folgen bieten (vgl. Urteil des BGH, NJW 1964, 720 ff.).

    Aufgrund der Abhängigkeit der Allgemeinheit von der Energieversorgung erwächst für jedermann die Pflicht, die Freileitungen und Kabel nicht nur als Gegenstände, sondern ganz besonders im Hinblick auf ihre Bedeutung in Acht zu nehmen (vgl. Urteil des BGH, NJW 1964, 720 ff.).

    Die Klägerin kann demgegenüber die Posten nicht von dem Beklagten ersetzt verlangen, die ausschließlich auf die denknotwendige Produktionsunterbrechung aufgrund des Stromausfalls zurückzuführen sind, da es sich insoweit um einen reinen Vermögensschaden handelt (vgl. Urteil des BGH, NJW 1964, 720 ff.).

    Die Durchtrennung des Stromkabels durch den Beklagten stellt keinen unmittelbaren, betriebsbezogenen Angriff auf das Unternehmen der Klägerin dar (vgl. Urteil des BGH, NJW 1964, 720 ff.).

    Hieraus folgt, dass die Produktionsunterbrechung ein nicht ersatzfähiger Vermögensschaden eines lediglich mittelbar geschädigten Dritten ist, der deshalb Ausfälle erleidet, weil das unmittelbar geschädigte Elektrizitätswerk die vertraglich zugesicherte Stromlieferung vorübergehend nicht erbringen kann (vgl. Urteil des BGH, NJW 1964, 720 ff.).

  • BGH, 13.04.2023 - III ZR 215/21

    Haftung eines privaten Unternehmens bei schuldhafter Beschädigung fremder

    Führt die schuldhafte Durchtrennung eines Stromkabels - wie hier - zu einer Beschädigung fremden Eigentums, so sind auch daraus resultierende Folgeschäden erstattungsfähig (BGH, Urteil vom 4. Februar 1964 - VI ZR 25/63, NJW 1964, 720, 722; BGH, Beschluss vom 24. April 1990 - VI ZR 358/89, NJW 1992, 41, 42).

    Anders liegt es, wenn der Stromausfall nicht den Untergang beziehungsweise die Beschädigung von Sachen bewirkt, sondern nur dazu führt, dass die Fertigung bestimmter Erzeugnisse vorübergehend unterbrochen wird (BGH, Urteil vom 4. Februar 1964 - VI ZR 25/63 aaO).

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Der Klaganspruch könne sich nicht auf die Vorschrift des § 823 Abs. 1 BGB stützen, Denn anders als in dem durch das Urteil BGHZ 41, 123 beschiedenen Fall sei kein Eigentum der Klägerin durch den Stromausfall beschädigt oder zerstört worden.

    Ein solcher Schaden ist aber der Stromausfall für den Stromabnehmer infolge Beschädigung der dem Stromversorgungsunternehmen gehörigen Leitung (vgl. BGHZ 41, 123, 127) [BGH 04.02.1964 - VI ZR 25/63].

  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 136/76

    Ansprüche des Inhabers eines Gewerbebetriebes wegen Beschädigung eines

    Der Senat hat bereits mehrfach zu den Voraussetzungen Stellung genommen, die erfüllt sein müssen, um einen ersatzpflichtigen Eingriff in einen Gewerbebetrieb bejahen zu können (BGHZ 29, 65; 41, 123 [BGH 04.02.1964 - V BLw 31/63]; 66, 388, 393) [BGH 08.06.1976 - VI ZR 50/75].
  • BGH, 12.03.1968 - VI ZR 178/66

    Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb -

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in seinem Urteil BGHZ 41, 123 in einem Falle, in dem eine Leitung des Elektrizitätswerks fahrlässig durchtrennt worden war, entschieden, der Schädiger hafte einem angeschlossenen Stromabnehmer nach § 823 Abs. 1 BGB für den Schaden, den der Abnehmer dadurch erleidet, daß Sachen verderben, die auf eine ununterbrochene Stromzufuhr angewiesen sind (Eier in einem elektrischen Brutapparat).

    Insoweit ist die Ansicht des Berufungsgerichts zu billigen, daß die Durchtrennung des dem Elektrizitätswerk gehörenden Stromkabels kein unmittelbarer d.h. betriebsbezogener Eingriff in das Unternehmen der Klägerin war (BGHZ 29, 65 und 41, 123).

    Damit stellt sich die in BGHZ 41, 123 offengebliebene Frage, ob die Klägerin aus einer Verletzung der landesrechtlichen Bauordnung in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB Schadensersätzansprüche gegen die Beklagten herleiten kann.

    Der Senat hat schon in seinem Urteil BGHZ 41, 123 dargelegt, daß das Verbot, Versorgungsleitungen zu beschädigen, nicht nur den Sinn hat, dem Eigentümer der Leitungen den Aufwand der Wiederherstellung zu ersparen.

  • OLG Rostock, 13.10.2023 - 5 U 186/21

    Gesamtschuldnerausgleichsanspruch eines Apothekers im Zusammenhang mit der

    aa) Das Vermögen als solches ist kein sonstiges geschütztes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1964 - VI ZR 25/63 -, juris Rn. 11; Grüneberg/Sprau, BGB, 82. Aufl., § 823 Rn. 11).
  • OLG Rostock, 13.10.2023 - 4 U 186/21

    Gesamtschuldnerausgleichsanspruch eines Apothekers im Zusammenhang mit der

  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 79/71

    Haftung des Unfallverursachers eines Verkehrsunfalls für Nachfolgeschäden

  • OLG Rostock, 02.09.2020 - 4 U 160/19

    Rücktritt von einem im Jahre 2017 geschlossenen Kaufvertrag über ein vom sog.

  • OLG Schleswig, 03.12.2021 - 17 U 10/21

    Beschädigung von Versorgungsleitungen durch einen bei Ausbau einer öffentlichen

  • LG Osnabrück, 09.08.2011 - 14 O 542/10

    Zerstörung von Daten als Eigentumsverletzung

  • OLG München, 28.06.1988 - 5 U 2412/87
  • AG Bad Segeberg, 09.02.2012 - 17 C 96/11

    Eingriff in Gewerbebetrieb: Schadensersatzanspruch eines

  • BGH, 03.01.1968 - V ZR 219/64

    Entschädigung bei Moselausbau

  • OLG München, 18.11.2021 - 24 U 2051/21

    Mittelbare Schädigung durch Unterbrechung der Stromversorgung

  • OLG München, 15.09.2021 - 24 U 2051/21

    Haftung, Schaden, Streitwert, Zeitpunkt, Gewerbebetrieb, Schutzgesetz, Form,

  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 253/03

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Beschädigung

  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 115/65

    Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall - Flucht bei allgemeiner

  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 125/79

    Zuführung von Grubenwasser an die Kanalisation - Rücknahme einer

  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 18.03.2013 - 473 Z - 1/13

    Schadensersatzklage wegen Havarie des Tankmotorschiffs "Waldhof"

  • OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 7 U 128/06

    Gesamtvollstreckungsverwalter: Haftung gegenüber einem ehemaligen

  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 204/67

    Rechswidriger und schuldhafter Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten

  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 106/88

    Schadensersatzpflicht für Schäden, die durch eine Handlung oder Unterlassung

  • OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75

    Betrug zum Nachteil einer Ladendiebin über die Bedeutung der so genannten

  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 117/65

    Klage auf Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall - Verstoß gegen das

  • OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 66/99

    Produkthaftung des Vertriebshändlers; Entwicklung einer Backstraße

  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 196/64
  • LG Frankfurt/Main, 26.10.1999 - 26 O 166/98

    Schadenersatzansprüche eines Vorstandsvorsitzenden einer Genossenschaft wegen der

  • BGH, 27.09.1971 - VIII ZR 12/70

    Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Benachrichtigung der

  • OLG Karlsruhe, 17.09.1974 - U 20/73
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 80/71
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